Protocol of the Session on August 26, 2020

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Ott, da es sich hier um ein freiwilliges Angebot handelt, das wir den Schülerinnen und Schülern machen, entscheiden auch die Schülerinnen und Schüler darüber, ob sie das Ferienangebot wahrnehmen möchten.

Wir haben mit den Schulleitungen, mit den Lehrerinnen und Lehrern gesprochen und mit ihnen vereinbart, dass jetzt im Zuge des Präsenzunterrichts ganz genau geschaut werden soll, wo Defizite, wo Lücken bei Kindern entstanden sind. Dann sollen in Absprache mit den Kindern bzw. mit ihren Eltern Lernangebote unterbreitet werden. Ob die Kinder bzw. die Jugendlichen diese Lernangebote wahrnehmen, liegt

bei den Kindern und Jugendlichen, da es sich um freiwillige Lernangebote, freiwillige Ferienangebote handelt.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Müller hat eine Frage. Bitte schön, Herr Müller.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal klargestellt, dass es an den Samstagen nicht um die Umverteilung oder Ausweitung von Unterrichtungsverpflichtungen geht, und in dem Zusammenhang auch skizziert, welche Personengruppen an diesen Samstagen eingesetzt werden sollen. Vielleicht können Sie uns schon etwas über den Finanzierungsrahmen sagen und wie diese Mittel von den Schulen bzw. von den Schulträgern abgerufen werden.

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Müller, Sie wissen, dass wir für das Sommerferienprogramm 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben. 710 Maßnahmen sind insgesamt durchgeführt worden. Wir haben noch einen sehr großen Betrag übrig.

Wir stehen jetzt kurz davor, die Förderrichtlinien fertigzustellen. Wir müssen allerdings – auch das muss ich an dieser Stelle sagen – mit einem HFABeschluss gewährleisten, dass diese Gelder entsprechend den Förderrichtlinien, die wir auf den Weg bringen wollen, verwendet werden dürfen, und dann sollte dieser Förderung – das hängt natürlich davon ab, wie der HFA entscheidet – sowohl unter der Woche als auch am Wochenende als auch in den Herbstferien nichts entgegenstehen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Stotz hat eine Frage. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, im Regelbetrieb unserer Schulen sollen die Lerngruppen nicht gemischt werden; das ist zurzeit so. Wie sieht die Umsetzung dieser Vorgabe bei den geplanten Bildungs- und Förderangeboten aus? Können Sie schon etwas dazu sagen?

Frau Ministerin, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau

Stotz, über die genauen Förderrichtlinien werde ich, sobald diese abgestimmt sind, im Ausschuss berichten. Es wird sich so verhalten, wie wir es schon in den Sommerferien geplant haben, und natürlich sind auch die Hygienevorschriften zu beachten.

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Beer stellt ihre zweite und letzte Frage. Bitte, Frau Beer.

Danke schön. – Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass es bei den Angeboten durchaus auch um fachliches Lernen gehen soll, und auch darauf hingewiesen, dass die Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern schauen sollen, welche Defizite, welche Unterstützungsbedarfe gegeben sind. Inwieweit erwachsen jetzt aus dem Vorhaben, das Sie geplant haben, Aufgaben für die Schulleitungen und Lehrkräfte, die die Brückenfunktion zwischen den Angeboten, dem Unterricht und dem Curriculum der Schule wahrnehmen?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Beer, wir haben in unserem Schulgesetz die individuelle Förderung verankert, und in solchen Augenblicken geht es natürlich um die einzelne individuelle Förderung in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern bzw. mit den Eltern. Ich gehe, auch nach Rücksprache mit den Lehrerinnen und Lehrern, fest davon aus, dass hier genau geschaut wird und vielleicht auch in dem einen oder anderen Förderplan sichergestellt wird, welche Fördermöglichkeiten dem Schüler bzw. der Schülerin zuteilwerden sollen.

Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es nicht nur Lernferien sind bzw. Ferienlernen ist, sondern es auch, wie schon im Sommer, um das große Thema „Ferienfreizeit“ geht, um den Schülerinnen und Schülern hinsichtlich von Defiziten zum Beispiel bei sozialen Kontakten ein entsprechendes Angebot zu machen. Es geht auch um eine sonderpädagogische Förderung und eine passgenaue Unterstützung von Berufsschülerinnen und schülern. Das sind die Themen, die in den kommenden Wochen bzw. in den Herbstferien über entsprechende Förderprogramme abgedeckt werden sollen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Voigt-Küppers hat noch eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, die Frage, die sich mir in diesem

Zusammenhang stellt, ist, wer bei diesen Angeboten die Dienst- und Fachaufsicht hat.

Bitte, Frau Ministerin.

Es geht hier um außerschulische Lernangebote, außerschulische Ferienangebote, und da stellt sich das Thema „Dienst- und Fachaufsicht“ nicht.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Ott stellt seine dritte und letzte Frage. Bitte schön, Herr Kollege Ott.

Also, das sind sehr interessante Antworten, die Sie bisher gegeben haben.

Bei der Offenen Ganztagsschule ist es sehr oft so, dass ein Träger da ist, der außerschulische Angebote macht, die er auch sonst unterbreitet, und in der Zusammenarbeit erfahren ist. Ich möchte insbesondere für die weiterführenden Schulen fragen, die einen solchen Träger nicht in der Schule haben. Wie funktioniert es an diesen Schulen, wenn es ein außerschulisches Angebot gibt, mit der Kooperation bzw. Zusammenarbeit, um es an die Schule anzudocken?

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Ott, wir haben in den Förderrichtlinien für das Sommerferienprogramm vorrangig davon gesprochen, dass dieses Programm aus den Gründen, die Sie eben ausgeführt haben, an Schulen mit einem Ganztag abgehalten werden soll. Gleichwohl ist es möglich, dass Träger an anderen Schulen oder anderen außerschulischen Lernorten entsprechende Angebote für Schülerinnen und Schüler unterbreiten.

(Lachen von Jochen Ott [SPD])

Danke schön, Frau Ministerin Gebauer.

Gibt es weitere Fragen? – Diese sehe ich nicht. Dann danke ich Ihnen für die Beantwortung der Fragen, Frau Ministerin Gebauer, und rufe auf die

Mündliche Anfrage 79

des Abgeordneten Sven Wolf von der SPD-Fraktion.

Der Abgeordnete Wolf fragt, wie viele Personen die Staatskanzlei zu der Veranstaltung eingeladen hat bzw. wie eine solche Großveranstaltung mit dieser

Personenzahl pandemiegerecht im Gegensatz zu Karnevalssitzungen ablaufen sollte.

Ich darf wiederum darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Karl-Josef Laumann antworten wird. Neben ihm sitzt nicht der neue Innenminister, sondern der Kollege, der mit für die Beantwortung zuständig ist. Das ist so in Ordnung. Das haben wir von hier oben aus gerne so genehmigt.

Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Bei dem Abendessen am vergangenen Samstag aus Anlass des 74. Landesgeburtstags handelte es sich gemäß § 13 Abs. 5 der Coronaschutzverordnung um eine Veranstaltung aus einem herausragenden Anlass.

Mit 96 Gästen wurde die maximal zulässige Teilnehmerzahl von 150 deutlich unterschritten. Die für eine solche Veranstaltung gemäß Coronaschutzverordnung geltenden Hygieneschutzauflagen wurden nicht nur berücksichtigt und eingehalten, sondern sogar übererfüllt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Watermeier stellt die erste Frage. Bitte schön, Herr Watermeier.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister Laumann, Sie haben gerade die Zahl 96 genannt. Ist das denn inklusive aller Bediensteten und des Personals bzw. wie viele Personen waren es dann?

Bitte, Herr Minister.

Unter Einbeziehung des Ministerpräsidenten sowie des Sicherheits- und Begleitpersonals waren 108 Personen im Raum. Hinzu kam das eingesetzte Gastronomiepersonal von zehn Personen. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl von 150 wurde damit deutlich unterschritten.

Danke, Herr Minister. – Herr Wolf stellt nun seine erste Frage. Bitte, Herr Wolf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Laumann,

vielen Dank für die Antworten, die Sie bisher gegeben haben. – Meine Frage lautet: Wurde bei der Veranstaltung Alkohol angeboten?

Herr Minister, bitte schön.

Ja.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Müller hat eine Frage. Bitte schön, Herr Müller.

Vielen Dank. – Wieso gibt es entgegen den üblichen Gepflogenheiten von dieser Veranstaltung kaum Fotos von den Gästen oder von der Veranstaltung selber?

Herr Minister, bitte schön.