um den Interessen bzw. den Wünschen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen eventuell noch nachzukommen.
Bei den Regelungen der Vertretungen der gesellschaftlichen Gruppen kann man natürlich über die eine oder andere Akzentuierung streiten. Ich frage mich zum Beispiel, wo genau der Unterschied zwischen dem Bereich Internet und dem Bereich Digitales liegt, warum ausgerechnet Berlin und Bayern auch noch für diese Bereiche im Fernsehrat zuständig sein sollen und warum aus dem Bereich der Minderheitensprachen – selbst diese sind berücksichtigt – faktisch immer nur das Nordfriesische vertreten sein wird und nicht etwa die sorbische Sprache, die von viel mehr Menschen gesprochen wird, aber eben nicht in Schleswig-Holstein, das einen Vertreter der Minderheitensprache benennen soll. Solche Regelungen muss man den Menschen dann auch erst einmal erklären, aber so haben es die Länderfürsten in ihrer üblichen Art und Weise miteinander ausgekungelt.
Ob jetzt einfach der politische Mut fehlte, jemanden aus dem Bereich der Schwulen- und Lesbenverbände zu benennen, muss man offenlassen. Wie die Länder die insgesamt 16 Vertreter jeweils auswählen sollen, wird im Staatsvertrag ja gar nicht festgelegt. Jedes Land muss da erst einmal sein eigenes Beratungs- und Berufungsverfahren durch Gesetz regeln.
Im Detail können wir diese vielen interessanten Fragen im Ausschuss nun wunderbar beraten. Deswegen stimmen wir der Überweisung zu. Für die FDP-Fraktion steht aber ein Kurs auch fest: Die Staatsbank muss auf jeden Fall kleiner werden. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Dem Antrag der Fraktion der Piraten ist aus meiner Sicht insoweit zuzustimmen, als er die Feststellung fordert, dass der Bereich LSBTTIQ unzweifelhaft untrennbarer Bestandteil unserer heutigen Gesellschaft ist.
Herr Vogt hat es auch schon ausgeführt: Die Landesregierung hat sich bereits in ihrem Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt unter anderem vorgenommen, LSBTTIQ als Teil der gesellschaftlichen Kultur sichtbar zu machen und dies bereits insoweit umgesetzt, als eben die Landesarbeitsgemeinschaften Lesben in NRW e. V. und Schwules Netzwerk NRW e. V. über die Novellierung des Landesmedienge
Dies – auch das kann ich bestätigen, Herr Vogt – werden wir dann auch im Rahmen der Novelle des WDR-Gesetzes ermöglichen wollen.
Daher – das ist die logische Folge – werden wir uns im Länderkreis auch nachdrücklich dafür einsetzen, dass für eine Vertreterin bzw. einen Vertreter dieser Gruppe noch ein Sitz im Fernsehrat des ZDF geschaffen wird.
Wenn Sie nun fragen, warum wir dies nicht bereits in der Vergangenheit getan haben, und warum dieser Lebensbereich zunächst noch in Entwürfen berücksichtigt und dann doch nicht besetzt wurde, ist die Antwort die: Wir waren nach den Gesprächen im Länderkreis fest davon ausgegangen, dass dieser Lebensbereich durch ein anderes Land besetzt werden würde, und haben dann im Länderkreis hart verhandelt, dass der für Nordrhein-Westfalen als bedeutender Medienstandort so wichtige Bereich „Medienwirtschaft und Film“ aus NRW besetzt wird.
Wenn Sie nun weiter fragen: „Wie soll das dann jetzt gehen?“, sage ich Ihnen: Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich; die sind von Ihnen auch zum Teil schon angedeutet worden. Zum einen wäre es natürlich möglich, die Anzahl der Mitglieder des Fernsehrats zu erhöhen und zum Beispiel den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland in den Kreis der nach § 21 Abs. 1 Staatsvertrag entsendeberechtigten Organisationen aufzunehmen. Ob Sie damit einverstanden wären, ob Sie das für sinnvoll hielten, das steht auf einem anderen Blatt.
Es wäre aber auch denkbar, dass doch noch eines der 16 Mitglieder aus den Ländern aus diesem Bereich entsandt wird, was natürlich einen Verzicht auf die Vertretung eines anderen Lebensbereichs zur Folge hätte. Schließlich wäre es in der Tat auch denkbar, den beiden großen Kirchen in Deutschland demnächst nur einen Vertreter statt jeweils zwei zuzubilligen.
Ich möchte aber nicht verhehlen, was ich vorher bereits angedeutet habe: Bereits die bisherigen Gespräche im Länderkreis waren sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene sehr schwierig, da viele Länder nur bereit waren, das umzusetzen, was nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Minimum erforderlich war, und ansonsten den gesetzgeberischen Spielraum auszunutzen.
Meine Damen und Herren, soweit der Antrag Gleiches für den Bereich „Menschen- und bürgerrechtliches Engagement“ mit einem Schwerpunkt auf den Bürgerrechten in der digitalen Welt fordert, ist dem Antrag aus Sicht der Landesregierung nicht zu folgen.
Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“ durch einen Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern abgedeckt wird. Zudem soll nach dem Entwurf ein Vertreter aus dem Bereich „Digitales“ aus Bayern und ein Vertreter aus dem Bereich „Internet“ aus Berlin entsandt werden. Herr Nückel – warum nicht?
Aus der Gesamtschau ist dadurch eine Vertretung digitaler Bürgerrechte nach Ansicht der Landesregierung hinreichend gesichert.
In diesem Zusammenhang möchte ich zur Klarstellung darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht zwar festgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten am Gebot der Vielfaltsicherung ausgerichtet ist; das Gericht erkennt aber gleichzeitig an, dass es eine praktische Notwendigkeit gibt, die Sitzzahl in den Gremien begrenzt zu halten. Daher kann nicht jeder denkbare Lebensbereich Abbildung in den Gremien finden.
Der Gesetzgeber hat laut Bundesverfassungsgericht einen weiten Gestaltungsspielraum für die nähere Bestimmung der Zusammensetzung der Gremien. Maßgeblich ist allein, dass die gewählte Zusammensetzung erkennbar auf Vielfaltsicherung angelegt und dabei geeignet ist, die Rundfunkfreiheit zu wahren. Dies ist trotz schwieriger Verhandlungen mit dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf gegeben.
Liebe Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, um es nochmals deutlich zu sagen: Wir werden uns im Länderkreis dafür einsetzen, dass der Bereich LSBTTIQ im ZDF-Fernsehrat abgebildet sein wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe an dieser Stelle die Aussprache, da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich erinnere gern daran, dass sich die Fraktionen inzwischen darauf verständigt haben, den Antrag Drucksache 16/8108 nicht direkt abzustimmen, sondern an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – und in der Mitberatung an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Ist jemand gegen dieses Verfahren? – Enthaltungen? – Beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September letzten Jahres hat die Landesregierung ihren Aktionsplan vorgelegt, wie denn das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen modern aufgestellt werden soll.
Wir schlagen Ihnen als CDU-Fraktion heute mit einem durchaus umfassenden Antrag vor, die Punkte, die die Landesregierung noch nicht in den Aktionsplan eingearbeitet hat, künftig für unser Land Nordrhein-Westfalen zu regeln. Denn – ich glaube, das ist etwas, was alle Fraktionen in diesem Landtag eint – die beste Vorsorge ist die Eigenvorsorge – und sie zu stärken, muss die Hauptaufgabe eines modernen Betreuungsrechts sein.
Wir schlagen Ihnen vor, als ein Herzstück dieses Antrags die Finanzierung für die Betreuungsvereine umzustellen. Derzeit haben wir in NordrheinWestfalen eine leistungsabhängige Vergütung, insbesondere für die wichtigen Querschnittsfunktionen der Betreuungsvereine, was das Gewinnen und die Begleitung von Ehrenamtlichen angeht – die immer intensiver wird, weil die Fälle auch immer komplexer werden –, und auch was Informationsveranstaltungen zu den Vorsorge-, Betreuungs- und Vermögensvollmachten anbetrifft.
