Protocol of the Session on October 18, 2001

(Dr. Schiffmann, SPD: Wer war da Kultusminister?)

Danach bedürfen Schulbücher für das Fach Geschichte generell der Genehmigung durch das Bildungsministerium. Zur Prüfung eines Schulbuchs im eigentlichen Sinn werden in der Regel drei vom Bildungsministerium benannte Schulbuchgutachterinnen bzw. -gutachter beauftragt, die unabhängig voneinander die Schulbücher prüfen. Je nach abschließender Bewertung der Gutachterinnen und Gutachter genehmigt das Bildungsministerium das Buch oder versagt die Genehmigung.

Das Genehmigungsverfahren für das „Kursbuch Geschichte – Rheinland-Pfalz“ wurde am 31. Mai 2000 durch den Cornelsen Verlag beantragt. Am 9. Juni 2000 wurden drei Lehrkräfte mit der Begutachtung des Lehrwerks beauftragt. Diese verfügen über langjährige Erfahrungen, da sie bereits seit 1986 bzw. seit 1990 Geschichtsbücher beurteilen.

Während zwei der Gutachter das Buch mit „gut geeignet“ bewerteten, gab es von der dritten Gutachterin kritische Anmerkungen, die sich aber nicht auf den hier in Rede stehenden Zeitraum beziehen.

Auf der Grundlage des Gutachterverfahrens wurde das „Kursbuch Geschichte“ am 15. Februar 2001 genehmigt. Es ist eins von 30 Geschichtsbüchern, die für den Unterricht laut Schulbuchkatalog 2001/2002 für den Unterricht im Fach Geschichte in der Sekundarstufe II zugelassen sind.

Nach Mitteilung des Cornelsen Verlags vom 5. Oktober 2001 ist das Kapitel „Deutschland nach 1945“ nicht nur Bestandteil der in Rheinland-Pfalz genehmigten Regionalausgabe des „Kursbuch Geschichte“, sondern es ist auch in anderen Regionalausgaben sowie in der allgemeinen Ausgabe dieser Lehrwerksreihe abgedruckt und in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen für den Gebrauch an Schulen nach den jeweils geltenden Zulassungskriterien genehmigt.

Das Kapitel „Deutschland nach 1945“ ist mit den entsprechenden Passagen auch Bestandteil des Regionallehrwerks „Wege durch die Geschichte“, Geschichte 13, Baden-Württemberg.

Vor dem Hintergrund des geschilderten Verfahrens und der fast bundesweiten Verbreitung des Schulbuchs hält die Landesregierung die Aussage in einer CDUPresseerklärung vom 1. Oktober 2001, die SPD fälsche die Geschichte, für abwegig.

(Pörksen, SPD: Das ist eine Frechheit!)

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Ein Geschichtsbuch für die Oberstufe kann nicht alle Inhalte des Geschichtsunterrichts abdecken.

(Lelle, CDU: Das wissen wir auch!)

Die Gewichtung und die Ausführlichkeit der Darstellung liegen nach Meinung der Landesregierung in dem Freiraum, den man Lehrbuchautorinnen und Lehrbuchautoren zugestehen muss. Im Übrigen ist der Prozess der Vereinigung Deutschlands auch Gegenstand des Sozialkundeunterrichts in der Oberstufe.

Unabhängig davon gehört es zur Praxis, auch im Fach Geschichte, dass Lehrkräfte eigene unterrichtliche Themenschwerpunkte setzen. Dazu gehört vielfach mit lokalem oder aktuellem Bezug auch die deutschfranzösische Freundschaft.

Zu Frage 3: Wie bereits dargestellt, ist das Kapitel „Deutschland nach 1945“, Politik und Gesellschaft, auch in anderen Regionalausgaben sowie in der allgemeinen Ausgabe dieser Lehrwerksreihen abgedruckt. Dem rheinland-pfälzischen Lehrplan tragen vor allem die historischen Längsschnitte zu Jugoslawien und zum Nahostkonflikt sowie die Vorschläge zu Projekten und Längsschnitten, zum Beispiel „Wirtschaftsstandort Deutschland von der Zeitenwende um 1500 bis heute“ Rechnung. Eine auf das Land Rheinland-Pfalz bezogene Geschichtsschreibung wird dagegen in einem Schulbuch für die gymnasiale Oberstufe nicht erwartet.

