Sebastian Watermeier
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Last Statements
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Kollegin neben mir hatte gerade noch meinen Platz blockiert.
Herr Minister, Sie haben jetzt ausgeführt, van Laack hätte eigentlich auch keine Vorerfahrung im Bereich der Kittelherstellung. Die hatten Stoff, die hatten eine Idee, die haben das angeboten, aber eigentlich haben sie es auch noch nicht gemacht. Warum haben Sie denn gleich auf einmal 10 Millionen Kittel bestellt? Gerade haben Sie erklärt, die hätten das jetzt produziert, weiterentwickelt und verbessert usw. usf. Hätte man da nicht auch in mehreren Chargen bestellen und auf Verbesserungen im Produkt hoffen können?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Laumann, ich muss mich jetzt ein bisschen sortieren, weil ich tatsächlich bei den ganzen Drehungen Schwierigkeiten habe, das jetzt noch nachzuvollziehen, aber ich versuche es.
Sie haben vorhin im Verlauf der Fragestunde gesagt: Es ist gefährlich, wenn man sich in singuläre Abhängigkeiten von Lieferketten begibt. Dann geraten Sie unter Handlungsdruck und entwickeln gemeinsam mit einem Unternehmen, von dem Sie sagen: Ja, die haben die Kenntnisse, was zu produzieren, die haben die Kapazitäten, die können nähen …
Ich fange noch einmal an.
Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt: Es ist ganz gefährlich, sich in eine singuläre Abhängigkeit von Lieferketten zu begeben. Sie sind dann in der pandemischen Lage und haben ein Unternehmen vor sich sitzen, von dem wissen Sie: Die können nähen, die haben die Kenntnisse, und die haben die Produktionskapazitäten. – Sie entwickeln dann mit denen das Konzept: „Ihr versorgt uns jetzt mit Kitteln“, in dem Wissen, es gibt auch andere Unternehmen, die nähen können und die die Produktionskapazitäten haben. Sie haben uns jetzt mehrfach ausgeführt, dass Sie das grundsätzlich wissen und auch mit mehreren solcher Unternehmen zusammengesessen haben.
Wäre es nicht Ihre Verantwortung gewesen, in dem Moment zu sagen: Wir bauen auch da jetzt keine singuläre Abhängigkeit auf, sondern holen uns mehrere Lieferangebote ein?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, gegenüber der Presse haben Sie mitgeteilt, dass das betroffene Team im Verfassungsschutz mittlerweile aufgelöst bzw. das Führungspersonal ausgewechselt wurde.
Welche Aufgaben haben die betroffenen Mitarbeiter aktuell übernommen, bzw. in welche Abteilungen und Bereiche wurden sie versetzt?
Noch einmal vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, gegenüber der Presse haben Sie mitgeteilt, dass das ganze Team im Verfassungsschutz aufgelöst bzw. das Führungspersonal ausgewechselt wurde.
Ich würde gerne von Ihnen wissen: Welche Aufgaben haben die betroffenen Mitarbeiter jetzt übernommen, bzw. in welche Abteilungen und Bereiche wurden sie versetzt?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister, anschließend an die Frage, die ich vorhin gestellt habe: Welche Disziplinarmaßnahmen wurden gegen die vier betroffenen Mitarbeiter im Verfassungsschutz bzw. im Innenministerium bislang verhängt?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister Laumann, Sie haben gerade die Zahl 96 genannt. Ist das denn inklusive aller Bediensteten und des Personals bzw. wie viele Personen waren es dann?
Herr Minister, haben Personen aus Risikogruppen an der Veranstaltung teilgenommen?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister Laumann, die Äußerung des Ministerpräsidenten hat zu einem internationalen Zwischenfall geführt. Der Bundesaußenminister stand neben der Außenministerin von Bulgarien, als diese die Aussage des Ministerpräsidenten scharf kritisierte.
Hat der Ministerpräsident mit der Bundesregierung nach seiner umstrittenen Äußerung eine Sprachregelung abgestimmt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wie beurteilt die Landesregierung denn die aktuelle Erkenntnislage zur Infektionsgefahr bei Lüftungsanlagen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Braun! Sehr geehrter Herr Matheisen! Herr Matheisen, ich nehme Ihnen die erste Sorge: Wir werden der Überweisung zustimmen und gemeinsam an diesem Antrag arbeiten. Sie haben mich ja gerade direkt angesprochen.
Ein paar kritische Worte seien mir aber vielleicht doch noch erlaubt. Seit der letzten 5G-Akzeptanzdebatte zum Antrag der Grünen im Februar hat sich an unserer Einschätzung gegenüber der 5G-Strategie des Landes zunächst einmal nichts Grundlegendes geändert. Vieles, was darin gefordert wird, ist nach wie vor gar nicht falsch und wäre zu befürworten. Die Art und Weise Ihres uns heute vorgelegten Antrags ist allerdings äußerst bezeichnend und stimmt nachdenklich.
Fassen wir einmal zusammen: Da gab es zunächst den Antrag der Grünen zur gesellschaftlichen Akzeptanzoffensive hier im Plenum. Dann gab es noch eine Berichtsanfrage meiner Fraktion zum Thema „5GAusbau“ im Ausschuss. Jetzt folgt Ihr Antrag, der ziemlich unsubtil Bezug auf diese beiden Anliegen nimmt, einen anderen Ausbaustand referiert, als es die Landesregierung in der Antwort auf die Berichtsanfrage getan hat, und der auch das Thema „Akzeptanz“ noch einmal aufgreift.
Ja, das ist ja in Ordnung.
Da beschleicht einen doch das Gefühl, als hätten Sie zuerst gemerkt: „Oh, in Sachen gesellschaftlicher Akzeptanz müssen wir das Thema stärker besetzen“, und zweitens gemerkt, es sei vielleicht mal angebracht, auf die Fragezeichen zu reagieren, die der Bericht der Landesregierung hinterlassen hat. – Das kann man zusammenfassen unter dem Motto: Jetzt stellen wir auch mal wieder einen Antrag, bevor uns die Opposition damit weiterhin nervt.
Denn mehr als das ist dieser Antrag leider nicht: Eine schöne Fleißarbeit, eine rein deskriptive Auflistung des Istzustandes mit wenigen Veränderungen gegenüber dem letzten Sachstandsbericht, der Ihnen wohl doch etwas zu fleischarm war.
Nach wie vor wird, zumindest auf dem Papier, eine Beschleunigung des Mobilfunknetzausbaus sowie die Förderung der 5G-Forschung gefordert. Besonders adressiert wird dann noch der Ausbau im ländlichen Raum – Herr Matheisen hat das gerade auch noch einmal angesprochen –, als ob weite Teile der bevölkerungsreichen Ballungsräume in NRW schon mit 5G versorgt seien.
Ja – das sage ich jetzt aus persönlicher Betroffenheit –, in Gelsenkirchen wurde eine Funkzelle in einem Gewerbepark 5G-fähig gemacht. Das ist gut für den Standort dieses Gewerbeparks.
Ja, aber hauptsächlich geht es um den 5G-Ausbau.
Das kann ich gerne tun, aber insgesamt geht es mir in meinem Redebeitrag um den 5G-Ausbau, den Sie gerade als wesentliches Zukunftsanliegen beschrieben haben.
Von insgesamt sieben 5G-Kommunen im Ruhrgebiet ist in Ihrem Antrag die Rede. Wenn das mal nicht einen ganzen Antrag wert ist!
