Wir haben eine Verknüpfung an die Umsatzsteuer, sprich Mehrwertsteuer. Wir würden es für besser halten, man würde diese Verknüpfung anders regeln; denn man sieht hier, wie stark anfällig man ist. Insgesamt gibt es eine Diskussion darüber, ob man das mit der so genannten Preissteigerungsrate verknüpfen sollte. Dabei war die Mehrwertsteuerrate eine bessere; denn hier waren die Steigerungen insgesamt höher, sodass man jetzt in Verhandlungen mit dem Bund abwarten sollte und dann eine vernünftige Geschäftsgrundlage im Rahmen des zu novellierenden Regionalisierungsgesetzes auf den Weg bringt.
Herr Minister, sehen Sie das auch so, dass für die Ersatzbestellung für weggefallene InterRegio-Züge eine zusätzliche Summe aus dem Bundeshaushalt an die Länder gehen müsste.
Auch ich sehe das so, aber ich sehe auch die Finanzlage insgesamt. Das muss man in aller Nüchternheit festhalten dürfen, und man muss auch einmal sagen dürfen, dass die Verkehre zwar angebotsorientiert sein müssen, aber sie müssen auch angenommen werden. Das ist die entscheidende Frage insgesamt.
Ich habe für manche Verkehre wenig Verständnis, dass man die InterRegio-Verkehre einstellen will, aber man muss auch sehen, dass der Bund eine betriebswirtschaftliche Rechnung machen muss, das heißt, die DB AG. Wenn sie diese aufstellt, kommt sie zu einem bestimmten Ergebnis, das teilweise für Rheinland-Pfalz schmerzhaft ist.
Teilweise wurde auch von der DB AG immer noch nicht das notwendige Zahlenmaterial geliefert. Wir können nur entsprechend argumentieren und entsprechend Ersatzverkehre bestellen, wenn man das Zahlenmaterial des Bundes und die betriebswirtschaftliche Rechnung der Strecken hat. Das ist eine Bringschuld, die die DB AG noch erbringen muss.
Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eben ausführten, diese 40 Millionen Euro Regionalisierungsmittel wollten Sie im Haushalt stehen
lassen, obwohl noch nicht sicher ist, ob die Mittel auch fließen. Deswegen frage ich: Ist Ihnen bekannt, dass nach der Landeshaushaltsordnung Einnahmen nur dann eingestellt werden dürfen, wenn ihr Eingang rechtlich und tatsächlich gesichert ist?
Wir haben jetzt die Situation, dass der Bund ein Regionalisierungsgesetz vorlegen muss. Es ist klar, dass man nach der Landeshaushaltsordnung nur Einnahmen einstellen kann, die man auch sicher einnehmen wird.
Zunächst gehe ich davon aus, dass sich der Bund noch ein Stück bewegen wird. Insbesondere ist die Frage gestellt, inwieweit der Bund jetzt ein Regionalisierungsgesetz schnell auf den Weg bringen und eine neue Geschäftsgrundlage schaffen wird. Wenn das nicht geschieht, müssen wir die Ausgaben, die dem gegenüber stehen würden, entsprechend sperren, und somit hätten wir wieder einen ausgeglichenen Regionalisierungsmittelhaushalt.
Angenommen, es würde bei diesen Einsparungen bleiben müssen. Wird sich dies auf die bereits bestehenden Verkehre auswirken, die bereits bestellt sind?
Natürlich wird sich das auf die bestehenden Verkehre auch auswirken; das ist keine Frage. Wir haben vor diesem Hintergrund nicht viele neue Verkehre veranschlagt. Herr Dr. Rosenbauer, man muss wissen, dass die so genannten Zweckverbände die Verkehre bestellen und organisieren. Die Zuweisungen an die Verkehre werden geringer, und die Zweckverbände müssen dann entscheiden, welche Strecken unter Umständen nicht mehr so bedient werden können.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrerinnen und Lehrer der Christian-Erbach-Hauptschule Gau-Algesheim und des Burg-Gymnasiums Kaiserslautern. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause)
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas und Friedel Grützmacher (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) , Kenntnisse der rheinlandpfälzischen Behörden, insbesondere der Polizeibehörden, über den Kapitalanlagebetrug bei der CTS GmbH bzw. Intervelas – Nummer 3 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf.
1. Welche Tatsachen wurden von der Polizei in Landau von Januar bis März ermittelt und über die Staatsanwaltschaft Landau an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern weitergegeben?
2. Welche Ermittlungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz hat es zu welchem Zeitpunkt als Hilfsbeamte der saarländischen Staatsanwaltschaft in welchem Verfahren gegen wie viele Beschuldigte gegeben?
3. Wann hat die rheinland-pfälzische Polizei welche Erkenntnisse dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) mitgeteilt und wann war der Polizei bekannt, dass eine Genehmigung für Finanzdienstleistungsgeschäfte 1998 der CTS GmbH vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen versagt worden ist?
4. In wie vielen Fällen gibt es Anhaltspunkte und/oder Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen der Tätigkeit als Vermittler bei Kapitalanlagen für die CTS GmbH bzw. Intervelas?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage im Zusammenhang wie folgt beantworten:
Zunächst kann ich in vollem Umfang auf meine Ausführungen in der Sitzung des Landtags am 15. November 2001 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher, auf die ausführliche Berichterstattung in der Sitzung des Innenausschusses am 6. Dezember 2001 durch Herrn Staatssekretär Bruch sowie auf die Antwort des Finanzministers auf die in gleicher Sache erfolgte Kleine Anfrage Nummer 373 – Drucksache 14/638 – der Abgeordneten Frau Thomas und Frau Grützmacher vom 20. Dezember 2001 verweisen.
Darüber hinaus gehende Erkenntnisse liegen der rheinland-pfälzischen Landesregierung bis zur Stunde nicht
vor. Das Ermittlungsverfahren gegen die CTS wird wie bekannt von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ohne Beteiligung rheinland-pfälzischer Justizbehörden geführt.
Auskünfte zu diesem noch laufenden Ermittlungsverfahren stehen ausschließlich den Justizbehörden des Saarlandes zu. Die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat bislang auch keine Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente mitgeteilt, dass sich rheinland-pfälzische Landesbedienstete strafbar gemacht haben oder ihr Verhalten im dienstrechtlichen Sinn relevant sein könnte.
Herr Minister Zuber, Sie haben auf viele Antworten und Berichterstattungen verwiesen. Aber in all diesen Beantwortungen wurden die vier Fragen, die wir heute gestellt haben, nicht beantwortet. Deswegen frage ich noch einmal nach, ob das, was in der Antwort des Finanzministers auf unsere Kleine Anfrage ausgeführt wurde, – – – (Pörksen, SPD: Was wollen Sie eigentlich?)
Der Finanzminister hat auf die Kleine Anfrage geantwortet, dass es bereits im Januar 2001 Ermittlungen der Kriminalinspektion Landau gab, die erste Verdachtsmomente gegen die Firma CTS ergeben haben.
Sie haben in der Plenarsitzung im November berichtet, dass die Landesregierung zum ersten Mal in der zweiten Oktoberhälfte von diesen Verdachtsmomenten erfahren hat. War für Sie die Information, die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom Finanzminister an uns gegeben wurde, Anlass nachzuprüfen, was in Landau ermittelt wurde und was durch die Staatsanwaltschaft Landau an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegangen ist? Haben Sie sich in dieser Sache weiter erkundigt? Ich glaube, dies sind Hinweise, denen man nachgehen muss.
Frau Abgeordnete Thomas, es ist wiederholt berichtet worden, dass durch die Kriminalinspektion Landau aus
einem in anderer Sache seit Januar 2001 geführten Ermittlungsverfahren erste Verdachtsmomente gegen die Firma CTS erlangt worden sind und die Kriminalinspektion Landau im Rahmen der Folgeermittlungen am 12. März 2001 den Sachverhalt dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen mitgeteilt hat und um Mitteilung etwaig vorliegender Erkenntnisse gebeten hat. Das ist dazu zu sagen.
Im Übrigen hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz am 25. Oktober auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Durchsuchung bei einem Repräsentanten der Firma CTS in Bad-Bergzabern durchgeführt. Das ist dazu zu bemerken. Das ist also keine Neuigkeit, sondern darüber ist schon des Öfteren berichtet worden.
Wir haben von dieser Information erst durch die Antwort des Finanzministers erfahren. In den früheren Berichterstattungen war davon nicht die Rede.
Wir hatten in unserer Kleinen Anfrage nachgefragt, ob der rheinland-pfälzischen Polizei – das könnte die Krim inalinspektion in Landau sein, das könnten aber auch andere Behörden sein – bekannt war, dass die Firma CTS keine Genehmigung für Finanzdienstleistungsgeschäfte durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen bekommen hat?
Herr Innenminister Zuber hat gerade darauf hingewiesen, dass es einen Kontakt mit dem BAKred gab und man dort auch Erkundigungen eingezogen hat. Ich sage Ihnen, wenn es einen Schaden im Gesamtvolumen von schätzungsweise 400 Millionen gibt und viele Anleger davon betroffen sind, ist es für die gesamte Öffentlichkeit von Interesse, ob es vorher bereits Hinweise gab.
Ich möchte wissen, ob der rheinland-pfälzischen Polizei bekannt war, dass es keine Genehmigung gegeben hat und was die Konsequenz daraus war.