Protocol of the Session on May 24, 2016

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Hübner.

Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass der Regierungssprecher ausdrücklich alle Akteure der Landesregierung, sprich: alle Minister, im Rahmen einer Kabinettssitzung informiert habe. Wie zeitnah sind diese Informationen allen beteiligten Ministerien zugegangen?

Kollege Hübner, ich habe nicht gesagt, dass der Regierungssprecher alle Mitglieder des Kabinetts in dieser Weise informiert habe, sondern ich habe gesagt, was ich gesagt habe.

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Lachen von der SPD und den GRÜNEN)

Die nächste Frage stellt Herr Klocke; das ist seine zweite Frage.

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe folgende Nachfrage, ob ich Sie richtig verstanden habe: Wir hatten ja nachgefragt. Die Aussage von Herrn Wiermer, dass die Versuche teilweise erfolgreich waren, bezog sich das auf den Hackerangriff oder auf das, was Sie ausgeführt haben – darauf haben Sie jedenfalls eben rekurriert –, nämlich die Schmähungen und Verunglimpfungen gegenüber der Ministerin im Internet, die natürlich schlimm sind, die auch viele Kollegen von uns hier im Raum sicherlich auch schon ähnlich erlebt haben.

(Widerspruch von der CDU)

Ich habe jedenfalls Ähnliches schon erlebt und habe es auch bei der Polizei angezeigt.

Meine Frage lautet: Habe ich Sie richtig verstanden, dass das, was Regierungssprecher Wiermer ausgeführt hat, dass diese Versuche erfolgreich waren,

dass sie sich auf die Ermittlungen bezüglich des Hackerangriffs beziehen, also des abgespielten Videos im Privathaus von Frau Schulze Föcking, oder auf das, was Sie eben – jedenfalls habe ich es so verstanden – uns vorgetragen haben, nämlich die Schmähungen und Verunglimpfungen in sozialen Netzwerken über Messenger?

Kollege Klocke, die Äußerungen beziehen sich auf den Vorfall auf dem Heim-TV im Haus der Familie Schulze Föcking.

Weil zum Zeitpunkt der Erklärung des Regierungssprechers noch nicht festgestellt werden konnte, ob die dort abgespielte Sequenz den einzigen mutmaßlichen Eingriff in das Heimnetzwerk darstellte oder ob weitere Vorfälle vorlagen, hat der Regierungssprecher in der um 12:29 Uhr veröffentlichten Erklärung die einschränkende Formulierung gewählt: „Mindestens teilweise … auch erfolgreich.“

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen, Herr Minister, Herr Kutschaty. Das ist dann auch seine zweite und letzte Fragemöglichkeit.

(Christian Dahm [SPD]: Das kann man auch anders sehen!)

Vielen Dank. – Herr Minister Lienenkämper, Sie haben vorhin gesagt, dass die Staatskanzlei, der Ministerpräsident, immer zeitnah über den Ermittlungsstand informiert worden sei. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass der Ministerpräsident darüber informiert war, dass am 29. März die Staatsanwaltschaft Frau Schulze Föcking mitgeteilt hat, dass ein Hackerangriff unwahrscheinlich ist, und dass am 18. April die Staatsanwaltschaft der Ministerin a. D. mitgeteilt hat, dass der vermeintliche Hackerangriff aus einer Fehlbedienung, einer Fehlfunktion des internen Netzwerkes heraus resultiert.

Warum – das interessiert uns alle sehr – hat der Ministerpräsident nicht die Chance genutzt, in der Landtagssitzung am 26. April, als das hier Thema war, und in seiner Pressekonferenz am 4. Mai – also viele Tage danach, nachdem die Erkenntnisse bei Frau Schulze Föcking und dem Ministerpräsidenten vorlagen –, wo er viele Nachfragen zu Frau Schulze Föcking bekommen hat, diesen Sachverhalt aufzuklären und die Wahrheit zu sagen?

Kollege Kutschaty, zum ersten Teil der Frage: Die beiden zitierten Informationen haben dem Ministerpräsidenten beide zeitnah vorgelegen; das hatte ich bereits gesagt.

Die zweite Nachricht ist deutlich geworden durch den Schluss meiner Beantwortung der Frage zwei: Es ist nicht Aufgabe des Ministerpräsidenten, sich zu laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften des Landes zu äußern.

(Lachen von der SPD und den GRÜNEN)

Das tut der Ministerpräsident prinzipiell nicht.

(Zuruf von der SPD: Die liefen doch gar nicht mehr!)

Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass dieses Ermittlungsverfahren bis heute nicht abgeschlossen ist.

Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Dahm.

(Zurufe)

Vielen Dank. – Herr Minister, der Regierungssprecher hat seinerzeit ausgeführt, dass sich Frau Schulze Föcking der vollen Solidarität der Landesregierung und des Kabinetts sicher sein darf. Daher meine konkrete Frage: Seit wann wusste das gesamte Kabinett davon, dass es hier keinen Anfangsverdacht mehr gibt?

(Zurufe von der SPD: Zeitnah und fortlaufend! Und alle!)

Ich bin ausgesprochen dankbar, dass die Antwortversuche schon zugerufen werden,

(Christian Dahm [SPD]: So helfen wir Ihnen!)

will aber doch gerne selbst antworten: Über die näheren Inhalte des Verfahrens wird die Landesregierung vermutlich durch den Bericht des Justizministers an den Rechtsausschuss des Landtages vollständig informiert worden sein.

Über den Vorfall selbst war natürlich die gesamte Landesregierung unmittelbar durch das Statement des Regierungssprechers direkt am Tag danach informiert – das ist ja klar –, so wie die restliche Öffentlichkeit des Landes Nordrhein-Westfalen auch.

Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Kollege Rüße von den Grünen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, ich möchte an die Frage von Herrn Klocke anschließen. Sie haben eben auf seine Frage gesagt, dass sich der Satz von Herrn Wiermer auf das Heimnetzwerk bezieht. Wenn denn dann die Versuche tatsächlich teilweise erfolgreich waren, auf das Heimnetzwerk zuzugreifen,

möchte ich gerne von Ihnen präzise die Antwort haben, worin dieser teilweise Erfolg bestand.

Kollege Rüße, ich habe ausgeführt und wiederhole das gerne, dass der Regierungssprecher seine einschränkende Formulierung vor dem Hintergrund gewählt hat, dass seinerzeit zu dem Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden konnte, ob die abgespielte Sequenz den einzigen mutmaßlichen Eingriff in das Heimnetzwerk darstellte oder ob weitere Vorfälle vorlagen. Das hat den Regierungssprecher zu der zitierten einschränkenden Formulierung veranlasst.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Schäffer von den Grünen ist die nächste Fragestellerin.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Lienenkämper, dann bleibe ich doch direkt bei der Erklärung der Landesregierung vom 16. März von Herrn Wiermer, der in seiner Erklärung auch geschrieben hat, dass man die offenkundig kriminellen Eingriffe in die Privatsphäre verurteilt. Wie kam denn Herr Wiermer zu der Einschätzung, dass es offenkundig kriminelle Eingriffe gegeben habe?

Frau Kollegin Schäffer, ich habe Ihnen dazu die Bedrohungslage geschildert, die gegenüber der Kollegin Schulze Föcking sowohl im Internet als auch in anderen sozialen Netzwerken bestanden hat.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das ist natürlich ein schwerwiegender Angriff auf die Person und die Integrität der Ministerin, den man jedenfalls als unmittelbar bevorstehend annehmen kann, wenn man diese konkreten Morddrohungen liest. Ich kann gern noch einige davon vorlesen. Das war die allgemeine Gefährdungssituation.

Daraufhin habe ich Ihnen weiterhin erklärt, dass nach der Nacht, in der die Anzeige erstattet worden ist und in der um ein Uhr irgendwas die WE-Mitteilung erfolgte, weitere, sehr konkrete Berichte über den möglichen Weg des Eindringens etwaiger Unbefugter in das WLAN der Familie Schulze Föcking beschrieben worden sind. Das war ein Teil der Informationen – die anderen habe ich Ihnen vorgelesen –, die den Regierungssprecher veranlasst haben, davon auszugehen, dass er seine Formulierung anhand des Tatbestands dieser Fakten so treffen konnte, und das war auch richtig so.

Danke schön. – Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Beer von

den Grünen, die damit ihre Fragemöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lienenkämper, Sie haben mir eben auf meine Frage, warum eigentlich der Ministerpräsident nicht im Saal ist, obwohl er nicht abgemeldet ist, geantwortet, er führe am Rande des Plenums Gespräche. Nun war aber öffentlich wahrnehmbar, dass Ministerpräsident Laschet um 14:18 Uhr den Landtag verlassen hat. Wie ist dann der Informationsgehalt der Äußerungen und der Antworten, die Sie uns geben, zu bewerten?

Der Informationsgehalt der Äußerung ist so zu verstehen, wie ich es Ihnen gesagt habe: Der Ministerpräsident führt am Rande des Plenums Gespräche.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Frau Kollegin Düker von den Grünen ist die nächste Fragestellerin und hat mit der zweiten Frage auch ihre Fragemöglichkeiten erschöpft.

Danke schön. – In dem Bericht des Justizministeriums an den Rechtsausschuss am 9. Mai 2018 wird ausgeführt, dass auch – ich zitiere aus dem Bericht – „umfangreiche Analysen sozialer Medien und offener Internetquellen durch das Cyber-Recherche- und Fahndungszentrum des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen durchgeführt“ wurden, „die indes ein in Bezug auf das Tatgestehen verdichtetes Motivationsbündel einzelner Personen oder von Personengruppen nicht haben erkennen lassen.“ Jetzt kommt es:

„Auch im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten Anhaltspunkte für eine technische Kompromittierung des Smart-TVs oder anderer IT-Geräte im Haushalt der Familie auch nach mehrfacher umfänglicher Prüfung nicht erlangt werden.“

So weit der Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags.

Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Staatskanzlei vollumfänglich und laufend über die Ermittlungsergebnisse informiert war. So müssen wir davon ausgehen, dass diese Ergebnisse der Staatskanzlei bereits am 18. April oder auch schon vorher vorlagen.

Am 26. April habe ich persönlich in der Aktuellen Stunde des Landtags in einer Vorbemerkung meiner Rede der Ministerin noch einmal meine volle Solidarität und Unterstützung – ich habe es auch als Tatsachenbehauptung durch die Staatskanzlei so in Erin