Bleiben wir beim Beispiel Gelsenkirchen: Die benachbarte Schalker Meile profitiert bei aktuellem Ausbaustand schon nicht mehr davon, geschweige denn die rund 3 km weit entfernte Zoom-Erlebniswelt, die dicht besiedelte Gelsenkirchener Mitte oder gar der von 5G.NRW geförderte Forschungsstandort, der bisher noch ohne 5G-Versorgung ist.
Ob die Definition „5G-Kommune“ gerechtfertigt ist, wenn irgendwo im Stadtgebiet ein einzelner Funkmast 5G-fähig ist, halte ich persönlich für weit hergeholt. Natürlich ist es erfreulich, dass NRW nach Ihrer Definition das Bundesland mit den meisten 5G-Kommunen ist. Aber was wäre die Alternative? Alleine die massiven Unterschiede bei der Zahl der Wohnbevölkerung in den Kommunen machen doch diese Ländervergleiche zu einem arg strapazierten Instrument.
Wir vermissen weiterhin eine grundsätzliche Planung eines flächendeckenden Ausbaus mit absehbaren, in der näheren Zukunft liegenden Ausbauschritten, die diesen Namen „flächendeckend“ auch verdienen.
Was haben Sie zum Beispiel konkret unternommen, um bei der Deutschen Telekom darauf hinzuwirken, endlich auch im Ruhrgebiet den 5G-Ausbau voran
zubringen und um für tatsächliche 5G-Kommunen im Sinne flächendeckender Versorgung zu sorgen? Wie erreichen wir das schnelle Netz an Hochschulstandorten und sehr zeitnah an den im Rahmen von 5G.NRW geförderten Projektstandorten? Und wie können wir dafür sorgen, dass beim Pendeln vom Ruhrgebiet ins Rheinland und umgekehrt nicht ein Zweitvertrag mit einem weiteren Anbieter herhalten muss, um 5G nutzen zu können?
Sie haben vorhin auf das Roaming verwiesen. Das kann eine Lösung sein, das kommt aber von der Bundesebene und nicht aus NRW.
Das ist es doch, was die Menschen erwarten. Es ist ein bisschen so, wie bei „Des Kaisers neuen Kleidern“, sicherlich das Märchen, das im politischen Bereich am meisten bemüht wird. Während alle anderen sehen, dass der Digitalminister völlig nackt dasteht, stellen Sie sich mit Ihrem Antrag hier hin und sagen: Stimmt nicht, er hat noch die Socken an. – Aber zumindest sind die nicht rot. Das gestehe ich Ihnen zu.
Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu – die Überraschung habe ich damit vorweggenommen – und freuen uns auf die Debatte, hoffnungsvoll, dass nach der Fleißarbeit Ihrer Fraktionsmitarbeiter, die uns das alles noch einmal sehr detailliert aufgeschrieben haben, auch vonseiten der Landesregierung diesmal die Dialog- und Umsetzungsoffensive Fahrt aufnimmt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Redebeiträgen von Herrn Lienenkämper und Herrn Braun und dem Redezeitbingo will ich mich mit einem relativ schmalen Redebeitrag anschließen. Schließlich geht es bei der Digitalisierung auch darum, Tempo zu machen.
Dass in Deutschland über alle politischen und Verwaltungsebenen hinweg in Sachen E-Government noch ein bisschen Luft nach oben ist, wird kaum jemand bestreiten wollen. Auch die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens in diesem Bereich ist gerade schon unterstrichen worden.
Wir begrüßen die heute hier eingebrachte Weiterentwicklung und Anpassung des E-Government-Gesetzes grundsätzlich und möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es die rot-grüne Landesregierung war, die die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen hat. Diese sind jetzt weiterentwickelt worden, was wir ebenfalls unterstützen.
Der Gesetzentwurf kommt aus unserer Sicht ein wenig spät – hoffentlich nicht zu spät. Wir hätten uns insbesondere bei Open Data auch mit Blick auf die Modellkommunen gewünscht, dass es noch ein bisschen schneller vorangeht. In der Zielsetzung sind wir uns aber hoffentlich einig.
Es wird jetzt um Detailfragen gehen, die geklärt werden müssen, damit wir auf dem Weg zum breitestmöglichen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Wissen und Leistungen der Verwaltung ein gutes Stück vorankommen.
Dazu gehört dann allerdings auch die Frage, wie die Kosten dafür vernünftig aufgeteilt werden. Herr Braun, Sie haben einiges dazu gesagt, dass Geld dafür hinterlegt sei. – Das ist gut.
Wenn es in der Vorlage jedoch heißt, Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte seien gegeben, allerdings nicht quantifizierbar, läuten bei mir schon ein
wenig die Alarmglocken. Wir werden sehr genau darauf achten, dass den Kommunen keine Kosten aufgedrückt werden und das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten wird. Denn natürlich gilt das Motto: Wer die Musik – oder in diesem Fall die Digitalisierung – bestellt, der muss sie auch bezahlen.
Ich halte es insbesondere mit Blick auf zahlreiche finanzschwächere Kommunen für wichtig, dass es keine Digitalisierung nach Kassenlage geben darf und nicht Unterschiede zwischen Kommunen, die haushalterisch bessergestellt sind, und Kommunen, die haushalterisch schlechtergestellt sind, aufklaffen und nachher zu Standortfaktoren werden.
Insofern stimmen wir der Überweisung zu und freuen uns auf eine spannende Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau des 5G-Netzes ist ein zentrales Zukunftsprojekt, um Deutschland fit für die Digitalisierung zu machen. Darüber besteht hier im Hause sicherlich Einigkeit. So ist es im Antrag der Grünen auch richtig formuliert.
In vielen Bereichen kann ich den Forderungen Ihres Antrags folgen oder gar zustimmen. Begleitende Maßnahmen wie eine Akzeptanzinitiative, also frühzeitige Beteiligungsformate, und die Aufklärung der Bevölkerung können sicherlich dazu beitragen und sind sinnvoll, Sorgen und Bedenken in der Gesellschaft abzubauen, damit der 5G-Ausbau beschleunigt werden kann.
Das ist aber auch alles nicht ganz neu, sondern bereits Tenor der Mobilfunkstrategie und der Informationsinitiative der Bundesregierung. Auch in der 5GStrategie der Landesregierung ist einiges dazu angelegt.
Aus diesem Grund möchte ich auf einen Aspekt des Themas zurückkommen, der, glaube ich, einen Schritt vor Ihren Antrag zurückgeht: die grundsätzliche Planung eines flächendeckenden Ausbaus mit absehbaren, in der näheren Zukunft liegenden Ausbauschritten, die diesen Namen in der Fläche des Landes auch verdienen.
Von 5G ist planungsmäßig in Nordrhein-Westfalen noch nicht so viel zu sehen, und das trotz der Lobeshymne des Kollegen Schick, die der insbesondere auf den LTE-Ausbau bezogen hat.
Den neuen Mobilfunkstandard gibt es vonseiten der Telekom zurzeit in acht deutschen Städten, darunter für NRW Köln und Bonn. 2020 soll der 5G-Netzausbau in 14 weiteren Städten bundesweit forciert werden, darunter Düsseldorf, Schwerin, Kiel, Wiesbaden oder auch Ingolstadt. Fällt Ihnen etwas auf? Von den wichtigen Universitätsstädten in NRW – Aachen, Wuppertal, Bielefeld, Paderborn oder Münster – ist keine Rede. Auf Nachfrage der „Ruhr Nachrichten“ vom 27. Januar dieses Jahres teilte die Telekom dann auch noch mit, dass es für das ganze Ruhrgebiet aktuell keine konkreten Pläne zum Ausbau von 5G-Stationen gibt. Dabei orientiert sich die Telekom beim Ausbau angeblich schon an den Hauptstädten und Ballungsgebieten der Bundesländer.
