Am 1. Januar ist das Mindestlohngesetz eingeführt worden. Bereits am 23. Februar hat es ein Gespräch zwischen der Arbeitsministerin Nahles, dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes und dem Präsidenten des DFB gegeben. Die haben ihren Verbänden das Ergebnis des Gespräches mitgeteilt. Ich zitiere einmal Anfang und Ende dieses Briefes, der am 6. März gekommen ist:
Freunde der Sozialdemokratie. Das sind keine Parteifreunde von Frau Nahles. Sie haben vielmehr ein gescheites Gespräch geführt und alle Probleme gelöst, die in der Zwischenzone lagen.
Das Ehrenamt ist nicht Bestandteil des Mindestlohngesetzes, aber es gibt natürlich 400-€-Jobber in den Vereinen, es gibt hauptamtlich Beschäftigte in den Vereinen, und es gibt eine Kombination von beidem.
Herr Kerbein hat das nicht vorgetragen. Er hat die ganze Zeit vom Ehrenamt gesprochen. Das stimmt eben nicht. Ich höre gut zu, vor allem, wenn ich der nachfolgende Redner bin. Außerdem wäre es gut, wenn Sie sich ein bisschen beruhigen könnten.
Nachdem nun im Februar diese Absprache stand, waren alle Eckpunkte gesetzt. Die FDP hat dann vier Monate bis zum Juni gewartet, um einen Antrag zu stellen und gewissermaßen die Landesregierung aufzufordern, sie möge bitte all das klären, was doch bereits durch das Gespräch geklärt ist. Das ist im Grunde der Inhalt Ihres Antrags, Herr Kerbein.
Deswegen werden Sie vermutlich nachvollziehen können, dass wir das nicht voller Begeisterung noch einmal im Ausschuss diskutieren. Wir werden aber der Überweisung zustimmen, weil Demokraten das üblicherweise so tun. Wir werden jedoch kaum zu neuen Erkenntnissen gelangen, jedenfalls nicht durch Ihren Antrag und auch nicht durch Ihren Redebeitrag, der völlig sachfremd und völlig neben der Spur war. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Bischoff, bleiben Sie bitte gleich da. Wer keine Zwischenfrage zulässt, muss mit dem Risiko einer Kurzintervention rechnen. – Herr Kollege Rasche, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Bischoff, das ist überhaupt kein Risiko. Wir sind doch in einem netten Austausch. Wo ist das Problem?
Ich war einmal Mitglied im Sportausschuss, Sie sind es wie der Kollege Kerbein und der Kollege Müller auch. Da stellt man sich eigentlich einem sportlichen Wettbewerb und weicht keiner Zwischenfrage aus, lieber Kollege. Das ist alles andere als sportlich.
Tatsächlich hat Frau Nahles mit dem DOSB und verschiedenen Sportverbänden im Februar gesprochen und hinterher suggeriert, das Problem wäre gelöst. Dann gibt es vom 27. April 2015 eine Mitteilung des Landessportbundes, in der es heißt:
„Die Rechtslage ist schwer verständlich, für die Sportvereine schwer zu handhaben und sicherlich alles andere als förderlich für das Ehrenamt.“
Ich könnte noch weiter vorlesen. Das ist eine offizielle Mitteilung des Landessportbundes vom 27. April. Wir haben in der letzten Woche mit Vertretern des Landessportbundes gesprochen. Sie haben uns das ausführlich bestätigt.
Seit gestern gibt es ein Papier vom Deutschen Olympischen Sportbund, der genau diese Passage vom Landessportbund mündlich und schriftlich unterstützt.
Deswegen wäre es für dieses Hohe Haus angemessen, rein sachlich mit dieser Fragestellung umzugehen, und es wäre sportlich, auch mit Respekt der anderen Seite – in diesem Fall der FDP – zu begegnen.
Ich hatte, glaube ich, eingangs gesagt, dass ich das Sachliche gewünscht hätte. Das habe ich bei Herrn Kerbein nicht festgestellt, weil er permanent darüber gesprochen hat, dass das Ehrenamt mit dem Mindestlohngesetz in Konflikt gerät. Das tut es nicht.
Das wird vermutlich auch nicht in den Schreiben des LSB und des DOSB stehen, dass das Ehrenamt vom Mindestlohn ausgenommen ist. Es hat eine Reihe von Verhandlungen vorher gegeben, wo genau vor dem 1. Januar das Ergebnis erzielt worden ist, dass das Ehrenamt eben nicht Bestandteil ist. Insofern war das, was Herr Kerbein vorgetragen hat, unsachlich, passte überhaupt nicht und hat die Frage lediglich in ein Mäntelchen gepackt. Ich wiederhole deshalb noch einmal, was ich eben ausgesagt habe. Das ist nach wie vor meine Aussage. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit, Herr Rasche.
Es gibt die mehrfach angesprochene Vereinbarung von Frau Nahles mit dem DOSB und dem DFB. Ich habe eine Anfrage an die Landesregierung bezüglich der Auswirkungen des Mindestlohnes im Sport gestellt. Die ist auch zunächst einmal zufriedenstellend beantwortet worden. Das ist für mich in der Handbarkeit für die Sportvereine derzeit ein gangbarer Weg.
Allerdings: Es gibt schon erhebliche Probleme. Deshalb bin ich der FDP durchaus dankbar dafür, dass sie das Thema noch einmal aufgreift.
Ich möchte jetzt aber nicht über den Mindestlohn – pro oder kontra – diskutieren, sondern nur über die Auswirkungen im ehrenamtlichen Bereich.
Zunächst einmal: Die Aussage, die damals getroffen worden ist, halte ich für richtig, für löblich. Es stellt sich aber schon die Frage, ob sie vor den Arbeitsgerichten auch bindend ist. Ich fürchte nämlich, dass sie das nicht ist, solange es keine klare gesetzliche Normierung gibt.
Das ist eine Schwäche. Was nützen die besten Beschlüsse, wenn der Richter das Gesetz sehen will, und das Gesetz ist noch nicht da? Von daher ist der Ansatz des FDP-Antrages meines Erachtens
Dr. Kerbein und alle anderen, dass ich das wirklich sehr genau gelesen habe – ist ja ohnehin eine schwierige. Denn ich kenne viele Vertragsamateure gerade im Fußballsport, die für 450 € noch nicht einmal ihre Fußballschuhe anziehen. Das ist natürlich eine sehr schwierige Materie.
Es gibt eine weitere Problematik. Bei Ehrenamtlern stellt sich nämlich oft die Frage, ob sie Arbeitnehmer sind – dann würde das Mindestlohngesetz gelten – oder ob sie ein echtes Ehrenamt ausüben. Dann würde das Mindestlohngesetz eben nicht gelten. Wo ist denn jetzt die Unterscheidung? Die Landesregierung hat durchaus Maßstäbe für den Sport vorgegeben. Aber worin besteht letztlich die Unterscheidung? Das ist alles noch nicht geklärt, sodass