Zu Frage 4: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, die erteilte Genehmigung des Buches zurückzuziehen. Unabhängig davon hat das Ministerium den Verlag über die geäußerte Kritik informiert. Dieser hat bei einer Neuauflage eine sorgfältige Überprüfung zugesagt.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Gibt es Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Atommülltransporte durch Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucks ache 14/358 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Dr. Braun.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung die unaufschiebbare Notwendigkeit von Atommülltransporten durch Rheinland-Pfalz noch in diesem Jahr?

2. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus RheinlandPfalz waren bei der Sicherung des letzten Atommülltransports am 10. Oktober 2001 eingesetzt?

3. Wie viele Überstunden sind bei diesem Einsatz angefallen?

4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um weitere Atommülltransporte durch Rheinland-Pfalz noch in diesem Jahr zu vermeiden?

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Walter Zuber.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun wie folgt beantworten:

Ich möchte zunächst eine Vorbemerkung machen. Im Rahmen des Atomkonsenses haben sich die Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen in Deutschland unter anderem darauf verständigt, die Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke zu befristen. Die Ergebnisse des Atomkonsenses werden derzeit durch eine Novelle zum Atomgesetz umgesetzt. Die derzeit unbefristet geltenden Betriebsgenehmigungen sollen künftig mit dem Erreichen einer für jedes einzelne Kernkraftwerk bestimmten Elektrizitätsmenge erlöschen. Dies entspricht einer Regellaufzeit von 32 Jahren für das jeweilige Kernkraftwerk.

Der Atomkonsens sieht auch die Fortführung der Atomtransporte in die Wiederaufbereitungsanlagen und die bundesdeutschen Zwischenlager sowie die Rücknahme des atomaren Mülls aus den Aufbereitungsanlagen nach Deutschland vor. Ab 1. Juli 2005 dürfen keine abgebrannten Brennelemente mehr zur Wiederaufarbeitung verbracht werden. Die Novelle liegt derzeit im Bundesrat zur Beratung vor. Sie wird morgen beraten.

Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die hoch radioaktiven Abfälle aus den Wiederaufbereitungsanlagen zurückzunehmen. Dies ist wichtig. Dazu soll nach dem Willen Frankreichs und der Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Transport von sechs Behältern nach Gorleben stattfinden. Für diesen Rücktransport und weitere Transporte in die Wiederaufbereitungsanlage liegen derzeit gültige Transportgenehmigungen vor.

Ich komme zur Beantwortung der einzelnen Fragen:

Zu Frage 1: In diesen Eingangsbemerkungen habe ich bereits verdeutlicht, dass die Erforderlichkeit zur Durchführung von Atommülltransporten aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen unstreitig ist. Insbesondere liegen für weitere Transporte in diesem Jahr bereits Beförderungsgenehmigungen des Bundesamtes für Strahlenschutz vor.

Zu Frage 2: Landesweit waren insgesamt 551 Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Zusätzlich waren Kräfte des Saarlandes und des Bundesgrenzschutzes im Einsatz.

Zu Frage 3: Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Mehrarbeit entstanden ist, steht derzeit noch nicht fest.

Zu Frage 4: Grundsätzlich besteht seitens des Genehmigungsinhabers ein Rechtsanspruch, die genehmigten Atomtransporte durchzuführen. Offen ist bislang jedoch der Zeitpunkt möglicher Transporte.

Ich habe in der Vergangenheit allerdings mehrfach verdeutlicht, dass der Umfang und die Anzahl der Transporte die Polizei unseres Landes erheblich belasten. Sowohl in der Innenministerkonferenz als auch in den deutsch-französischen Verhandlungen wurden auf Initiative der Landesregierung umfangreiche Versuche unternommen, eine Flexibilisierung der Transporte hinsicht

lich der zu wählenden Strecken und Grenzübergänge zu erreichen. Weitere Anstrengungen sind allerdings erforderlich, um eine dauerhafte Entlastung der Sicherheitsbehörden des Landes zu erreichen.