Sie hingegen fordern in Ihrem Antrag den flächendeckenden Ausbau, losgelöst von Haushaltszahlen. Hier bliebe das Ruhrgebiet also unter Umständen sogar planmäßig weiter auf der Strecke.
Der zweitgrößte Anbieter, Vodafone, hat 5G immerhin an Stahlstandorten in Duisburg und Bochum und einem Gewerbegebiet an der Grenze zwischen Dortmund und Castrop-Rauxel realisiert, wie man auf der Netzabdeckungskarte sehen kann. Auch Vodafone ist aber weit von einer Versorgung der bevölkerungsreichen Stadtkerne oder der besonders innovationsfreudigen Universitätsstandorte entfernt.
Man fragt sich bei beiden Ansätzen: Wie kann es sein, dass rund fünf Millionen Menschen im Ruhrgebiet, die ja zufälligerweise auch noch im größten Ballungsraum der Bundesrepublik leben, einfach vergessen werden?
Das wirft für mich deutliche Fragen in Richtung der Landesregierung auf, die die Digitalisierung wie eine Monstranz vor sich herträgt, um die Lösung für scheinbar jedes Strukturwandelproblem in Aussicht zu stellen. Gleichzeitig verpennt sie in der 5G-Strategie und auch im Dialog mit den Anbietern, von denen die zwei größten sogar ihren Sitz in NRW haben, die Formulierung fester Ausbauziele und einer auf die digitale Teilhabe für die vielen – nicht die wenigen – gerichtete Schwerpunktsetzung.
Das wird ziemlich deutlich offenbar, wenn auf der Internetpräsenz der Ruhr-Konferenz Frau Ministerin Scharrenbach zitiert wird – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Wer im Ruhrgebiet lebt, lebt in der Zukunft.“
Es ist auf Sicht und wohl auch mit stillschweigender Billigung dieser Landesregierung eine Zukunft ohne 5G.
Es ist offensichtlich, dass die mangelnde Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern nur eine Baustelle von vielen ist.
Die wahren Probleme liegen woanders. Ich darf nur an die Äußerungen von Bundesministerin Karliczek erinnern, nach denen 5G ja „nicht an jeder Milchkanne“ notwendig sei und man sich beim flächendeckenden Ausbau ruhig „ein bisschen Zeit“ lassen könne. Ich komme dann nicht umhin, zu fragen, ob zum Beispiel das Ruhrgebiet in den Augen der Deutschen Telekom oder auch der Telefónica eigentlich nur eine solche Milchkanne ist, und welche Zeitspanne durch die Karliczeksche Maßspanne „ein bisschen“ abgedeckt ist.
Auch hier ist die Landesregierung gefragt, schnell für klare Verhältnisse zu sorgen und im Interesse des Innovationspotenzials unseres Landes die Versorgung größerer Teile der Bevölkerung mit dem schnellen Mobilfunkstandard voranzutreiben. Dazu gehört
auch, im weiteren Verlauf die schnellstmögliche Abdeckung der einzelnen 5G-Standorte durch mehrere Anbieter sicherzustellen. Immerhin handelt es sich um einen Mobilfunkstandard. Es kann nicht von allen Reisenden und Pendlern verlangt werden, nach dem Vorbild von Herrn Minister Biesenbach eine Auswahl an Mobiltelefonen mit unterschiedlichen SIM-Karten bei sich zu führen, um bei Bedarf nach dem richtigen Anbieter für den aktuellen Standort zu greifen.
Sprechen wir über solche Schieflagen. Wenden wir die Zeit nicht für Überlegungen zu Road-Shows auf, die in Initiativen der Bundesregierung grundsätzlich mitgedacht sind. Anders: Fordern wir den ersten Schritt – den Ausbau – ein, bevor wir zum zweiten Schritt ansetzen. Ansonsten könnte es gut sein, dass wir ins Stolpern kommen.
Wir werden der Überweisung an den Ausschuss natürlich zustimmen und freuen uns auf die Diskussion. Bezüglich der weiteren Ausbauperspektiven und der sehr offensichtlichen Lücken in den Planungen kündige ich für meine Fraktion an, dass wir das weiterhin thematisieren und begleiten werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Matheisen, es tut mir ja leid, Ihnen als Gelsenkirchener diese Zwischenfrage stellen zu müssen. Aber neulich wurde berichtet, dass der Standort Dortmund von allen deutschen Städten die beste LTE-Netzabdeckung hat. Wie können Sie erklären, dass dieser sehr gut netzabgedeckte Standort Dortmund beim 5G-Ausbau nicht prioritär betrachtet wird, der, wie Herr Pinkwart heute in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat, ja auf das LTE-Netz aufsetzt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Holthoff-Pförtner, ich kenne und schätze Sie ja als großen Kommunikator und Brückenbauer. Weil Frau Ministerin Heinen-Esser gerade neben Ihnen sitzt und auch sehr kommunikativ ist, können Sie vielleicht folgende Frage beantworten: Welche Hausverfügungen bzw. Regelungen bezüglich der Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und privater Geräte zu dienstlichen Zwecken gibt es denn im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner, ich würde jetzt gerne noch einmal auf Ihr Kommunikationstalent zurückgreifen und die konkrete Frage stellen, ob denn die neben Ihnen sitzende Kollegin Frau Heinen-Esser seit ihrem Amtsantritt private Endgeräte zu dienstlichen Zwecken bzw. dienstliche Endgeräte zu privaten Zwecken genutzt hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, sie seien Kunde beim Anbieter Vodafone, und Vodafone habe seine Rechnungsstellung auf ein
Onlineverfahren umgestellt. Das ist mir auch von meinem eigenen Anbieter – ich bin bei O2 – bekannt. Haben Sie dort versucht, online in Ihrem Postfach hinterlegte Rechnungen, die üblicherweise mit Einzelverbindungsnachweisen versehen sind, herunterzuladen, oder haben Sie veranlasst zu prüfen, ob diese herunterladbar sind?
Herr Minister, ich muss noch mal nachfragen, weil ich, ehrlich gesagt, etwas erstaunt bin. Sie wissen, dass die Daten Ihrer Rechnungen und mutmaßlich auch der Einzelverbindungnachweise online bei Ihrem Anbieter hinterlegt sind. Haben Sie geprüft oder werden Sie jetzt prüfen lassen, ob die fraglichen Daten, um die es hier geht,
für den entsprechenden Zeitraum, dienstliche Gespräche betreffend, dort immer noch verfügbar sind? Kollege Jäger hat mir gerade mitgeteilt, dass er innerhalb von 30 Sekunden auf seine Rechnungen mit Einzelverbindungsnachweisen bei seinem Anbieter zugreifen konnte. Das scheint mir kein großes technisches Problem zu sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema, das wir heute beraten, ist nicht neu. Aus der im Kern zu begrüßenden Harmonisierung und dem damit verbundenen Abbau von Wettbewerbs- und Wachstumshemmnissen erwachsen, wie in vielen anderen Bereichen auch, einige Widersprüche zu den bewährten Strukturen unserer Wirtschafts- und Sozialordnung. Sie haben das in Ihrem Antrag auch sehr detailliert aufgezeigt.
Wir haben hier auf der einen Seite die hohen Qualifizierungs- und Schutzstandards im Bereich der Freien Berufe und auf der anderen Seite dadurch bedingte Schranken im EU-weiten Marktzugang, die es prinzipiell zu überwinden gilt. Die entscheidende Frage ist aber: Zu welchem Preis? Das haben die Vorredner deutlich gemacht.
In der Tat darf hier auf keinen Fall das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden, wie es die bisherigen Aktivitäten der Kommission vermuten lassen, sei es das Dienstleistungspaket oder seien es diverse Vertragsverletzungsverfahren wie zuletzt gegen das Steuerberatungsgesetz.
Nun sind aber die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wahrlich nicht die einzigen, die sich hier sehr klar positioniert haben. Die Große Koalition in Berlin hat bereits 2015 in ihrem Antrag „Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitgestalten – Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen erhalten“ deutlich Stellung bezogen und die notwendigen Schritte seitens des Bundes, der nun erst mal zuständig ist, beschlossen.
Es erschließt sich mir deshalb nicht so ganz, warum wir uns hier und heute in diesem Hause mit dem
Thema befassen bzw. was der Anlass Ihres Antrags ist. Er erscheint mir eher als eine Art Arbeitsnachweis, eine Fleißarbeit durch Formulierung längst bekannter Positionen, keine zielführende Positionierung in der Europapolitik der Regierungsfraktionen.
Wahrscheinlich, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch das wurde in den Wortbeiträgen gerade deutlich –, spielt auch der Erwartungsdruck zahlreicher Freiberufler an der christlich-liberalen Basis eine Rolle und hat die Kolleginnen und Kollegen der Mitterechts-Koalition zu diesem Antrag motiviert.
Es fällt auf, dass Ihre europapolitischen Anträge sich mal mehr, mal weniger sachkundig mit wichtigen Detailfragen befassen, die an Sie herangetragen werden, eine europapolitische Linie, eine kohärente Europastrategie aber vermissen lassen.
Insbesondere das Thema „wünschenswerte Harmonisierung bei hohen Standards“ wird von Ihnen sehr unterschiedlich angefasst. Während Sie hohe Standards bei Freiberuflern zu Recht als erstrebenswertes Ziel beschreiben, gilt das für Sie mit Blick auf alle Erwerbstätigen leider nicht. Aus den Debatten um bessere europäische Standards bei Löhnen und Arbeitnehmerrechten blieb nicht nur mir sehr deutlich in Erinnerung, dass Anfang des Jahres Ihrerseits das Hohelied des Wettbewerbs in Europa angestimmt wurde, zu dem dann auch, gerade intoniert durch die FDP-Kollegen, ein misstönender Dumping-Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten gehört.
Es fehlt Ihnen auch europapolitisch leider am Willen zu einer Politik für die vielen – nicht die wenigen – und am Einsatz für die Interessen aller Berufstätigen in unserem Land.
Wir werden natürlich dennoch der Überweisung zustimmen, sind – glaube ich – in der konkreten Sachfrage dieses Antrags auch nicht so weit auseinander und werden uns im Ausschuss detaillierter mit dem vorliegenden Antrag auseinandersetzen. Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, welche logistischen und sonstigen Maßnahmen wurden denn im Vorfeld des Polizeieinsatzes, während des Polizeieinsatzes und im Nachgang des Polizeieinsatzes direkt auf an den Hambacher Forst angrenzenden Flächen durchgeführt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, ich frage Sie noch einmal:
Welche logistischen und sonstigen Maßnahmen wurden in Vorbereitung des Polizeieinsatzes, in der Durchführung des Polizeieinsatzes und in der Nachbereitung des Polizeieinsatzes auf Flächen, die unmittelbar an den Hambacher Forst angrenzen, durchgeführt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, Sie haben vorhin ein bisschen verniedlichend gesagt, Sie wüssten natürlich nicht, wo welches Klohäuschen gestanden habe. Das kann ich nachvollziehen. Sie werden nachvollziehen können, dass ich davon ausgehe, dass nicht nur der öffentliche Verkehrsraum und Landesflächen für die logistischen und sonstigen Zwecke genutzt worden sind.
Ich frage Sie deshalb: Mit welchen Eigentümern sind Absprachen über die logistischen und sonstigen Nutzungen welcher angrenzenden Flächen getroffen worden? Wenn es Privatpersonen sind, dann brauchen Sie diese nicht namentlich zu nennen. Wenn es Unternehmen sind, interessiert mich das schon.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, kann es sein, dass das Projekt erst nach der Vergabe auf der Vergabeplattform eingestellt wurde? Falls das so sein sollte: Warum?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Antrag las, war ich doch einigermaßen erstaunt. Sie haben es tatsächlich geschafft, einen Antrag zu formulieren, in dem nicht die Flüchtlinge schuld sind,
die EU auch nicht und selbst der Klimawandel nicht geleugnet wird. Sie beschäftigen sich also tatsächlich einmal mit einer Sachfrage.
Nichtsdestotrotz geht der hier vorliegende Antrag an den Realitäten und den Bedarfen der Krankenhäuser in NRW vorbei.
Meiner Einschätzung nach wird er auch im falschen Ausschuss diskutiert; denn in Wirklichkeit muss es doch darum gehen, die Krankenhausfinanzierung auf eine solide Basis zu stellen und den Investitionsstau in den Krankenhäusern in NRW dauerhaft anzugehen. Das sind aber alles Themen, die im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend diskutiert werden und dort auch richtig angesiedelt sind.
Die IT-Ausstattung und die damit implizierten Sicherheitsfragen in Krankenhäusern sind Teil der allgemeinen Infrastruktur des Krankenhauswesens. Mir erschließt sich zurzeit nicht, warum nun ausgerechnet der Digitalisierungsausschuss sich federführend damit beschäftigen muss und nicht stattdessen in die Mitberatung genommen wird.
Aber ich antworte Ihnen gern zu dem Thema mit den Ausführungen, die mein Kollege Serdar Yüksel bereits zu einem ähnlichen Antrag der Piraten – es ist spannend, dass Sie mit Ihrem Antrag auf die Arbeit
der Piratenfraktion in der letzten Wahlperiode aufbauen –
im Jahr 2016 vorgetragen hat:
„Bei den Attacken auf die Krankenhäuser in Neuss und Arnsberg, …, bestand zu keiner Zeit eine Bedrohung für die Patientinnen und Patienten. Nicht zuletzt die hohen Standards in den Krankenhäusern in NRW haben dazu beigetragen, dass die Notfallversorgung zu jeder Zeit gewährleistet war.“
Der Eindruck, den Sie hier allerdings mit Ihrem Antrag vermitteln, ist dann doch wieder typisch AfD: Verunsicherung und Panikmache.
Sicher gibt es nichts, was nicht zu verbessern wäre. Hier aber so zu tun, als wären die Krankenhäuser in NRW nicht in der Lage, ihre IT-Systeme zu sichern, ist grob fahrlässig.
Wir sollten es den Krankenhäusern überlassen, welche Schwerpunkte sie wählen und wie sie ihre Pauschalen bestmöglich investieren. Jedes Krankenhaus in NRW ist anders aufgestellt und hat unterschiedlichen Investitionsbedarf.
Kurz gesagt: Wir sehen den Antrag sehr skeptisch. Die notwendigen vertiefenden Debatten werden wir im Ausschuss führen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wir zurzeit aus London und Brüssel hören, ist besorgniserregend. Es ist nicht fünf vor zwölf; es ist inzwischen eine Minute vor zwölf in Sachen Brexit.
Es bleibt festzustellen: Die Hausaufgaben in Nordrhein-Westfalen sind noch immer nicht gemacht.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wird nur ein Szenario abgedeckt, das nach den letzten Entscheidungen im britischen Parlament immer unwahrscheinlicher wird, nämlich das Szenario eines geregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Vielmehr steht aber zu befürchten, dass es anders kommen wird, Herr Kollege Krauß. Ein harter Brexit ist nicht mehr der unwahrscheinlichste aller Fälle, sondern das genaue Gegenteil: Er steht unmittelbar bevor. Mir fehlt momentan die politische Fantasie, was bei der derzeitigen Gemengelage im britischen Parlament noch eine Einigung mit der Europäischen Union herbeiführen könnte.
Deshalb fehlt mir heute hier etwas ganz anderes, nämlich eine Antwort der Landesregierung darauf, wie Nordrhein-Westfalen mit einem harten Brexit umgehen würde.
Um es noch einmal zu verdeutlichen: Bei einem harten Brexit am 29. März dieses Jahres würde das Vereinigte Königreich von einem Tag auf den anderen als Drittland behandelt. All die Auswirkungen, zum
Beispiel auf Lieferketten im produzierenden Gewerbe – denken wir an Automobilzulieferindustrie, Anerkennung von technischen Standards, mögliche Import- und Exportverbote für bestimmte Warengruppen, Datenschutzregeln, Datentransfer und vieles Weitere –, sind noch überhaupt nicht absehbar.
Eine Studie des Ausschusses der Regionen hat den Risikoindex eines harten Brexits auf 5,3 % des Bruttoinlandsprodukts identifiziert. Das hat das Potenzial für eine ausgewachsene Rezession.
Dies würde NRW besonders hart treffen. Denn Nordrhein-Westfalen ist besonders eng mit dem Vereinigten Königreich verflochten. In manchen Bereichen ist der ökonomische Austausch sogar enger als mit anderen Teilen der Bundesrepublik – ganz zu schweigen von den unmittelbaren Folgen für die Menschen, die als britische Staatsbürger hier in NRW plötzlich Drittstaatler sein werden, oder die Tausenden Studierenden aus NRW, die noch in Großbritannien ihr Studium absolvieren.
Sind unsere Behörden rein administrativ darauf vorbereitet, mit der Klärung von Aufenthaltsfragen, der Anerkennung von Qualifikationen und der Fortführung des ganz alltäglichen Lebens dieser vielen Menschen, die plötzlich vor bürokratischen Hürden stehen würden, angemessen und vor allem zeitnah umzugehen?
Ich will nur einmal den Aspekt der Freizügigkeitsrechte aufgreifen.
Sie haben mehrfach – zuletzt in der Anhörung im Ausschuss – mitgeteilt, dass die Landesregierung hier keinen landesrechtlichen Anpassungsbedarf im Falle eines ungeregelten Brexits sieht, da die Gesetzgebungskompetenz dafür ausschließlich beim Bund liege.
Das kann sein. Aber sieht die Landesregierung tatsächlich keinen weiteren legislativen und vor allem administrativen Handlungsbedarf bei einem harten Brexit? Angesichts des Umfangs der europäischen Gesetzgebung, die mittelbar oder unmittelbar in geltendes Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt wird und damit auch zu einem nicht unerheblichen Teil in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen dürfte, kann ich das nicht nachvollziehen.
Kurz gesagt: Es sind Dutzende von offenen Fragen, die dringend einer Antwort bedürfen.
Sie haben sich nicht ausreichend darum gekümmert, Antworten darauf zu finden. Sie haben bis heute lediglich mit einer geordneten Übergangsphase kalkuliert, obwohl spätestens seit dem 11. Dezember 2018, als Theresa May die Abstimmung über das ausgehandelte Brexit-Abkommen auf Januar 2019 verschoben hat, klar war, dass zumindest das Szenario „harter Brexit“ mitgedacht werden musste – und das, obwohl Sie, Herr Minister Holthoff-Pförtner, im November 2018 schriftlich in einem Bericht an den
Europaausschuss verlauten ließen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Der Reflex der vergangenen Jahre, lediglich zu reagieren, muss abgelegt werden.“
So können einem die eigenen Worte wieder vor die Füße fallen.
Halten wir fest: Die Landesregierung ist auf die Möglichkeit eines harten Brexits nicht ausreichend vorbereitet. Sie haben mit diesem Gesetzentwurf das Nötigste getan, um einigermaßen Rechtssicherheit im nicht wahrscheinlicher werdenden Fall eines geregelten Brexits zu schaffen. Das ist schlicht und einfach nicht ausreichend. Deshalb wird sich die SPDFraktion enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, in den Kopf Ihres Referatsleiters könnten Sie nicht hineinschauen. Das ist völlig richtig. Hineinschauen konnten Sie aber wahrscheinlich in die WhatsAppGruppe.
Deshalb meine Frage: Welche Inhalte sind über den gesamten Zeitraum des Bestehens dieser WhatsAppGruppe dort eingestellt worden?
Ja. – Herr Minister, vielen Dank für die Gelegenheit, mein Hörverständnis zu überprüfen. Ich würde gern noch einmal nachhaken. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die WhatsApp-Gruppe ausschließlich dazu eingerichtet wurde, auf eine Pressekonferenz hinzuweisen, und über diesen Hinweis auf die Pressekonferenz hinaus keine weiteren Inhalte in diese WhatsApp-Gruppe eingestellt wurden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass der Informationsfluss an Gerichtsvollzieher, die zu problematischen Klienten – so drücke ich es jetzt einmal aus –, zu problematischen Schuldnern ausgesandt werden, verbessert werden soll.
Es ist aber doch auch grundsätzlich aus der Lebenspraxis denkbar, dass ein Gerichtsvollzieher zu einem polizeilich noch nicht in Erscheinung getretenen Schuldner ausrückt und dort Opfer eines Gewaltdelikts wird. Denken Sie darüber nach, die Benachrichtigungsmöglichkeiten, die Alarmierungsmöglichkeiten für Gerichtsvollzieher grundsätzlich zu verbessern und beispielsweise ein technisches Notrufsystem, eine Art Pieper oder Ähnliches, einzusetzen?
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wurde von der Zustimmung zur Einstellung eines Strafverfahrens mit der betroffenen Kollegin persönlich gesprochen? Wenn nein, warum nicht?
Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie das Thema „Angriffe
gegen Personen im öffentlichen Dienst“ mit den Generalsstaatsanwälten besprochen haben. In welchem Rahmen haben Sie das besprochen und wann?
Jährlich?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schnelle Datenverbindungen sind heute unabdingbarer Bestandteil einer leistungsfähigen Infrastruktur. Genauso wie wir Brücken, Straßen, Schienen und Wasserwege brauchen, brauchen wir im Zuge des Breitbandausbaus auch den Auf- und Ausbau schneller mobiler Datennetze, was auch für die Entwicklung der Digitalisierung im ländlichen Raum von entscheidender Bedeutung ist. So weit sind wir uns alle einig.
Dass Deutschland in diesem Feld leider nicht zu den Spitzenreitern gehört, ist ein Zustand, den wir auch hier im Hause oft genug beklagen. Das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für den 5G-Standard zu entwickeln, ist im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschrieben. Insbesondere ist dort vereinbart worden – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, „dass es zu einer verlässlichen und lückenlosen Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt“.
Der nun von der Bundesnetzagentur vorgelegte Konsultationsentwurf über die Rahmenbedingungen der Versteigerung der 5G-Frequenzen erfüllt in der Tat in vielen Bereichen die Erwartungen, die im Koalitionsvertrag formuliert sind, nicht in ausreichendem Maße.
Die jüngsten Äußerungen aus dem Kanzleramt, dass ein flächendeckender 5G-Ausbau unrealistisch sei, sind in der Tat überraschend und widersprechen dem politischen Auftrag, den die Bundesregierung hat. Dies ist sowohl von der SPD-Bundestagsfraktion als auch von Teilen der Unionsfraktion bereits entsprechend kommentiert und bemängelt worden.
Es ist vieles richtig, was die Grünen in ihrem Antrag an Kritik an der Versteigerung formuliert haben. Das gilt vor allem für die Sorge, dass mit dieser Form der Versteigerung der ländliche Raum nicht gestärkt wird und die reale Gefahr besteht, dass wir auch im 5GNetz wieder einen Flickenteppich haben werden, bei dem der ländliche Raum das Nachsehen hat.
Klar ist: Die Fehler der Vergangenheit sollen sich nicht wiederholen. Dafür liegen aber schon Vorschläge auf dem Tisch, die – auch unter Beibehaltung des Zeitplans – umgesetzt werden können. Es braucht einen Dreiklang aus klaren Versorgungsauflagen, einer fortlaufenden Kontrolle des Ausbaubestandes und eines Sanktionsmechanismus für den Fall, dass Versorgungsauflagen nicht eingehalten werden.
Darüber hinaus brauchen wir ergänzende Instrumente, um Gebiete im ländlichen Raum schnell und zuverlässig erschließen zu können.
Deshalb glauben wir nicht, dass wir hier und heute das Kind mit dem Bade ausschütten sollten. Ein vollständiger Stopp der Frequenzversteigerung würde dem Ziel, Deutschland zügig zum führenden 5GStandort zu machen, diametral entgegenstehen und unvertretbare Verzögerungen im gesamten Prozess nach sich ziehen. Vielmehr kommt es nun darauf an, die verabredeten Ziele des Koalitionsvertrages in Berlin umzusetzen. Die entsprechenden Gespräche zwischen den Fraktionen und der Bundesregierung dazu sind ja im Gange.
Aus diesem Grund können wir uns dem Antrag nicht anschließen, auch wenn wir die inhaltliche Kritik teilen. Wir werden uns deshalb enthalten.
Herr Minister, in der gemeinsamen Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss am 5. Oktober 2018 konnten weder Sie noch Herr Reul ausschließen, dass es weitere Personen gibt, die zurzeit unberechtigt in unseren JVAen einsitzen. Wann haben Sie die Prüfung veranlasst, ob es weitere Personen gibt, die aufgrund einer Verwechselung zu Unrecht in einer JVA einsitzen, und zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung bisher gelangt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die besonderen Beziehungen Nordrhein-Westfalens zum Vereinigten Königreich sind erst in der letzten Woche hier in diesem Saal bei der Fachkonferenz zum Haus der Geschichte NRW ausführlich diskutiert worden. Ohne Großbritannien gäbe es weder dieses Parlament noch den Westdeutschen Rundfunk. Ohne Großbritannien wäre Nordrhein-Westfalen nicht das, was es heute ist, und fände sich als Bundesland wahrscheinlich nicht auf der Landkarte.
Umso mehr bedauere ich die Entscheidung, die eine denkbar knappe Mehrheit der Britinnen und Briten am 23. Juni 2016 getroffen hat. Mit ihrem Beschluss zum Austritt aus der Europäischen Union haben die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs Fakten geschaffen, mit denen wir nun umgehen müssen. Der Brexit ist eine ungeheure Herausforderung für alle Beteiligten.
Es kommt selten vor, dass ich Hans-Werner Sinn zitiere; doch hat er, wie ich finde, eindrucksvoll die ganze ökonomische Dimension des Brexits dargestellt, wenn er in der „FAZ“ schreibt:
„Gemessen an der Wirtschaftskraft ist der Brexit gleichbedeutend mit dem simultanen Austritt von 19 der 28 EU-Staaten.“
Wenn man diese Dimension vor Augen hat, erscheinen die Aktivitäten, die die Landesregierung in Sachen Brexit bisher unternommen hat, in der Tat zaghaft. Einmal hat bisher der Beauftragte der Landesregierung für den Brexit, Friedrich Merz, im Europaausschuss einen Bericht über seine Tätigkeiten in diesem Bereich gegeben. Das war am 16. März dieses Jahres. Ein anderes Mal stand er dann im September dieses Jahres zu transatlantischen Fragen zur Verfügung.
In der Analyse der Problemstellung des Brexit war Herr Merz damals sehr klar und deutlich, insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Verflechtungen. Bereits damals war die größte Sorge, dass es zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreiches kommen könnte.
Nun, ein gutes halbes Jahr später, ist diese Wahrscheinlichkeit nicht geringer geworden, auch wenn Frau Merkel heute über die Presse Beruhigungspillen verteilt hat. Sowohl die Parteitage der Tories als auch die der Labour-Partei haben mehr Fragen aufgeworfen denn beantwortet. Während auf der konservativen Seite die Frage, ob sich die Befürworter eines harten Brexit mit allen unabsehbaren Folgen für die Stabilität nicht nur des Vereinigten Königreiches durchsetzen, noch längst nicht geklärt ist, versucht Labour mit der Option auf Neuwahlen und auf ein zweites Referendum, seine Position erst noch zu finden.
Neueste Umfragen deuten übrigens darauf hin, dass nun, da immer klarer wird, welche Folgen der Austritt aus der Europäischen Union hat, eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreiches für den Verbleib in der Union stimmen würde. Ob ein zweites Referendum jedoch ein realistisches Szenario ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Auch der jüngste europäische Gipfel in Salzburg hat leider nicht dazu geführt, Klarheit zu geben und Vertrauen zu schaffen. Die Möglichkeit eines harten Brexits steht tatsächlich im Raum, denn den Verhandlungsführern läuft schlicht und einfach die Zeit weg. Auf britischer Seite scheint die Entschlossenheit der übrigen 27 Mitgliedstaaten, keine Rosinenpickerei zuzulassen, immer noch nicht angekommen zu sein. Stattdessen ergehen sich einige Befürworter eines harten Brexits in geschichtsrevisionistischer Rhetorik und sprechen beispielsweise vom Geist von Dünkirchen.
Wir dürfen wohl alle sehr gespannt sein, ob und wie auf dem alles entscheidenden Gipfel am 16. und 17.10. dieses Jahres in Brüssel ein Weg aufgezeigt wird, um einen harten Brexit zu verhindern, und ob die Nordirland-Problematik gelöst werden kann.
Zugegeben, die Einrichtung der Enquetekommission ein halbes Jahr vor dem Brexit ist ein ambitioniertes Projekt. Natürlich werden nicht alle Fragestellungen, die in dem umfangreichen Einrichtungsbeschluss aufgelistet sind, bis zum 29. März nächsten Jahres bearbeitet werden können. Es wäre also schön gewesen, wenn ein Großteil dieser Fragen bereits heute von der Landesregierung hätte beantwortet werden können oder zumindest eine Strategie sichtbar geworden wäre, wie wir denn nun in NordrheinWestfalen auf den Brexit reagieren. Es wäre schön gewesen, wenn wir dazu auch von Herrn HolthoffPförtner mehr Substanzielles gehört hätten. Das ist bisher aber Fehlanzeige.
