1. Wer hat wann die Nazi-Veranstaltung (angeblich Fest genannt unter dem Titel „Frieden für Deutsch- land – Ami go home“) beantragt, wann wurde sie genehmigt und welche Auflagen wurden erteilt?
4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sich die Nazis in der Pfalz einen Stützpunkt schaffen wollen und mit solchen Aktionen strategische Ziele verfolgen (im Sinne der Neuen Rechten, um zum Beispiel „kulturelle Hegemonie“ herzustellen)?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher wie folgt beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2: Der stellvertretende Landesvorsitzende des NPD-Landesverbands Rheinland-Pfalz, Herr Sascha Wagner, hat namens dieses Landesverbands mit Schreiben vom 2. Juni 2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach die Veranstaltung eines Friedensfestes als Kundgebung zum Anti-Kriegstag in Ramstein am 31. August 2002 angemeldet. Gleichzeitig ist von Herrn Wagner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach die Erteilung aller dafür erforderlichen Genehmigungen beantragt worden.
Die geplante Veranstaltung des NPD-Landesverbands Rheinland-Pfalz am 31. August 2002 bedarf keiner versammlungsrechtlichen Genehmigung. Das Versammlungsrecht sieht ein derartiges Genehmigungsinstitut für Versammlungen nicht vor.
Dem NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz ist seitens der Verbandsgemeindeverwaltung in versammlungsrechtlicher Hinsicht unter anderem aufgegeben worden, bei der Durchführung der Veranstaltung am 31. August 2002 Folgendes zu beachten und einzuhalten:
Die Benutzung von Fahnen sowie von Transparenten und sonstigen Dingen, deren Aufschrift oder Aufdruck gegen Strafbestimmungen oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, ist unzulässig.
Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung ist untersagt.
Die Zahl der einzusetzenden Ordner wird auf zehn festgelegt. Sie sind durch weiße Armbinden, die nur die Bezeichnung „Ordner“ tragen dürfen, kenntlich zu machen.
Zudem hat die Verbandsgemeindeverwaltung RamsteinMiesenbach dem NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz für seine Veranstaltung mit Bescheid vom 23. August 2002 eine Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes erteilt und mit Schreiben vom 23. August 2002 eine Genehmigung zur Benutzung des Naherholungsgebiets „Seewoog“ als Veranstaltungsort übersandt.
Die gaststättenrechtliche Gestattung und das Schreiben mit der Benutzungsgenehmigung enthalten ebenfalls etliche Nebenbestimmungen und Rechtshinweise. Ich bin gern bereit, über diese Nebenbestimmungen und Hinweise auf die Rechtslage sowie die weiteren versammlungsrechtlichen Vorgaben der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach auf Wunsch im Einzelnen zu berichten.
Zu Frage 3: Bei der NPD handelt es sich nicht um eine Partei, deren Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist. Das ist bekannt. Solange dies so ist, hat sie grundsätzlich das Recht zur Veranstaltung von Versammlungen.
Die Voraussetzungen für das Verbot einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs sind in § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes geregelt. Danach kann eine Versammlung verboten werden, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist.
Aufgrund der aktuellen Erkenntnislage kommt ein versammlungsrechtliches Verbot der Veranstaltung des NPD-Landesverbands Rheinland-Pfalz am 31. August 2002 nicht in Betracht.
Zu Frage 4: Der Landesregierung ist bekannt, dass der NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz seit längerer Zeit die Absicht verfolgt, im Pfälzer Raum eine Immobilie zu erwerben – im Übrigen hat sich das nicht in jüngster Zeit auch auf den Raum Rheinhessen erstreckt –, um dort ein überregionales „Nationales Zentrum“ einzurichten.
Mit Aktionen, wie der Veranstaltung in Ramstein am 31. August 2002, versucht die NPD vorrangig, ihre Strategie des „Kampfes um die Straße“ weiter umzusetzen. Durch die vordergründige Verknüpfung derartiger Aktionen mit tagespolitisch bedeutsamen Themen, wie zum Beispiel Globalisierung, Friedens- und Sozialpolitik, will die Partei zudem neue Anhängerschichten gewinnen.
