Ich möchte wissen, ob der rheinland-pfälzischen Polizei bekannt war, dass es keine Genehmigung gegeben hat und was die Konsequenz daraus war.
Frau Abgeordnete Thomas, auch diese Frage habe ich schon mehrfach beantwortet und weise erneut darauf hin, dass dies Sache der Justizbehörden des Saarlandes ist. Insoweit kann dies unsererseits sicherlich nicht beantwortet werden.
Herr Staatsminister, können Sie mir bestätigen, dass es gerade die berufliche Kompetenz in der Kriminalinspektion Landau war, die sehr frühzeitig zu einer Aufdeckung dieser Zusammenhänge geführt hat?
Das kann ich Ihnen gern bestätigen. Ich habe soeben wie auch in den vergangenen Monaten des Öfteren darauf hingewiesen. Es ist so, wie Sie es darstellen.
Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, dazu möchte ich mich nicht äußern. Im Übrigen gibt es Menschen, die eine einzige Vermutung sind.
Würden Sie mir dann insoweit zustimmen, dass eine bestimmte Berufsgruppe in diesem Land unzulässigerweise in der Form in diese Sache hineingezogen wird?
Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, ich möchte noch einmal betonen, dass die Justizbehörden des Saarlandes den
Vorgang insgesamt prüfen und zu gegebener Zeit uns ererseits, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben würden, geprüft werden muss, ob disziplinarrechtliche oder sonstige Konsequenzen zu veranlassen sind.
Herr Staatsminister, in welchem Umfang gibt es Kooperationen mit den ermittelnden Behörden im Saarland? Vielleicht könnten Sie das darstellen. Immerhin ist bekannt, dass sich der größte Teil der Anleger in Rheinland-Pfalz befindet
das ist nichts, was wir als Fragestellerinnen erfunden haben – und auch nach allen bislang veröffentlichten Erkenntnissen nicht nur Polizeibeamte, sondern auch Finanzbeamte belangt sind.
Frau Abgeordnete Thomas, ich habe bereits über eine Stellungnahme der Justizbehörden des Saarlandes vom 20. oder 26. November 2001 berichtet. Wir haben in den letzten Tagen erneut bei den Justizbehörden des Saarlandes nachgefragt. Die Antwort ist die gleiche, wie sie im November 2001 gegeben worden ist, nämlich dass derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden können.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass die Ermittlungen durch die zuständigen Justizbehörden des Saarlandes geführt werden. Inwieweit gilt dies auch für Ermittlungen, die Steuerdelikte betreffen? Werden sie auch von den zuständigen Behörden des Saarlandes geführt?
Die entsprechenden Untersuchungen werden natürlich auch von dort geführt. Wenn sich daraus entsprechende
Veranlassungen ergeben, wird es notwendig sein, dann tätig zu werden. Aber der Stand der Angelegenheit ist offensichtlich noch nicht so weit, dass ein entsprechendes Tätigwerden erforderlich wird.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob es gemeinsame Ermittlungen saarländischer und rheinland-pfälzischer Finanzbehörden in dieser Angelegenheit gibt?
ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was Frau Kohnle-Gros gesagt hat. Können Sie sich vorstellen, dass es auch für die Betroffenen bzw. Geschädigten ganz wichtig ist, herauszubekommen, in welchen Abständen und wie dieser Anlagenbetrug, durch den sie so schwer geschädigt wurden, verlaufen ist und es auch im Sinn der Betroffenen ist, dass wir diese Fragen stellen?
Ich kann nur erneut darauf hinweisen, dass diese Fragen bereits im November und im Dezember eine Rolle gespielt haben und entsprechend beantwortet worden sind.
Im Übrigen hat sich ein Teil der Geschädigten in einer Gemeinschaft zusammengefunden und Anwälte beauftragt, die ihre Interessen vertreten.
Herr Minister, Sie sagen, dass Ihnen nicht bekannt ist, ob auch die Finanzbehörden ermitteln. Das Finanzamt in
Kaiserslautern bzw. die Steuerfahndungsstelle hat den Betroffenen mit Datum vom 7. Dezember 2001 mitgeteilt, dass gegen sie ermittelt wird. Das zu Ihrer Information.
Herr Abgeordneter Kramer, Sie müssen schon zuhören. Die Frage von Herrn Jullien bezog sich auf eine Zusammenarbeit zwischen saarländischen und rheinlandpfälzischen Finanzbehörden. Da ist die Antwort gegeben worden, dass mir das nicht bekannt war. Das andere ist mir sehr wohl bekannt. Es ist auch dazu aufgefordert worden, dass Selbstanzeige vorgenommen wird. Davon hat eine erkleckliche Zahl Gebrauch gemacht.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Ihnen bekannt sei, dass auch rheinland-pfälzische Finanzbehörden, sprich Steuerfahndungsstellen, in dieser Angelegenheit tätig seien. Sie haben eben wörtlich gesagt, dass auch Aufforderungen zur Einreichung von Selbstanzeigen ergangen seien. Halten Sie dies für ein zutreffendes Verfahren auch im Hinblick auf die Bestimmungen in der Abgabenordnung, dass die Finanzverwaltung Betroffene anschreibt und ihnen dann anheim stellt, Selbstanzeige einzureichen?
Herr Abgeordneter Jullien, auch hier muss ich Sie in dem Fall auffordern, richtig zuzuhören. Ich habe gesagt, dass aufgefordert bzw. der Hinweis gegeben worden ist, Selbstanzeige vorzunehmen. Das geht auch schon bei der anwaltlichen Beratung, dass eine solche Aufforderung zur Selbstanzeige erfolgt.
Herr Zuber, ist Ihnen bekannt, dass zu Beginn der Ermittlungen auch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
ermittelt hat, bevor das Ganze nach Saarbrücken gegangen ist? Wissen Sie, in welcher Tiefe in Kaiserslautern ermittelt worden ist?
Es ist in keiner Tiefe ermittelt worden, sondern es ist zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken weitergegeben worden.