Apropos Geld und Kosten: Es gibt durchaus Standards, die viel Geld kosten, die aber auch sehr sinnvoll sind. Da werden wir den Kommunen wahrscheinlich keine Erleichterung verschaffen können, was aber vermutlich richtig sein dürfte.
Wo ich allerdings ein sehr großes Einsparpotenzial sehe, ist die Effizienz im IT-Bereich. Hier hat die staatliche Ebene noch richtig viel Nachholbedarf. Beispielhaft möchte ich hier auf eine Keynote hinweisen, die ich den Interessierten antragen kann. Sie stammt vom April 2014 und wurde auf dem Kongress „Effizienter Staat“ gehalten.
Herr Professor Dr. Markus Nüttgens von der Universität Hamburg hielt dort einen Vortrag mit dem Titel „Produktivität 4.0 – IT-basierte Strategien für die Verwaltung im globalen Wettbewerb der Standorte“. Dabei gab er zu verstehen, dass man – zumindest bezogen auf den IT-Bereich – von der Bundes- bis zur Kommunalebene Einsparungen im mehrstelligen Millionenbereich vornehmen könnte, wenn man denn in der Verwaltung gemeinsame Software nutzen würde, auch gemeinsame freie Software, die es durchaus gibt. Dies könnte man sich in einem Dialogverfahren durchaus einmal zusammen anschauen.
Das Einsparpotenzial sehen wir übrigens auch hier auf Landesebene. Da liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns, die wir durchaus angehen sollten.
„Wenn Staat und Kommunen … den nächsten Schritt in die Zukunft gehen, können sie dies nur digital, effizient und gemeinsam. Optimierung vorhandener Verfahren und Prozesse als Ganzes zu begreifen ist notwendig. Neues gilt es ebenso ganzheitlich, für alle Verwaltungsebenen gemeinsam, zu initialisieren. Digitale Schnittstellen stehen im Vordergrund dieses Prozesses. Der Bürger muss Bestandteil der digitalen Modernisierung sein, seine Bedürfnisse wie Kompetenzen müssen Planungsgrundlage und Maxime sein.“
Das ist ein Potenzial, das gehoben werden muss. Wenn wir das in dem Dialogverfahren ebenfalls unterbringen, haben Sie uns im Prinzip jetzt schon auf Ihrer Seite.
Wenn wir uns also über Standards und Einsparpotenziale unterhalten, sollten wir die Digitalisierung nicht außen vor lassen.
Nordrhein-Westfalen bietet dafür einen enorm großen Markt und damit auch eine sehr gute Basis, um schnelle und nachhaltige Erfolge zu produzieren. Die Lage in den nordrhein-westfälischen Kommunen zeigt, welch große Aufgaben weiterhin auf unsere Kommunalpolitiker zukommen. Wenn wir dort helfen können, dann müssen wir das tun. Dementsprechend stimmen wir selbstverständlich der Ausschussüberweisung zu und freuen uns auf die Gespräche im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty in Vertretung von Herrn Minister Jäger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was den Abbau und die Vermeidung kostenintensiver Standards angeht, sind wir uns – das hat die bisherige Debatte hier und heute gezeigt – im Grunde in der Zielrichtung einig. Niemand fordert die Schaffung unnötiger Standards, wenngleich die Auffassungen, was nötig oder unnötig ist, in Einzelfällen natürlich sehr unterschiedlich ausfallen werden.
Für diese Landesregierung jedenfalls gilt: Wir befinden uns in einem ständigen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Damit folgen wir einer gewissen Tradition in Nordrhein-Westfalen, die mehrere Jahrzehnte zurückreicht und auch in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien so festgeschrieben ist. Dieser Dialog erzeugt Vertrauen auf beiden Seiten, und er funktioniert nach meinem Eindruck auch sehr gut. Ich kann Ihnen – soweit darf man, glaube ich, gehen – sagen: Es gibt kaum eine Beratung in der Landesregierung, wo nicht die Frage gestellt wird: Was sagen denn die kommuna
len Spitzenverbände dazu? Ich weiß nicht, ob Sie vor Ihrer Antragstellung mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen haben, was die zu Ihrem Antrag sagen. Wir fragen uns das jedenfalls immer bei allen wichtigen Entscheidungen. Dieser Dialog erzeugt ein Vertrauen auf beiden Seiten, und er funktioniert gut.
Dieser permanente Austausch stellt auch sicher, dass wir einen vernünftigen Ausgleich auf der einen Seite zwischen dem Wünschenswerten – sie nennen das etwas polemisch „überzogene Standardvorgaben“ – und dem Machbaren auf der anderen Seite herstellen. Dies ist – ich gebe das durchaus zu – natürlich nicht immer einfach. Unsere bisherigen Erfahrungen aber – beispielsweise bei der Konsolidierung der kommunalen Haushalte – zeigen deutlich: Die Kommunen sind sich dieser Problematik sehr bewusst. Dennoch befinden sie sich auf einem guten Weg, und wir als Landesregierung tun alles, was wir können, um sie dabei zu unterstützen. Wir sind gut beraten, an unsere bisherigen guten Erfahrungen anzuknüpfen.
