Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin wieder da. Das stimmt. Es ging gerade um Finanzarchitekturen, die wir, was die kommunale Frage angeht, ebenfalls ständig zu diskutieren haben.
Ich möchte mich beim Kollegen Nettelstroth ganz herzlich dafür bedanken, dass er, obwohl er eine Kommentierung vorgenommen hat, auch eine Einführung zu unserem Änderungsantrag zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse gegeben hat. Damit haben Sie eigentlich alles gesagt. Ich werte Ihre Enthaltung, die Sie jetzt gerade angekündigt haben, eigentlich als zustimmende Enthaltung.
Ich finde es ganz toll, dass Sie sich so konstruktiv enthalten. Denn in der Tat handelt es sich um zwei Klarstellungen, welche die kommunalen Spitzenverbände bei uns angeregt haben. Bei dem einen handelt es sich – das haben Sie ausgeführt – um die Klarstellung, dass eine kommunale Wahlperiode auch einmal sechs Jahre dauern kann. Warum sollten wir das immer auf fünf Jahre fixiert halten, wenn es ab und zu einmal vernünftige Sachzusammenhänge gibt, auch eine Erweiterung in Betracht zu ziehen bzw. den Bürgermeistern zu ermöglichen, früher in eine neue Wahlperiode als die zu kommen, die sechs Jahre dauert? Das müssen wir da entsprechend berücksichtigen.
Der zweite Sachverhalt betrifft letztlich – das machen wir damit – die Klarstellung des Steuerschuldners. Auch da haben uns die kommunalen Spitzenverbände gebeten, das entsprechend auf den Weg zu bringen. Von daher werden wir mit Ihrer zustimmenden Enthaltung gerne ein fast einmütiges Votum für den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Gesamtabschlüsse erreichen.
Diese Beschleunigung bringen wir damit letztlich – das vielleicht als letzten Satz zu dem Thema – auf den Weg. Die Jahresabschlüsse haben wir ja bereits jetzt mit einem erprobten Verfahren beschleunigt. Da ging es nicht darum, irgendwie ungenau zu arbeiten, sondern da wurde immer gesagt: Es muss ein Jahresabschluss bzw. ein Gesamtabschluss vorliegen, der vernünftig erarbeitet worden ist. – Danach führen wir ein relativ erprobtes Verfahren durch. Das machen wir, um zu einer Beschleunigung zu kommen und um Folgendes – Herr Kollege Abruszat, wenn Sie vielleicht zuhören – zu errei
chen: Die FDP fragt immer gerne nach der Finanzstatistik. Auch das ist dafür notwendig, um solche Abschlüsse in beschleunigter Art und Weise auf den Weg bringen zu können.
Ansonsten können wir uns hier über die Finanzstatistik hinlänglich austauschen. Die wird nämlich niemals richtig aktuell sein, wenn man nicht etwas Zeit aufholt, die wir mit der Einführung von NKF ein Stück weit verloren haben.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und, Herr Präsident, für die Sportlichkeit, den Kollegen von der CDU vor mir reden zu lassen. Und ich danke für das Verständnis, dass ich gerade hier hochgelaufen bin. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. Ich gebe den Dank gerne an den damals amtierenden sitzungsleitenden Präsidenten weiter. – Als nächster Redner spricht für die grüne Fraktion Herr Kollege Krüger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage – um es einmal so zu formulieren –: Glück gehabt! Ansonsten hätte ich in dem Zusammenhang wahrscheinlich etwas über beide Bereiche ausführen wollen bzw. müssen.
Daher: Auf den Änderungsantrag möchte ich nicht eingehen. Dazu hat der Kollege Michael Hübner einiges gesagt. Ich möchte aber gerne auf das eingehen, was der Kollege Nettelstroth hier ausgeführt hat.
Sie wissen, wir haben erhebliche Probleme im Bereich der Haushaltsrechnungen. Es gibt eine ganze Reihe von Gemeinden, die bezogen auf die Frage der Vorlage der Haushaltsrechnungen noch einen erheblichen Nachholbedarf haben. Wir haben schon verschiedene Instrumente angewandt – um es einmal so zu formulieren –, um sicherzustellen, dass das kurzfristig entsprechend abgearbeitet wird.
Noch problematischer ist es bei den Gesamtabschlüssen. Wer mit diesem Begriff nichts anfangen kann: In der Privatwirtschaft sprechen wir von Konzernabschlüssen. Da sieht es noch schwieriger aus. Warum? – Weil das wesentlich arbeitsintensiver ist. Dabei muss man beispielsweise bezogen auf das Thema der Rückstellungen zu gleichen Einschätzungen kommen, die internen Leistungsbeziehungen herausrechnen. Das ist ein erheblicher Arbeitsaufwand. Wer sich einmal anschaut, wie die Beteiligungsstruktur der einzelnen Kommunen aussieht – das bezieht sich insbesondere auf die kreisfreien Städte –, der weiß, dass das mit erheblichen Abstimmungsschwierigkeiten verbunden ist und – daraus ableitend – auch Personalkapazitäten bindet.