Herr Merz hat bereits im Frühjahr sehr deutlich gemacht, dass er eine beratende Tätigkeit habe und nicht das Handeln der Landesregierung ersetzen könne. Über seine Gesprächspartner und den genauen Inhalt der Gespräche machte er aber keine Angaben. Was nützt es, wenn er seine Kontakte spielen lässt, daraus aber keine konkreten Handlungen oder Strategien erwachsen? Eine auswärtige Kabinettssitzung in Brüssel ersetzt keine Brexit-Strategie, liebes Landeskabinett.
Wenn in Sonntagsreden von den Brücken in das Vereinigte Königreich die Rede ist, die nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden müssten, dann kann ich nur sagen: Bisher reicht das Handeln der Landesregierung gerade einmal für eine wackelige Hängebrücke auf dem Kletterpfad. Sie haben es sich bisher mit dem Thema „Brexit“ sehr leicht gemacht. Das könnte uns allen am Ende auf die Füße fallen.
Wir haben bis heute noch nichts dazu gehört, welche Anstrengungen die Landesregierung unternommen hat, um auch Chancen des Brexits für NRW auszuloten. Gibt es Unterstützung dafür, die Unternehmen, die natürlich weiter in und mit der EU Geschäfte machen wollen, nach NRW zu holen? Ich denke vor allem an Investitionen aus dem asiatischen Raum. Hier bietet sich die Metropole Ruhr als Alternative doch geradezu an. Was hat die Landesregierung unternommen, um mögliche Produktionsverlagerungen nach NRW zu holen? Die Kommunen machen sich inzwischen selbst auf den Weg, diese Fragen zu beantworten.
Insofern ist die Einrichtung der Enquetekommission die notwendige Konsequenz und Antwort des Parlaments auf das fehlende Handeln der Landesregierung. Wir als Parlamentarier kommen damit unseren Aufgaben nach, was man von der Landesregierung nur eingeschränkt behaupten kann. – Ich freue mich auf die Arbeit der Kommission.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie haben den gesellschaftlichen Wandel selber angesprochen. Ein wesentliches Phänomen des gesellschaftlichen Wandels ist, dass sich auch immer mehr Familien mit Migrationshintergrund entscheiden, ihre Angehörigen im Alter in ihrer Nähe haben zu wollen. Das ist ein sehr löbliches Zeichen von Integration, aber auch bei diesem Personenkreis steigt die Zahl der Menschen, die von Demenz betroffen sind.
Bisher war es so, dass das Gelsenkirchener Demenz-Servicezentrum landesweit den Auftrag wahrgenommen hat, diesen Personenkreis zu begleiten. Das ist bisher einzigartig. Warum passt dieses Vorreitermodell nicht mehr in die Struktur, die Sie zukünftig anstreben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das war wohl der „Zonk“.
Herr Minister, Sie sagten, Sie wählen den Fortschritt. Das ist ja sehr sympathisch, nur: Der Fortschritt braucht nicht nur Kompetenz in der Fläche, sondern auch eine Erarbeitung von Materialien. Wenn es das Zentrum in Gelsenkirchen nicht mehr gibt, wer soll zentral Materialien für die Arbeit mit Menschen aus verschiedenen Kultur- und Sprachräumen – meinetwegen auch aus den plattdeutschen – erarbeiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist nun innerhalb von zwei Monaten der zweite Antrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
den Sie hier vorlegen – diesmal mit den Schwerpunkten Arbeitsmarkt, Hochschulen und Digitalisierung.
Ich kann hier nur das wiederholen, was mein Kollege Weiß Ihnen bereits im November 2017 ins Stammbuch geschrieben hat: Ihrem Antrag fehlt es erneut an Innovation und Präzision. Es stellt sich die Frage, ob die Regierungsfraktionen denn in der Lage sind, hier eine stimmige, in sich geschlossene Strategie zu erarbeiten, oder ob Sie uns jetzt in jedem Plenum einen Antrag dazu vorlegen wollen.
Mir erscheint das mehr als Aktionismus denn als wirklich gehaltvoller Beitrag zur notwendigen Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, für die es ja genug gute Best-Practice-Beispiele gibt, wie die beiden Kollegen, die vor mir gesprochen haben, schon ausgeführt haben.
Sie lassen es auch hier an der notwendigen Schärfe fehlen. Im Kern besteht Ihr Antrag daraus, dass lauter neue digitale Plattformen geschaffen werden sollen – ohne eine Evaluierung dessen, was nun wirklich notwendig ist, tatsächlich einen Mehrwert schafft oder schon besteht.
Auch hier soll gestärkt, gefördert und vernetzt werden, ohne dass es tatsächlich mit Geld hinterlegt ist, ohne klare Struktur und ohne klare Zielformulierung.
Natürlich ist unbestreitbar, dass im Bereich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes noch deutlich Luft nach oben ist. Mir wäre es aber lieber, wir würden die Ergebnisse der Neuauflage der Studie von IT.NRW und dem niederländischen Partner CBS aus 2015 abwarten, um genau zu sehen, wo es hakt und wo wir als Land zum Handeln aufgefordert sind. Soweit ich weiß, sollen im Laufe des Jahres die Ergebnisse dazu vorliegen.
Was die Hochschulen betrifft, stehen wir gerade, was den Komplex der Digitalisierung angeht, auch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.
Ob dieser Antrag die richtige Antwort ist, ist zweifelhaft. Gerade im Bereich der Hochschulkooperation verstricken Sie sich in Widersprüche. Es passt einfach nicht zusammen, wenn Sie einerseits immer wieder die Autonomie der Hochschulen fordern, sie aber per Antrag anweisen wollen, eine gemeinsame digitale Plattform zu entwickeln, ohne dass Sie dabei die Digitale Hochschule NRW erwähnen. Solche Modelle können nur mit den Hochschulen entwickelt werden und müssen natürlich in eine Gesamtstrategie eingebunden werden.
Ich bin sicher, dass unsere Hochschulen sehr genau wissen, wie sie ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit organisieren können und müssen. Durch immer weitere Plattformen wird nach unserer Einschätzung nicht mehr Transparenz geschaffen, sondern eher mehr Unübersichtlichkeit, die dem Ziel der
grenzüberschreitenden Kooperation im Hochschulsektor eher entgegenwirkt.
Sie sehen also, dass es viel zu diskutieren gibt. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der europafeindliche Populismus, den wir dieser Tage überall und so auch in diesem Hause erleben, ist eine Nagelprobe für die europäische Demokratie. Dabei spielt es keine Rolle, von welcher extremen Seite des politischen Spektrums er ausgeht, sei es von rechts außen mit der häufigen Mischung aus nationalistischer Kraftmeierei und bitterem Chauvinismus oder aber von links außen mit protektionistischen Autarkiefantasien. Das befruchtet sich gegenseitig.
Er stellt den europäischen Einigungsprozess infrage, will dessen Befürworter mit einem Wust aus Halbwahrheiten und Verleumdungen diskreditieren und simple nationalstaatliche Scheinlösungen für die großen politischen Herausforderungen unserer Zeit anbieten. Er ist kurzum die Antithese zu einer jahrzehntelangen Tradition der europäischen Einigung und will sich auch genauso verstanden wissen.
Die Europaministerkonferenz hat sehr gut daran getan, diese Nagelprobe durch den Populismus klar zu benennen und ihm in Einigkeit den Kampf anzusagen. Auch die Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion haben sehr gut daran getan, diesen Appell aufzunehmen und ihn in den Landtag von NordrheinWestfalen zu bringen; denn es ist notwendig, dass sich auch dieses Haus klar erneut und eindeutig zum europäischen Einigungsprozess bekennt. Diese Position machen wir uns zu eigen und stellen uns an
Ihre Seite, genauso wie wohl auch die anderen demokratischen Fraktionen dieses Hauses.
Das tut bitter Not; denn wir in Nordrhein-Westfalen, im Herzen Europas, wissen nur zu gut, dass der europafeindliche Populismus nichts ist, was nur anderen passiert. Wir sehen, wie er an Einfluss im politischen Diskurs gewinnt, und wir kennen selbst die Diskussionen, die nicht nur in diesem Hohen Hause, sondern auch auf den Straßen und Plätzen, in den Sälen und Gaststätten in unseren eigenen Städten und Gemeinden geführt werden.
Es tut gut und gibt Kraft, dass wir uns als Demokratinnen und Demokraten in dieser Sache gemeinsam unterhaken können. Den Fehdehandschuh, den uns der Populismus hingeworfen hat, werden wir gemeinsam mit Ihnen aufnehmen und zurückschleudern. Es ist unsere Aufgabe, die parlamentarische Demokratie als Errungenschaft gemeinsam zu verteidigen.
Der Antrag ist also zuerst und zuvorderst ein Signal der Geschlossenheit der demokratischen Fraktionen dieses Hauses und die Selbstverpflichtung auf diese demokratische Grundlage.
Es ist uns aber wichtig, diese Selbstverpflichtung zu ergänzen um die Unterstützung der vielen außerparlamentarischen Initiativen – Vereine, Verbände, Gruppierungen und Einzelpersonen unserer Zivilgesellschaft –, die sich zum Teil seit Jahrzehnten, zum Teil auch ganz neu und enthusiastisch für die europäische Einigung und ihre Werte einsetzen.
Denn diese Einigung ist eben kein Projekt einer vermeintlich kleinen politischen Elite, wie es uns der Populismus glauben machen will, sondern wird von einem breiten Willen der Menschen in Europa getragen. Diese historische Entwicklung gilt es, gesamtgesellschaftlich voranzutreiben und zu verteidigen.
Es haben deshalb Städtepartnerschaftsvereine, überparteiliche Verbände wie die Europa-Union und die Jungen Europäischen Föderalisten und breite spontane Bewegungen wie „Pulse of Europe“ einen Anspruch auf unsere Solidarität, weil sie das Bekenntnis zum europäischen Gedanken mit Leben füllen, so, wie viele andere, die noch zu nennen wären, wenn die Redezeit es gestatten würde.
Meine Damen und Herren, ich freue mich deshalb, dass auch der überfraktionell eingebrachte Änderungsantrag in Form des Neudrucks der Vorlage Ihre Unterstützung finden wird. Wir müssen uns an die Seite der vielen Europäerinnen und Europäer in unserem Bundesland, in unserer Republik und auf unserem Kontinent stellen. Sie treten, bewegt von ihrer ganz eigenen und eben doch verbindenden europäischen Idee, für die Zukunft ihrer und unserer Europäischen Union ein.
Auch diese Bearbeitung ist eine Selbstverortung und Selbstverpflichtung, und zwar eine, die uns in diesem Hause als Teil eines Ganzen verortet, das am Ende größer ist als die Summe seiner Teile. Europas Zivilgesellschaften müssen aufstehen gegen populistische Bestrebungen, die den Meißel an ihre demokratischen Fundamente setzen und uns zurück in nationale Chauvinismen und den Isolationismus treiben wollen. Lassen Sie uns das zusammen tun. – Ich danke Ihnen herzlich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Schulze Föcking, trifft es zu, dass Sie in der Vergangenheit veröffentlichungspflichtige Einkünfte aus der Beteiligung an dem landwirtschaftlichen Betrieb hatten, auch die Beteiligung an dem landwirtschaftlichen Betrieb gegenüber der Landtagsverwaltung angezeigt haben? Inwiefern handelt es sich bei diesen veröffentlichungspflichtigen Angaben um eine Privatangelegenheit?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe Sie so verstanden, dass Sie das Eigentum an dem landwirtschaftlichen Betrieb vollständig aufgegeben haben. Haben Sie diese Aufgabe des Eigentums der Ministerehrenkommission angezeigt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben vorhin auf die Frage meiner Kollegin Altenkamp ausgeführt, dass Sie von dem Umstand, dass es diesen Hackerangriff gegeben haben soll, aus der Presse bzw. durch die Pressekonferenz erfahren haben. Auf der Pressekonferenz hat der Regierungssprecher aber ausdrücklich die Solidarität des Kabinetts betont. Sie sind Angehöriger des Kabinetts.
Ah, ein Wackelkontakt.
Herr Minister, Sie sind Angehöriger des Kabinetts. Ist im Vorfeld eine Konsultation der Kabinettsmitglieder in irgendeiner Art und Weise dazu durchgeführt worden, ob Sie Ihre Solidarität erklären wollen, oder hat der Regierungssprecher das vorausgesetzt? Sind Sie nachrichtlich darüber informiert worden?
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, zunächst danke für die sehr umfangreiche Darstellung des Sachverhalts. Sie wissen vielleicht, ich bin Abgeordneter aus Gelsenkirchen. Die Synagoge liegt in meinem Wahlkreis. Dementsprechend konnte ich diese sehr detaillierten Ortsschilderungen durchaus nachvollziehen.
Mir stellt sich dennoch eine Frage. Sie haben ausgeführt, die Demonstration hat begonnen auf dem Vorplatz des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs, wo sich Menschen versammelt haben, die dann durch Polizeikräfte angetroffen worden sind. Die sind dann durch die Gelsenkirchener Fußgängerzone zur Synagoge gezogen. Sie haben gesagt, dieser DemoWeg habe sich abgezeichnet, und dementsprechend habe Polizei reagiert und Kräfte zur Synagoge verlegt, um sie zu schützen.
Hat die Landesregierung denn angesichts von Vorfällen an Synagogen im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld … Nach meiner Kenntnis sind in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch Synagogen beworfen und Flaggen verbrannt worden. Hat die Landesregierung in Anbetracht dieses Eskalationspotenzials die Anweisung erteilt, solche Kundgebungen von Synagogen fernzuhalten bzw. zu versuchen, sie auf ihrem Demo-Weg zum Stehen zu bringen?
Herr Minister, ich möchte zunächst Ihre Frage aufgreifen. Der Demonstrationszug bewegte sich doch durch die Gelsenkirchener Innenstadt, durch die Fußgängerzone, die auch in Pandemiezeiten nicht verwaist ist.
Sie haben vorhin ausgeführt, die Polizei könnte nicht so in eine Versammlung eingreifen und untersagen, dass gelaufen wird. Meine Erfahrung mit der Anmeldung und der Durchführung von Demonstrationen im Austausch mit der Polizei ist etwas anders: Man redet sehr wohl über den Demoweg und bekommt eine sehr deutliche Ansage, wenn man sich unabgesprochen bewegt.
Das hatte erkennbar ein anderes Eskalationspotenzial als eine Schülerdemo, was ich unumwunden einräumen will, aber ich frage Sie noch einmal: Ist der Versuch gemacht worden, diese Demonstration in der Gelsenkirchener Fußgängerzone zumindest zeitweise zum Stehen zu bringen? – Das mag einsatztaktisch sinnvoll sein, um mehr Kräfte heranführen zu können oder um zu unterbinden, dass die vor die Synagoge kommen. Aus meiner Sicht hat es nicht mehr viel mit einer Kundgebung zu tun, vor einer Synagoge antisemitische Parolen zu brüllen.