Protocol of the Session on May 16, 2002

............................................................................................................................1630 Abg. Creutzmann, FDP:................................................................................1639, 1644, 1649, 1656, 1700 Abg. Dr. Altherr, CDU:...............................................................................................................1627, 1672 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.......................................................... 1641, 1647, 1655, 1699 Abg. Dr. Enders, CDU:..............................................................................................................1626, 1630 Abg. Dr. Gölter, CDU:................................................................................................................1652, 1698 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:..........................................................................1625, 1627, 1628, 1629, 1630 Abg. Dr. Schmitz, FDP:.......................................................................................... 1619, 1628, 1667, 1674 Abg. Franzmann, SPD:.............................................................................................................1642, 1648 Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD:.......................................................................................................1680 Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................................................................1624, 1625 Abg. Frau Hammer, CDU:..................................................................................................................1657 Abg. Frau Leppla, SPD:.................................................................................1658, 1670, 1678, 1689, 1690 Abg. Frau Morsblech, FDP:............................................................................................. 1684, 1688, 1693 Abg. Frau Schneider-Forst, CDU:...............................................................................................1688, 1695 Abg. Frau Thelen, CDU:............................................................. 1619, 1620, 1627, 1628, 1663, 1669, 1691 Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................................................................................1625 Abg. Frau Weinandy, CDU:................................................................................................................1620 Abg. Hartloff, SPD:.............................................................................................................................1631 Abg. Hohn, FDP:.......................................................................................................................1635, 1661 Abg. Itzek, SPD:................................................................................................................................1653 Abg. Jullien, CDU:..............................................................................................................................1620 Abg. Keller, CDU:........................................................................................................... 1622, 1623, 1678 Abg. Lelle, CDU:.......................................................................................................................1621, 1622 Abg. Licht, CDU:............................................................................................................. 1623, 1643, 1649 Abg. Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................. 1635, 1638, 1665, 1675 Abg. Ramsauer, SPD:........................................................................................................................1697 Abg. Rösch, SPD:.................................................................................................. 1618, 1619, 1628, 1664 Abg. Schmitt, CDU:......................................................................................................... 1637, 1660, 1663 Abg. Schnabel, CDU:.........................................................................................................................1632 Abg. Schweitzer, SPD:.................................................................................................... 1633, 1634, 1637 Abg. Stretz, SPD:..............................................................................................................................1631 Abg. Weiner, CDU:............................................................................................................................1630 Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:....................................................... 1625, 1660, 1682, 1692 Bauckhage, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:................ 1645, 1650, 1651, 1700 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend:............... 1621, 1622, 1623, 1662, 1663, 1686, 1696 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt und Forsten:........................................................................1631, 1632 Frau Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit:......1618, 1619, 1620, 1626, 1627, 1628 1629, 1630, 1667, 1676 Präsident Grimm:............................................1618, 1619, 1620, 1621, 1622, 1623, 1624, 1625, 1626, 1627 1628, 1629, 1630, 1631, 1632, 1633, 1634, 1635, 1636, 1637 1638, 1639, 1641, 1642, 1643, 1644, 1645, 1647, 1648, 1649 1650

..............................1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1695, 1696, 1697, 1698, 1699 1702 Vizepräsident Dr. Schmidt:........................................................................................................1699, 1700 Vizepräsidentin Frau Grützmacher:..................1650, 1651, 1652, 1653, 1655, 1656, 1657, 1658, 1659, 1660 1661, 1662, 1663, 1664, 1665, 1667 Vizepräsidentin Frau Hammer:.........................1669, 1670, 1672, 1674, 1675, 1676, 1678, 1680, 1682, 1684 1686, 1687, 1688 Zuber, Minister des Innern und für Sport:.......................................................................... 1624, 1625, 1639

25. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 16. Mai 2002

Die Sitzung wird um 9:30 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 25. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.

Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich Barbara Schleicher-Rothmund und Christian Baldauf, der die Rednerliste führt.

Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten ErnstGünter Brinkmann, Peter Anheuser und Christine Schneider. Ministerpräsident Kurt Beck wird der Sitzung ab 15:00 Uhr nicht mehr folgen können, weil er nach Berlin reisen muss. Staatsminister Gernot Mittler, Staatsminister Professor Dr. Jürgen Zöllner sowie Staatssekretär Klaus Rüter sind aus dienstlichen Gründen ebenfalls abwesend.

Zur Tagesordnung ist anzumerken, dass der Ablauf gestern einvernehmlich festgelegt worden ist.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 14/1081 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günter Rösch (SPD), Förderung der hauswirtschaftlichen Beschäftigung im Rahmen des Projektes Homepower – Nummer 1 der Drucksache 14/1081 – betreffend, auf.

Herr Rösch, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie verläuft das seit März 2002 gestartete Projekt Homepower als Maßnahme der hauswirtschaftlichen Zeitarbeit in Privathaushalten?

2. Welche Ziele verfolgt das Projekt und welche Konzeption liegt diesem zugrunde?

3. Wie können den Haushalten Möglichkeiten eröffnet werden, hauswirtschaftliche Beschäftigung zu einem erschwinglichen Preis einzukaufen?

Es antwortet Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günter Rösch beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

In Deutschland ist der Dienstleistungssektor unterentwickelt. Probleme treten diesbezüglich insbesondere in Wirtschaftsbereichen auf, in denen überwiegend einfache Qualifikationen gefordert sind. Dabei gehört vor allem der Dienstleistungssektor für Einfachqualifizierte zum Kernbereich der Schattenwirtschaft, die mittlerweile ein Sechstel des statistisch erfassten Bruttoinlandsprodukts ausmacht.

Reguläre Beschäftigung verbunden mit einem angemessenen Nettolohn verteuert derzeit die Dienstleistung derart, dass sie am Markt nicht nachgefragt wird. Gerade im Bereich häuslicher Dienstleistungen wird dann auf den Einsatz einer regulären Arbeitskraft zugunsten von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung oder Eigenleistung verzichtet. Eine weitere Ursache für die volkswirtschaftliche Fehlentwicklung ist das Auseinanderklaffen der als Arbeitsanreiz erforderlichen Nettolöhne und des auf dem regulären Arbeitsmarkt erzielbaren Entgelts.

Nach Erhebungen des Sozioökonomischen Panels gaben im Frühjahr 2000 etwa 4 Millionen Privathaushalte an, dass sie regelmäßig oder gelegentlich eine Haushaltshilfe beschäftigen. Dagegen waren im Juni 2000 nur 39.800 Personen in privaten Haus halten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nur 22.944 Personen sind nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit geringfügig entlohnt.

Zu Frage 1: Zur Erprobung der rheinland-pfälzischen Bundesratsinitiative „Beschäftigungsförderung in Privathaushalten“ hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit am 1. März 2002 in Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsagentur Manpower das Modellprojekt Homepower in Mainz gestartet. Innerhalb der kurzen Zeit hat das Modellprojekt bereits ausgesprochen positive Ergebnisse gebracht. Die Resonanz in der Bevölkerung ist groß. Nach zehn Wochen, von denen erst sechs Wochen produktiv gewesen sind, konnten 41 Haushalte akquiriert werden und bereits neun sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei Homepower eingestellt werden.

Das Modell hat im Vergleich zu anderen Projekten eine sehr kurze Implementierungsphase. Das Modellprojekt ist auf den Stadtbusbereich von Mainz begrenzt. Die Art der Dienstleistung umfasst das gesamte Spektrum hauswirtschaftlicher Tätigkeiten von einfachen Putzdiensten bis hin zu qualifizierten Arbeiten einer ausgebildeten Hauswirtschaftskraft einschließlich der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Dies beinhaltet jedoch selbstverständlich keine Pflegeleistungen.

Die Kosten für den Haushalt belaufen sich pro Stunde auf 8,50 Euro bis 12 Euro, je nach Qualifikation der Hauswirtschaftskraft und je nachdem, für welche Arbeit sie gebraucht wird. Der Zuschuss des Landes, die Hauswirtschaftszulage, ist bei diesem Preis bereits ab

gezogen. Er beträgt 50 % des Bruttoberechnungsbetrags und maximal 300 Euro pro Haushalt im Monat. Diese Zulage wird in der Modellregion Mainz jenen Haushalten gewährt, die die Dienstleistung über Homepower in Anspruch nehmen.

Zu Frage 2: Die Ziele des Modellprojekts sind, das vorhandene Beschäftigungspotenzial zur Schaffung regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu nutzen, Schwarzarbeit zu bekämpfen und einzudämmen sowie die Beschäftigung von Frauen zu stärken. Neben diesen arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Effekten verfolgt das Projekt auch soziale und familienpolitische Ziele. Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie berufstätige Frauen werden durch das Projekt entlastet und können sich so leichter Familie und Beruf widmen. Von den 41 ersten Haushalten sind über die Hälfte Haushalte mit Kindern, die diese neue Dienstleistung in Anspruch nehmen. Hinzu kommt die immer größer werdende Gruppe der Rentnerinnen und Rentner. Auch von ihnen nahmen im Anlauf des Projekts viele diese Dienstleistung wahr.

Dem Modellprojekt liegt als Konzeption ein angestrebtes Leistungsgesetz in Form der Hauswirtschaftszulage zugrunde, um möglichst allen Privathaushalten die Zulageberechtigung zu gewähren. Im Gegensatz zu vielen anderen Vorschlägen in diesem Bereich ist dies aus unserer Sicht sozial gerecht; denn alle Haushalte können somit die Hauswirtschaftszulage in gleicher Form und in gleichem Umfang in Anspruch nehmen, also auch Haushalte und Personen mit geringem Einkommen oder die keine Steuern zahlen, wie beispielsweise Rentnerinnen und Rentner.

Zu Frage 3: Die Haushalte, die im Einzugsgebiet des Modellprojekts Homepower liegen, können bereits derzeit hauswirtschaftliche Dienstleistung über das Modellprojekt zu einem erschwinglichen Preis einkaufen. Darüber hinaus bestehen landesweit Dienstleistungsagenturen, die vielfach als Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte auch aus Landes- und ESF-Mitteln gefördert werden und die hauswirtschaftliche Beschäftigung zu einem Preis anbieten, der von den Haushalten gerade noch als akzeptabel empfunden wird.

Um jedoch allen Haushalten eine erschwingliche hauswirtschaftliche Beschäftigung zu ermöglichen, müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Daher hoffe ich auf eine möglichst breite Unterstützung der rheinland-pfälzischen Bundesratsinitiative.

Das bisher gezeigte Interesse am Modellprojekt hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung mit dieser Initiative auf dem richtigen Weg ist. Falls Sie im Einzugsbereich von Mainz leben, kann ich Sie nur auffordern, die Leistung von Homepower selbst einmal zu testen und uns gegebenenfalls eine Rückmeldung über deren Leistung zu geben.

So weit der Bericht der Landesregierung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rösch.

Frau Ministerin, welche Möglichkeiten sehen Sie, dieses Programm auch außerhalb von Mainz zu verbreiten?

Herr Abgeordneter Rösch, zurzeit haben wir keine Möglichkeit, das Modellprojekt auf ganz Rheinland-Pfalz auszudehnen. Das ist ein finanzielles Problem. Wir sind allerdings landesweit im Gespräch mit anderen Partnerinnen und Partnern, um gegebenenfalls angelehnt an dieses Modellprojekt andere Möglichkeiten zu finden, Dienstleistungsagenturen und hauswirtschaftliche Dienstleistung weiter fördern zu können.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass es landesweit neben Homepower noch andere Dienstleistungs agenturen gibt. Nach unseren Informationen sind davon einige durchaus Not leidend. Beabsichtigt die Landesregierung, zumindest diese Projekte an den finanziellen Möglichkeiten des Projekts Homepower teilhaben zu lassen?

Frau Abgeordnete Thelen, unser Ziel ist es, über die Projekte in das Gespräch zu kommen. Wir wollen gemeinsam Lösungen finden, um den Dienstleistungs agenturen, wie sie landesweit bestehen, Wege zu ermöglichen, um ihre Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Das Projekt wird im Einzelnen sehr unterschiedlich aussehen. Es ist unser Ziel, diese Agenturen am Leben zu erhalten und die Dienstleistung auch in den Bereichen weiter anbieten zu können.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz.

Frau Ministerin, gibt es Modellberechnungen, die dieses Homepower-Projekt den ehemaligen pauschal besteuerten Arbeitsverhältnissen gegenüberstellen, und zwar, was die Attraktivität für die Privathaushalte und die Kosten insgesamt bei einer saldierten Berechnung angeht? Wie fallen, wenn dies zutrifft, diese Vergleiche aus?

Herr Abgeordneter Dr. Schmitz, mir sind diese Modellrechnungen in dieser Form nicht bekannt. Allerdings liegt natürlich unserer Gesetzesinitiative eine Finanzierung zugrunde. Diese kann ich Ihnen gern zukommen lassen. Ich könnte sie auch vortragen. Es handelt sich aber um ein kompliziertes Zahlenwerk.

Inwieweit es auch Vergleichszahlen zu den vorhergehenden steuerfinanzierten Projekten gibt, kann ich im Moment nicht sagen. Das werde ich Ihnen schriftlich zukommen lassen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Frau Ministerin, nach den Pressemitteilungen zu dem Projekt Homepower soll der Landeszuschuss, den Sie beziffert haben, nämlich maximal 300 Euro pro Monat, dann gezahlt werden, wenn es sich um Haushalte mit einem Durchschnittseinkommen handelt. Wo zieht das Projekt konkret die Grenze? Was ist ein durchschnittsverdienender Haushalt? Was ist mit den Haushalten, die mit ihrem Einkommen darüber liegen? Gibt es bei den ersten 41 teilnehmenden Haushalten auch schon Differenzierungen?

Frau Abgeordnete Thelen, grundsätzlich richtet sich der Betrag der Bezuschussung ausschließlich nach der Qualifikation der Beschäftigten. Homepower zahlt die Beschäftigten nach dem Entgelttarifvertrag für private Haushalte und Dienstleistungszentren. Wir übernehmen 50 % des Bruttorechnungsbetrags bis maximal 300 Euro pro Monat. Das ist unabhängig von der Einkommensituation der Haushalte.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Frau Ministerin, Sie haben dieses Projekt als einen Probelauf für eine entsprechende Bundesratsinitiative bezeichnet. Wäre es daher vielleicht nicht sinnvoller und praktikabler, sich für eine Änderung der jetzt geltenden 325 Euro-Regelung und insbesondere den Wegfall der Sozialversicherungspflicht einzusetzen und diesen Zuschuss, den Sie zu den Lohn- und Lohnnebenkosten zahlen, unmittelbar an den Sozialversicherungsträger zu zahlen?

Herr Abgeordneter Jullien, es handelt sich aus unserer Sicht um einen ganz anderen Ansatz. Wir versuchen, mit diesem Modellprojekt die in der Schattenwirtschaft vorhandenen Beschäftigungspotenziale zu akquirieren und zunehmend mehr Personen in die Sozialversicherungspflicht hineinzubekommen. Das ist ein anderer Ansatz als der, den Sie nennen, indem Sie die Geringfügigkeitsgrenze einfach erhöhen wollen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Weinandy.

Frau Ministerin, sind in dieses Modellprojekt auch Erfahrungen aus anderen Modellprojekten mit einbezogen worden?

Ja, das sind sie. Im Land gibt es etliche unterschiedliche Modellprojekte, was die Dienstleistung in privaten Haushalten betrifft. Hier handelt es sich sozusagen um eine Kombination aus der klassischen Zeitarbeit und dem Dienstleistungsangebot, das wir aus den typischen und traditionellen Dienstleistungsagenturen kennen.