Mathilde Weinandy

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Tierschutzbericht 2002/2003 wurde uns im Juli dieses Jahres vorgelegt. Allein die Tatsache, dass wir in regelm äßigen Abständen über den Tierschutzbericht im Plenum
reden, zeigt, wie wichtig uns allen in den Fraktionen dieses Thema ist. Ein Bericht ist dazu da, Erfolge zum Tierschutz, aber auch noch bestehende Unzulänglichkeiten aufzuzeigen. Somit ist der Tierschutzbericht auch ein Verantwortungsbericht für uns, zeigt er uns doch, wie wir mit unseren Mitgeschöpfen, den Tieren, umgehen. Gerade jetzt zur letzten Ferienzeit hat sich gezeigt, dass manche Menschen mit ihren Tieren überfordert waren; denn viele sind wieder in Tierheimen gelandet.
Der hohe Stellenwert, den wir den Tieren zumessen, hat in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz seine Verankerung gefunden. Dies wird nochmals ausdrücklich im Bericht erwähnt. Dies kann ich nur noch einmal unterstreichen.
Von bundesweit tätigen Tierschutzverbänden wird die Einführung eines Verbandsklagerechts gefordert. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Forsten am 17. Juni 2004 war dieses Thema auf der Tagesordnung. Die Umweltministerin, Frau Conrad, will in der Bundesratsabstimmung die dafür und dagegen sprechenden Argumente abwägen. Es gibt also noch keine klare Meinungsbildung. Die CDU-Fraktion hält es zwar für richtig, wenn Tierschutzorganisationen für den gesetzmäßigen Umgang mit Tieren eintreten, ein Verbandsklagerecht wäre aus unserer Sicht aber nicht richtig, schon rechtssystematisch fragwürdig und ungeeignet. Es besteht vielmehr die Gefahr, notwendige, mit Tierversuchen verbundene Maßnahmen von Forschung und Lehre insbesondere im Interesse der menschlichen Gesundheit und im Dienste der medizinischen und biologischen Forschung einzuschränken. Dies geht dann zu Lasten der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in wichtigen Bereichen, die für die künftige Entwicklung unseres Landes, wie wir es sehen, von größter Bedeutung sind.
Mit einem Verbandsklagerecht bestehen auch Befürchtungen, dass Klageverfahren Kosten und Dauer von Genehmigungsverfahren erhöhen können. Der Hoffnung auf einen maßvollen Umgang mit einem möglichen Verbandsklagerecht stehen angesichts der emotionsbelasteten Diskussionen in diesem Bereich durchaus von unserer Seite berechtigte Zweifel gegenüber.
In den letzten Jahren hat es zahlreiche Verbesserungen zum Tierschutz gegeben. Jetzt kommt es darauf an, die verbesserte Rechtsgrundlage in der Praxis mit Leben zu erfüllen. Abwägen ist bestimmt gut. Wir wüssten nur gern, wie sich die Landesregierung in diesem Punkt entscheidet.
Der Tierschutzbericht zeigt in vielen Bereichen, die Bestrebungen und Erfolge des Tierschutzes zu verbessern. Ein Dauerbrenner, wie ihn meine Vorrednerin gerade genannt hat, ist der Tiertransport. Bedauerlich ist, das auf EU-Ebene keine Einigung auf die vorgeschlagene Transportzeit von neun Stunden mit einer anschließenden Ruhezeit von zwölf Stunden eingegangen wurde. Die Landesregierung geht in ihrer Forderung in diesem Punkt noch etwas weiter. Sie fordert acht Stunden Transportzeit. Dazu könnten wir uns auch bereit erklären, da dies noch einmal eine Verbesserung darstellt.
Die zurzeit gängige Praxis von 14 Stunden und einer Stunde Ruhezeit und wieder 14 Stunden Transport, ist, wie wir finden, unerträglich für die Tiere.
Leider konnte der Verordnungsvorschlag der EU zur Verbesserung der Tierschutznormen bei Transporten keine Zustimmung erreichen. Als positiven Erfolg für den Tiertransport werten wir die Verschärfung der Ausfuhrerstattungen der EU bei Rindern.
Diese wird bei Rindern nur noch gewährt, wenn die entsprechenden Tierschutzstandards eingehalten werden.
Die Streichung der Ausfuhrerstattung bei Schlachttieren durch eine Verordnung der EU ist ein Signal in die richtige Richtung. Über Mittelkürzungen lassen sich also auch Missstände regeln.
