Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn des Jahres 1999 wurde eine neue Insolvenzordnung eingeführt. Diese unterscheidet zwischen den Verbraucherinsolvenzen und Unternehmensinsolvenzen.
Durch das neue Insolvenzrecht haben nun auch Privatpersonen die Möglichkeit, in einem so genannten Verbraucherinsolvenzverfahren unter bestimmten Voraussetzungen nach sieben Jahren von ihrer Restschuld befreit zu werden.
Bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage werden jedoch nur die Angaben zu den Unternehmensinsolvenzen einschließlich des Kleingewerbes berücksichtigt.
Zu Frage 1: Im Bereich der amtlichen Insolvenzstatistik liegen aktuell nur Daten aus dem Jahr 2001 vor. Rheinland-Pfalz hat gegenüber dem Jahr 2000 einen Anstieg von 17,8 % auf 1.281 Insolvenzen zu verzeichnen.
In anderen Bundesländern war der Zuwachs zum Teil noch deutlicher: Hamburg plus 38,4 %, MecklenburgVorpommern plus 30,6 %, Bayern plus 28,3 %, Niedersachsen plus 22,3 % sowie Nordrhein-Westfalen plus 19,3 %.
Setzt man diese Angaben in Bezug zur Bevölkerung, so wie es in der Fragestellung gefordert wird, liegt Rheinland-Pfalz mit 3,2 insolventen Unternehmen je 10.000 Einwohnern mit Bayern gemeinsam auf dem vierten Rang. Lediglich Baden-Württemberg, Saarland und Bremen haben weniger Insolvenzen je 10.000 Einwohner.
Zu Frage 2: Die meisten betroffenen Unternehmen hatten in den letzten zwei Jahren ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt im Bereich Baugewerbe (654), Handel (500) sowie Grundstückswesen, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen (414). Im verarbeitenden Gewerbe und im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung wurden 297 bzw. 177 überschuldete Unternehmen registriert.
Zu Frage 3: Der Abbau von Arbeitsplätzen, der auf ein Insolvenzverfahren zurückzuführen ist, wird im Rahmen der amtlichen Insolvenzstatistik nicht erfasst. Hier wird vielmehr nur die Zahl der Beschäftigten berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags davon betroffen waren. In Rheinland-Pfalz waren dies in den Jahren 2000 und 2001 rund 11.300 Beschäftigte.
Bei der Interpretation der Zahl muss allerdings beachtet werden, dass bei einem Teil der Insolvenzanträge keine Angaben zu den Beschäftigten gemacht wurden und es
sich immer um Angaben beim Insolvenzantrag gehandelt hat, sodass die Zahl in der Regel höher als in der Realität ausfällt.
Zu Frage 4: Bezogen auf die einzelnen Förderprogramme ergeben sich für die Jahre 1999, 2000 und 2001 folgende Zahlen: Regionale Wirtschaftsförderung: 10 Unternehmen, einzelbetriebliche Technologieförderung: 3 Unternehmen, Markteinführungsprogramm: 13 Unternehmen, Beteiligungen: 5 Unternehmen.
Mittelstandsförderungsprogramm: Im Bereich dieses Programms können keine entsprechenden Angaben gemacht werden. Dies hätte eine Einzelkontrolle aller Förderfälle einschließlich einer Rückfrage bei der jeweiligen Hausbank erfordert, was in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen wäre, mir aber auch sehr problematisch erscheint. Diese Anfragen hätten die Unternehmensdaten berührt, die in der Regel vor der Öffentlichkeit geschützt sind und geschützt bleiben müssen, was auch richtig ist.
Auf die Bürgschaften des Landes bezogen ergeben sich für die Jahre 1999, 2000 und 2001 folgende Zahlen: Landesbürgschaften: 7 Unternehmen, Sonderhaftungsfonds Kreditbürgschaft: 18 Unternehmen, Sonderhaftungsfonds Beteiligungsgarantien: 3 Unternehmen, Kreditgarantiegemeinschaft Handwerk: 6 Unternehmen.
Herr Minister, können Sie etwas zu den Rechtsformen der in Insolvenz gegangenen Firmen sagen? Welchen Anteil haben Einzelunternehmen wie Personen- und Kapitalgesellschaften am Gesamtanteil dieser Firmen?
Dazu kann ich nichts sagen. Ich kann versuchen, Ihnen das noch schriftlich nachzureichen. Dies könnte allerdings schwierig sein, da man dann bei jeder Insolvenz nachschlagen müsste, ob es sich um ein Personenunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Ich kann Ihnen dies nicht hundertprozentig zusichern, aber wenn es möglich ist, werden Sie diese Zahlen bekommen.
Herr Minister, teilen Sie die Auffassung, dass der Anstieg der Insolvenzen sowohl im Bund als auch im Land
mit den derzeitigen Rahmenbedingungen, insbesondere mit der Steuergesetzgebung und insoweit auch mit der mittelstandsfeindlichen Politik dieser Bundesregierung, zusammenhängt?
Wertungen gebe ich nicht ab, Herr Kollege Jullien. Klar ist, dass unsere Steuergesetzgebung eine Historie hat. Man darf nicht so tun, als hätte sie keine.
Eine große Steuerreform wurde 1988 und 1989 auf den Weg gebracht und danach noch einmal 1999 und 2000. Dazwischen haben keine Veränderungen stattgefunden; das muss man auch sehen.
Diese Steuerreform entlastet insgesamt Steuerbürger und Unternehmen in beträchtlichem Umfang. Man muss einräumen, dass im Moment Kapitalunternehmen noch begünstigt sind. In der Endphase, das heißt, nach fünf Jahren, wird in etwa eine gleichmäßige Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften – übrigens auf Initiative dieses Bundeslandes – möglich sein.
In der Zeit, in der andere noch über Halbeinkunftsverfahren stritten, haben wir damals eine Steuerreform auf den Weg gebracht, weshalb man diese Thematik auch vor diesem Hintergrund sehen muss.
Anstatt zu sagen, die Rahmenbedingungen seien für die Insolvenzen verantwortlich, weshalb die Steuerreformen II und III durchgeführt werden könnten und die Steuern noch niedriger ausfallen dürften, muss man auch sehen, dass bei den einzelnen Insolvenzen noch andere Gründe eine Rolle spielen.
Ich erlebe nicht nur Insolvenzen aufgrund mangelnder Kapitalbeschaffung, mangelnder Eigenkapitaldecke oder aufgrund der Rahmenbedingungen, sondern es gibt auch Managementfehler. So etwas soll es auch im Leben geben.
Herr Minister, teilen Sie die Auffassung des Zentralverbands des deutschen Handwerks, die wir heute lesen können, dass gerade im Baugewerbe die Pleitewelle erst im Sommer richtig anrollt und es in diesem Bereich zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen kommen wird?
Dies ist ohne Frage so. Es wird zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen kommen. Dies liegt an den
Wenn weniger Nachfrage gegeben ist, wird am Markt eine Anpassung stattfinden. Das ist immer so im Leben gewesen und wird auch in Zukunft so bleiben. Andere Branchen werden, wenn Überkapazität herrscht, auch nicht davon verschont bleiben.
Ich teile die Auffassung, es wird einen Rückgang an Arbeitsplätzen im Baugewerbe aus den genannten Gründen geben.
Herr Minister, glauben Sie, dass wir mit der Haltung „Es ist immer so gewesen“ den derzeitigen Schwierigkeiten begegnen können?
Herr Kollege Wirz, in einer Marktwirtschaft wird es immer Insolvenzen, aber auch Neugründungen geben. Dies hat das marktwirtschaftliche System so an sich.
Es ist ganz gefährlich, wie Sie fragen. Sie fragen nach der Devise der selbsterfüllten Prophezeiung. Deshalb will ich das noch einmal richtig rücken.
In einer Marktwirtschaft gab es immer Insolvenzen. Wenn man fragt „Teilen Sie die Auffassung?“, so hat dies schon eine bestimmte Qualität.
Ich habe gesagt, wenn es Überkapazitäten gibt, zieht dies einen Abbau der Kapazitäten nach sich. Derzeit gibt es am Bau Überkapazitäten. Die Nachfrage ist nicht so groß. Das habe ich gesagt, und ansonsten habe ich nichts gesagt. Ich habe nicht gesagt, dass ich mich damit abfinde, sondern ich habe gesagt, das ist in jeder Marktwirtschaft so.
Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas und Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Zwangspause nach dem Abitur 2002 – Nummer 3 der Drucksache 14/1012 – betreffend, auf.
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen haben in den Jahren 2000, 2001 und 2002 das Abitur abgelegt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
2. Wie viele Studienanfängerinnen und -anfänger haben sich zu den Sommersemestern 2000, 2001 und 2002 an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Fachhochschulen eingeschrieben (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?