Protocol of the Session on August 29, 2002

mission einzuholen. Da die EU-Kommission an derartige nationale Programme strengste Maßstäbe anlegt und intensiv prüft, wurde auch kein konkreter Zeitpunkt für den Beginn der Maßnahme genannt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Notifizierung wurde mit Schreiben der Bundesregierung vom 29. April 2002 bei der EUKommission eingeleitet. Bereits im November 2001 waren dem Bund die ersten Unterlagen zugeleitet worden.

Zu Frage 2: Die Förderung soll aus Gründen einer einfachen Verwaltungsabwicklung pauschaliert pro Hektar eingebrachter Rebflächen erfolgen.

Für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein und Mosel-SaarRuwer ist ein Förderbetrag von 2.500 Euro je Hektar eingebrachter Rebfläche vorgesehen. Für die Anbaugebiete Nahe, Pfalz und Rheinhessen ist ein Betrag von 2.000 Euro je Hektar eingebrachter Rebfläche vorges ehen. Der Höchstbetrag je Antragsverfahren beträgt 12.500 Euro pro Betrieb.

Zu Frage 3: Die EU-Kommission hat erhebliche Bedenken vorgebracht. Sie besteht – ungeachtet der Prämiensätze – auf der strikten Einhaltung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor. Die vom Land zur Verwaltungsvereinfachung vorgesehenen Pauschalierungen oder die zeitliche Befristung der Stilllegungsverpflichtung hat sie bislang abgelehnt.

Im Einzelnen verlangt die EU-Kommission:

Die Beihilfen zum Kapazitätsabbau sollen in eine Gesamtkonzeption zur Umstrukturierung des Sektors eingebunden werden.

Die Beihilfebegünstigten sollen eine ausreichende Gegenleistung erbringen. Die Produktionskapazitäten (Presse, Fässer und Tanks) sind tatsächlich zu verschrotten oder unumkehrbar stillzulegen.

Die Förderung soll auf den Ausgleich von im Einzelfall nachgewiesenen Wertverlusten des Vermögens zuzüglich eines Anreizes in Höhe von 20 % beschränkt bleiben.

Die Hälfte der Kosten der Beihilfemaßnahmen ist aus Beiträgen des betreffenden Sektors aufzubringen. Dies kann durch freiwillige Beiträge oder durch Zwangsabgaben erhoben werden.

Zu Frage 4: Die Landesregierung wird einen Teil der Vorgaben der EU-Kommission bei der endgültigen Ausgestaltung des Programms berücksichtigen. Über die Umsetzung der weiteren Vorgaben werden gegenwärtig Gespräche mit der EU-Kommission geführt.

Vor diesem Hintergrund kann das Beihilfeprogramm leider nicht mehr zum Herbst 2002 umgesetzt werden.

So weit die Beantwortung der Fragen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dieter Schmitt.

Herr Minister, das heißt im Klartext, dass die Winzer – sie rechnen schon seit drei Jahren damit – keinen Antrag stellen können. Warum hat die Landesregierung erst im April 2002, wenn ich Sie richtig verstanden habe, offiziell die EU-Notifizierung eingeleitet, nachdem sie dies bereits im Herbst 2000 angekündigt hat?

Wir mussten zunächst einmal bei uns die haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen. Für Sie ist das nicht wichtig, aber für uns schon. Außerdem mussten wir einen Antrag bei der Bundesregierung stellen. Die Bundesregierung wiederum musste dies bei der EU beantragen. Ich glaube, die Bundesregierung hat am 29. April beantragt.

Ich werde übrigens in Kürze zu Herrn Fischler fahren und die Problematik insgesamt mit ihm besprechen. Das Verfahren ist von der EU äußerst stringent angelegt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, ich bestreite nicht die Problematik hinsichtlich der Antragstellung. Ich kritisiere. Deshalb frage ich Sie erneut: Wann hat die Landesregierung bei der Bundesregierung den Antrag gestellt, nachdem sie im Herbst 2000 verbindlich im Plenum gesagt hat: Wir werden dieses Programm einführen und umgehend beantragen. – Das kann ich Ihnen aus den Vermerken, die damals diskutiert wurden, und aus den Protokollen schriftlich vorlegen.

Im November 2001 haben wir die Unterlagen an die Bundesregierung gegeben. Diese muss erst alle Unterlagen haben. Sie wissen, dass Verhandlungen stattgefunden haben und immer noch stattfinden. Die EUKommission will dieses Programm sehr stringent und restriktiv fahren.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Herr Minister, wieso hat es über ein Jahr gedauert, bis der Vorgang bei der Bundesregierung gelandet ist? Sie haben im August 2000, nicht im Herbst, Herr Kollege Schmitt, dieses so genannte Zwölf-Punkte-Programm verkündet. Davon war das ein Bestandteil. Gerade haben Sie den Termin November 2001 genannt. Warum ist das erst 15 Monate später nach Berlin gegangen?