Wir unterstützen die Landesregierung in ihren Bem ühungen im Bundesrat, den von der EU geforderten Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen.
Angesprochen wurden auch von meiner Vorrednerin schon die Tierversuche, die sich leider – wie wir auch finden – erhöht haben. Im Bericht steht, dass die Mittel, die die Landesregierung zur Förderung von Projekten zur Erforschung und Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen vorgesehen hat, leider nicht so abgerufen werden, wie es sein könnte.
Das finden wir eigentlich bedauerlich, da es eine Möglichkeit wäre, auch Tierversuche etwas zu minimieren.
Die Legehennenverordnung ist unstrittig eine wesentliche Verbesserung für die Tiere. Der deutliche Rückgang an Legehennen zeigt allerdings, dass sich viele Betriebe aus dieser Branche verabschieden.
Im „Trierischen Volksfreund“ wurde vor einigen Tagen ein Betrieb aus der Eifel vorgestellt, der seinen Betrieb umgestellt hat. 400.000 Euro hat dieser Landwirt investiert, um seine 110.000 Legehennen aus der konventionellen Käfighaltung herauszunehmen. Dieses Geld kann allerdings nur über einen höheren Preis für die Eier eingenommen werden.
Alle Verbraucher, besonders diejenigen, die sich für Tierschutz einsetzen, sollten auch in Zukunft die Landwirte unterstützen und ihnen auch einen höheren Eierpreis gewähren. Tierschutz hat nämlich auch einen höheren Preis.
Wir in der Eifel haben zum Beispiel ein neues Konzept unter der Dachmarke „Eifel“ kreiert, die wir im Rahmen von „Region Eifel“ kreiert haben. Werden die Eier zum Beispiel aus diesem Betrieb mit der Marke „Eifel“ verkauft, erwarten wir uns dadurch einen besseren Preis für die Landwirte; denn sie setzen sich für Tierschutzkriterien ein und dafür, dass nur Futtermittel aus der Eifel zur Fütterung dieser Legehennen eingesetzt werden.
Ich lade Sie herzlich ein, diesen Betrieb zu besuchen.
Die Tierschutzpreise, die vom Land vergeben werden, sind für uns auch eine Motivation, ein Beispiel und ein positives Signal. Ich gratuliere auch gleichzeitig diesen Betrieben, die sich eingesetzt haben, etwas für den Tierschutz zu tun.
Die CDU-Fraktion wird sich auch weiterhin für den Tierschutz einsetzen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird nur ein geringer Teil dem Thema „Tourismus“ gewidmet. Aber nach unserer Meinung ist gerade der Bereich „Tourismus“ für das Radeln ein ganz wesentlicher Aspekt; denn in diesem Bereich haben wir in RheinlandPfalz Zuwächse im Bereich des Tourismus. Wer sich einmal auf den Fahrradwegen bewegt, kann feststellen, es ist für unsere Bevölkerung im Freizeitbereich ein Gewinn, die Radwege zu nutzen.
Es ist aber auch eine Bereicherung für die Gäste, die nach Rheinland-Pfalz kommen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, gerade in diesen Bereich weiter zu investieren.
Es wird gesagt, die Lückenschlüsse zwischen den großen Radwegen werden in absehbarer Zeit geschlossen. Das fordern wir, und wir werden Sie darin auch unterstützen, Herr Minister.
Soeben wurde schon gesagt, es gibt ein Modellprojekt „Eifelradtouren“. Wenn Sie sich dieses einmal im Internet ansehen, können Sie feststellen, dass es eine positive Präsentation eines Bereichs ist. Dies fordern wir auch für die anderen Bereiche in Rheinland-Pfalz.
Premiumradwege werden dort genannt. Sie sind ein Garant dafür, dass Qualität nicht nur im Bereich der Radwege, sondern auch beim umliegenden Bereich geboten wird. Als Beispiel nenne ich die Angebote im Gastronomiebereich oder bei der Unterkunft „Bett und Bike“. Ich denke, dies muss auch weiterhin gefördert werden; denn somit können wir Geld an Rheinland-Pfalz binden und unsere heimische Wirtschaft unterstützen. Dies ist insbesondere im Bereich der Fahrradwege zukunftsweisend. Auch die ländlichen Regionen dürfen dabei nicht vergessen werden.
Ich möchte auch noch einmal den Wirtschaftswegebau ansprechen.
