Die Einbringungsrede ist bereits zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 4) Damit brauchen wir uns das nicht anzuhören. Das bedauern wir. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/9517 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Einstimmig so überwiesen.
Die Einbringungsrede durch Frau Ministerin Steffens, die mitgeteilt hat, dass sie die Rede nicht halten will, ist bereits zu Protokoll gegeben. (Siehe An- lage 5) Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen also gleich zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt hier die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/9518 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig überwiesen wie vorgesehen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile der Landesregierung nicht das Wort; denn es ist mitgeteilt worden, dass die Einbringungsrede zu Protokoll gegeben wurde. (Siehe Anlage 6) Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen also zur Abstimmung. Auch hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/9519 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig so überwiesen.
Die Einbringungsrede ist zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 7) Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Die Abstimmung erfolgt: Wer ist für die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/9520 an den Rechtsausschuss? – Alle. Gegenstimmen gibt es keine, Enthaltungen auch nicht. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Einbringungsrede ist zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 8) Auch hier findet keine Aussprache statt.
Abstimmung erfolgt: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/9521 an den Innenausschuss – federführend –, an den Rechtsausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Nein. Einstimmig so überwiesen.
Die Einbringungsrede ist zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 9) Auch hier findet keine Aussprache statt.
Abstimmung erfolgt: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/9568 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig so überwiesen.
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags auf Erteilung der Entlastung nach § 114 LHO Drucksache 16/4635
Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2013