Protocol of the Session on May 24, 2016

Das spreche ich nun wirklich nicht aus. –

„und ich wünsche mir von Herzen du stirbst... vielleicht auch qualvoll.

Mit freundlichem Gruß Ein Fuchs

P.S.: Tritt mal zurück, besser isses.“

Zitatende. – Um 10:45 Uhr erhielt der Regierungssprecher die Nachricht des Ministeriums des Innern, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen am Morgen die Ermittlungen in dem beanzeigten Sachverhalt übertragen bekommen habe. Das Dokument hat den Titel:

„Aufgabenübertragung: Datenausspähung zum Nachteil von Frau Ministerin Christina Schulze Föcking vom 15.03.2018“

Um 11:01 Uhr erhielt er den vom Ministerium des Innern erbetenen vertiefenden Sachstandsbericht des Referates 423 – das ist der Polizeiliche Staatsschutz – von 11:00 Uhr, in dem die bereits in der WEMeldung genannten Verdachtsmomente wiederholt und teilweise konkretisiert wurden.

Danach stellte sich der Fall so dar, dass der Verdacht auf einen Eingriff in die Privatsphäre der Familie Schulze Föcking vorlag. In dem Sachstandsbericht wurde neben der Schilderung der Angaben der Geschädigten, ersten Aufklärungsmaßnahmen am Abend des 15. März und Darstellungen der technischen Gegebenheiten ein Ablauf beschrieben, wie sich der vermutete Ausspähungsangriff möglicherweise abgespielt haben könnte. Wörtlich heißt es dazu – ich zitiere aus dem genannten Bericht –:

„Für die Fütterungsanlage des Schweinemastbetriebes Schulze Föcking wird die Fernwartungssoftware ‚TeamViewer‘ eingesetzt. Über diese verschafften sich der oder die Täter vermutlich Zugang zum Heimnetzwerk der Familie. Diese Fernwartungssoftware kann möglicherweise

schon bei dem bekannten Eindringen 2017 von Tierrechtlern zur Aufnahme eines Videos der Verhältnisse in dem Betrieb kompromittiert worden sein. Der Rechner, über den die Fütterung mit dieser Software gesteuert wird, läuft durchgehend. Möglicherweise haben sich die Täter durch das Eindringen das Passwort und die Zugriffs-ID für die Fernwartung verschafft. Dann ist es möglich,

von jedem Ort mit Internetzugang auf diesen Rechner wieder zuzugreifen sowie dann vermutlich auch über dieses WLAN auf weitere im WLAN befindliche Geräte der Familie Schulze Föcking.“

Zitatende aus dem eben genannten Bericht. – Abschließend wurde erwähnt, dass eine Aktualisierung der Beurteilung der Gefährdungslage bezüglich Frau Ministerin Schulze Föcking veranlasst wurde.

Der Bericht wurde aus Gründen der Transparenz auf Wunsch von Staatskanzlei und der Hausleitung des Innenministeriums bereits in der 19. Kalenderwoche – also in der vergangenen Woche – aus dem Verschlusssachegrad „Nur für den Dienstgebrauch“ ausgestuft und bereits in derselben Woche anfragenden Medienvertretern umgehend und unter Berücksichtigung der rechtlichen Stellung von personenbezogenen Daten vollständig zugeleitet. Die Landesregierung stellt diesen Bericht selbstverständlich auch gerne vollständig dem Landtag zur Verfügung.

Während ein Abfluss von Daten an Unbefugte zumindest nach dem Bericht möglich erschien, wenn auch nicht erwiesen, so gingen die Ermittlungsbehörden mithin von einem mutmaßlich externen Zugriff auf das Heimnetzwerk vermutlich über die Software „TeamViewer“ aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der Risiken der durch die Ermittlungsbehörden geschilderten Verdachtsmomente sowie dem seinerzeit angenommenen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Ministerin erschien es der Landesregierung dringend geboten, den angezeigten Sachverhalt neben einer Solidaritätsadresse aktiv und transparent zu veröffentlichen.

Da jedoch noch nicht festgestellt werden konnte, ob die auf dem Heim-TV abgespielte Sequenz der einzige mutmaßliche Eingriff in das Heimnetzwerk darstellte oder ob weitere Vorfälle vorlagen, wählte der Regierungssprecher in der um 12:29 Uhr veröffentlichten Erklärung der Landesregierung die einschränkende Formulierung, dass die Versuche nach Informationen der nordrhein-westfälischen Ermittlungsbehörden wegen des geschilderten Zugangs über das Heimnetzwerk und das Abspielen auf dem Fernsehgerät – ich zitiere aus der Mitteilung – „mindestens teilweise auch erfolgreich“ – Zitatende – gewesen seien.

Am 17. März, dem Folgetag, teilten die Staatsanwaltschaft Köln und das Landeskriminalamt NRW mit, dass die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen der Staatsanwaltschaft Köln das justizielle Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Datenausspähung zum Nachteil von Ministerin Schulze Föcking übernommen habe.

Grundlage war laut Staatsanwaltschaft Köln weiterhin der Verdacht eines Hackerangriffs auf das private IT-Netzwerk eines Mitglieds der Landesregierung. Wörtlich heißt es dazu in der Pressemitteilung – ich zitiere –:

„Die Ermittlungen werden wegen Ausspähens von Daten (§ 202a Strafgesetzbuch) und weiterer Delikt geführt. § 202a Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

Das LKA NRW hat bereits gestern unter der Leitung eines erfahrenen Kriminalbeamten eine Ermittlungskommission (EK) im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes eingesetzt. In der EK ermitteln auch Experten des Cybercrime Kompetenzzentrums des LKA NRW und der Polizei Münster.