Wir haben dort asphaltierte Straßen. Ich weiß, dass es Schwierigkeiten mit der Landwirtschaft gibt, aber wir sollten die Bauern mit einbinden und sie dafür begeistern, damit sie uns die Radwege auch für den Radtourismus zur Verfügung stellen, damit auch in diesem Bereich Geld gespart werden kann. Dies kann man beispielsweise auch dadurch regeln, dass man die
Kommunen bei der Finanzierung dieser Wege mit einbindet.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des Landespflegegesetzes. Bei einer solchen Änderung handelt es sich um einen sehr sensiblen Bereich, da das Gesetz Grundstückseigentümer und auch Kommunen betrifft. Grundbesitzer sind nun einmal Menschen, die einen sehr starken Bezug zu ihrem Eigentum haben. Diese Eigentümer wollen auch ihren Besitz erhalten bzw., wenn sie in ihrem Besitz betroffen werden, auch informiert und einbezogen werden. Mit diesem Gesetz gilt es, dem Schutz der Natur gerecht zu werden. Dies ist aber nur mit und nicht gegen die Menschen möglich.
Die Interessen des Naturschutzes müssen mit den sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Menschen vereinbar sein. Deshalb war es richtig und wichtig, dass die CDU-Fraktion zum Thema „Landespflegegesetz“ eine Anhörung beantragt hat. Sie haben es gehört. Es gab auch zwei Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und FDP.
Aus den Ergebnissen der Anhörung hat die CDUFraktion einen Änderungsantrag zum Landespflegegesetz vorgelegt. Wesentlicher Kritikpunkt bei der Anhörung war die ungenügende Beteiligung der Betroffenen. Aufgrund der schlechten Erfahrung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung bei der Benennung von FFH- und Vogelschutzgebieten sind die beteiligten Eigentümer verunsichert worden. So besteht Unklarheit über die Erweiterung der Gebietskulisse und wie mit der Rückführung genannter Flächen verfahren wird.
Der Gesetzentwurf enthält große Defizite in den Regelungen für ein Beteiligungsverfahren der Betroffenen. Einige große Unternehmen in Rheinland-Pfalz wissen zum Beispiel nicht, wie künftig die Nutzung ihrer Betriebsflächen aussieht. Geplante Betriebserweiterungen sind eventuell nicht mehr möglich, was zur Folge hat, dass diese Betriebe ihren Standort in Rheinland-Pfalz verlagern müssen. Wir sind nicht gegen den Naturschutz. Hier müssen Gespräche geführt und mit Augenmaß gehandelt werden. Auch Arbeitsplätze sind in Rheinland-Pfalz wichtig.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landespflegegesetzes versäumt es, dem Vertragsnaturschutz allgemein und übergreifend Vorrang zu geben. Die vorgesehene Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist überzogen. Die Bestimmungen zur Ausgleichsregelung entsprechen den berechtigten Eigentumsbelangen nicht.
Unser Antrag beinhaltet vor allem den Naturschutz mit den Menschen. Die Zusammenarbeit mit den Betroffenen und Flächeneigentümern ist wesentlich. Dadurch wird ein langfristiger und nachhaltiger Naturschutz erreicht. Deshalb soll dem Vertragsnaturschutz vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden, und dies nicht nur – wie vorgesehen – in den Bereichen von FFH- und Vogelschutzgebieten, sondern darüber hinaus allgemein und übergreifend als Handlungsmaxime bei der Umsetzung des Landespflegegesetzes verankert werden.
Unser Antrag verändert die Beteiligungsdefizite. Die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Planungsträgern und verbindlichere Anforderungen an die Beteiligung der Betroffenen soll in unserem Antrag festgeschrieben werden. Dies betrifft sowohl die Schutzbestimmungen als auch die mögliche Entwicklung der Gebietskulisse.
Für die Verträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben in FFH- oder Vogelschutzgebieten wird bei uns ein abgestuftes Verfahren gewählt, um sicherzustellen, dass umfangreiche und aufwändige Prüfungen erst dann greifen, wenn sich entsprechender Handlungsbedarf abzeichnet. Bei der Bewertung land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzung und ihren Auswirkungen für FFH- und Vogelschutzgebiete wird mehr technischer und biotechnischer Fortschritt berücksichtigt, damit es nicht zu Konflikten mit den Schutzbelangen kommt und die Regelung insoweit ausreichend flexibel ist.
Ausgleichsbestimmungen werden somit durch eine stärkere Beteiligung der Betroffenen flexibler gestaltet, vor allem auch in der Findung von pauschalen Lösungen statt einer wie bisher vorgesehenen undifferenzierten Bagatellgrenze bei geringem Ausgleichsbedarf.
Die Regelung zum Vertragsnaturschutz ersetzt die im Entwurf ursprünglich enthaltene Regelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Besonders kritisch wurde bei der Anhörung die geplante Umweltverträglichkeitsprüfung gesehen. Sie soll der angekündigten Folgenovelle vor
behalten bleiben, damit auch genügend Zeit für eine durchdachte und ausgereifte Regelung gefunden werden kann.
Die Bestimmungen zu Naturparks werden – einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Naturparks aufgreifend – aktualisiert und präzisiert, um eine gute Entwicklung der geleisteten Arbeit zu ermöglichen. Diese Novelle des Landespflegegesetzes ist für Rheinland-Pfalz eine Chance, um neue Akzente zu setzen und den Naturparks neuer Prägung eine konstruktive Dialog- und Umsetzungsplattform zu ermöglichen.
Die naturnahe Nutzung und der Schutz der Durchnutzung sind die Devisen für Naturparks der Zukunft. Es besteht die Chance, eine Entwicklung einzuleiten, bei der die Naturparks nicht mehr vordergründig für eine Beeinträchtigung der Landnutzung, sondern für deren Weiterentwicklung bis hin zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stehen.
Der CDU-Antrag, der die Belange der Eigentümer und der Betroffenen berücksichtigt, eine gute Entwicklung zulässt und auch Rechtssicherheit gibt, sollte ihre Zustimmung finden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ausgelöst durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sprechen wir heute in der ersten Beratung über das Landespflegegesetz. Wie wir von der Frau Ministerin gehört haben, fand bereits eine Reihe von Gesprächen mit Verbänden und Zuständigen statt.
Ich kann für unsere Fraktion sagen: Es ist positiv, dass schon geforderte Veränderungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, zum Beispiel das Entschädigungsgesetz, das sehr positiv von der Landwirtschaft aufgenommen wurde, aber auch die Veränderung der Hektargrößen bei Ödland oder die gute fachliche Praxis; denn diese dient den Naturschutzgebieten.
Für uns stehen noch einige Fragen offen. Was will die Landesregierung tun, um die Menschen weiterhin bei den Veränderungen, die dieses Landespflegegesetz mit sich bringt, mitzunehmen? Hoffentlich geschieht das nicht so wie bei den FFH- und Vogelschutzgebieten.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass Sie das im Konsens mit den Beteiligten gemacht haben. Nach meinen Erkenntnissen und denen der CDU-Fraktion hat es sehr lange gedauert, ehe Sie die Menschen mit auf den Weg genommen haben. Gerade dieses hat in den vergangenen Monaten zu Irritationen geführt.
Sie haben gesagt, es gibt zurzeit eine faktische Festlegung der Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Ich denke, das ist nicht mehr als richtig. Wie verhält sich das Ministerium, wenn von der Bundesregierung wieder eine Nachmeldung gefordert wird? Ich denke, es ist wichtig, dass Sie das noch einmal erklären.
Grundstücksbesitzer, Kommunen und auch die Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen fordern eine verbindliche und endlich eine genaue Abgrenzung, die auch für die Zukunft verbindlich gilt. Dabei ist auch eine Rücksichtnahme gerade für die dörfliche und städtische Entwicklung in unserem Land Rheinland-Pfalz erforderlich.
Ständige Änderungen der Vorgaben müssen ein Ende haben; denn Unsicherheit führt nur zu Diskussionen. Für viele Beteiligte stellt sich oft auch die Frage, ob es so viele kleinere, oft auch übertriebene Maßnahmen geben muss, und ob es nicht sinnvoller wäre, konzentrierte größere Maßnahmen dort zu stärken, wo es sinnvoll ist.
Anfang Januar 2004 fand ein Gespräch mit 45 ausgewählten Experten statt. Wer war in dieser Expertengruppe beteiligt? Wie setzte sie sich zusammen?
Nicht nur von den Landwirten, sondern auch von den Kommunen und den Verbänden gibt es wegen Beeinträchtigungen Befürchtungen. Daher fordern wir, dass
ein Einvernehmen mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen in diesem Thema hergestellt wird.
In Rheinland-Pfalz werden zurzeit vier Pilotprojekte durchgeführt, in denen Managementpläne durchleuchtet und erprobt werden. Es ist aber gerade in diesem Zusammenhang auch die Frage erlaubt, wie die Landwirte entschädigt werden; denn sie sind die Betroffenen, nämlich die Grundstücksbesitzer. Wer stellt sicher, dass es zu einem positiven Einvernehmen zwischen den Beteiligten kommt, wie es in dem Gesetz steht?
