Protocol of the Session on September 2, 2015

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Lürbke. – Nun spricht Herr Herrmann für die Piratenfraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause am Stream! Herr Körfges, ein bisschen Wasser muss ich schon in den Wein gießen. Es ist richtig, dass mit dem heute vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes NRW das Melderecht in NRW an bundesgesetzliche Vorgaben angepasst wird.

Es handelt sich dabei um ein weiteres mit der heißen Nadel gestricktes Gesetz der Landesregierung. Verspätet und kurz bevor die Umsetzungsfrist abläuft, hat die Landesregierung diesen Entwurf eingebracht. Dabei hat sie noch nicht einmal die weiteren Kosten für die Kommunen ausreichend berücksichtigt. Herr Kruse, ich stimme mit Ihrer Kritik überein. Ich bin gespannt, was im weiteren Verfahren von den Kommunen noch angemeldet wird.

Aber nicht nur die Form des Gesetzes bringt Probleme, sondern auch der Inhalt. In dem Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung postuliert und eine Ordnungsnummer für alle Menschen im Land ausdrücklich verboten. Ein zentrales Melderegister hat es daher bisher nicht gegeben.

Mit der im Rahmen der Föderalismusreform auf den Bund übergegangenen Kompetenz im Bereich des Meldewesens haben die Bundesregierung und die Mehrheit im Bundestag einen sehr kreativen Weg eingeschlagen, um dieses Verbot zu unterlaufen.

Anstatt ein offen verfassungswidriges zentrales Melderegister einzuführen, werden die bisher dezentralen Melderegister miteinander vernetzt. Durch die Vernetzung entsteht ein virtuelles zentrales Melderegister. Sie können noch so oft sagen wie Sie wollen, dass dezentral Daten gespeichert werden. Unter dem Strich bleibt es das Gleiche. Durch die Möglichkeit der zentralen Abfrage entsteht ein zentrales Melderegister!

Als ob eine zentrale Datenbank nicht schon schlimm genug wäre, ergänzt dieses rot-grüne Meldegesetz auch die vom Bund vorgesehenen Informationen und erlaubt, noch weitere zusätzliche Daten zu speichern. Weitere Daten aber sind, wie man an dem Vorgehen der anderen Bundesländer sehen kann, gar nicht erforderlich.

Neben den zusätzlichen Daten bleiben aber auch zukünftige Datenweitergaben unbestimmt. Anstatt die zulässigen Weitergaben abschließend im Gesetz zu regeln, soll diese Regelungskompetenz an das Innenministerium delegiert werden. Das Innenministerium soll per Verordnung festlegen dürfen, an wen und unter welchen Bedingungen Meldedaten an Dritte weitergegeben werden. Das ist uns Piraten zu unbestimmt, Herr Minister. Wesentliche Regelungen wie diese müssen im Gesetz verankert sein!

Wenn man sich das einmal technisch anschaut, sollen Meldedaten jederzeit über das Internet abgerufen werden können. Das heißt, die Meldedaten werden auf Webservern gespeichert, die nicht in einem sicheren Intranet stehen, sondern im Internet. Sie werden so den alltäglichen Angriffen von Kriminellen ausgesetzt. Es braucht daher nicht viel Vorstellungskraft, was dies für die Sicherheit der Mel

dedaten bedeutet, wenn der nächste HeartbleedBug entdeckt wird.

Für uns bleibt festzuhalten: Es werden mehr Daten gespeichert als notwendig. Es wird ein vernetztes, zentrales Melderegister gebildet. Die Datensicherheit der Meldedaten ist gefährdet. Damit ist für uns Piraten klar, dass wir dieses Gesetz ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Herrmann. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Das zukünftige Bundesmeldegesetz ändert zum November die Rechtslage. Demzufolge haben wir Ihnen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen unterbreitet. Alles Weitere ist eigentlich in den Debatten erörtert worden. Ich danke dem Ausschuss für die zügige Beratung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Wir kommen zur Abstimmung.

Der Innenausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/9601, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/8934 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen deshalb nicht zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8934 – Neudruck – selbst. Wer stimmt diesem zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der Piraten. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von CDU und FDP ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/8934 - Neudruck - gegen die Stimmen der Piraten mit Mehrheit von Rot-Grün unverändert angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommt eine Lesestunde. Das ist das Paket.

(Vizepräsident Oliver Keymis hält Unterlagen in die Höhe.)

Ich habe mir vorgenommen, es bis Mitternacht zu schaffen. Alle diejenigen, die jetzt Lust haben, ein Bier trinken zu gehen – ich weiß gar nicht, ob man so etwas jemals im Protokoll nachlesen darf –,

(Heiterkeit von allen Fraktionen)

könnten jetzt hinuntergehen und sich schon eines genehmigen. Ich lese es trotzdem vor, damit es ins Protokoll kommt.

(Minister Ralf Jäger: Und die Einbringungsre- den?)

Die Einbringungsreden werden nach meinem Kenntnisstand alle zu Protokoll gegeben. Oder möchten Sie noch einige halten?

(Minister Ralf Jäger: Nein, nein!)

Nicht einmal Herr Minister Jäger will das. Gut. – Alle diejenigen, die gehen wollen, gehen bitte ganz leise.

Dann kommen wir zu

15 Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befris

tungen im Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9078

erste Lesung

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Einbringungsrede wird zu Protokoll gegeben. (Sie- he Anlage 1) So ist es besprochen und miteinander vereinbart.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/9078 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/9078 ist einstimmig überwiesen.

Tagesordnungspunkt

16 Achtes Gesetz zur Änderung der gesetzli

chen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9079

erste Lesung

Zur Einbringungsrede wäre der Minister bereit gewesen, er hat aber darauf verzichtet. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/9079 an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig so überwiesen.

Tagesordnungspunkt

17 Gesetz zum Siebzehnten Staatsvertrag

zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Gesetz zum Siebzehnten Rund- funkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9516

erste Lesung

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Landesregierung die Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 3) Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/9516 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/9516 einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

18 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes

über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen