Protocol of the Session on September 26, 2002

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Keller.

Frau Ministerin, auf unsere Frage nach den Hausberufungen haben Sie keine Antwort gegeben. Dies verwundert mich etwas, da doch Hausberufungen Ausnahmen sein sollen und extra genehmigt werden müssen.

Ist es nicht möglich gewesen, dass Sie diese Zahlen bekommen haben?

Hier befinde ich mich in einer langen Tradition vieler Amtsvorgänger seit den 80er-Jahren, dass diese Zahl nicht ausgewertet ist. Das heißt, es hätte also dazu geführt, tatsächlich alle Schulleitungsbesetzungsakten im Einzelnen durchschauen zu müssen. Herr Abgeordneter Keller, das ist ein Aufwand – dafür bitte ich um Verständnis –, der in dieser Zeit nicht leistbar war. In der Tat haben Sie die Stellung der Hausberufungen dargestellt. Hausberufungen sind eingeschränkt möglich, aber eben nur eingeschränkt. Nun können Sie nicht sagen, weil es relativ wenig Hausberufungen gibt, hätte ich wenig Akten durchschauen müssen. Ich muss trotzdem alle Akten durchschauen lassen, um die Hausberufungen herauszufinden. Das war schlichtweg in der Zeit nicht leistbar.

(Mertes, SPD: Aber wenn es doch genehmigt werden muss!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Keller.

Frau Ministerin, da es sehr schwierig ist, von Ihnen Zahlen zu bekommen, liegt es vielleicht auch daran, dass Ihr Haus nicht auf dem neuesten EDV-Stand ist?

War das eine Frage?

(Zurufe von der CDU)

Ich kann das nicht teilen, dass es schwierig ist, von meinem Haus Zahlen zu bekommen. Ich habe Ihnen eben auch eine ganze Reihe zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich beantworten wir alle Anfragen, die uns gestellt werden, wenn wir ausreichend Zeit zur Verfügung haben.

Zum Zweiten, die modernen Techniken erweisen sich dann als besonders leistungsfähig, wenn man sich auf die wesentlichen Daten konzentriert. Wenn man meint, durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien alles erheben zu müssen, glaube ich nicht, dass das zu einer größeren Übersichtlichkeit und Effektivität beiträgt.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Frau Ministerin, an der Universität Kaiserslautern gibt es einen Weiterbildungsstudiengang „Schulmanagement“. Könnten Sie mir dazu vielleicht sagen, wie viele zukünftige Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. Personen, die sich auf Funktionsstellen bewerben, in diesem Studiengang sind, und können Sie mir zweitens sagen, wer für diese Personen die Studiengebühren von 540 Euro im Semester bezahlt?

Herr Abgeordneter Wiechmann, es gibt in der Tat diesen Studiengang, dessen Qualität ich sehr hoch einschätze. Es gibt natürlich auch eine Vielzahl von anderen Maßnahmen, auf die ich bereits hingewiesen habe, wie das Führungskolleg beim IFB, wie die Sommerakademie, wie die Orientierungsseminare. All das sind aus meiner Sicht gute und notwendige Schritte, um sich auf die Besetzung oder die Bewerbung für Funktionsstellen vorzubereiten. Ich kann Ihnen sicherlich die Zahlen der Studienteilnehmer sagen, wenn ich sie nachschauen kann. Ich habe sie jetzt nicht hier. Was ich Ihnen nicht sagen kann, ist, wie viele von denen, die an diesem Studiengang teilgenommen haben, letztlich dann bei einer Bewerbung erfolgreich waren. Da müssten wir alle befragen. Aber die Teilnehmerzahl kann ich Ihnen gern nachreichen.

Kosten? Die Gebühren dafür?

Die Gebühren, die bei Fernstudiengängen anfallen, werden von den Fernstudiengangteilnehmerinnen und -teilnehmern bezahlt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Sie haben die Maßnahmen angesprochen, insbesondere auch das Führungskolleg beim IFB. Können Sie Zahlen nennen, wie viele Personen in diesem Führungskolleg mitmachen? Haben Sie irgendwelche Anhaltspunkte oder Zahlen?

Auch diese Zahlen kann ich Ihnen gern nachreichen.

Keine weiteren Fragen? – Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Haushaltssituation bzw. Haushaltsrisiken (Einnahmen und Ausgaben, Überschreitung der veranschlagten Net- toneuverschuldung im Jahr 2002) im September 2002 – Nummer 3 der Drucksache 14/1460 – betreffend, auf.

Frau Thomas, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Einnahmeausfällen rechnet die Landesregierung aufgrund welcher wirtschaftlicher Wachstumsrate bis zum 31. Dezember 2002?

2. Wie sollen die geplanten Ausgaben finanziert werden?

3. Wie hoch wird die voraussichtliche Nettoneuverschuldung sein?

4. Welche Kreditermächtigung soll dafür in Anspruch genommen werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Finanzminister Mittler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Am 5. September, also vor ziemlich genau drei Wochen, habe ich den Haushalts- und Finanzausschuss darüber unterrichtet, dass der in der zweiten Jahreshälfte erwartete Aufholprozess bei den Steuereinnahmen im Juli begonnen hat, zugleich aber auch darüber, dass diese Entwicklung voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Prognose der Steuerschätzung vom Mai zu erreichen.

In gleicher Weise habe ich – damit im Vorfeld des 22. September – die Öffentlichkeit informiert. Die Steuereinnahmen des Landes nach Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Juli gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat um 3,4 % an. Im August legten sie um 7 % zu, wenn man eine Sonderentwicklung außer Acht lässt, die in den Folgemonaten wieder ausgeglichen wird. Im September ist nach

den bisher vorliegenden Daten mit einem zweistelligen Zuwachs bei den Steuereinnahmen zu rechnen.