Ein ganz großes Thema sind im Süden des Landes die Beregnungsanlagen. Ich weiß, dass gerade die Umweltverbände nicht gerade begeistert sind von diesen Anlagen. Aber für unsere Gemüseanbaubetriebe sind sie oft lebensnotwendig, um ihre Betriebe bestandsfähig zu halten.
Die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung, die dabei aufgeworfen wird, bringt mit sich einher, dass zu fragen ist, wer die Umweltverträglichkeitsprüfung bezahlt. Der betreffende Landwirt hat die Beweispflicht, und er soll letztendlich vielleicht noch die Kosten dafür tragen. Ich denke, das ist einfach zu wenig.
Dies alles lässt befürchten, dass, wenn die Zahl der Beregungsanlagen gekürzt wird, auch damit einhergeht, dass manche Betriebe nicht überleben werden.
Für uns war bemerkenswert, wie lang der Weg vom Referentenentwurf zu einem Gesetzentwurf gedauert hat.
Positiv noch einmal für die CDU-Fraktion, dass dieser Gesetzentwurf auch die Handschrift des Wirtschaftsministeriums trägt; denn sonst wären viele Teile nicht hinnehmbar.
Ob wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, lassen wir noch offen. Die Frage ist, was noch eingearbeitet werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ziel der Lokalen AGENDA ist eine nachhaltige Verbesserung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Lebensbedingungen, also Soziales, Wirtschaft und Umwelt sollen
miteinander verknüpft werden. Ein wesentliches Ziel ist, kein Bereich dieser drei Bereiche soll bevorteilt oder benachteiligt werden. Für die Zukunft soll in diesen drei Bereichen eine Ausgewogenheit dargestellt werden.
Diese Bereiche müssen in Zukunft mehr miteinander verknüpft werden. Wesentlicher Punkt der AGENDA 21 ist die Beteiligung der Menschen, und zwar aller Gruppen der Menschen in den einzelnen Projekten. Die Vorredner haben es schon gesagt. Mit dem Bericht ist ein Riesenprogramm der Landesregierung vorgelegt worden, was man heute am Rande nur anreißen kann.
In dem Bericht wird aufgezeigt, dass es auf kommunaler Ebene schon eine Reihe von AGENDA-Gruppen gibt. Kennzeichnend für diese Gruppen ist, dass es sich vor allen Dingen um Frauengruppen handelt. Das haben wir letztens in einer Kleinen Anfrage von Frau Grosse verdeutlicht bekommen.
Positiv ist, dass viele Gemeinden bereits eine Hilfestellung zur Gründung von Initiativen auf kommunaler Ebene in Anspruch genommen haben. Daraus sind bereits viele AGENDA-Gruppen in einzelnen Gemeinden entstanden, die oft nicht allein unter dem Begriff Lokale AGENDA laufen, aber hervorragende positive Arbeitsergebnisse aufweisen können.
Dies kann ich von meiner Heimatstadt berichten. Wir haben eine Kinderspielplatzgruppe eingerichtet. Wir haben ein Prümer City-Marketing eingerichtet, das sich vor allen Dingen mit den wirtschaftlichen Belangen beschäftigt. Der Vorredner oder Herr Dr. Braun haben gesagt, das Innenleben der Stadt soll mehr berücksichtigt werden. Dort kann man erleben, wie sich Menschen dafür einsetzen, dass Innenstädte in Zukunft leben können. Wir erleben, wie schwierig es ist, diese Ziele durchzusetzen, da andere Kräfte wirken und etwas auf der grünen Wiese installieren wollen. Gerade das Zusammenwirken der Unternehmer, des Einzelhandels und des Gastgewerbes der Städte halte ich gerade dort für sehr wichtig.
An einer Stelle ist ausgeführt worden, dass es für die Zukunft wichtig ist, dass wir bei der Weiterentwicklung der AGENDA-Prozesse in Zukunft die ältere Generation mit einbinden. Sie hat Zeit, sie hat Wissen, sie kann ihre Fähigkeiten aus dem Berufsleben mit einbinden. Ich glaube, das ergibt aus unserer Perspektive eine Korrektur des negativen Altersbildes, wie es in dem Bericht zu lesen war.
Im Programm ist eine Fülle von Themen aus verschiedenen Bereichen aufgeführt. Es stellt sich heraus, dass soziale und wirtschaftliche Themen mehr Sympathien haben. Wir brauchen Frauen in der Kommunalpolitik, Vermarktung regionaler Projekte und Produkte. Die Wohnprojekte werden in Zukunft vor dem Hintergrund unserer sich verändernden Lebenssituation wichtig sein. Dabei ist die demographische Entwicklung zu erwähnen.
In dem dicken Band ist zu lesen, dass in Zukunft mehr Vielfalt der Lokalen AGENDA 21 herausgestellt werden soll und welche Verknüpfungen es zwischen den einzelnen Bereichen gibt. Das ist nach unseren Vorstellungen wichtig. Dazu gehört weiterhin, dass Menschen an der Gestaltung und Umsetzung der Ziele mitarbeiten sollen. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist vor allem Bürgerbeteiligung gefordert.
Meine Damen und Herren, wenn Sie bedenken, dass Sie sich mit dem identifizieren, für das Sie sich einsetzen, dann übernehmen Sie mehr Verantwortung. Ich denke, das ist für die Zukunft besonders wichtig.
Die CDU-Fraktion unterstützt vor Ort alle Initiativen der AGENDA 21, um die Nachhaltigkeit zu unterstützen, zu fördern und die von der Landesregierung vorgegebenen Programme vor Ort in die Arbeit einfließen zu lassen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alle zwei Jahre wird ein neuer Tierschutzbericht vorgelegt, um die neuesten Entwicklungen, Erfolge und Misserfolge darzulegen. Der Tierschutzbericht ist eine Bestandsaufnahme in allen Bereichen, die die Vorschriften, die Haltung, die Pflege und die Unterbringung der Tiere, um nur einige zu nennen, beinhaltet. Damit ist der Tierschutzbericht auch ein Stück Verantwortung den Tieren gegenüber, hält er uns doch den Spiegel vor, wie die Menschen in den verschiedensten Bereichen mit den Tieren umgehen, sie nutzen, pflegen, achten, ernähren und töten.
Einen wesentlichen Erfolg für den Tierschutz erwähne ich als erstes. Es war die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2002, nachdem bereits im Jahr 2000 der Tierschutz in der Landesverfassung Rheinland-Pfalz verankert wurde. Dies war bestimmt ein langer und mitunter auch schwieriger Weg mit vielen Diskussionen, aber er hat auch eine breite Mehrheit in allen Fraktionen gefunden.
Der Tierschutzbericht zeigt Veränderungen auf, gleichzeitig Bereiche, in denen noch Handlungsbedarf und Diskussionsbedarf besteht. Was auffällt, sind die veränderten Zahlen in der Tierhaltung. Dabei zeigt sich, dass die Tiere in allen Bereichen in Rheinland-Pfalz ganz stark zurückgehen. Ich will einfach nur eine Zahl nennen. Das ist die bei den Legehennen. Wir hatten 1988 noch 1,4 Millionen Legehennen in Rheinland-Pfalz, haben aber 2001 nur noch 843.000. Die Zahl der Tierhalter ist gleichzeitig auch ganz stark zurückgegangen. Bei den Betrieben, die Legehennen halten, ist dies nicht verwunderlich. Herr Dr. Braun, wir haben zwar eine Verbesserung für die Legehennen erreicht,
aber die neue Legehennenverordnung ist auch eine zusätzliche Belastung für die Betriebe. Dazu ist negativ
zu vermerken, dass die Umsetzung dieser Verordnung nicht in allen europäischen Staaten gleichzeitig betrieben wird.
Für viele Betriebe ergibt sich dadurch eine Wettbewerbsverzerrung, die viele Betriebsleiter zur Aufgabe gezwungen hat. Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die gleichen Standards möglichst so zügig wie in Deutschland auch im übrigen Europa berücksichtigt werden.
Auch wir vermerken positiv, dass die Tierversuche zurückgegangen sind. Dazu ist auch lobenswert zu erwähnen, dass der Titel zur Förderung und Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen im Haushalt des Landes steht. Tierversuche dienen den Menschen. Das Ziel muss aber auch für uns sein, dass die Zahl dieser Tierversuche möglichst gering gehalten wird.
Zum Transport von Tieren in diesem Bereich hat das Europäische Parlament den Rat und die Kommission aufgefordert, baldmöglichst Änderungsvorschläge zu den geltenden Regelungen für den Transport von Tieren zu unterbreiten.
Mit Freude haben wir im Bericht gelesen, dass das Europäische Parlament nach Möglichkeiten zur Förderung kleiner örtlicher Schlachthöfe sucht, um dadurch die Fahrzeiten für Schlachtvieh auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dies wäre nicht nur ein großes Plus für die Tiere, wir halten das auch für einen ganz großen Vorteil für unsere kleinstrukturierten Betriebe, vor allen Dingen im ländlichen Raum, die gern bereit sind, auch betriebsnahe Schlachtungen vorzunehmen.
Dabei sollte meines Erachtens auch überlegt werden, ob die Standards für die kleineren Betriebe wirklich so groß sein müssen wie in den großen Betrieben, ohne dabei die Vorschriften der Hygiene und den Schutz der Tiere zu verletzen.
Der Tierschutzbericht befasst sich ausführlich mit dem Töten und Schächten von Tieren. Da Tiere von den Menschen zur Gewinnung von Nahrungsmitteln genutzt werden – Herr Dr. Braun, es ist für viele auch ein Genuss, ein gutes Steak in der Pfanne zu haben -, gehört das Töten auch dazu.
Als Folge der BSE-Krise wurde die Betäubung von Rindern bei der Schlachtung nochmals überprüft und für tierschutzgerecht befunden. Als verträglich und akzeptabel im Zusammenhang mit BSE haben wir es auch begrüßt, dass die Kohortentötung von Landesseite aus als normal und gut befunden wurde und auch von der Ministerin durchgesetzt wurde. Damit wurden die Belange des Tierschutzes und die Interessen der Landwirte berücksichtigt.
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 können muslimische Metzger unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für das Schächten erhalten. Ich weiß, das hat zu sehr großen Diskussionen bei uns geführt. Es ist auch für uns schwer verständlich. Ich denke, in diesem Bereich kommt die Religion und das, was dort gemacht wird, einfach in eine Konfrontation. Wir unterstützen dabei die Landesregierung, zu einer bundeseinheitlichen Genehmigungspraxis zu kommen.
Ein weiterer Punkt im Tierschutzbericht ist auch die Diskussion um die Gefährlichkeit sogenannter Kampfhunde. In der Tat wird uns das Problem der Kampfhunde noch länger beschäftigen. Auch wir sehen den notwendigen Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden, aber auch den Schutz der Tiere vor den Menschen, sodass beides in die Waagschale gelegt werden muss. Durch die Verschärfung der Gefahrenabwehrverordnung ist ein besserer Schutz für die Menschen gegeben und gleichzeitig die Kompetenz der Hundehalter erhöht. Zu bedauern ist, dass die Hunde von Menschen zu gefährlichen Kampfhunden abgerichtet werden. Allerdings sehen wir eine Absenkung der Hundesteuer für Kampfhunde nicht gegeben; denn sie führt langfristig dazu, dass die Zahl dieser Tiere im häuslichen Bereich nicht zurückgeht. Da können wir uns manchem nicht anschließen.
Tierschutz nehmen wir sehr ernst, damit Tiere wirklich Mitgeschöpfe sind. Wir sind für Tierschutz; denn wer für Tierschutz ist, schützt auch andere Dinge. Das Bewusstsein für Verantwortung in unserer Gesellschaft den Tieren gegenüber muss auch weiterhin gefördert werden, und zwar in allen Bereichen, im häuslichen Bereich, bei Nutztieren, aber auch in der Forschung. Da möchte ich auch noch einmal ganz stark herausstellen, die Öffentlichkeitsarbeit – wie eben hier auch schon gesagt worden ist – halte ich für sehr wichtig, wozu zum Beispiel auch der Tierschutzpreis beiträgt.
Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.
Herr Präsident meine Damen und Herren! Herr Kollege Bracht,
ich bin natürlich sehr enttäuscht darüber,
dass Sie zu dem Standort Dörndich reichlich wenig gesagt haben. Sie haben zwar den Ort genannt, aber überlegen Sie einmal, was dort geschehen ist. Ich kann Ihnen sagen, dort ist bisher überhaupt nichts geschehen. Ich frage Sie, wie sehen Sie die Chancen, dass die Landesregierung das private Engagement, dort eine private Universität gründen zu wollen, unterstützen wird? Sie wissen, ohne finanzielle Hilfe des Landes wird dort nichts geschehen.
Insbesondere die Region Bad Sobernheim ist durch die Konversion stark negativ betroffen. Wir wissen nicht, was dort in Zukunft geschehen wird, wenn uns dieses Projekt verlorengeht.
Herr Minister, Sie haben in Ihren Vorlagen, die ich bisher gesehen habe, kaum etwas zu der Abteilung Hauswirtschaft gesagt. Können Sie sagen, was davon überhaupt noch übrig bleibt? - Die Hauswirtschaft findet fast nicht mehr statt.
Herr Minister, wenn Behörden an andere Standorte versetzt werden, werden dann bei allen Reformen, die notwendig sind, auch Überlegungen angestellt, dass damit auch ganze Regionen drastisch geschwächt werden? – Es ist nicht nur die Agrarverwaltungsreform, es gibt auch andere Reformen, die ständig durchgeführt werden. Ich möchte jetzt nicht darauf abheben, was notwendig ist und was nicht. Aber es stellt sich die Frage: Was bleibt nachher an gewissen Strukturen noch übrig?
Ich frage Sie und auch die Landesregierung, ob das bei all Ihren Planungen mit in die Waagschale genommen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In seiner Sitzung am 18. Juni 2002 hat sich der Ausschuss für Umwelt und Forsten mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Landesweites Messprogramm zur Ermittlung der elektromagnetischen Immissionen und Minimierung der Belastung zum vorbeugen
den Schutz der Bevölkerung“ befaßt. In der gleichen Sitzung wurde auch der Antrag der Fraktionen der SPD und FDP „Zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder von Mobilfunk“ behandelt.
Beide Anträge beschäftigen sich mit der Sorge der Bürger vor Auswirkungen elektromagnetischer Felder durch den Mobilfunk. Während der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Einstieg des Landes in Messprogramme betont, wird bei dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP stärker die bundespolitische Verantwortung in dieser Sache herausgestellt.
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP.
Ich bedanke mich.
Frau Ministerin, sind in dieses Modellprojekt auch Erfahrungen aus anderen Modellprojekten mit einbezogen worden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion unterstützt alle Forderungen in der Legehennenverordnung, die dazu beitragen, dass die Legehennen in Zukunft besser gehalten werden können.
Ich denke, eine artgerechte Haltung der Tiere ist angemessen. Sie haben bereits von meinen Vorrednern gehört, dass in der Vergangenheit gerade die Legehennenhaltung in den Batterien eine Zumutung gewesen ist. Deshalb ist es angebracht, dass das geändert wird.
Die Änderung der Verordnung kommt allerdings auch den Landwirten entgegen, da sie sich in der Vergangenheit immer wieder für eine artgerechte Tierhaltung in verschiedenen Bereichen, aber auch für das Leben mit der Natur eingesetzt haben.
Herr Stretz, es geht nicht unbedingt darum, wann es umgesetzt wird, sondern es geht in der Sache vor allen Dingen darum, dass es eine EG-weite Verordnung ist, die EG-weit gleichzeitig umgesetzt wird. Das ist meines Erachtens bei der Legehennenverordnung der Knackpunkt, der in beiden Anträgen nicht klar herausgestellt wird.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie sich bemühen werden. Bemühen kann ich mich auch, aber wenn es nachher nicht gleichmäßig durchgesetzt wird, kann ich sagen, dass ich mich zwar bemüht habe, es aber leider
nicht so durchgeführt worden ist. Das bemängeln wir sehr.
Es ist meiner Auffassung nach wichtig, dass die Märkte erhalten bleiben. Wenn unsere Landwirte das so umsetzen – viele sind schon dabei, diese Verordnung so umzusetzen –, dies in den anderen Ländern aber nicht so geschieht, werden wir erleben, dass die Märkte bei uns zurückgehen und wir die Eier billiger aus anderen europäischen Ländern bekommen.
Ich habe Zweifel daran, ob unsere Verbraucher wirklich bereit sind, vier oder fünf oder vielleicht sogar zehn Pfennig mehr zu bezahlen. Wir sind auch dafür, dass Eier gekennzeichnet werden. Frau Kiltz, was nützt es aber, wenn sie gekennzeichnet sind, der Verbraucher aber dennoch in das Regal greift, in dem die billigeren Eier liegen. Dies haben wir auch schon bei anderen Produkten so festgestellt.
Ich will noch einmal ganz klar herausstellen, dass wir für alle Bemühungen sind und das unterstützen. Wir fordern ganz klar, dass es gleichzeitig in allen europäischen Ländern umgestellt wird, damit es keine Markt- und Wettbewerbsverzerrungen gibt.
Da dies weder im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch im Antrag der Fraktionen der SPD und FDP ausgedrückt worden ist, können wir den beiden Anträgen nicht zustimmen.
Ich bedanke mich.