Protocol of the Session on September 2, 2015

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Im Kern – und darum würde ich gerne streiten wollen – geht es natürlich auch um die Frage der Digitalisierung.

Aber es ist in erster Linie ein Verbraucherschutzthema. Es geht um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet. Da gilt das, was für alle Marktsegmente gilt, hier ganz besonders: Das, was versprochen wird, muss auch gehalten werden. Wenn da draufsteht „bis zu“, dann bedeutet das, dass es überprüfbar sein muss und auch eingehalten wird.

Genau das ist das Problem. Es gibt keine Rechte für Verbraucher, das einzuklagen, beispielsweise durch ein Sonderkündigungsrecht. Wir haben keine Überprüfungsmechanismen zum Beispiel dadurch, dass wir mit einem Tool klären könnten, welche Ge

schwindigkeit wirklich erreicht wird. Es fehlt auch eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Aber da braucht die Landesregierung nicht wachgeküsst zu werden, da braucht Nordrhein-Westfalen nicht wachgeküsst zu werden. Wir haben im Jahr 2014 in der entsprechenden Fachministerkonferenz mit großer Einmütigkeit dies vom Bund gefordert. Der Ball liegt ganz klar im Feld der Bundesregierung. Hier muss gehandelt werden. Das haben meines Erachtens die Rednerinnen und Redner schon deutlich gemacht. Für die entsprechende Unterstützung bin ich auch dankbar.

Herr Stein, es mag ja richtig sein, den Koalitionsvertrag der Bundesregierung zu zitieren. Ich will etwas Wasser in den Wein dieses Vertrages gießen: Denn das eine ist, das im Vertrag zu regeln. Das andere ist, dann auch die administrativen Strukturen zu schaffen und den Verbraucherschutz zu stärken.

Da muss ich leider feststellen, dass auf Bundesebene, aus welchen Gründen auch immer, der Verbraucherschutz nicht gestärkt worden ist. Er ist auf unterschiedliche Ministerien verteilt worden. Und das führt genau dazu, dass wir dieses Hick-Hack heute haben. Da sind dann teilweise der Landwirtschaftsminister, der Justizminister und der Wirtschaftsminister zuständig. Das muss geändert werden. Es wäre schön, wenn Sie sich dafür einsetzten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen somit zur Abstimmung.

Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/9592. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/9592 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der Piraten und der CDU bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf:

14 Zweites Gesetz zur Änderung des Meldege

setzes NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/8934 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/9601

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Körfges das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir gerade ein Szenario hatten, bei dem der Aufregungspegel negativ proportional zur Anwesenheit der beiden Oppositionsfraktionen auf dieser Seite war, hoffe ich, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt, auch wenn die Reihen immer noch recht gelichtet sind, uns alle der gehörigen Wertschätzung erfreuen dürfen, insbesondere weil der zuständige Fachminister und einige Kabinettskolleginnen und -kollegen anwesend sind.

(Beifall von der SPD)

Ich will auch die Gelegenheit nutzen – ich habe hier jetzt auch nur so ein dürres Thema, zu dem zwei Sätze ausreichen würden –, mit einer umfänglichen Einleitung vom eigentlichen, relativ streitfreien Thema weitestgehend abzulenken, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Bundesmeldegesetz das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt hat, dass der Bund mit der Föderalismusreform die zugewiesene ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen wahrgenommen hat und wir jetzt unserem gesetzgeberischen Auftrag nachkommen.

Ich finde, das ist etwas, was uns inhaltlich als Landtag in Nordrhein-Westfalen hervorragend positioniert, insbesondere weil der auch von uns hochgeschätzte Datenschutzbeauftragte des Landes, der LDI, bei der Anhörung sehr deutlich gemacht hat, dass er keinerlei Bedenken hat – auch wenn das einige hier im Hohen Haus nicht so recht mitbekommen haben –, weil die Bedenken derjenigen, die bei den kommunalen Spitzenverbände eine finanziell zu starke Belastung gemutmaßt haben, zwischenzeitlich ausgeräumt sind und weil wir eine Reihe von Dingen, die wir organisatorisch besser machen können, mit diesem Meldegesetz ändern können.

Damit will ich beinahe schließen, nicht ohne mir den ketzerischen Hinweis zu erlauben, dass Rot-Grün seinerzeit Schlimmstes bei der Meldegesetzgebung dadurch verhindert hat, dass wir einen unseligen – daran waren leider Schwarz und Gelb beteiligt – Entwurf aufgehalten haben, der nämlich dazu geführt hätte, dass private Meldedaten zum Gegenstand privatwirtschaftlicher Spekulationen geworden wären. Darauf sind wir heute noch stolz.

Den zur Entscheidung vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nicht nur erfreut zur Kenntnis nehmen, sondern auch mit der gehörigen Wertschätzung über ihn abstimmen. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Kruse.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es richtig, was Herr Kollege Körfges vorgetragen hat. Das Meldewesen unterliegt seit der Föderalismusreform Stufe 1 von 2006 nicht mehr der Rahmengesetzgebung, sondern der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Von daher unterstützen wir dem Grunde nach, dass auch das Land Nordrhein-Westfalen hier eine Anpassung vornimmt.

Allerdings, Herr Kollege Körfges: Aus unserer Sicht waren die Bedenken auch in der vergangenen Woche am Donnerstag im Innenausschuss noch nicht gänzlich ausgeräumt – Sie hören im Moment zwar nicht zu, sondern unterhalten sich mit Ihrem Hintermann –, nämlich die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände, wer am Ende aller Tage die Kosten trägt. Aus Sicht der CDU-Fraktion steht im Gesetzentwurf nichts dazu, ob und wie der den Kommunen entstehende Mehraufwand kompensiert werden soll.

Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf dem Grunde nach zwar zu, aber da diese Kostenfolgeregelung nicht vorgenommen worden ist, müssen wir uns als CDU-Fraktion bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die Grünen spricht Herr Kollege Bolte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Minister Jäger! Verehrte Frau Ministerin Schäfer! Herr Fraktionsvorsitzender

Mostofizadeh! Lieber Fraktionsvorsitzender Römer! Ich glaube, dieses Meldegesetz debattieren wir heute zwar leider zu etwas späterer Stunde, aber seitens der regierungstragenden Fraktionen und seitens der Landesregierung vor einem gut repräsentierten Publikum.

Es gibt nicht viele Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Freude am Melderecht haben. Ich zähle mich allerdings dazu. Insofern möchte ich trotz der fortgeschrittenen Stunde die Gelegenheit nutzen, einen kurzen Blick darauf zu werfen, warum das Meldegesetz Nordrhein-Westfalen jetzt so wird, wie die Landesregierung es vorschlägt und wie es der Innenausschuss bereits am vergangenen Donnerstag beschlossen hat.

Seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für das Meldewesen ausschließlich beim Bund. Der Bund ist dieser Zuständigkeit im Sommer 2012 nachgekommen. Viele erinnern sich an

die Fußballeuropameisterschaft. Im Deutschen Bundestag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP ein Meldegesetz beschlossen, das auf der Zielgerade noch geändert wurde. Aus Opt-in für die Weitergabe von Meldedaten an Adresshändler wurde Opt-out. Statt aktiv die Einwilligung für die Weitergabe zu erteilen, hätten die Bürgerinnen und Bürger also aktiv widersprechen sollen.

Die Kritik war damals deutlich an diesem Gesetz, das CDU und FDP beschlossen haben. Thilo Weichert, damals Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, warnte vor gravierenden Konsequenzen für die betroffenen Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden, während lediglich Auskunfteien und Adresshändler von diesem neuen Gesetz profitieren würden. Der LDI NRW kritisierte, das neue Meldegesetz bedeute eine Abkehr vom Recht der informationellen Selbstbestimmung. Die damalige EU-Justizkommissarin Reding sprach – Zitat – von einem Ausverkauf des Datenschutzes.

Wir als rot-grüne Koalition im Land wie auch die rotgrünen Koalitionen in den anderen Ländern haben damals klar versprochen, wir werden unsere Möglichkeiten im Bundesrat nutzen, damit das Gesetz in der von CDU und FDP beschlossenen Fassung, in dieser den Datenschutz ausverkaufenden Fassung, nicht in Kraft tritt. Dieses Versprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir gehalten, und zwar mit dem großen Aufriss: Vermittlungsverfahren, lange Verhandlungen und großer koordinierter Einsatz für die informationelle Selbstbestimmung. An dieser Stelle möchte ich gern dem Haus einmal danken.

Was steckt im Landesrecht? – Im Wesentlichen die Übertragung des Bundesrechts. Aber wir haben auch unsere Spielräume im Sinne des Datenschutzes genutzt, wo wir landesrechtliche Spielräume haben. Ein Beispiel ist etwa die enge Fassung der Modalitäten für die Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften.

Der Datenschutzbeauftragte hat im Anhörungsverfahren keine Bedenken formuliert. Die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände konnten aus meiner Sicht in der Ausschussdebatte gut aufgeklärt werden. Der vorausgefüllte Meldeschein wird für die Kommunen Entlastungen bringen. Zugleich kann man schwerlich davon ausgehen, dass alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen ähnlichen Aufwand haben werden wie die ins Feld geführte Landeshauptstadt. Insofern gehen wir auch hier fair mit der kommunalen Familie um.

In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Kollege Lürbke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einiges ist schon angesprochen worden. Daher will ich es auch zu dieser fortgeschrittenen Stunde etwas kürzer machen.

Der angehörte Landesdatenschutzbeauftragte hat gegen den Gesetzentwurf keine datenschutzrechtlichen Bedenken erhoben; auch die von den kommunalen Spitzenverbänden erhobenen fiskalischen Bedenken haben wir diskutiert und erörtert.

Ich will aber einen anderen Punkt anführen. Ich meine, wenn man nach dem Meldegesetz so umfangreich Daten der Bürger erfasst und verarbeitet, muss dieses auch Lücken für Kriminelle schließen. Es gibt derzeit die Problematik, dass Bewohner plötzlich aufgrund der einstigen Abschaffung der Vermieterbestätigung feststellen mussten, dass an ihrer Adresse ohne ihr Wissen vielleicht sechs oder sieben andere Personen gemeldet waren, etwa um Pakete bei Versandhändlern zu bestellen, dorthin liefern zu lassen und abzufangen. Geschädigte waren am Ende dann die Unternehmen.

Eine falsche Wohnadresse im Personalausweis ist zudem ein Freifahrtschein gegenüber polizeilichen Maßnahmen, wo ein Festhalten zur Identitätsfeststellung etwa nach Begehung einer Straftat auf zwölf Stunden begrenzt ist.

Polizeiexperten in diesem Land beklagen, dass sich reisende Täter mittlerweile gezielt über Strohleute konspirative Wohnungen in NRW besorgen und als Wohnsitz ausweisen, um bei Verhaftungen den Haftgrund der Fluchtgefahr zu vereiteln. Damit haben sie bislang ganz guten Erfolg. Offenbar sind sie indes später bei dem geplanten Prozessbeginn auf Nimmerwiedersehen verschwunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann ein Rechtsstaat nicht akzeptieren. Insofern wären inhaltliche Nachbesserungen wünschenswert gewesen, die solchen Missbrauch verhindern. Wir sehen insgesamt einen akzeptablen, aber nicht gänzlich ohne Kritik behafteten Entwurf. Als FDP-Fraktion werden wir uns enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)