Insofern, lieber Kollege Herrmann, ist es durchaus gut, immer wieder die Debatte über einen zukunftsfähigen Datenschutz fachlich zu führen. Ich verweigere mich dieser Diskussion nicht. Sie haben in Ihrem Antrag eine Reihe von Herausforderungen aufgezeigt. Das ist richtig. Sie haben ganz konkret als neue Aufgaben eine Antiterror-Datei und eine Rechtsextremismus-Datei ins Feld geführt. Das sind natürlich gewichtige Punkte, aber es geht auch insgesamt um die Aufstellung des LDI in den Bedingungen des digitalen Zeitalters.
Und weil das so ist, weil es richtig ist, diese Debatte zu führen, sind wir von Rot-Grün 2011 hingegangen und haben die Personalausstattung nicht nur auf den Stand gebracht, wie er vor der Regierungsübernahme von CDU und FDP war – im Übrigen, Kolleginnen und Kollegen, Sie haben damals das Streichkonzert begonnen –, sondern wir sind darüber hinausgegangen und haben die Ausstattung beim LDI verbessert. Das war ein klarer rot-grüner Erfolg, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn ich mir anschaue, wie wir debattieren, dann stelle ich fest: Es geht nicht allein um die Frage der Stellenausstattung, sondern wir sehen immer wieder, gerade auf der Fachebene, dass Sie eigentlich auch eine Systemfrage stellen. Es geht nicht einfach nur um Stellen und Broschüren, sondern Sie wollen eigentlich ein anderes System im Datenschutz.
Wir haben seit vielen Jahrzehnten ein System, nach dem es eine Aufsicht ex post gibt. Das heißt, dass die meiste Verantwortung bei den internen Datenschutzbeauftragten liegt, und dass es erst nachgelagert eine öffentliche Datenschutzaufsicht gibt. So wird das seit Jahrzehnten praktiziert. Sie wollen den LDI mit immer neuen Aufgaben befrachten und würden am liebsten sehen, wenn immer ein Datenschutzkontrolleur daneben steht. Das kann man so sehen, aber dann muss man sagen, dass dafür selbst die 21 Stellen, die Sie beantragt haben, nicht ausreichen.
Überhaupt habe ich mich gefragt, wie Sie eigentlich auf diese 21 Stellen gekommen sind. Anders als es der Kollege Kern gerade vermutet hat, bedeuten 21 Stellen keine Verdoppelung, sondern lediglich ein Plus von knapp 50 %. Ich habe mir das so erklärt: 21 ist die Hälfte von 42, aber Ihr Antrag ist nicht die halbe Antwort auf die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dem Kollegen Bolte gerade zugehört. Er hat die ganze Zeit darüber gesprochen, dass die CDU nichts zum Datenschutz beigetragen hätte. Ich habe daraufhin überlegt, was die eigentlich grüne Fraktion zum Datenschutz beigetragen hat. Ehrlich gesagt, ist mir nichts eingefallen.
Zum Antrag der Piratenfraktion muss man sagen, dass es sich dabei um einen Antrag nach dem Motto „schöne Forderungen, die eigentlich jeder toll finden würde“ handelt, bei dem sich aber die Frage der Realisierbarkeit stellt.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie entsprechend haushalterisch vorgehen und uns sagen würden, was das kostet, wer das alles bezahlt, woher das Personal kommt und wie wir den Austausch des Personals sicherstellen wollen. Denn der LDI wickelt ja auch einen Austausch mit anderen Stellen ab, damit man eben nicht datenschutzblind wird, sondern weiß, was im Leben draußen und was in der Verwaltung stattfindet. All solche Dinge haben Sie in Ihrem Antrag nicht berücksichtigt. Deswegen möchten wir uns heute zu diesem Antrag enthalten.
Wir hoffen, dass auch in der Zukunft der LDI für all diese Themen zuständig bleibt. Herr Kollege Bolte, wir haben gehört, dass Ihre Fraktion ganz gerne die Verbraucherschützer in den Fragen des Datenschutzes stärken will und da auch einen gewissen Aufwuchs an Stellen und an Personal sehen würde.
Da kann ich nur entgegnen: Das wäre nicht unsere Politik, wir wollen einen Datenschutzbeauftragten, der für die gesamte Breite zuständig ist; denn nur dann kann er effektiv arbeiten. Ich würde mir wünschen, dass wir in diesem Sinne dem LDI als gemeinsames Signal zusenden, dass er für uns im Land die einzige derartige Institution ist und bleibt. Was er braucht, möge er uns bitte sagen. Anschließend müssen wir uns dann überlegen, wie wir das haushalterisch darstellen können. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Gründen der Gewaltenteilung nimmt die Landesregierung zu landtagsinternen Angelegenheiten keine
Stellung und nach geübter Staatspraxis auch nicht zu dem hier vorgelegten Antrag. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger.- Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag Drucksache 16/7406 zu? – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDPFraktion, und damit ist der Antrag Drucksache 16/7406 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Fraktion der Piraten hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von RotGrün, Sie werden wissen, was jetzt kommt. Für die anderen und für die verehrten Bürgerinnen und Bürger im Saal und im Stream möchte ich den letzten Freitag kurz in Erinnerung rufen. Da gab es im Bundesrat in Berlin einen Höhepunkt politischer Standhaftigkeit – leider nicht. Denn die rot-grüne Landesregierung stimmte dafür, dass europäische Freizügigkeitsrecht einzuschränken, um einen angeblichen Missbrauch desselben zu verhindern.
Gleichzeitig stimmte Frau Kraft auch noch gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag. Dort steht, dass Sie sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einsetzen wollen. Sie haben aber für die Beibehaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes gestimmt. Jetzt werden Flüchtlinge und Kommunen weitere Jahre mit diesem unsäglichen Sondergesetz leben müssen. Und die europäische Freizügigkeit wurde gleich noch mit zu Grabe getragen. Für mich ist das das Gegenteil einer Willkommenskultur.
Wie ist das passiert? – Offensichtlich hat es am Vorabend der Abstimmung im Bundesrat Verhandlungen gegeben. Nun können Verhandlungen, ins
besondere politische, sehr hart sein. Jeder bestimmt die Grenze, bis zu der seine Position und seine Werte aufrechterhalten werden, selbst. Für Nordrhein-Westfalen scheint diese Grenze bei 100 Millionen € zu liegen. Das ist der Preis, den die Bundesregierung für die weitere Schlechterstellung der Geflüchteten im Vergleich zu den anderen Menschen im Land zu zahlen bereit war. Sie haben zugegriffen.
Ich finde das sehr bedauerlich, denn die europäische Freizügigkeit hätte Ihnen doch etwas mehr wert sein müssen. Sie haben doch, liebe Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, selbst ein Positionspapier beschlossen mit dem Titel: „Die nordrhein
westfälischen Kommunen unterstützen, Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern aus Südosteuropa fördern.“ Es muss Ihnen doch aufgefallen sein, dass diese Positionierung nun gar nicht zu der Zustimmung zum Gesetz zur Änderung der Freizügigkeit in der EU passt.
Sie leisten den Seehofers in der Republik und deren unsäglicher Stimmungsmache à la „Wer betrügt, der fliegt“ weiter Vorschub. Dabei wissen Sie doch, dass es einen besonderen Sozialleistungsbetrug der Menschen aus Bulgarien und Rumänien überhaupt nicht gibt. Sie wissen auch, dass das Ergebnis einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes lautet, dass keiner Bevölkerungsgruppe weniger Sympathie entgegenbracht wird als den Roma und Sinti.
Sie hätten die Pflicht gehabt, dagegen ein Signal zu setzen. Das haben Sie jetzt für 100 Millionen € verkauft. Eine Protokollnotiz ist für mich kein Signal. Was machen Sie nun mit dem Geld? Refinanzieren Sie den Flüchtlingsgipfel, der aufgrund Ihrer Schande im Zusammenhang mit den Landesaufnahmen stattgefunden hat?
Die zweite Lesung des Haushalts ist vorbei. Wir wissen immer noch nicht, wie Sie die Zusagen vom Flüchtlingsgipfel gegenfinanzieren wollen. Wo sind Ihre Haushaltsänderungsanträge dazu?
Hier müssen wir das Schlimmste befürchten, nämlich dass Sie ihren eigenen Haushalt mit dem Geld aus Berlin sanieren. Im Deal zur Bundesratsabstimmung ist explizit festgehalten, dass mit der finanziellen Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund eine ausgewogene und abschließende Regelung für die Jahre 2015 und 2016 gefunden wurde. Es gibt also auch zukünftig keinen müden Euro zusätzlich vom Bund – egal wie angespannt die Weltlage sein wird.
Der Bund hat sich so Ihre Zusicherung dafür erkauft, dass zumindest in den nächsten zwei Jahren nicht mehr über die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes diskutiert wird. Falls ich mich irren sollte, dann starten Sie bitte endlich eine Bundesratsinitiative; denn darüber gesprochen haben Sie schließlich lange genug.
Meine Damen und Herren, am 18. Juli 2012 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es unzulässig ist, die Menschenwürde zu relativieren und staatliche Leistungen zu begrenzen, um migrationspolitische Ziele zu verfolgen. Richtigerweise bekennt sich daher auch unsere rot-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag dazu, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen.
Die Zeit für eine Abschaffung war in den letzten Monaten so günstig wie noch nie. Im Bundesrat gibt es eine Mehrheit, die von Parteien getragen wird, die für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind. Noch nie waren wir in den letzten zwei Jahrzehnten so nah an der Abschaffung. Die SPD hätte zudem ihren Einfluss in der Bundesregierung geltend machen können. Aber nichts ist passiert. Die Chance ist verkauft.
Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt; er bedeutet die letzte Möglichkeit für den Landtag, darüber mitzuentscheiden, dass die lange geforderte Unterstützung vom Bund für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge tatsächlich in den Kommunen ankommt. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte denken, Anlass für diesen Eilantrag sei die Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber.
Nein, ich denke eher, dass es sich dabei um ein durchschaubares taktisches Manöver handelt. Sie unternehmen – ich drücke das einmal salopp aus – den untauglichen Versuch, die Koalitionsfraktionen und andere in diesem Haus mit vermeintlichen Widersprüchen zu konfrontieren und uns vorzuführen.
Ich sage jetzt etwas zu Verschwörungstheorien: Diese werden nicht besser, wenn sie unlogisch sind. Ich finde es schon ein wenig unlogisch, wenn Sie auf der einen Seite anprangern, wir hätten unsere politischen Inhalte für immerhin 100 Millionen € verkauft, und uns auf der anderen Seite Vorschläge unterbreiten, wie man mit diesem Geld umzugehen habe. Wenn Sie die pure Moral für sich in Anspruch nehmen, müssen Sie sich schon auf irgendeine Lesart einigen.
Ich darf Ihnen sagen – da sind wir ganz nahe beieinander –: Natürlich ist die SPD, natürlich ist die Landesregierung und natürlich sind die die Landesregierung tragenden Koalitionsfraktionen nach wie
vor für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nur, man muss wissen, was einem an welcher Stelle ein politischer Kompromiss wert ist, bzw. ob man womöglich zugunsten von Betroffenen an der einen oder anderen Stelle Dinge mit querschreibt, die einem nicht zu 100 % passen.