Die Dynamik hat sich demnach verstärkt. Aber trotz dieser zuletzt sehr positiven Entwicklung bleibe ich bei meiner Prognose, dass wir im Gesamtjahr 2002 mit Steuermindereinnahmen rechnen müssen, die über die im Mai geschätzten hinausgehen.

Bereits im Haushalts- und Finanzausschuss habe ich mir den Hinweis erlaubt, dass gerade wegen der extrem unterschiedlichen Entwicklung im Jahresverlauf eine einigermaßen fundierte Prognose für das Ist-Ergebnis im gesamten Jahr 2002 noch nicht möglich ist. Hochrechnungen aufgrund unterjähriger Ergebnisse, wie sie etwa im Vorspann dieser Anfrage entwickelt werden, sind daher von sehr geringer Validität und als Grundlage für finanzpolitische Entscheidungen ungeeignet. Eine fundierte Einschätzung wird erst Ende Oktober möglich sein, wenn die September-Ergebnisse für alle Länder vorliegen. Erst dann kann abgeschätzt werden, welche Zahlungen das Land aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen im vierten Quartal zu erwarten hat. Auch darauf habe ich in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hingewiesen, und auch daran hat sich in den letzten drei Wochen nichts geändert.

Im Übrigen spielt die gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate, die ebenfalls in der Mündlichen Anfrage angesprochen ist, für die Entwicklung der Steuereinnahmen in den restlichen Monaten des Jahres 2002 praktisch keine Rolle mehr; denn die Steuereinnahmen reagieren auf Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten erst mit zeitlicher Verzögerung.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat für den Haushaltsvollzug im Haushaltsjahr 2002 bisher drei Bewirtschaftungsmaßnahmen vorgesehen. In der ersten Stufe war die Auflösung der globalen Minderausgabe von 67 Millionen Euro durchzuführen, die von den Ressorts bis zum 31. Mai dieses Jahres nachzuweisen war. Dies ist geschehen.

Als zweite Stufe folgte eine Haushaltssperre mit einem Volumen von 131 Millionen Euro, die von den Ressorts bis zum 30. Juni 2002 zuzuordnen war. Auch dies ist geschehen.

Als vorläufig letzte Stufe wurde eine Bewirtschaftungsbeschränkung im Umfang von 100 Millionen Euro verfügt, die bis Ende September 2002 nachzuweisen ist. Mit diesen Bewirtschaftungsmaßnahmen hat die Landesregierung dem jeweils aktuell gegebenen Handlungsbedarf Rechnung getragen, der sich für die globale Minderausgabe noch aus dem Haushaltsaufstellungsverfahren und bei der Haushaltssperre sowie bei der Bewirtschaftungsbeschränkung aus der Mai-Steuerschätzung ergab. Die Landesregierung hat dabei die Nettokreditaufnahme in der Höhe, wie sie sich aus dem vom Parlament verabschiedeten Haushalt für das Haushaltsjahr 2002 ergibt, als weiterhin anzustrebende Zielgröße zugrunde gelegt. Das heißt, die Einnahmenausfälle sollten durch Kompensationsmaßnahmen – im Wesentlichen durch Einsparungen – aufgefangen werden.

Wie bereits erwähnt, ist die dritte Stufe der Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahme derzeit noch offen. Die Meldungen der Ressorts sind bis zum 30. September dem Ministerium der Finanzen vorzulegen.

Danach wird zu überprüfen sein, ob, und wenn ja, in welchem Umfang weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Soweit Steuerausfälle nicht durch Bewirtschaftungsmaßnahmen kompensiert werden können, würde sich die Nettokreditaufnahme entsprechend erhöhen.

Zu Frage 3: Die voraussichtliche Höhe der Nettoneuverschuldung lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen. Sie hängt entscheidend davon ab, auf welche Höhe sich die Einnahmenausfälle zum Jahresende belaufen werden und in welcher Höhe eventuell erforderliche weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen noch greifen.

Wenn wir das Jahresergebnis für unsere Haupteinnahmequelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht prognostizieren können, weil die monatlichen Schwankungen so extrem sind, wie schon seit vielen Jahren nicht mehr, dann können wir auch noch keine Prognose in verlässlicher Größenordnung hinsichtlich der effektiven Neukreditaufnahme in diesem Haushaltsjahr vornehmen.

Der im Lauf eines Jahres vorhandene Finanzierungssaldo ist allerdings keine aussagekräftige Größe für eine auch nur einigermaßen zuverlässige Prognose des Endstands.

Zu Frage 4: Ich gehe davon aus, dass die für das Jahr 2002 vom Gesetzgeber beschlossene Kreditermächtigung ausreichend sein wird. Soweit Sie jedoch nicht ausreichend sein sollte, was höchst unwahrscheinlich sein dürfte, müsste die Restkreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2001 in Anspruch genommen werden.

Herr Präsident, so weit zur Beantwortung.

(Beifall der SPD und FDP)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Herr Finanzminister, wenn ich Ihre Antwort auf die Frage 1 mit dem zusammenbringe, was Sie zu den Bewirtschaftungsmaßnahmen gesagt haben, dann müssten Sie als Finanzminister zu dem Entschluss kommen, eigentlich müsste ich jetzt Vorkehrungen treffen, weil ich ziemlich sicher davon ausgehe, dass es weitere Steuerausfälle geben wird. So habe ich Ihre Antwort verstanden.

Welche konkreten Maßnahmen planen Sie denn jetzt?