Im Übrigen sind durch Zuzahlungen in der Zeit von Minister Seehofer die Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen so gestiegen wie noch nie, allerdings nicht ausschließlich bei den gesetzlichen Kassen.
Die Zuzahlungen machen dort Sinn, wo eine Verhaltensbeeinflussung geboten ist, deswegen zum Beispiel bei Arzneimitteln, bei denen es durchaus richtig ist, dass auch der Verbraucher, der Patient, der Versicherte ein Interesse daran hat, dass er nicht teure Scheininnovationen bekommt, obwohl gute und gängige Arzneimittel auch helfen würden. Deswegen soll hier eine Änderung erfolgen. Es soll also nicht mehr die Packungsgröße entscheidend sein, sondern letzten Endes der Preis. Das wird sich entsprechend verändern.
Im Übrigen hat die Bundesregierung das, was sie in dem Wahlprogramm der SPD angekündigt hat, was sie zurücknehmen wollte, auch zurückgenommen. Ob das im Einzelfall immer richtig und zwingend war, darüber können wir reden. Die Bundesregierung hat es aber zurückgenommen. Insofern ist die Wahlaussage auch in die Tat umgesetzt worden.
Herr Staatsminister, ich möchte daran erinnern, die SPD hat damals der Lahnsteiner Vereinbarung zugestimmt. Dann macht sie ein Wahlversprechen, in dem sie sagt, wir nehmen die Zuzahlung insgesamt zurück, wir schaffen sie ab. Das war die Wahlaussage. Dann haben sie nach gewonnener Wahl – – –
Herr Präsident, wir kennen das leidige Thema. Dann bitte ich Sie, den Herrn Minister auch darauf hinzuweisen, bei dem Thema nicht so weitschweifend auszuholen.
Wollen Sie nun eine Frage stellen oder nicht? Ich habe keine Lust, mit Ihnen darüber zu debattieren. Stellen Sie jetzt eine Frage oder nicht, sonst gebe ich dem nächsten Kollegen das Wort?
Herr Minister, ich komme noch einmal zu den Zuzahlungen. Wir wissen, Zuzahlungen haben nur dann eine steuernde Wirkung, wenn sie unsozial hoch sind. Das ist allgemeiner Konsens. Nun meine Frage an Sie: Wären Sie auch bereit, die Zuzahlungen in modifizierter Form derart zu erhöhen, dass sie eine steuernde Wirkung in der GKV ausüben?
Herr Dr. Altherr, Sie haben Ihre Frage mit dem Einleitungssatz begonnen, dass Zuzahlungen nur wirken, wenn sie unsozial hoch sind. Darin liegt meine Antwort. Alles, was sinnvoll ist, muss weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen ohne Zuzahlung gewährt werden.
Herr Staatsminister, Sie haben noch einmal darauf hingewiesen, wie wichtig als übergeordnetes Thema die Senkung der Lohnnebenkosten ist und damit auch die Senkung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkosten im Bereich der Krankenversicherungen. Teilen Sie die Meinung der Bundesgesundheitsministerin, dass die für das Jahr 2002 ins Auge gefassten und verabschiedeten Reformen dazu führen werden, dass in diesem Jahr keine neuen Beitragserhöhungen zustande kommen, oder teilen Sie die Meinung der Kritiker, dass es trotz dieser Maßnahmen, die jetzt ins Auge gefasst und verabschiedet worden sind, auch im Jahr 2003 zwangsläufig zu neuen Beitragserhöhungen kommen muss?
Herr Kollege Dr. Schmitz, eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen haben Beitragserhöhungen für das nächste Jahr angekündigt, darunter die großen Ersatzkassen und die großen regionalen Ortskrankenkassen. Wenn man das alles zusammennimmt, wird der durchschnittliche Beitrag über 14 % steigen, bei einigen großen regionalen Kassen sogar in die Nähe von 15 %, aber er wird unter 15 % bleiben. Das ist nicht zu verhindern. Ich bin zuversichtlich, dass die kostenwirksamen Maßnahmen, die derzeit gesetzgeberisch vorgenommen werden oder bereits im Gesetzblatt stehen, verhindern werden, dass darüber hinaus unmittelbar im darauf folgenden Jahr weitere Beitragssatzerhöhungen die Folge sein werden. Das ist ein geringer Trost. Beiträge über 14 % sind zu hoch. Aus diesem Grund müssen sie so bald wie möglich gesenkt werden.
Welche konkreten Ergebnisse wurden zur Stabilisierung der Belegarztvergütung erreicht? Anlässlich des Artikels, der heute in der „Westerwälder Zeitung“ erschienen ist, wird davon gesprochen? Ich bitte, das zu konkretisieren.
Ich kann Ihnen berichten, dass die an den Verhandlungen Beteiligten unter der Moderation des Ministeriums, das nur indirekt handlungsverpflichtet ist, sich darauf
verständigt haben, dass durch weitere stabilisierende Elemente bei den Einnahmen der Belegärzte auf Kampfmaßnahmen, auf drohende Schließungen von Belegabteilungen verzichtet wird. Dies hat Dr. Oswald, der Sprecher der streitbaren Belegärzte im Bezirk Koblenz, der Kassenärztlichen Vereinigung ausdrücklich bestätigt. Das ist aus Sicht der Belegärzte noch nicht die Lösung, die völlig im grünen Bereich liegt. Ich kann auf jeden Fall mitteilen, dass wir nicht befürchten müssen, dass es zu Beginn des neuen Jahres zu irgendwelchen Maßnahmen kommen wird, die die Bevölkerung treffen. Ich bin darüber froh, dass dieses Ergebnis unter maßgeblicher Beteiligung des Ministeriums erreicht werden konnte.
Es liegen keine weiteren Fragen vor. Ich bitte um Verständnis, dass wir weitermachen müssen, sonst können wir die anderen Fragen nicht mehr aufrufen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Haltung der Landesregierung zum Abbau von Standards auf kommunaler Ebene – Nummer 3 der Drucksache 14/538 – betreffend, auf.
1. Welche Standards auf kommunaler Ebene sollen in Zukunft disponibel sein, und welche Maßnahmen will die Landesregierung dazu ergreifen?
3. Welches Einsparvolumen über alle Kommunen hinweg würden nach Auffassung der Landesregierung pro Jahr realisiert werden können?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:
Zu den Fragen 1 bis 3: Im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der kommunalen Haushalte verfolgt die Landesregierung das Ziel, dass den Kommunen möglichst bald auf der Grundlage einer zeitlich befristeten gesetzlichen Regelung ein Abweichen von landesrechtlichen Standards ermöglicht wird. Damit ein solches Gesetz parlamentarisch bald möglichst beraten werden kann, wird aller Voraussicht nach nicht die Landesregie
rung den Gesetzentwurf einbringen. Vielmehr ist beabsichtigt, dass es sich dabei um eine Gesetzesinitiative aus der Mitte des Landtags handeln wird, also seitens der Regierungsfraktionen.
Unabhängig davon ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich, die Aufgaben und Regelungsbereiche, für die den Kommunen im Einzelfall auf Antrag eine Befreiung von landesrechtlichen Standards ermöglicht werden soll, möglichst genau zu beschreiben. Dies ergibt sich insbesondere aus der zum Gesetzesvorbehalt vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen. Auf dieser Grundlage sind auch schon die bestehenden Standardöffnungsgesetze in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und MecklenburgVorpommern aufgebaut. Aufgrund des aufgezeigten Verfahrens wird es nicht die Aufgabe der Landesregierung, sondern der den Gesetzentwurf einbringenden Fraktionen sein, für unser Bundesland einen entsprechenden Katalog zur Standardöffnung auszuarbeiten und politisch abzustimmen. Da ein solcher Katalog noch nicht vorliegt, kann die Landesregierung deshalb dazu heute keine Aussage treffen, welche potenziellen Einsparungsmöglichkeiten sich für die Kommunen daraus ergeben.
Wenn der Unterschied zwischen Regierung und Regierungsfraktionen so groß ist, dass Sie die Anfrage nicht beantworten können, dann können Sie vielleicht folgende Frage beantworten: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Äußerungen aus dem Gemeindeund Städtebund Rheinland-Pfalz? Halten Sie die dort angegebene Richtung für hilfreich, für zielführend bzw. wie bewerten Sie das?
Ich gehe davon aus, dass Sie gern die Antwort der Landesregierung haben möchten. Ich habe meine persönliche Auffassung dazu. Es wird notwendig sein, die seitens des Gemeinde- und Städtebunds gemachten Vorschläge natürlich innerhalb der Landesregierung zu beraten. Ich gehe davon aus, dass die beiden Regierungsfraktionen, die den Gesetzentwurf erarbeiten werden, die Vorschläge des Gemeinde- und Städtebunds dabei bedenken werden und sich entsprechend verhalten.
Wenn auch eine Beantwortung in Bezug auf den Gemeinde- und Städtebund offenbar nicht möglich ist, dann frage ich Folgendes: Hat die Landesregierung eine Haltung zu den Vorschlägen, die aus der Reihe der sozialdemokratischen kommunalen Vertretung gekommen sind?