Seit dem 11. September muss die Belastung der Polizei unseres Landes ganz generell und völlig neu bewertet werden. Nach den verheerenden Anschlägen führt die Polizei in einer bisher unvergleichbaren Dimension Schutzmaßahmen für amerikanische, jüdische und islamische Einrichtungen durch. Hinzu kommen die durch rücksichtslose und zynische Trittbrettfahrer verursachten enormen Belastungen zur Prüfung einer großen Anzahl eingehender Hinweise über mögliche Kontaminationen oder auch Hinweise auf Bombenalarme.

Im Übrigen muss man generell noch berücksichtigen, dass wir uns in der Phase der Euro-Umstellung befinden. Auch dieses bringt für die Polizei erhebliche Anstrengungen mit sich. Vor diesem Hintergrund hatte die Landesregierung sofort ihre Bemühungen erneut verstärkt, Atomtransporte durch Rheinland-Pfalz bis auf Weiteres zu verschieben. Hiernach hat der für den 17. Oktober geplante Transport nicht stattgefunden. Es war auch gelungen, den Transport, der ursprünglich um den Tag der Deutschen Einheit, zwei Tage vorher, stattfinden sollte, ebenfalls zu verschieben. Wie Sie wissen, hat dieser jedoch mittlerweile stattgefunden.

Die weitere Entwicklung bleibt nunmehr abzuwarten. Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiterhin darum bemühen werde, gemeinsam mit anderen, an der Spitze gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten, die Belastungen vor dem aktuellen Hintergrund so gering wie möglich zu halten.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, 551 Beamtinnen und Beamte aus Rheinland-Pfalz waren im Einsatz. Sie wollten keine Angaben über die Überstunden machen. Gehen wir einmal davon aus, dass Mehrarbeit angefallen ist. Welches Konzept haben Sie, diese Mehrarbeit vor dem aktuellen Hintergrund, den Sie selbst angesprochen haben, abzugelten? Soll das durch Freizeitausgleich oder durch Geld erfolgen? Welche Konzeption verfolgen Sie?

Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, ich habe nicht gesagt, dass ich die Frage nach den Überstunden nicht beantworten wollte, sondern ich habe gesagt, dass ich sie derzeit noch nicht beantworten kann.

Was die Konzeption in diesem Bereich angeht, haben Sie sicherlich vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und der zahlreich anfallenden Überstunden zur Kenntnis nehmen können, dass wir Mittel zur Vefügung gestellt

haben, um sie finanziell abzugelten, weil es gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation kaum möglich sein dürfte, das mit Freizeitausgleich zu machen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Herr Minister Zuber, welche Möglichkeiten sehen Sie, in naher Zukunft darauf einzuwirken, dass zumindest Transporte, die von deutschen Atomkraftwerken nach Frankreich führen und nicht unabdingbar notwendig sind, aufgeschoben werden können?

Es gibt zumindest eine ganz konkrete Vereinbarung zwischen Frankreich und der Bundesregierung, dass ein weiterer Transport noch in diesem Jahr stattfinden soll.

Im Übrigen müssen Sie dabei berücksichtigen, dass solche Transporte frühzeitig vorbereitet werden. In dem Zusammenhang entstehen Vorlaufkosten, die uns unter Umständen in Regress gestellt werden. Ich sehe generell die Chance, dass wir zumindest eine Reduzierung erreichen. Gespräche bezüglich des jeweiligen Grenzübergangs zwischen der französischen Regierung und der Bundesregierung laufen. Hier ist offensichtlich etwas Bewegung hineingekommen. Sie wissen, dass bis auf einen Transport alle Transporte in diesem Jahr über Wörth – Lauterbourg gelaufen sind. Die Bemühungen gehen weiter. Ich sage, ich bin verhalten optimistisch, dass das eine oder andere noch erreicht werden kann.

Es ist zumindest wieder in der Diskussion, dass ein Transport über einen Seehafen laufen könnte, wiewohl die norddeutschen Länder, insbesondere Niedersachsen, das bislang kategorisch abgelehnt haben. Es ist zumindest wieder im Gespräch.