Wir hatten vorher Verhandlungen mit der EU und auch der Bundesregierung geführt. Es gab viele Nachfragen. Wir mussten das möglichst „wasserdicht“ beantragen, zumal die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell 2000 und 2001 ähnliche Programme aufgelegt haben und diese Programme nicht haben notifizieren lassen. Die Situation war insgesamt schwierig, weil eine Notifizierung vor diesem Hintergrund gesehen werden musste. Wir mussten verhandeln, in welchem Rahmen wir überhaupt in ein entsprechendes Programm hineinkommen konnten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schneider.

Herr Minister, Sie haben gesagt, dass die Landesregierung einen Teil der Forderungen der EU bei der endgültigen Umsetzung übernehmen will. Wann gedenkt die Landesregierung, die endgültigen Umsetzungsrichtlinien fertig zu machen? Wann gedenken Sie, das Gespräch mit der EU wahrzunehmen? Findet das noch in diesem Jahr oder erst im nächsten Jahr statt?

Das Gespräch werde ich mit Herrn Fischler im November dieses Jahres führen.

(Kramer, CDU: Sind Sie auf der Warteliste?)

Ich muss doch von Herrn Fischler einen Termin bekommen. Er hat auch noch andere Termine.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, versetzen Sie sich bitte einen Moment in die Situation eines Winzers.

(Dr. Weiland, CDU: Kann er nicht!)

Er hat darauf vertraut, dass eine Zusage der Landesregierung zumindest so umgesetzt wird, dass er den Antrag stellen kann. Auch im dritten Jahr kann er das nicht. Glauben Sie, dass ein Winzer bereit und aufgrund seiner finanziellen Situation in der Lage ist, auf das Jahr 2003 zu setzen? Glauben Sie, das trägt zur Glaubwürdigkeit der Politik bei?

Ich muss es noch einmal sagen. Es ist verständlich, dass Sie das nicht verstehen wollen.

(Schmitt, CDU: Sie hätten es beantragen müssen!)

Einen Antrag zu stellen und ihn ablehnen zu lassen, das kann jeder und sich dann hinstellen und sagen, gut, die EU hat es abgelehnt.

(Beifall der FDP und der SPD)

Da wir nicht abgelehnt haben wollten, haben wir versucht, den Antrag möglichst so einzupassen, dass es auch genehmigt wird. Die EU sieht das sehr restriktiv. Sie war am Anfang der Meinung, überhaupt nicht zu genehmigen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Raab.

Herr Minister, ist es nicht so, wenn ein Programm nicht entsprechend nach allen Seiten abgeprüft worden ist, wie beispielsweise das Programm der drei Landkreise zur Gewährung von Beihilfen zum Erwerb von Anteilen an Erzeugergemeinschaften, welches jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht notifiziert wird, was auch von Herrn Fischler so bestätigt ist, dass man dann Gefahr läuft, dass bereits ausgezahlte Beiträge wieder zurückgezahlt werden müssen?

Das ist so. Ich kann Ihnen das nur bestätigen.

Das Problem war, dass die drei Landkreise seinerzeit nicht haben notifizieren lassen. Diesbezüglich haben auch Gespräche bei der EU stattgefunden. Diese Gespräche waren so entwaffnend und so entlarvend, dass man sagen muss, dass wir nachschauen mussten, ein Programm aufzulegen, das keinen ähnlichen, sondern einen anderen Charakter hat.

Die EU hat sehr strenge Maßstäbe angelegt, auch den Maßstab, dass ein Teil aus eigenen Mitteln zu erbringen ist.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friedel Grützmacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Naziveranstaltung u. a. mit der NPD am 31. August 2002 in Ramstein – Nummer 3 der Drucksache 14/1362 – betreffend, auf.

Sie haben einen langen Vorspann. Sie wissen, dass er entbehrlich ist. Aber Sie können ihn natürlich vortragen.

Naziveranstaltung u. a. mit der NPD am 31. August 2002 in Ramstein.

Am 31. August 2002, am Vorabend des 1. September, dem Jahrestag des Naziüberfalls auf Polen (Beginn des 2. Weltkriegs), wollen die neonazistische NPD bzw. der JN Landesverband Rheinland-Pfalz sowie zahlreiche Nazis und Rechtsextremisten aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland einen Naziaufmarsch in Ramstein organisieren. Eine ähnliche Veranstaltung hat schon im Jahr 2001 stattgefunden. Angeblich sollen Friedrich Baunack (rechtsextremer Liedermacher und ehemaliges Mitglied der Republikaner), Jörg Hähnel und die NaziBands Brigade M (Niederlande) und Noie Werte einen Auftritt zugesagt haben. Der Landesvorsitzende der neonazistischen NPD, Martin Laus, und Sascha Roßmüller, Bundesvorsitzende der neonazistischen Jungen Nationaldemokraten (JN), wollen die Veranstaltung zu rechtsextremer, fremdenfeindlicher und neonazistischer Propaganda nutzen.

Ich frage die Landesregierung: