Protocol of the Session on December 3, 2014

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6095

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 16/7187

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7342

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die SPD-Fraktion Frau Kollegin KoppHerr das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaftskonfliktberatung kommt dann zum Zuge, wenn Frauen in einer für sie ungünstigen Situation schwanger werden. Gründe für diese ungünstigen Situationen können beispielsweise sein: keine oder keine feste Beziehung, finanzielle Sorgen, kein Arbeitsplatz, oder die Frauen befinden sich mitten in der Ausbildung.

Hier ist Beratung gefragt. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs ist diese verpflichtend.

Das Beratungsangebot, so der Zweck des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, soll plural und flächendeckend aufgestellt sein, damit Ratsuchende ihre Beratungsstelle wohnortnah finden. Die Beratung erfolgt umfassend möglichst multiprofessionell und ergebnisoffen. Daneben können sich Ratsuchende in den Beratungsstellen sicher sein, dass sie in einer für sie sehr angespannten psychischen Situation einfühlsame, vertrauensvolle, sensibel agierende Beratung erfahren. Diese Aussage charakterisiert die Arbeit aller Träger. Die Entscheidung, ob eine Schwangerschaft abgebrochen oder fortgeführt wird, liegt allein bei den Ratsuchenden.

Neben der Schwangerschaftskonfliktberatung ist das Präventionsangebot der zweite wesentliche Teil des Beratungsangebotes. Hier danke ich ganz ausdrücklich den Beschäftigten in den Beratungsstellen für ihre wertvolle, qualitativ ausgezeichnete Arbeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie trägt Früchte. Jahr für Jahr sinkt die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche kontinuierlich. Das ist das Ergebnis guter Präventionsarbeit. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft im Wesentlichen eine Regelung für den Fall, dass in einem Versorgungsgebiet mehr Anträge auf Förderung gestellt werden, als nach dem Versorgungsschlüssel nötig sind. Der Versorgungsschlüssel liegt bei einer Fachkraft auf 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

An dieser Stelle kommt der erste Änderungsantrag ins Spiel. Er sieht in diesem Fall der Mehrantragstellung vor, dass die zur Schwangerschaftskonfliktberatung staatlich anerkannten Ärztinnen und Ärzte in entsprechend geringerem Umfang auf den Versorgungsschlüssel angerechnet werden.

Der zweite Änderungsantrag enthält eine unerlässliche juristische Formulierung. Diese stärkt jedoch die Bedeutung des Parlamentes.

Da aller guten Dinge drei sind, kommt hier der Antrag Nummer drei, diesmal ein Entschließungsantrag. Er ist nach der Anhörung entstanden. In der Anhörung wurde die Sorge geäußert, dass durch

die Novellierung des Gesetzes das Präventionsangebot gerade im ländlichen Bereich nicht mehr im erforderlichen Maße bereitgehalten werden könne. Mit dem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, die landesweite Entwicklung eben dieses Präventionsangebotes 2016 und 2017 zu evaluieren, um zu schauen, ob ein ausreichendes sexualpädagogisches Angebot im ländlichen Raum unter den geänderten Gesetzesbedingungen weiter besteht. Die Landesregierung wird aufgefordert, erstmals darüber bis zum 31.12.2018 und dann jeweils zur Hälfte des jeweiligen Zuteilungszeitraums zu berichten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf und die Anträge sind wir am Ziel eines längeren Beratungsprozesses. Erfreulich finde ich, dass wir die gute Tradition einer breiten, parteiübergreifenden Zustimmung bei dieser Thematik fortsetzen. Die CDU hat vor einiger Zeit genau dies signalisiert und die Zustimmung gemeinsam mit Rot-Grün im federführenden Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vollzogen. Ich lade die anderen beiden Fraktionen ausdrücklich dazu ein, diesem Beispiel zu folgen.

Mein Dank in diesem Gesetzgebungsprozess gilt den Trägern, mit denen wir konstruktive Gespräche führen konnten, aber ganz besonders auch den Kolleginnen Gerda Kieninger, Josefine Paul und Ina Scharrenbach, die das gemeinsame Vorgehen ermöglicht haben. Der Dank geht auch an das MFKJKS und Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Scharrenbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Ende des Tages wird es dann adventlich, besinnlich, friedlich in einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Grünen zum Ausführungsgesetz des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

In den Beratungen sind mehrere Punkte deutlich geworden. Deswegen haben wir als CDU sehr frühzeitig Ihnen gegenüber angeboten, hier zu einem gemeinsamen Weg zu kommen. Das hat auch wunderbar funktioniert. Frau Kopp-Herr, Frau Altenkamp ist da auch zu nennen wie Frau Kieninger aufseiten der SPD und Frau Paul aufseiten der Grünen.

Wichtig für uns als CDU – deshalb betonen wir das heute noch einmal ausdrücklich – ist, dass auch in der Anhörung festgestellt wurde, dass wir heute schon eine ausreichend plurale Trägerlandschaft in den Beratungen haben. Das ist für uns wichtig. Deswegen wird es auch gelingen, mit diesem Ausführungsgesetz für ein neues Schwangerschafts

konfliktgesetz die Trägerstrukturen in den fünf Versorgungsgebieten zu sichern, um so sämtlichen Schwangeren auch die erforderlichen Beratungen auf die Dauer zukommen zu lassen.

Wir haben wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Anrechnung von Ärzten in Höhe von 25 % auf den Versorgungsschlüssel dem Grunde nach pragmatisch erfolgt. Das ist sicherlich eine sehr begrüßenswerte Entwicklung und auch durch den Änderungsantrag, den wir hier heute vorschlagen, wird das Prinzip gerade für den ländlichen Raum gewahrt.

In Bezug auf die Beratungen: Die so genannte TypB-Beratung, die Frau Kopp-Herr schon angesprochen hat, binden wir über den Entschließungsantrag ab, wo es darum geht, insbesondere die Gruppenberatungen und die sexualpädagogischen Beratungen abzusichern und zu evaluieren.

Insofern kurz gesagt in knapp drei Minuten: Das Gesetz wird durch die beiden Änderungsanträge besser. Der Entschließungsantrag ist gut. Deswegen erbitten wir Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Paul das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaftsberatung ist in NRW breit und plural aufgestellt. Das breite Angebot an Beratung zur Verhütung, Sexualaufklärung, Familienplanung, aber auch – das ist auch ein sehr wichtiger Grund – in Konfliktlagen, hat sich bewährt. Auch in NRW orientiert sich das ganzheitliche Angebot der Beratungsstellen am Ansatz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das hat sich ebenfalls bewährt und soll nach der Novellierung weiterhin so gewährleistet bleiben.

Ausdruck der Wertschätzung der in den gewachsenen und breit aufgestellten Strukturen geleisteten Arbeit ist die Gewährleistung eines umfassenden Bestandsschutzes der bisher geförderten Stellen für den Fall, dass es neue Bewerber gibt. Gleichzeitig wollen wir diesen möglichen neuen Bewerbern im Sinne der gebotenen Chancengleichheit auch Förderzugänge eröffnen, allerdings ohne dass dies nach Möglichkeit zulasten bewährter Strukturen geht. Deshalb unser Änderungsantrag mit der Anrechnung möglicher neuer Bewerber auf den Ärzteanteil.

Der Beratungsstruktur kommt insbesondere bei der sexualpädagogischen und präventiven Aufklärung junger Menschen eine besondere Bedeutung zu.

Auch hier sind wir natürlich angehalten, dies in der bisher gebotenen Qualität aufrechtzuerhalten. Dazu

gehören selbstverständlich auch die Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und die Elternabende. Es ist uns immer wieder zurückgespiegelt worden, dass dort Sorgen bestehen. Ich glaube, diese Sorgen sind an der Stelle unbegründet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich bin froh, dass es gelungen ist, wieder diese breite Mehrheit hier im Haus zu finden, sowohl für den Gesetzentwurf als auch für die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag. Das ist gute Tradition in diesem Hause, und es zeigt, dass wir nicht nur eine bewährte und verlässliche Beratungsstruktur in diesem Land haben, sondern die Beratungsstruktur auch in diesem Haus eine verlässliche parlamentarische Mehrheit und einen verlässlichen parlamentarischen Rückhalt findet.

Trotzdem tragen wir den vorgetragenen Bedenken durch die Träger Rechnung, indem wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert haben, die landesweiten Entwicklungen genau im Blick zu behalten und zu evaluieren und dem Landtag zu berichten. Denn in guter Tradition wollen wir gemeinsam mit dem Parlament und der Landesregierung und den Trägern auch weiterhin dafür sorgen, dass auch mit dem neuen Gesetz die breite und ausreichende Beratungsstruktur in diesem Land gewährleistet wird. Bei Bedarf muss die dementsprechend nachgesteuert werden. Aber dafür werden wir, glaube ich, auch in bewährter Manier gemeinsam sorgen.

Dementsprechend freue ich mich, dass wir heute nach doch relativ langen und intensiven Beratungen hier gemeinsam und mit breiter Mehrheit dieses Gesetz endlich auf den Weg bringen können.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Hafke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine kompetente und einfühlsame Beratung bei einer kritischen Situation des Lebens wie einer ungewollten Schwangerschaft ist unerlässlich. Die Schwangerschaftskonfliktberatung leistet daher unbestritten eine wichtige Arbeit.

Vor zwei Jahren haben wir alle in diesem Hause einstimmig eine richtige Entscheidung getroffen. Die Fördermittel für die Schwangerschaftsberatung dürfen nicht mit der Gießkanne an die Träger verteilt werden. Die ursprüngliche Regelung hätte dazu geführt, dass Beratungsstellen trotz vollständiger Erfüllung des Beratungsauftrages hätten schließen müssen.

Mit der vorangegangenen Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz wurde die ursprüngliche Verteilung der Fördermittel ausgesetzt und die Landesregierung damit beauftragt, einen Kriterienkatalog zu erstellen, der eine angemessene Verteilung der Fördermittel an die einzelnen Beratungsstellen regelt.

Die Landesregierung schlägt mit diesem Gesetzentwurf vor, dass künftig alle fünf Jahre 30 % der Beratungskraftstellen neu unter den bisher geförderten Beratungsstellen verteilt werden. Ausschlaggebende Kriterien für die Neuverteilung sind demnach die geleisteten Beratungsgespräche und die Erfahrung der Beratungsfachkräfte. 70 % der bisherigen Förderung verbleiben aber jeder Beratungsstelle garantiert.

Die Beratungslandschaft in Nordrhein-Westfalen funktioniert gut und wird sehr gut von den potenziellen Eltern angenommen. Das sich künftig ein Teil der Förderung an der geleisteten Arbeit der Beratungsstellen orientiert, ist eine sinnvolle Ergänzung. Der vorgeschlagene Bestandsschutz erscheint dabei als sinnvolles Mittel, um die richtige Balance aus Verlässlichkeit und Wettbewerb zu finden. Die Schwangerschaftsberatung, vor allem die Schwangerschaftskonfliktberatung, betrifft die persönlichsten Belange und Entscheidungen im Leben überhaupt. Beratung kann daher nur funktionieren, wenn die potenziellen Eltern auch Beratungs- und Gesprächspartner haben, denen sie vertrauen.

Gerade mit Blick auf die religiöse Vielfalt in Nordrhein-Westfalen sollten wir daher auch eine vielfältige Beratungslandschaft anstreben. In der äußerst sensiblen Situation eines Schwangerschaftskonflikts müssen vertrauensvolle Beratungsgespräche möglich sein. Die Pluralität muss also erhalten bleiben. Das bedeutet auch: Neue Träger für Schwangerschaftskonfliktberatung müssen die Chance erhalten können, aufgenommen zu werden. Es ist im Laufe des Beratungsverfahrens sicherlich eine gute Lösung gefunden worden, wie neue Beratungsstellen aufgenommen werden können, ohne dabei die bisherigen Beratungsstellen zu verkleinern.

Wir haben aber nach wie vor die Bedenken, dass der eine oder andere Träger im Zuge dieser Gesetzesänderung zu viel Personal abbauen muss und einzelne Beratungsstellen nicht zu halten sind.

Als weiteren Schwachpunkt sehen wir, dass die Netzwerkarbeit unter den neuen Förderkriterien leiden kann. Dass Ratsuchende an eine gegebenenfalls geeignete Beratungsstelle verwiesen werden, ist nun aus Sicht der Beratungsstellen unattraktiv. Auch die Bedenken der Experten, dass künftig die allgemeine Schwangerschaftsberatung die Schwangerschaftskonfliktberatung verdrängen könnte,

nehmen wir sehr ernst. Außerdem setzt die geplante Gesetzesänderung keine Anreize für Qualitätsentwicklung.

In den nächsten Jahren ist also in der Tat genauestens darauf zu achten, wie sich die Förderung und die Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberatung entwickelt.

Die Idee, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach objektiven Kriterien zu fördern, ist also insgesamt richtig. Die geäußerten Bedenken über die Auswahl der Kriterien und über das Verfahren an sich sind jedoch nicht von der Hand zu weisen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Düngel.