Protocol of the Session on August 30, 2002

Das hat schon eine bestimmte Qualität. Ich hatte eigentlich erwartet, Sie hätten die Anfrage heute, nachdem Herr Neger die Medaille zurückgegeben hat, zurückgezogen. Auch dies wäre eine Größe gewesen, die Sie aber nicht besitzen.

(Beifall der FDP und der SPD – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach ja, ach ja! Seien Sie einmal nicht so empfindlich!)

Gibt es weitere Fragen? - Das sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

Wir kommen nun zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Anne Spurzem (SPD), Ganztagsangebote im Kindertagesstättenbereich – Nummer 7 der Drucksache 14/1362 – betreffend.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Entwicklung des Angebotes an Ganztagsplätzen im Kindergartenbereich nach In-Kraft-Treten der Neufassung des Kindertagesstättengesetzes vor, mit der zum 1. August 2002 eine finanzielle Entlastung der freien und kommunalen Träger bei den Personalkosten vorgenommen wurde?

2. Sind Steigerungsraten für den Krippenbereich absehbar?

3. Wie gestaltet sich die Situation bei den Hortplätzen?

Es antwortet Frau Staatsministerin Doris Ahnen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen mehr Ganztagsplätze in Kindergärten und mehr Krippen- und Hortplätze entsprechend den Änderungen des Kindertagesstättengesetzes schaffen. Hinsichtlich der Entwicklung im Ganztagsangebot der Kindergärten sowie bei Plätzen für Klein- und Schulkinder aufgrund der Gesetzesänderungen, die zum 1. August 2002 in Kraft getreten sind, liegen uns bisher Angaben des Bistums Trier und Rückmeldungen des Landesjugendamts vor. Die kommunalen Spitzenverbände, das Evangelische und das Katholische Büro sind ebenfalls um Datenmaterial gebeten worden. Von diesen Einrichtungen konnten jedoch bisher noch keine Rückmeldungen gegeben werden.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu Frage 1: Das Bistum Trier geht bei seinen Einrichtungen von einem absoluten Zuwachs seit Beginn des Jahres 2002 im Ganztagsbereich von 518 Plätzen aus. So ist in den ersten sieben Monaten dieses Jahres in der Diözese Trier die Zahl der genehmigten neuen Ganztagsplätze um mehr als 9,7 % auf rund 2600 Plätze geklettert. Allein in den vier Wochen seit dem In-KraftTreten der jüngsten Neuregelungen seien die Antragszahlen erneut um mehr als 12 % gegenüber der Antragszahl Ende Juli gestiegen, sodass in den katholischen Einrichtungen im Bistum Trier bald rund 2900 Ganztagsplätze zur Verfügung stehen werden.

Damit sind annähernd 10 % der 30.917 Plätze des Bistums Trier Ganztagsplätze. An der Gesamtheit der

rheinland-pfälzischen Kindertagesstättenplätze trägt das Bistum Trier gut ein Fünftel, um eine Größenordnung deutlich zu machen.

Um den Blick etwas über das Bistum Trier hinaus zu weiten, haben wir aktuelle Rückmeldungen des Landesjugendamts eingeholt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort sehen eine deutlich wahrnehmbare Tendenz, zusätzliche Ganztagsplätze zu schaffen. Dies zeigt sich auch darin, dass verstärkt Anträge auf Änderung der Betriebserlaubnis eingehen und ein hoher Beratungsbedarf vor Ort besteht.

Eine vermehrte Nachfrage nach Ganztagsplätzen ist auch im ländlichen Bereich feststellbar und widerspricht damit der in der Vergangenheit oftmals von Trägern und Bedarfsplanern vertretenen Ansicht der fehlenden Erforderlichkeit. Hier zeichnet sich nun offensichtlich deutlicher Bedarf der Eltern ab.

Eine detaillierte zahlenmäßige Dokumentation ist leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, wie oben ausgeführt.

Zu den Fragen 2 und 3: Das Bistum Trier geht bei seinen Einrichtungen von einem Zuwachs im Hortbereich innerhalb dieses Jahres von knapp 6 % aus. Im Krippenbereich erwartet man eine Steigerung um 20 %. Es handelt sich hier um absolut eher geringe Zahlen, aber die prozentualen Steigerungen sind bemerkenswert, zumal es sich um einen Träger handelt, bei dem die Anzahl der Krippen- und Hortplätze im Vergleich zum Landesdurchschnitt eher unterrepräsentiert war. Gezählt sind hier nur reine Krippen- und Hortplätze.

Die vorliegenden Steigerungsraten bringen das verstärkte Engagement in diesem Betreuungsbereich somit deutlich zum Ausdruck. Diese Entwicklung deckt sich auch mit den Feststellungen des Landesjugendamts, dass sich die Änderungen im Krippen- und Hortbereich tendenziell positiv ausgewirkt haben. Das Landesjugendamt erwartet in diesem Bereich ebenfalls eine erhebliche Steigerung.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich aus meiner Sicht sagen, dass die gesetzliche Neuregelung die gewünschten Anreize zur weiteren Verbesserung des Kindertagsstättenangebots in Rheinland-Pfalz bietet.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall bei SPD und FDP)

Gibt es Zusatzfragen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Peter Wilhelm Dröscher, Friederike Ebli und Ruth Leppla (SPD), Der private Pflegeheimbetreiber Pro Seniore GmbH – Nummer 8 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Dröscher.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der wirtschaftlichen Lage der Pro Seniore GmbH vor?

2. Sind Auswirkungen für die stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz zu erwarten?

3. Welche Lösungen werden angestrebt, um die Interessen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wahren?

Es antwortet Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt die Landesregierung, wie wahrscheinlich jeder andere hier im Land auch, die Entwicklungen bei der Unternehmensgruppe Pro Seniore GmbH. Für die Landesregierung steht im Vordergrund, dass die Versorgung und Betreuung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern entsprechend den einschlägigen Vorschriften und den Standards gesichert bleibt.

Inzwischen hat die Heimaufsicht Pro Seniore aufgefordert, bis zum 6. September 2002 zu den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen, insbesondere zu der Frage der Forderung des Finanzamts und zu möglichen Liquiditätsproblemen Stellung zu nehmen. Die Heimaufsicht ist gehalten, die wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Trägers und die Versorgungssicherheit in den Heimen zu prüfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass gegen die Pro Seniore Gesundheitsdienste gemeinnützige GmbH – diese ist ein Teil der Pro Seniore Unternehmensgruppe mit Sitz in Worms – staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung laufen. Nach Presseberichten soll es sich um 17 Millionen Euro handeln, die nicht korrekt abgeführt worden sind.

Die stationären Pflegeeinrichtungen der Pro Seniore Unternehmensgruppe stehen seit Monaten unter besonderer Beobachtung durch die jeweils zuständigen Dienststellen der Heimaufsicht, weil es in der Vergangenheit Hinweise auf wirtschaftliche Engpässe gegeben hat.

Beim letzten Heimaufsichtstreffen im Juli dieses Jahres deutete sich allerdings in den Berichten eine Entspannung an. Neue Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Lage des Trägers und

eventuellen Auswirkungen auf die Betreuungs- und Versorgungssituation liegen nicht vor. Auch wir leben zurzeit mehr oder weniger von den Gerüchten. Konkrete Aussagen erwarten wir uns aus dem Bericht, der bis zum 6. September 2002 vorgelegt werden soll.

In einzelnen Einrichtungen hat die Heimaufsicht in der Vergangenheit Qualitätsmängel festgestellt, die allerdings unabhängig von den aktuellen Entwicklungen gesehen werden müssen.

Zu Frage 2: Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu erkennen, ob und welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz haben wird. Die Pro Seniore Unternehmensgruppe ist in Rheinland-Pfalz immerhin Trägerin von 22 Einrichtungen an 19 verschiedenen Standorten mit insgesamt 3.319 Betten. Bei drohender Insolvenz geht es immer darum, Einrichtungen in eine neue Trägerschaft zu überführen. Das ist in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit in der Regel auch gelungen. Zurzeit ist das allerdings noch nicht abzusehen.

Die Gefahr, dass insgesamt eine Angebotslücke von Dauer bestehen könnte, besteht aus unserer Sicht nicht.

Zu Frage 3: Ziel aller Bemühungen ist immer, den Heimbetrieb aufrechtzuerhalten. Während des laufenden Betriebs wird seitens der Heimaufsicht die Versorgungssicherheit der Bewohner und Bewohnerinnen kontinuierlich überwacht. Wenn ein Fortbestand der Einrichtung nicht möglich sein sollte, so unterstützt die Heimaufsicht die Pflegekassen bei der Umsetzung ihres Sicherstellungsauftrags. Mittelbar kommen die oben genannten Maßnahmen auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen zugute.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Dröscher das Wort.

Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, wenn es aufgrund von Verzögerungen bei Zahlung der Gehälter oder aufgrund von Nichtlieferung von Materialien durch Zulieferer zu Engpässen in der Versorgung der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen kommen wird?

Herr Abgeordneter Dröscher, das ist derzeit für uns nicht erkennbar. Die Heimaufsicht ist sozusagen täglich in Verbindung mit dem Träger, aber auch mit der Mitarbeiterschaft der jeweiligen Einrichtungen. Wenn sich solche Vorkommnisse andeuten, werden wir als Heimaufsicht gefordert sein, gemeinsam mit den Pflegekassen auch einzuschreiten.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen und Walter Wirz (CDU), Ausbildungsplatzsituation in Rheinland-Pfalz und ihre Ursachen – Nummer 9 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Wirz.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich in Rheinland-Pfalz zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Verhältnis von Nachfrage und Angebot nach Ausbildungsplätzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt?