Protocol of the Session on January 24, 2002

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Jullien (CDU), Tätigkeit der ehrenamtlichen Beauftragten der Landesregierung für Verbraucherschutz – Nummer 4 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf und erteile Herrn Abgeordneten Jullien das Wort.

Zur Tätigkeit der ehrenamtlichen Beauftragten der Landesregierung für Verbraucherschutz frage ich die Landesregierung:

1. Entsprechen Honorar und Vergütung der Beauftragten für Verbraucherschutz in Höhe von 54.000 Euro pro Jahr nach Auffassung der Landesregierung noch den Maßstäben und Gepflogenheiten ehrenamtlicher Tätigkeit?

2. Welche Sachkosten für Verwaltungsarbeiten, Raumnutzung, Telekommunikation, Fahrtkosten, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit wird die Tätigkeit der Beauftragten für Verbraucherschutz jährlich verursachen?

3. Warum sind diese Kosten im Unterschied zu den Personalkosten nicht im Haushaltsentwurf bei der Titelgruppe 74 im Kapitel 02 01 veranschlagt?

4. Welche Ressorts der Landesregierung sind mit welchem Personalaufwand und Sachaufwand mit Fragen des Verbraucherschutzes befasst?

Es antwortet der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Klaus Rüter.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jullien beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich schicke vorweg, die ehrenamtliche Beauftragte der Landesregierung für Verbraucherschutz hat ihre Tätigkeit vor drei Wochen aufgenommen. Ihre Tätigkeit bzw. besser gesagt, die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sowie die Person der Beauftragten erfreuen sich reger parlamentarischer Anteilnahme. Wenn das so bleibt, vor allen Dingen die Thematik des Verbraucherschutzes selbst in den Vordergrund des Interesses gerückt wird, kann das von der Landesregierung nur begrüßt werden.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Dies vorausgeschickt, darf ich auf die einzelnen Fragen eingehen.

Zu Frage 1: Zunächst möchte ich ausdrücklich herausstellen, die Beauftragte für den Verbraucherschutz erhält weder ein Honorar noch eine Vergütung. Sie erhält eine Aufwandsentschädigung sowie einen Ausgleich entstehender Gehaltseinbußen. Nach Auffassung der Landesregierung entspricht die genannte Regelung den Maßstäben und Gepflogenheiten ehrenamtlicher Tätigkeit. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass Frau Dr. Engelhardt ihren bisherigen Beruf als Journalistin nur noch zu 50 % aufgrund ihres Einsatzes für den Verbraucherschutz ausüben kann. Im Übrigen nimmt sie ihren Einsatz im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Beauftragte für den Verbraucherschutz wahr.

Wie Sie selbst wissen, ist die Erstattung von Verdienstausfall an ehrenamtlich Tätige und die gleichzeitige Zahlung von Aufwandsentschädigung nichts Unübliches. So erhalten beispielsweise ehrenamtliche Ortsbürgermeister und Beigeordnete Aufwandsentschädigungen.

(Schmitt, CDU: Aber ein bisschen bescheidener!)

Das ist genau das Gleiche. Soweit sie für die Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von ihrer beruflichen Arbeit freigestellt werden, erstatten die Gemeinden dem Arbeitgeber den dadurch entstehenden Lohnausfall.

(Schmitt, CDU: Richtig! Es kommt nur auf die Höhe an! – Pörksen, SPD: Das sollte Herr Jullien eigentlich wissen!)

Das ist also ein ganz selbstverständlicher Vorgang.

Die Aufwandsentschädigung von 1.533 Euro ist sowohl der Bedeutung der Aufgabe als Beauftragte des Ministerpräsidenten als auch dem ganz erheblichen zeitlichen Aufwand für die Wahrnehmung derselben angemessen. Sie entspricht in etwa der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters einer Gemeinde mit etwa 4.000 bis 5.000 Einwohnern oder der eines ehrenamtlichen Beigeordneten von Gemeinden oder Verbandsgemeinden von über 20.000 Einwohnern, wobei die steuerlichen Freibeträge bei der ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten nicht zur Diskussion stehen.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Funktion einer Beauftragten für Verbraucherschutz stellt eine völlig neuartige Einrichtung im Bereich der Landesregierung und auch im

Bereich der Staatskanzlei dar. Es liegt deshalb in der Natur der Sache, dass sich die diesbezüglich im Sachausgabenbereich anfallenden Aufwendungen neben den in der Titelgruppe 74 vorgesehenen Personalausgaben erst im weiteren Haushaltsvollzug der Jahre 2002 und 2003 konkretisieren lassen. Eine Zuordnung zu entsprechend spezifizierten Sachausgabenansätzen in der Titelgruppe 74 kann daher auch erst im nächsten Haushaltsplan für die Jahre 2004/2005 erfolgen. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

Die für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Haushaltsmittel stehen natürlich im Haushaltsbereich der Staatskanzlei mit den Ansätzen, die wir angemeldet haben, zur Verfügung. Ich verweise insoweit auf die Ausgabenansätze für Geschäftsbedarf und Kommunikation, für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume, für Reisekostenvergütungen sowie für Informations- und Kommunikationstechnik und auf die Erläuterungen dazu, in denen deutlich nachzulesen ist, dass wir dabei berücksichtigen, dass die Verbraucheranwältin, die wir berufen haben, natürlich einen entsprechend erhöhten Mittelbedarf auslöst. Daneben steht im Bereich Presse und Information in Titel 531 01 auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Verbraucheranwältin, die natürlich über unsere Pressestelle erfolgt, eine entsprechend angepasste Ausgabenermächtigung zur Verfügung.

Zu Frage 4: Innerhalb der Landesregierung sind in der Tat mehrere Ressorts mit Fragen des Verbraucherschutzes befasst, was auch nicht verwunderlich ist, da Verbraucherschutz ganz eindeutig eine Querschnittsaufgabe ist, die verschiedenste Lebensbereiche betrifft. Da die jeweils in den Ressorts zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch noch andere Aufgaben wahrnehmen, ist es naturgemäß schwierig, Ihnen das ganz konkret in Personal- und Sachausgaben insbesondere in der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit zur Kenntnis zu geben. Ich will es trotzdem mit dem versuchen, was ich aus dem Haushaltsplan herauslesen konnte und mit dem, was mir die Ressorts an Information gegeben haben.

Für Fragen des Verbraucherschutzes im Rahmen von Gesetzesvorhaben, etwa Verbraucherschutz im Zivilrecht, ist das Justizministerium federführend zuständig. Eine spezielle Quantifizierung von Personal- und Sachaufwand ist insoweit nicht möglich, weil es keine ganz gesondert ausgewiesene Aufgabe ist, sondern im Rahmen der Gesamtaufgabe mit erledigt wird. Das ist uns mitgeteilt worden.

Das Gesundheitsministerium ist im Rahmen des Gesundheitsschutzes für verschiedene Bereiche von Infektionsschutz bis hin zur Überwachung von Trinkwasser, Lebensmittel- und Krankenhaushygiene zuständig. Im Ministerium sind dafür 15 % einer Vollzeitkraft mit Referententätigkeit und 20 % einer Vollzeitkraft mit Sachbearbeitertätigkeit anzusetzen. Daneben wird eine Reihe von verbraucherschutzrelevanten Projekten vom Ministerium gefördert und veranlasst. Schuldnerberatungsstellen, Broschüren der Verbraucherzentralen, Schwerpunktaktionen zur technischen Überwachung von Medizingeräten und vieles andere mehr wären zu nennen. Dafür wird natürlich ein Personal- und Sachaufwand

betrieben. Ich kann Ihnen das jetzt im Einzelnen nicht näher darlegen, weil das in der Kürze der Zeit von den Ressorts nicht geleistet werden konnte.

Wie wenig aussagekräftig eine Einzelbetrachtung ist, mögen Sie aus folgender Darstellung ersehen: Es gibt ein Bundesmodellprojekt Beschwerdetelefon für Pflege. Das ist auch Verbraucherschutz. Die Landesförderung beträgt in drei Jahren jährlich 4.000 DM. Das bindet 2 % einer Referentenstelle. Das kann nicht viel aussagen.

Meine Damen und Herren, im Wirtschaftsministerium sind zwei Bedienstete des höheren Dienstes und 0,6 Bedienstete des gehobenen Dienstes für Aufgaben des Verbraucherschutzes zuständig. Es gibt daneben eine breite Zuständigkeit für Verbraucherschutz im Umweltministerium. Die Bereiche Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, gesundheitlicher Umweltschutz, Gewerbeaufsicht sind hier zu nennen. In diesem Ministerium sind 23,38 Stellen mit 1,229 Millionen Euro Personalkosten mit einzelnen Themenstellungen befasst. Ein Sachaufwand von rund 50.000 Euro ist dabei anzusetzen.

Meine Damen und Herren, das war so weit die Beantwortung der Einzelfragen. Ich muss noch einmal für die nur kursorische Beantwortung der vierten Einzelfrage um Nachsicht bitten. Mehr und Detailiertes war in der Kürze der Zeit nicht zu leisten.

So weit meine Antwort.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass die ehrenamtliche Verbraucherschutzbeauftragte kein Honorar und keine Vergütung, sondern eine Aufwandsentschädigung erhält. Könnten Sie einmal darlegen, nach welchen Kriterien die Aufwandsentschädigung berechnet wurde, wie sie festgelegt wurde und ob die Höhe der von Ihnen bestätigten Aufwandsentschädigung von 54.000 Euro, sprich 108.000 DM bis 110.000 DM jährlich noch mit dem Begriff „Ehrenamt“ vereinbar ist?

Herr Abgeordneter Jullien, Sie haben die Dinge wieder schief dargestellt. Ich habe deutlich zwischen den Kosten für die Erstattung des Verdienstausfalls und der Aufwandsentschädigung differenziert. Wenn Verdienstausfall dafür geleistet wird, dass man eine halbe Stelle aufgegeben hat, dann ist das wie bei Bürgermeistern und bei Beigeordneten, bei denen dies geschieht, näm

lich ein ganz normaler Vorgang. Das ist kein zusätzliches Entgelt. (Beifall bei SPD und FDP – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Die Aufwandsentschädigung von monatlich 3.000 DM, umgerechnet in Euro, ist zu vergleichen mit Bürgermeistern, Beigeordneten usw. Sie hält sich auch im Rahmen des durchaus Üblichen und ist bei dem Zeitaufwand angemessen. Das gilt auch für die Bedeutung der Aufgabe.

Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, ist die Regelung der Arbeitszeit dieser ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten festgelegt? Ist dies in Stunden festgehalten? Wie sieht eine entsprechende Regelung aus?

Da sie ehrenamtlich tätig ist, ist natürlich kein konkreter Zeitaufwand festgehalten. Soweit ich weiß, ist das bei Bürgermeistern auch nicht der Fall. Es wird von ihr selbst davon ausgegangen, dass sie mindestens den Zeitaufwand einer halben Stelle braucht. Wahrscheinlich wird sie sich weit darüber hinaus einsetzen, so wie ich sie kennen gelernt habe. Sie ist sehr engagiert. Sie wird sich wahrscheinlich neben der Halbtagstätigkeit, die sie weiterhin beim Südwestrundfunk einnimmt, voll und ganz für ihre Aufgabe einsetzen. Mein schon gemachter Vorschlag lautet: Lassen Sie sie doch ein halbes oder ein drei viertel Jahr arbeiten. Danach kann sie berichten. Sie können dann nachfragen, welcher Zeitaufwand erforderlich war. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Staatssekretär, hielten Sie es nicht für glaubwürdiger und ehrlicher, wenn wir nicht von ehrenamtlicher Verbraucherschutzbeauftragten, sondern ganz einfach bei dieser Aufwandsentschädigung von Verbraucherschutzbeauftragten reden und den ehrenamtlichen Bereich weglassen würden, weil das in die Irre führt. Jeder, der das mitbekommt, denkt, Ehrenamt ist das nicht. Wäre das nicht ehrlicher und glaubwürdiger?

Ich kann Ihre Frage wirklich nicht ganz nachvollziehen. Sie müssen dann genauso diese Behauptung bei Bür

germeistern und Beigeordneten aufstellen. Wenn mir dann von Ihnen gesagt würde, da ist ein solch riesiger Arbeitsaufwand erforderlich, was ich unterschreibe, dann sage ich, das gilt auch für die Verbraucherschutzbeauftragte.

(Schmitt, CDU: Wegen der Sache ging es hier! – Schwarz, SPD: Sie selber stellen sich doch selber infrage! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jullien.

Herr Staatssekretär, ich glaube, es wäre wirklich sinnvoller und ehrlicher, wenn Sie im Sinn der vielen Menschen, die ehrenamtlich in Rheinland-Pfalz tätig sind, das Wort ehrenamtliche Verbraucherschutzbeauftragte zukünftig weglassen würden.

(Pörksen, SPD: Was ein Quatsch!)

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie viele Mitarbeiter umfasst das Gebiet der ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten? Ist sie allein? Gibt es entsprechende Mitarbeiter? Gibt es Verwaltungspersonal dazu? Wie hoch belaufen sich hieraus die Kosten?

(Pörksen, SPD: Hat sie auch einen Stuhl, einen Schreibtisch?)

Herr Abgeordneter Jullien, ich hatte diese Frage schon einmal beantwortet. Frau Dr. Engelhardt kann auf eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter zurückgreifen. Den haben wir noch nicht. Die Stelle ist ausgeschrieben. Sie kann auf eine Schreibkraft zurückgreifen. Im Übrigen steht Ihr die gesamte Staatskanzlei insoweit zur Verfügung, als wir ihr zuarbeiten und helfen, dass sie ihre Aufgabe wahrnehmen kann. Die Kosten für den Sachbearbeiter und für eine Schreibkraft kann man in der Größenordnung leicht darstellen. Das können Sie so gut wie ich.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bischel.