Zunächst noch einmal den Hinweis darauf, dass wir mit unseren bisherigen Beschlüssen im Ministerrat weitgehend Vorsorge getroffen haben. Die Bewirtschaftungsbeträge, wie sie von den Ressorts zu erbringen sind, sind noch nicht vollumfänglich qualifiziert. Das wird bis Ende dieses Monats geschehen, wie es die Vorgabe des Ministerrats ist. Dann werden wir sehen, was darüber hinaus erforderlich ist.
Frau Thomas, Sie können davon ausgehen, dass wir natürlich nicht müßig dasitzen, sondern schon im Dialog, im Kontakt mit den Ressorts und aufgrund eigener Überlegungen dabei sind, weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen zu konkretisieren. Dies ist zurzeit noch vage. Das kann auch nicht anders sein, weil wir die weitere Entwicklung noch nicht kennen.
Herr Finanzminister, aufgrund der haushaltsmäßigen Entwicklung frage ich Sie, ob Sie die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für erforderlich halten.
Ich denke, die Frage ist bereits durch frühere Auseinandersetzungen, Diskussionen und Debatten sowohl im Landtag als auch im Haushalts- und Finanzausschuss beantwortet: eindeutig nein.
Herr Mittler, ich hatte in meiner Anfrage nach der prognostizierten wirtschaftlichen Wachstumsrate gefragt, die dem Haushalt zugrunde gelegt wurde. Das waren nach Angaben, die Sie selbst gemacht haben, 1,25 %. Gemessen daran müssten Sie schon für sich selbst zu dem Urteil kommen, dass das, was Sie zugrunde gelegt haben, auch mit den Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht ausreicht.
Deswegen noch einmal meine konkrete Frage: Gibt es ein Volumen, das Sie angeben können, wo Sie sagen, das wird noch zusätzlich zu bewirtschaften sein, und wann wollen Sie diese Entscheidung treffen? – Der November, wenn die nächste Steuerschätzung vorliegt,
Frau Thomas, ich darf zunächst daran erinnern, dass wir damals unserer Haushaltsplanung, die auch bei der Verabschiedung des Haushalts noch gegolten hat, die der Steuerschätzung November zugrunde liegende Wachstumsrate zugrunde gelegt hatten. Die Wachstumsrate, wie sie der Steuerschätzung für November 2001 zugrunde lag, war auch Grundlage unserer Haushaltsplanung und Verabschiedung.
Dann hat sich eine Veränderung auf Grundlage der MaiSteuerschätzung ergeben. Da wurde die Wachstumsrate bereits reduziert. Dann haben wir auch entsprechend angepasst. Dies ist in den Beschlüssen der Landesregierung im Hinblick auf Haushaltssperre und Bewirtschaftungsmaßnahme zum Ausdruck gekommen.
Ich habe vorhin deutlich gemacht, dass uns zurzeit eine neue Quantifizierung der Wachstumsrate für das laufende Jahr nicht weiterhilft. Selbst wenn sie höher oder niedriger wäre als das, was im Mai zugrunde gelegt worden ist, würde dies für die Steuereinnahmen in diesem Jahr jedenfalls weitgehend ohne Relevanz sein, weil Steuereinnahmen immer nur mit zeitlicher Verzögerung auf eine Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Wachstumsrate reagieren.
Herr Mittler, Sie haben zu Frage 4 ausgeführt, dass Sie davon ausgehen werden, dass Sie die Restkreditermächtigung aus dem Vorjahr nicht benötigen würden, werden. Es war schon ziemlich im Würden, Tun, Könnten, Wollten. Vielleicht so.
Sie wissen, dass der Spielraum zwischen der geplanten Nettokreditaufnahme und dem Investitionsvolumen, das im Haushalt veranschlagt wurde, nur 34 Millionen Euro betrug.
Gehen Sie mit mir davon aus, dass Ihre Nettokreditaufnahme, die Sie Ende des Jahres benötigen werden, über dem Volumen der Investitionen liegen wird?
Frau Thomas, wovon ich ausgehe: Ich gehe von all dem aus, was ich vorhin erläutert habe. Das ist in weiten Bereichen sehr unbestimmt. Das räume ich ein. Aber das ist in diesen Zeiten auch nicht anders möglich; denn die Kurzfristigkeit von Schwankungen bei allen möglichen Parametern wird alltäglich und breit insbesondere in den Wirtschaftsseiten der Presse diskutiert.
Im Übrigen kann ich dies noch einmal präzisieren. Ich gehe mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, um nicht zu sagen, mit letzter Sicherheit, davon aus, dass die Kreditermächtigung, die wir mit dem Haushaltsgesetz 2002 haben, ausreichend sein wird und wir nur für den Fall, dass das nicht der Fall sein sollte, auf eine Restkreditermächtigung des Jahres 2001 zurückgreifen würden. Allerdings nur auf den Teil, der ohnehin für die Finanzierung von Ausgaberesten des Jahres 2001, die im Jahr 2002 zu finanzieren sind, notwendig sein würde.
Herr Minister, haben Sie einen Überblick über die Situation in anderen Bundesländern, ob dort ähnlichen Haushaltssituationen ebenso zeitig und konsequent mit Bewirtschaftungsmaßnahmen begegnet worden ist?
Ich will die haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen im Hinblick auf Konsistenz, Konsequenz und was sonst alles in anderen Ländern nicht bewerten. Allerdings will ich schon darauf aufmerksam machen, dass wir im frühen Frühjahr, früher als alle anderen Landesregierungen, auf die sich abzeichnende Einnahmenschwäche aufmerksam gemacht haben.
Das haben wir auch unmittelbar bis zum 22. September getan und dies öffentlich kommuniziert. Im Haushaltsund Finanzausschuss habe ich deutlich gemacht, dass ich dies tue, um mich nicht nach der Wahl dem Vorwurf auszusetzen, wir hätten vor der Wahl irgendetwas schöngeredet. Die Fakten sind offen kommuniziert worden.
Im Übrigen sind die Länderhaushalte gleichermaßen von der Situation auf der Einnahmenseite betroffen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, die Wachstumsraten der kommenden Monate hätten nur minimalen Ein
fluss auf die Steuereinnahmen des Landes, und die Voraussetzungen für die Steuereinnahmen lägen schon vor. Welche konkreten Gründe können Sie anführen, die Sie zu Ihrer Aussage berechtigen, dass es in den nächsten Monaten eine Explosion der Steuereinnahmen geben werde?
Herr Kollege Bracht, Sie müssen mich missverstanden haben. Ich habe nicht von einer Explosion der Einnahmen in den kommenden Monaten gesprochen. Ich habe lediglich geäußert, die von den wirtschaftswissenschaftlichen Instituten in ihrem Frühjahresgutachten getroffene Aussage, dass es im zweiten Halbjahr dieses Jahres wahrscheinlich zu einem deutlichen Wachstum der Steuereinnahmen kommen werde, scheint sich – jedenfalls soweit wir es bisher überblicken können – zu bestätigen.
Es hat im Juli noch etwas zaghaft mit etwas mehr als 3 % begonnen. Die Entwicklung hat sich im August fortgesetzt mit rund 7 %, wenn man von der Sonderentwicklung absieht, die ich auch im Haushalts- und Finanzausschuss erläutert habe. Im September zeichnete sich eine kräftige Entwicklung im zweistelligen Bereich ab.
Wie nachhaltig diese Entwicklung ist und ob und inwieweit sie ausreichen wird, die Einnahmenverluste der ersten sechs Monate auszugleichen – darauf habe ich vorhin ausdrücklich hingewiesen –, dazu erlaube ich mir heute keine sichere Einschätzung. Das wäre auch vermessen.
Herr Minister, Sie haben Recht, dass Sie selbst nicht von einer Explosion der Steuereinnahmen gesprochen haben. Geben Sie mir aber Recht, dass, wenn die bisher entstandene Deckungslücke in den wenigen restlichen Monaten dieses Jahres noch gedeckt werden müsste, es dazu einer Explosion der Steuereinnahmen bedürfte?
Wenn wir diese Definition vorgenommen hätten, dann wäre diese Frage mit Ja oder Nein zu beantworten.
Herr Finanzminister, bezieht sich Ihr eindeutiges Nein zur Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts auch auf das Jahr 2003?
Wir haben bisher nur über das Jahr 2002 gesprochen. Über die Entwicklung im Jahr 2003 werden wir im Lauf des Jahres im Ministerrat befinden.
Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Europäische Union die Stabilitätskriterien aufweicht und die ausgeglichenen Haushalte der Länder erst im Jahr 2006 statt im Jahr 2004 erreicht werden sollen, frage ich Sie, ob auch in Rheinland-Pfalz die Absicht besteht, den ausgeglichenen Haushalt erst im Jahr 2006 und nicht wie versprochen im Jahr 2004 vorzulegen.
Ein solches Versprechen hat es zu keiner Zeit gegeben, Herr Lelle. Sie müssen etwas verwechseln. Die Aussage, dass wir im Jahr 2004 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen wollen, hat es zu keiner Zeit gegeben. Sie müssen irgendwelche Dinge durcheinander gebracht haben. (Mertes, SPD: Das ist schon eine lange Zahl, so 4 Ziffern hintereinander!)
Herr Minister, sehen Sie angesichts der Finanzlage für das Jahr 2003 Spielraum für Steuersenkungen, die der ehemalige Kanzlerkandidat vorgeschlagen hat?