Die Ermittlungen werden mit Hochdruck in alle Richtungen geführt.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.“

Ende des Zitates aus dieser Pressemitteilung.

Am selben Tag, dem 17. März, um 19:23 Uhr, wurde die Fortschreibung der zuvor genannten WEMeldung, Ausspähen von Daten bei MdL Schulze Föcking, durch das Lagezentrum an die Staatskanzlei, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, das Ministerium der Justiz und an den Landtag gesteuert.

Darin wird mitgeteilt, dass das LKA eine Ermittlungskommission namens Forte eingerichtet habe. Zudem werden die ersten Ermittlungsergebnisse weiter konkretisiert, wonach erste Datenauswertungen darauf hindeuten, dass sich über eine Fernwartungssoftware Zugriff auf das Heimnetzwerk verschafft wurde.

Wörtlich hieß es in der Fortschreibung der WEMeldung – ich zitiere wieder daraus –:

„Der Grundsachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt. Eine Ermittlungskommission wurde im LKA NRW eingerichtet. Digitale Datenträger wurden bei der Geschädigten durch Fachkräfte der Kreispolizeibehörde Steinfurt und durch Spezialisten der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime des LKA sichergestellt. Erste Datenauswertungen deuten darauf hin, dass sich über eine Fernwartungssoftware Zugriff auf das Heimnetzwerk verschafft wurde. Die genaue Analyse dauert noch an. Die KI ST Münster wurde in die Ermittlungen einbezogen.

Das Verfahren wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Münster durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ZAC NRW in Köln übernommen. Parallel dazu wurden erste Ermittlungen bezüglich eines ‚Hasspostings‘ in Form einer Messengernachricht zum Nachteil der Ministerin veranlasst. Die Ermittlungen dazu werden in die EK Forte einbezogen. Anhaltspunkte für eine Verbindung zwischen beiden Taten ergaben sich bisher noch nicht, sodass beide Taten in Absprache mit der ZAC NRW gesondert verfolgt werden.

Eine mit der ZAC NRW abgestimmte Presseerklärung wurde heute veröffentlicht. Die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft Köln.“

Ende des Zitates. – Ich denke, damit wird deutlich, dass es eine hinreichende Tatsachengrundlage für die Äußerungen der Landesregierung gab.

(Eine Pause tritt ein. – Thomas Kutschaty [SPD]: War es das jetzt? – Heiterkeit)

War das die erste Frage? – Ja!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn ich jetzt dran bin, Herr Präsident...

(Zurufe von der CDU und den GRÜNEN)

Lassen Sie mich vorweg sagen: Wer Angriffe auf seine Privatsphäre erleidet – und das gilt heute nach wie vor –, hat die volle Solidarität aller Abgeordneten verdient. Das ist deutlich klarzustellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Insofern haben wir uns alle solidarisch mit Frau Schulze Föcking gezeigt. Das setzt aber im Umkehrschluss auch voraus, dass wir Ehrlichkeit und Offenheit erwarten, wenn sich dann die Sachverhalte plötzlich anders darstellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Frage lautet daher: Wann ist der Ministerpräsident darüber informiert worden, dass es keinen Hackerangriff auf die Fernseh- bzw. Heimanlage von Frau Schulze Föcking gegeben hat?

Damit wären wir im Grunde im Rahmen der Beantwortung von Frage 2, sodass ich den Präsidenten frage, ob wir beide Antworten zusammenlegen sollen. Dann können wir möglicherweise beide Fragen zusammen behandeln. Ich würde dann, anders als normalerweise, direkt auch die zweite Frage beantworten.

(Zurufe von der SPD)

Normalerweise ist es üblich, zunächst eine Frage zu beantworten, dann die Nachfragen zu behandeln und danach zur nächsten Frage zu kommen.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Deswegen frage ich den Präsidenten, wie wir verfahren sollen.

Herr Minister, bitte gehen Sie zur zweiten Frage über. Dann können Sie das insgesamt beantworten.

Dann können wir gerne auch die zweite Frage beantworten, nämlich:

„Wie und wann wurde der Ministerpräsident durch Ministerin Schulze Föcking über die vorläufigen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln informiert?“

Seit Beginn der Ermittlungen zum damals vermuteten Zugriff unbekannter Täter auf das Heimnetzwerk eines Mitglieds der Landesregierung wurde die Staatskanzlei zeitnah über neue Ermittlungsansätze oder Zwischenergebnisse informiert.

Mutmaßliche Ergebnisse der Untersuchungen gaben neben der betroffenen Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowohl der Minister der Justiz als auch der Minister des Inneren an die Staatskanzlei weiter mit dem Ziel, den Ministerpräsidenten über den Stand der Untersuchungen zu den Angriffen über das Internet und zu den vermeintlichen Übergriffen auf das Heimnetzwerk bei einem Mitglied seines Kabinetts zu informieren.

Das gilt auch für den Zwischenstand, der Frau Schulze Föcking am 29. März 2018 durch Vertreter der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Dass Frau Schulze Föcking die Staatskanzlei über vorläufige Ergebnisse, die ihr am 18. April durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurden, zeitnah im April informiert hat, ist bereits in einer Pressekonferenz durch den Regierungssprecher erläutert worden und wurde auch gegenüber anfragenden Medien erklärt.

Zu laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften des Landes äußert sich der Ministerpräsidenten prinzipiell nicht. Über den Abschluss von Ermittlungsverfahren informiert die Staatsanwaltschaft unmittelbar die Öffentlichkeit.