Die dabei für die NPD maßgeblichen ideologischen Aspekte lassen zum Teil durchaus eine Nähe zu den Ideen der intellektuellen Neuen Rechten erkennen, dies etwa mit Blick auf den Begriff der „kulturellen Hegemonie“, so wie das auch in der Kleinen Anfrage erwähnt worden ist.
Herr Zuber, welche Vorkehrungen hat die Polizei getroffen, damit es nicht zu Auseinandersetzungen und zu Zusammenstößen kommt, da auch eine Gegendemonstration angekündigt wurde?
Verehrte Frau Abgeordnete Grützmacher, Sie werden sicherlich jetzt nicht von mir erwarten, dass ich die ent
(Beifall bei der SPD und des Abg. Creutzmann, FDP – Creutzmann, FDP: So ist es! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Unglaublich!)
Sie dürfen aber davon ausgehen, dass die entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden sind, wie dies auch in der Vergangenheit, beispielsweise in den letzten Monaten, der Fall war.
Herr Zuber, Sie haben richtig gesagt, dass die NPD noch nicht verfassungswidrig ist. Es sind aber Bands angesagt, die eindeutig der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind. Gibt es keine Möglichkeit, unter diesem Aspekt ein Verbot dieser Versammlung anzugehen?
Ich habe Ihnen die Voraussetzungen genannt, unter denen ein Verbot nach dem Versammlungsgesetz ausgesprochen werden kann.
Ich habe darauf hingewiesen, dass in diesen Bedingungen auch ein ausdrückliches Verbot verankert ist, solche Transparente zu zeigen. Es bleibt also abzuwarten, ob das tatsächlich der Fall sein wird. Im Übrigen würden dann die nach dem Versammlungsgesetz gegebenen Möglichkeiten einzusetzen sein.
Herr Staatsminister, würden Sie mir Recht geben, wenn ich sage, dass die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, dass gewaltsame Übergriffe, mit denen die Polizei und auch die Justiz beschäftigt waren, vor allem von den linken Gegendemonstranten und nicht von den Rechtsradikalen ausgegangen sind?
Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, natürlich ist es bei entsprechenden Zusammenstößen auch zu der von Ihnen beschriebenen Sachlage gekommen. Die Polizei hat sich jeweils erfolgreich darum bemüht, die Ordnung wieder herzustellen. Ich wiederhole noch einmal: Da bekannt war, dass eine Gegendemonstration angekündigt war, haben wir uns schon im Vorfeld darum bemüht, die Weichen so zu stellen, dass ein solches Aufeinandertreffen verhindert wird bzw. rasch eingeschritten werden kann.
Herr Zuber, Sie hatten angeboten, noch weitere Auflagen darzustellen. Ich denke, mündlich ist dies nicht notwendig. Ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns das schriftlich zukommen lassen könnten.
Frau Abgeordnete Grützmacher, das kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. Ich weiß nicht, ob alle Damen und Herren des Parlaments daran interessiert sind. Ihnen sichere ich das gern zu. Wenn es weitere Mitglieder des Landtags gibt, die Interesse daran haben, bitte ich darum, mir dies mitzuteilen.
Herr Staatsminister Zuber, ist es richtig, dass die Verbandsgemeindeverwaltung in Ramstein mit dem Freizeitgelände im Stadtteil Miesenbach den Veranstaltungsort schon so gewählt hat, dass möglichst wenig Aufsehen durch diese Veranstaltung erregt wird?
Herr Abgeordneter Dr. Altherr, das kann ich nur bestätigen. Das zeigt einmal mehr, dass sich natürlich auch diejenigen, die auf der kommunalen Seite damit beschäftigt sind, rechtzeitig Gedanken machen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Betriebs- und Personalräteforum am 22. August dieses Jahres im Mainzer Schloss – Nummer 4 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf.
1. Welche Interessengruppen erhielten von Ministerpräsident Beck eine Einladung zum Betriebs- und Personalräteforum, und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?