das Haushaltsjahr 2015 ein entsprechender Gesamtabschluss vorgestellt und durchgeführt wird, sodass wir dann möglicherweise im Frühjahr 2017 ein relativ gutes Bild haben, beispielsweise zur Gesamtverschuldung des Konzernes Kommune, um daraus auch unsere Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Das ist gut so, denn es macht keinen Sinn, sozusagen alten Daten hinterherzulaufen. Es ist auch deshalb gut, weil alles andere im Zusammenhang mit den Personalkapazitäten, die wir in den kommunalen Kämmereien haben, überhaupt nicht umsetzbar wäre. Insofern ist es gut, dass dieser Gesetzentwurf vorliegt, und ich würde mich freuen, wenn aus der zustimmenden Enthaltung, Herr Nettelstroth, eine Zustimmung werden würde. Das ist im Interesse der Kommunen, auch so vorgetragen von den kommunalen Spitzenverbänden. Gerade Sie, der aus der Stadt Bielefeld kommt und in diesem Zusammenhang auch das Konstrukt der kommunalen Beteiligung kennt, weiß, mit welchem Arbeitsaufwand das verbunden ist und welchen Informationsgehalt ein Gesamtabschluss von 2010 noch hat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Krüger. – An das Rednerpult tritt bereits für die FDP-Fraktion Herr Kollege Abruszat.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit möchte ich es kurz machen.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Vorhaben, über das wir heute sprechen. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt unterstützt dieses Vorhaben.
Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist festzustellen, dass zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihre Rechtspflichten bereits erfüllt haben oder auf dem besten Weg dorthin sind. Sie haben unter Beweis gestellt, dass eine halbwegs termintreue Umsetzung des Gesamtabschlusses möglich ist. Deswegen werden wir heute diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen, sondern uns wohlwollend enthalten.
Abschließend möchte ich noch etwas an den Kollegen Hübner richten. Mein lieber Herr Kollege Hübner, wir haben immer ein so kollegiales Miteinander. Deswegen sei es mir gestattet, Folgendes zu sagen: Der Kollege Hübner ist heute hier zur Debatte genauso pünktlich erschienen wie viele Kommunen bei ihren Gesamtabschlüssen. Ich sage das in Anführungsstrichen.
samtabschlüsse, nicht nur für die Finanzstatistik, sondern auch für den gesamten Überblick. Das hat der Kollege Krüger eben zu Recht ausgeführt. Aber das führt uns am Ende zu einer wohlwollenden Enthaltung. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Vieles ist schon gesagt. Vielleicht finde ich trotzdem noch ein paar neue Worte.
Worum geht es? – Es geht darum, es den Kommunen, die es in den letzten drei Jahren nicht geschafft haben, zu erleichtern, einen Gesamtabschluss vorzulegen. Denn durch die Umstellung von Kameralistik auf das sogenannte Neue Kommunale Finanzmanagement, NKF, also ein doppisches System, sind die Kommunen offensichtlich vor eine sehr große Herausforderung gestellt worden. Anders als vermutet, hat sich die Datenlage bezüglich der kommunalen Finanzlage dadurch nicht verbessert. Anscheinend ist das Gegenteil eingetreten: Folgt man den Ausführungen der Gemeindeprüfungsanstalt, ist die Datenlage in diesem Bereich überaus unbefriedigend. Die Aufgabe war wohl doch sehr viel größer, als ursprünglich angenommen.
Hier muss also Abhilfe geschaffen werden. Dies geschieht jedoch nicht durch Hilfestellung – das wäre gut – und dadurch, dass man den Kommunen Fachleute an die Seite stellt. Nein, man schraubt einfach die Ansprüche an die genannten Abschlüsse herunter. Dazu soll der Gesetzentwurf dienen. Wie das dazu führen soll, eine befriedigende Datenlage im Land zu erzeugen, erschließt sich uns nicht. Schließlich entsprechen die dann vorliegenden Gesamtabschlüsse in ihrer Qualität wohl kaum den Daten, die wir alle so dringend von den Kommunen benötigen.
Hinzu kommt, dass die Erarbeitung der Gesamtabschlüsse, wie sie ursprünglich geplant waren, inzwischen Fahrt aufnimmt, wie ein Vertreter der Landesregierung unlängst im Kommunalausschuss gesagt hat.
Aber letztlich sollen die Daten sowieso nicht dem Landtag übergeben werden, wie uns die Vorlage 16/1356 mitteilt. Denn dort steht:
„Eine Veröffentlichung der Berichte der Bezirksregierungen, die ebenso wie die Berichte der Kommunen an die Bezirksregierungen Teil laufender Verwaltungsvorgänge sind, ist nicht vorgesehen.“
Aber die Ansprüche an die Qualität der Haushaltsabschlüsse herunterzuschrauben und gleichzeitig die Berichte dazu nicht öffentlich in den Verwaltungen zu vergraben, halten wir nicht für sinnvoll.
Insofern empfehle ich meiner Fraktion, den Gesetzentwurf abzulehnen. Was den Änderungsantrag angeht, werden wir uns enthalten. Für die Begründung verweise ich auf die sehr treffende Beschreibung, die Herr Nettelstroth vorgebracht hat. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Herrmann. – Nun hat für die Landesregierung Herr Kutschaty in Vertretung von Herrn Minister Jäger das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt hier ein ausgezeichneter Gesetzentwurf vor, weil er die Arbeit der Kommunen nicht nur beschleunigt, sondern vereinfacht. Auch der Änderungsantrag von Rot-Grün ist prima. Deswegen plädiere ich hier kurz und knapp für Zustimmung.
Wir kommen zur Abstimmung – erstens – über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/9067. Wer stimmt diesem Antrag zu? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – CDU, FDP und die Piraten. Gibt es Gegenstimmen? – Es gibt keine Gegenstimmen. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/9067 einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8385. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/9012, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8385 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8385 in der soeben geänderten Fassung. Wer stimmt dem so zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der Piraten. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von CDU und FDP