Protocol of the Session on August 29, 2002

2. Sind ausschließlich Betriebs- und Personalräte eingeladen worden, oder fanden auch sonstige Interessengruppen Berücksichtigung, und wenn ja, welche?

3. Welche gewerkschaftliche Repräsentanz kommt bei der Auswahl zum Ausdruck?

4. Aus welchen Gründen wurden nicht alle Vorsitzenden der Hauptpersonalräte eingeladen?

Es antwortet der Chef der Staatskanzlei.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Jullien wie folgt:

Der Ministerpräsident pflegt seit seinem Amtsantritt einen regelmäßigen Gedanken- und Informationsaustausch mit Betriebs- und Personalräten. Dazu gehören monatlich mehrere Betriebsbesuche, Gespräche mit Personalvertretungen oder die Teilnahme an Betriebsund Personalversammlungen.

Im vergangenen Jahr lud der Ministerpräsident Betriebsund Personalräte zu einem Diskussionsforum in die Staatskanzlei ein. Der gegenseitige Austausch von Informationen und das konstruktive Gespräch mit den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerschaft ist dem Ministerpräsidenten ein wichtiges Anliegen und Bestandteil der von ihm vertretenen Politik der Nähe zu den Menschen.

Auf nachdrückliche Bitte der an dem Diskussionsforum zahlreich beteiligten Betriebs- und Personalräte hat der

Ministerpräsident diese Form der gegenseitigen Information und des Gedankenaustauschs in diesem Jahr mit dem zweiten Betriebs- und Personalräteforum am 22. August im Mainzer Schloss fortgesetzt. Es ist beabsichtigt, diesen Dialog in den kommenden Jahren weiter zu führen und damit deutlich zu machen, dass diese Veranstaltungen schon eine begründete Tradition haben und nicht etwa kurzfristig veranlasst waren.

Diese Anmerkungen vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Eingeladen wurden die Vorsitzenden von rheinland-pfälzischen Betriebs- und Personalräten, soweit das erbetene Adressenmaterial von Einzelgewerkschaften und dem Deutschen Beamtenbund, Landesverband Rheinland-Pfalz, rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde. Im Einladungsschreiben wurde die bzw. der jeweilige Vorsitzende gebeten, die Einladung auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter zu geben. Diese breit angelegte Form der Einladung sollte möglichst vielen Betriebs- und Personalräten die Teilnahme an dem Diskussionsforum ermöglichen. Dies ist mit den über 900 Teilnehmern, die anwesend waren, wohl auch gelungen.

Zu Frage 2: Neben Betriebs- und Personalräten wurden die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund und die Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Landesverband RheinlandPfalz, eingeladen.

(Kramer, CDU: Das stimmt nicht! – Ministerpräsident Beck: Sie saß neben mir!)

Die Vorsitzenden der im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Fraktionen erhielten stellvertretend für ihre Fraktionen ebenfalls eine Einladung.

Zu Frage 3: Die eingeladenen Vertreter der Gewerkschaften und des Deutschen Beamtenbundes repräsentieren die in den DGB-Gewerkschaften und im Deutschen Beamtenbund organisierten Arbeitnehmervertreter. Mit der Einladung und ihrer Teilnahme kommt die den Gewerkschaften und dem Deutschen Beamtenbund zukommende, entsprechend bedeutende Rolle in der Gesellschaft als wichtiger Sozialpartner zum Ausdruck.

Zu Frage 4: Wegen der besonderen Gewichtung der Schulen wurden die Vorsitzenden des Hauptpersonalrates aller Schularten eingeladen. Eingeladen wurden ferner die Vorsitzenden der Personalräte aller obersten und oberen Landesbehörden, der Polizeidirektionen und -inspektionen, der Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und verbandsfreier Gemeinden. Durch diese sehr breite Einladungspraxis wurde sichergestellt, dass Personalvertretungen aller Landes- und Kommunalbehörden an diesem Diskussionsforum teilnehmen konnten.

Eine bei der Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, Landesverband Rheinland-Pfalz, erbetene Anschriftenliste mit weiteren einzuladenden Personalvertretungen kam so spät, sodass eine Berücksichtigung nicht mehr möglich war. Die Vorsitzende hat in ihrem

Schreiben selbst darauf hingewiesen und darum gebeten, das Adressenmaterial für künftige Veranstaltungen zu berücksichtigen.

(Zuruf des Abg. Kramer, CDU)

Der Ministerpräsident und ich sind im Übrigen davon ausgegangen, dass alle Vorsitzenden der Hauptpersonalräte eingeladen worden sind. Das ist in der Tat – das konnten wir erst jetzt feststellen – durch ein Versehen unterblieben, für das ich mich ausdrücklich entschuldige.

(Kramer, CDU: Aha! – Beifall des Abg. Kramer, CDU)

Es hat keinerlei politischen oder sonstigen nicht sachlichen Hintergrund. Die Liste ist bereits für die nächste Veranstaltung komplettiert, und Herr Ministerpräsident Beck wird dies persönlich in einem Schreiben den Vorsitzenden der Hauptpersonalräte mitteilen.

So weit die Antwort.

(Beifall der SPD und der FDP – Kramer, CDU: Okay!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, Sie haben nun ein Versehen seitens der Staatskanzlei eingeräumt. Könnten Sie das etwas näher präzisieren? Worauf ist dieses Versehen zurückzuführen? Wie ist es dazu gekommen?

(Staatsminister Zuber: Es war ein versehentliches Versehen!)

Das kann ich gern tun, wenn Ihnen das so wichtig ist. Ich kann davon ausgehen, dass Sie auch durch die Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Landesverband Rheinland-Pfalz, informiert worden sind.

Frau Stopp war bei mir und hat mich etwa acht Tage vor der Veranstaltung darauf hingewiesen, dass Sie Bedenken hätte, dass nicht alle Hauptpersonalräte bzw. deren Vorsitzende eingeladen worden seien.

Ich möchte jetzt keine Mitarbeiter nennen, das wäre sicher nicht in Ihrem Sinn. Ich habe aber in der Staatskanzlei nachgefragt, und mir ist gesagt worden, alle Hauptpersonalräte seien eingeladen worden. Dann hat sich nachträglich herausgestellt, dass der betreffende Mitarbeiter den Unterschied zwischen Hauptpersonalräten und Personalräten der Ministerien nicht so genau kannte. Von daher sind ihm Fehler unterlaufen, die für das nächste Mal bereinigt werden.

Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hohn (FDP), Bundeskartellamt untersucht Grünen Punkt – Nummer 5 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf und erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor dem Bundeskartellamt wurde ein formelles Verfahren eröffnet, mit dem die Vereinbarkeit des dualen Systems mit dem Kartellverbot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen untersucht wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die monopolartige Stellung des Grünen Punktes ihrer Verpflichtung aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zuträglich ist?

2. Welche alternativen Regelungen würde die Landesregierung in Rheinland-Pfalz favorisieren, wenn die vom dualen System beantragte Freistellungsfähigkeit vom Kartellverbot versagt wird?

3. Sieht die Landesregierung durch mehr Wettbewerb durch die Beteiligung anderer Systeme, die Kooperation der Entsorgungsunternehmen oder durch Selbstentsorgung Vorteile hinsichtlich der Entsorgungseffizienz und der Kosten der Entsorgung?

Ich erteile der Frau Umweltministerin das Wort.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Hohn, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass die Struktur des dualen Systems und seine Stellung innerhalb der Verpackungsverordnung eine bewußte und gewollte Entscheidung des Verordnungsgebers im Jahr 1991 war. Das kommunale Entsorgungssystem sollte durch ein weiteres System, nämlich das duale System der Wirtschaft, ergänzt und entlastet werden.

Der Verordnungsgeber hatte in Kauf genommen, dass sich die Verpackungswirtschaft zur Erfüllung der Produktverantwortung organisiert und Wettbewerb nur unterhalb des Dachs des dualen Systems stattfindet. Seit

dieser Zeit gewährleistet das duale System die Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.

Die Erfüllung der abfallrechtlichen Anforderungen durch die DSD AG stelle ich also nicht infrage, wohl aber muss die Frage gestellt werden, ob die Verpackungsverordnung nicht ökoeffizienter organisiert werden kann.

Zu Frage 2: Die Frage nach Alternativen zur bestehenden Regelung stellt sich auch unabhängig von den Anforderungen des Wettbewerbsrechts an die Verpackungsentsorgung. Es geht um ein stärker an Stoffströmen und Effizienzkriterien ausgerichtetes System. Eine Neuordnung der Verpackungsverordnung steht also an. Es gibt dafür keine Patentlösung, aber immerhin Beispiele aus anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, die eine nähere Überprüfung lohnen. Eckpfeiler für eine Neuregelung muss allerdings sein, dass die Produktverantwortung gewahrt und auch eine hochwertige Verpackungsverwertung sichergestellt ist. Das bedeutet, es bedarf einer klaren gesetzlichen Definition, wie eine zulässige Verpackungsverordnung auszusehen hat und welche Verpackungsmengen mindestens stofflich zu verwerten sind. Zulässige Verwertungsverfahren müssen zertifiziert werden.

Jeder rücknahmepflichtige Hersteller und Vertreiber kauft dann unter Marktbedingungen die entsprechenden Verwertungskapazitäten ein und weist sie auch nach. Das Bundeskartellamt hat das jetzige System im Übrigen bis 2006 nicht infrage gestellt, also haben wir die Zeit, solche Modelle zu prüfen. Wir sollten diese Zeit auch nutzen.

Zu Frage 3: Ich habe mit meiner Antwort auf die zweite Frage bereits deutlich gemacht, dass es bei der Umgestaltung der Verpackungsentsorgung um mehr geht als um Wettbewerbsrecht. Jedenfalls ist eines sicher: Wenn Wettbewerb in anderen Branchen des Wirtschaftslebens zur Mobilisierung von Kostensenkungspotentialen führt, vermag es nicht einsehbar zu sein, warum dies nicht auch auf dem Feld der Abfall- oder Wertstoffwirtschaft der Fall sein soll. Weil mehr Wettbewerb nicht autom atisch eine gewollte hochwertige Entsorgung garantiert, muss diese Umgestaltung zuallererst den notwendigen ökologischen Standard fes tschreiben.

Vielen Dank. (Beifall bei SPD und FDP)

Gibt es Fragen? – Bitte schön, Herr Kollege Hartloff.

Frau Ministerin, wie hoch schätzen Sie das Kosteneinsparungspotenzial in etwa, wenn man eine Marktchance eröffnen würde?