Protocol of the Session on May 24, 2016

Zu laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften des Landes äußert sich der Ministerpräsidenten prinzipiell nicht. Über den Abschluss von Ermittlungsverfahren informiert die Staatsanwaltschaft unmittelbar die Öffentlichkeit.

Bevor Sie jetzt noch einmal fragen – das war’s!

(Vereinzelt Heiterkeit)

Zu einer ersten Nachfrage erteile ich dem Abgeordneten Dahm das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, ich finde es schon bemerkenswert, dass der Ministerpräsident nicht selbst im Haus Stellung nimmt. Das entspricht unmittelbar seinem Aufgabenbereich, und er entzieht sich offenbar den Fragen des Parlaments und der Opposition.

Ich will direkt zu den Punkten, die Sie gerade genannt haben, nachfragen, nach denen Ministerin Schulze Föcking a. D. am 18. April durch die Generalstaatsanwaltschaft informiert worden ist. Nach den Erkenntnissen im Rechtsausschuss aus der vergangenen Woche hat es am 29. März einen Ortstermin

auf dem Hof gegeben, bei dem die ermittelnde Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt hat, dass kein Anfangsverdacht vorliegt. Zwischen dem 29. März und dem 18. April war also bereits bekannt, dass den Ermittlungsbehörden keinerlei strafrechtliche Hinweise vorlagen. – Von daher die konkrete Frage: War das auch dem Kabinett bekannt?

Herr Minister.

Zunächst einmal haben Sie der Frage eine Vorbemerkung vorangestellt, die mich wiederum zu einer Vorbemerkung veranlasst. Wenn es Ihnen um die Sachaufklärung und die Beantwortung der Fragen geht, dürfte es eigentlich egal sein, welches Mitglied der Landesregierung die vollständige Sachaufklärung leistet.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Das ist erbärmlich! – Weitere Zurufe von der SPD)

Da es Ihnen offenbar darum geht, die Fragen direkt an den Ministerpräsidenten zu stellen, drängt sich ein politischer Zusammenhang geradezu auf.

(Zuruf von der SPD: Ja! – Christian Dahm [SPD]: Da gebe ich Ihnen recht! – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Können wir weitermachen?

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Haben Sie jetzt die Sitzungsleitung?)

Deswegen frage ich doch, ob wir weitermachen können.

(Weitere Zurufe von der SPD – Zuruf von der CDU – Unruhe)

Also, ganz in Ruhe: Die Antwort war eben bereits gegeben worden. Die Staatskanzlei ist jeweils zeitnah über die neuen Ermittlungsansätze und Zwischenergebnisse informiert worden. Das gilt sowohl für den Zwischenstand vom 29. März als auch für den vom 18. April.

(Zuruf von der SPD: 29.03.!)

Zu einer ersten Nachfrage hat der Abgeordnete Herr Klocke das Wort.

Herr Minister, bei den zahlreichen Fragen, die noch offen sind, würde mich sehr interessieren, ob Sie uns zum heutigen Zeitpunkt Auskunft geben können, dass aus computerforensischer Sicht oder aus den Ermittlungen belegt werden kann, ob das besage Video, das in Ihren Aussagen zahlreich eine Rolle spielte, tatsächlich auf diesem privaten Fernsehgerät abgespielt worden ist?

Kollege Klocke, ich kann Ihnen mitteilen, dass nach Auskunft des Ministeriums der Justiz von heute, 16. Mai 2018, der Sachstand nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts in Köln unverändert ist. Zur Vorbereitung der Abschlussentscheidung wird derzeit die technische Ermittlungsdokumentation erstellt. Anschließend

wird die Ermittlungsakte durch das Landeskriminalamt der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Zu einer ersten weiteren Nachfrage erteile ich Kollegin Düker das Wort.

Gestatten Sie mir doch eine kleine Vorbemerkung. Ich glaube, dass der Ministerpräsident hier heute eine große Chance vergibt, verlorene Glaubwürdigkeit wiederzugewinnen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich finde das dem Parlament gegenüber unwürdig. Denn, Herr Lienenkämper, es war nicht Ihr Pressesprecher, sondern der Regierungssprecher, der am 7. Mai auf Nachfrage folgende Aussage tätigte – ich zitiere aus der Berichterstattung der „NRZ“ vom 8. Mai –:

„Es gab weitere Erkenntnisse über diese WEMeldung hinaus, die dem Innenministerium“

und jetzt kommt es –

„und der gesamten Landesregierung vorlagen.“

Diese weiteren Erkenntnisse, die der Regierungssprecher hier erwähnt, waren offenbar all das, was Sie zitiert haben.

Deswegen lautet meine Frage: Auf welcher der von Ihnen zitierten Informationen – Sachstandsberichte, Korrespondenz mit dem Innenministerium, was auch immer – beruht diese Aussage? Und in welchem Zusammenhang stehen diese Informationen dann mit der Feststellung vom 16. März, dass mindestens teilweise die Versuche erfolgreich waren. – Es hieß nicht „erfolgreich hätten sein können“, sondern „erfolgreich waren“.

Auf welche weiteren Informationen bezieht sich also der Regierungssprecher hier?

Frau Kollegin Düker, der Regierungssprecher hat sich auf alle über die WE-Mitteilung hinausgehenden Informationen, die ich gerade vorgetragen habe, bezogen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Wo stand das drin? – Zuruf von der CDU: Das hat er doch vorgelesen! – Gegenruf: Das hat er nicht vor- gelesen!)

Eine weitere Frage von Herrn Kollegen Körfges.

Herr Minister Lienenkämper, ich hake genau an der Stelle nach. Wir sind bei der Pressekonferenz des Regierungssprechers vom 16.03.2018. Ich zitiere wörtlich: „Mindestens teilweise waren die Versuche … erfolgreich.“ Und darüber hinaus hat es „Versuche gegeben, auf persönliche Daten“ von Ministerin Schulze Föcking zuzugreifen.

Das ist sehr detailliert, Herr Minister. Wo ist die Quelle? Und woher nimmt der Regierungssprecher diese Kenntnis? Ich bitte um eine Antwort – nicht allgemein, sondern ausnahmsweise mal konkreter, Herr Lienenkämper.

Kollege Körfges, ich habe Ihnen die zitierten Textstellen, auf die sich diese Informationen beziehen, eben wörtlich vorgelesen. Ich könnte das gerne wiederholen, will das aber aus Effizienzgründen nicht tun.

(Zuruf von der SPD)

Sie haben selbst mitbekommen, dass es über die ursprüngliche WE-Mitteilung hinaus eine Reihe weiterer ergänzender Informationen waren. Der Regierungssprecher hat sich selbstverständlich auf alle bezogen.

Eine erste Frage der Kollegin Beer.

Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, danke für Ihre bisherigen Ausführungen. – Ich habe aber immer noch nicht verstanden: Warum nimmt der Ministerpräsident nicht an dieser Fragestunde teil, obwohl er für die heutige Sitzung nicht abgemeldet ist?

Frau Kollegin Beer, der Ministerpräsident hat dienstliche Gespräche am Rande des Plenums.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Die nächste Wortmeldung ist von der Kollegin Lüders.

Herr Minister Lienenkämper, Sie haben gerade ausgeführt, dass der Ministerpräsident zeitnah informiert worden sei. Ich hätte gerne

eine Konkretisierung möglichst mit Datum, was Sie unter „zeitnah“ verstehen.

Frau Kollegin Lüders, ich habe gesagt: Der Ministerpräsident bzw. die Staatskanzlei ist regelmäßig über alle Ermittlungsstände zeitnah informiert worden. Das heißt, die Botschaft ist sehr klar: Über den Fortgang der Ermittlungen war die Staatskanzlei fortlaufend und immer im Bilde. Es hat keine Ausfälle bei den Erkenntnissen gegeben, sodass es auf die Daten in diesem Zusammenhang gar nicht ankommt.

(Widerspruch von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Hübner.