Wir schlagen Ihnen vor, die Vergütung umzustellen auf eine Sockelfinanzierung für die Betreuungsvereine. Viele andere Bundesländer in der Bundesrepublik haben dieses Modell bereits.
Darüber hinaus soll es möglich sein, Zusatzfinanzierungen zu bekommen in Abhängigkeit von bestimmten Tatbestandsmerkmalen, die die Betreuungsvereine am Ende erfüllen können und, wenn es nach der CDU geht, auch erfüllen sollen – immer dem Primat folgend, das wir hier aufgerufen haben: Die Eigenvorsorge unserer Bürgerinnen und Bürger muss gestärkt werden.
Wir fordern Sie mit diesem Antrag ebenfalls auf, zu überlegen, ob Sie als Landesregierung nicht eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um die pauschalen Stundensätze für die Berufs- und Vereinsbetreuer seit 2005 endlich mal wieder anzupassen. Das würde jedenfalls den Betreuungsvereinen die Finanzierung in erheblicher Weise erleichtern. Denn auch bei den Betreuungsvereinen geht die
Kostenschere immer weiter auseinander; die Refinanzierung ihrer Arbeit wird immer schwieriger. Sie wissen, dass es schon heute Betreuungsvereine gibt, die in der Zwischenzeit ihre Arbeit eingestellt haben, weil sie sie schlichtweg nicht mehr finanziert bekommen. Es ist deshalb im Interesse eines Landesgesetzgebers, die wichtige Arbeit der Betreuungsvereine nachhaltig zu stärken.
Wir schlagen Ihnen darüber hinaus vor, ein Projekt zu übernehmen, das erfolgreich in SchleswigHolstein gelaufen ist, wo man versucht hat, Ehrenamtliche als Vorsorgelotsen auszubilden, die auf einem sehr hohen Level die Bevölkerung erst einmal über die Vollmachten und die Gestaltungsmöglichkeiten, die vorhanden sind, informieren. Diese Vorsorgelotsen ersetzen nicht eine individuelle Beratung, die sich dann natürlich anschließt.
Wir haben Ihnen einen weiteren Punkt vorgeschlagen, der aus unserer Sicht sinnvoll ist zu diskutieren, nämlich mittelfristig die Kompetenzen für das Betreuungswesen in einem Ministerium zu bündeln. Wir haben derzeit die Situation, dass das Betreuungswesen in der Zuständigkeit des Justizministeriums liegt und die Betreuungsvereine über das Sozialministerium begleitet werden. Es gibt durchaus gute Gründe, das Betreuungswesen im Sozialministerium zu bündeln. Deshalb sind wir sehr gespannt auf die Anhörung zu diesem Punkt und die Ergebnisse. – Der Kollege Wedel sieht es genau andersherum, wie ich feststelle.
Frau Hanses auch. Wunderbar! Dann sind wir ja schon mitten in der Diskussion. Und wir sind offen in der Frage, bei welchem Ministerium wir das Betreuungswesen am Ende sinnvoll zusammenführen.
Insofern hoffen wir, dass zumindest nach der Anhörung unser Antrag in Summe auch bei Ihnen auf Wohlwollen stößt.
Wir haben in diesem Antrag – das wollen wir als CDU nicht verschweigen – zahlreiche Aspekte noch nicht angesprochen. Themen wie Jugendhilfe und Betreuungswesen, die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort, die Organisation an Gerichten – all das sind Punkte, die auch wert sind, noch diskutiert zu werden.
Nichtsdestotrotz sind wir als CDU-Fraktion sicher, dass es mit diesem Antrag gelingen wird, ein modernes Betreuungswesen für Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen und die wichtige Arbeit der über 180 Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen langfristig auf sichere Füße zu stellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Wagener.