Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade wir in Deutschland wissen und können sehr gut – so meine ich – wie kaum ein anderes Land nachvollziehen, vor welchen gewaltigen Herausforderungen Ruanda nach dem schrecklichen und noch – so habe ich es erfahren – allgegenwärtigen Genozid von 1994 stand und immer noch steht.
Wie kann die Aufarbeitung eines solch schrecklichen Genozids geschehen? Wie lässt sich ein friedliches und solidarisches Zusammenleben von Menschen wieder ermöglichen, denen so großes Leid widerfahren ist? Wie kann der Aussöhnungsprozess vernünftig gestaltet werden, in dem auch Ängste, Vorurteile und Hass abgebaut werden können?
Meine Damen und Herren, Demokratisierung meint zunächst einmal, dass die Menschen teilhaben können an den Entscheidungsprozessen wie beispielsweise an Wahlen. Deshalb ist es der richtige Weg, die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Jahr 2003 stattfinden sollen, sowohl logistisch, personell als auch finanziell zu unterstützen, wie es die Landesregierung geplant hat.
Es ist richtig, dass die Versöhnung und Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda die Agenda bestimmt. Es ist vor dem Hintergrund der jüngsten Geschichte dieses Landes auch nachvollziehbar, dass eine große Gefahr von neuem Sektierertum, wie beispielsweise bei der Neugründung von Parteien, besteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber das kann und darf natürlich nicht bedeuten, dass große Bereiche der ruandischen Gesellschaft nicht an der politischen Willensbildung teilhaben können oder dürfen.
Meine Damen und Herren, es ist unsere Pflicht und unsere Aufgabe, bei unseren ruandischen Partnerinnen und Partnern darauf zu drängen, nicht die alten Konflikte zwischen Tutsi und Hutu wieder aufkommen zu lassen. Aber es darf nicht dazu führen – ich glaube, das muss sehr deutlich gesagt werden –, dass es zu einer Unterdrückung einer legitimen Opposition oder zu einer Unterdrückung anderer Meinungen kommt.
Meine Damen und Herren, Entwicklungszusammenarbeit im wohl verstandenen Sinn leistet einen entwicklungspolitischen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse, zur Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, zur Bekämpfung von Armut, zur Prävention von Krisen und gewalttätigen Konflikten sowie zu einer sozial gerechten, ökologisch tragfähigen und damit auch nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung.
Kollegen Schuler erwähnen, der in einer viel beachteten letzten Rede vor diesem Hause einen Satz gesagt hat, den ich auch mit meinen ganz persönlichen Erfahrungen, die ich in Ruanda gesammelt habe, nur deutlich unterstreichen kann. Diese Partnerschaft, die wir zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda haben, bereichert auch uns immer wieder selbst. Wir lernen, was humanitäre Solidarität bedeutet. Diese Partnerschaft ist also mehr als ein bloßer Reparaturbetrieb für die ungerechte Verteilung von Ressourcen und Chancen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Wahl des Bürgerbeauftragten Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1583 –
Meine Damen und Herren, einige Hinweise, auch zur Prozedur. Zunächst einmal informiere ich Sie darüber, dass die Amtszeit des derzeitigen Bürgerbeauftragten am 31. Dezember dieses Jahres ausläuft. Der Landtag muss für die am 1. Januar 2003 beginnende Amtszeit von acht Jahren einen Bürgerbeauftragten in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählen.
Ihnen ist bekannt, dass ein Wahlvorschlag in der Drucksache 14/1583 vorliegt, der vorsieht, den derzeitigen Bürgerbeauftragten, Herrn Galle, wieder zu wählen.
Die Wahl wird nun folgendermaßen ablaufen: Die am Präsidiumstisch sitzenden Schriftführer werden die einzelnen Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Herr Lammert beginnt.
Die Abgeordneten erhalten den von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel vom Präsidenten aus gesehen rechts. Sie wählen in der Kabine und werfen dann ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Für die Durchführung der Wahlhandlung sind zusätzlich die Schriftführer Dieter Klöckner von der SPD-Fraktion und Nils Wiechmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeteilt. Sie werden von Mitarbeitern der Landtagsverwaltung unterstützt.
Die Verwaltung hat einen Stimmzettel vorbereitet, mit dem die Möglichkeit gegeben ist, den vorgeschlagenen Kandidaten durch Ankreuzen des Kästchens, vor dem „ja“ steht, zu wählen. Wer dagegen ist, kreuzt das Kästchen an, vor dem „nein“ steht. Außerdem ist ein Kästchen für die Enthaltung vorgesehen. Stimmzettel, die
ohne angekreuztes Kästchen abgegeben werden, sind ebenso ungültig wie Stimmzettel, die mehr als ein Kreuz enthalten.