Meine Damen und Herren, ein, wie es im Antrag heißt, „institutionalisiertes Verfahren“ – also ein zusätzliches Parallelverfahren – bringt allerdings – das bitte ich zu bedenken – eine ganze Menge Risiken mit sich. Ein solches Nebengleis kann nicht zum Abbau, sondern vielleicht sogar zum Aufbau von mehr Bürokratie beitragen.
Ich habe mir das Beispiel Hessen – weil Sie es in Ihrem Antrag ausdrücklich genannt haben – einmal genauer angeschaut. Dieses Beispiel belegt das eigentlich sehr eindrucksvoll. So hatte die Einführung dieses Dialogverfahrens in Hessen die Schaffung eines geradezu mustergültigen bürokratischen Apparats zur Folge. Zur Bewältigung der Aufgaben in Hessen wurden drei Arbeitsgruppen sowie eine Unterarbeitsgruppe eingerichtet. Die Vorschläge der Arbeitsgruppen werden einer Steuerungsgruppe zur Entscheidung vorgelegt, wobei ein zusätzliches Steuerungskomitee die Beschlussvorschläge vorbereitet und strukturiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen frage ich: Ist der Aufbau eines solchen Apparates wirklich ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau, oder schafft er möglicherweise mehr Bürokratie? Ich finde, es sollte gelten, was wir in unserem Koalitionsvertrag festgelegt haben. Lassen Sie mich das zum Abschluss zitieren:
„Wir begrüßen es, wenn Kommunen sich aktiv in die Landespolitik einbringen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, NRW gemeinsam weiterzuentwickeln. Daher werden wir alle wesentlichen Reformen, die Städte und Gemeinden in NRW betreffen, in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen aus den Kommunen und den sie vertretenden kommunalen Spitzenverbänden entwickeln und umsetzen.“
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages der CDU Drucksache 16/5963 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ehrenamtliche Arbeit in der Jugendhilfe – beispielsweise als Jugendleiter in einer Ferienfreizeit – wird in den Bundesländern unterschiedlich organisiert und gefördert. In beinahe allen Bundesländern haben die Beschäftigen in der Privatwirtschaft jedoch einen Anspruch auf unbezahlte Sonderurlaubstage, wenn sie für einen anerkannten Maßnahmenträger der Jugendhilfe tätig sein wollen. In NordrheinWestfalen sind das acht Tage. Darüber hinaus gewährt das Land den ehrenamtlichen Jugendleitern zudem noch einen zumindest teilweisen Ausgleich für den Verdienstausfall.
Die Idee dahinter ist: Wer sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche einsetzt, sollte dadurch keine allzu hohen wirtschaftlichen Nachteile erleiden. Das Sonderurlaubsgesetz in NRW gilt selbstverständlich nur hier in diesem Bundesland, da der NRWGesetzgeber es Unternehmen in anderen Bundesländern nicht vorschreiben kann, wann diese Sonderurlaub zu gewähren haben.
dienstausfalls sowohl das Unternehmen, bei dem der ehrenamtliche Jugendleiter beschäftigt ist, aber auch der Maßnahmenträger für die Jugendhilfe jeweils seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Arbeitnehmer, für die eine der beiden Bedingungen nicht zutrifft, können weder Sonderurlaub noch Verdienstausfall beantragen. Das trifft vor allem jene ehrenamtlichen Jugendleiter, die aus den Grenzregionen in andere Bundesländer zur Arbeit pendeln. Diese werden erheblich benachteiligt, da sie in ihrer Heimat keinerlei Ansprüche nach dem Sonderurlaubsgesetz haben.
Umgekehrt gilt jedoch auch: In Nordrhein-Westfalen tätige Arbeitnehmer, die in anderen Bundesländern als Jugendleiter tätig sein wollen, haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub.
Wir Liberale wollen keine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer. Wir sehen daher zwei Maßnahmen als notwendig an, um der Situation entgegenzuwirken:
Derzeit erhalten selbst jene Jugendleiter in Nordrhein-Westfalen keinen Ausgleich für ihren Verdienstausfall, wenn ihr Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Bundesland freiwillig Sonderurlaub gewährt. An der Stelle sehen wir die Möglichkeit, kurzfristig auf diese Situation zu reagieren, indem diesen ehrenamtlichen Jugendleitern der Ausgleich für ihren Verdienstausfall gewährt wird. Bisher wurden die dafür zur Verfügung stehenden Mittel übrigens noch nicht ausgeschöpft. Diese zusätzlichen Mittel sind also im Haushalt grundsätzlich vorhanden.
Mittelfristig wollen wir jedoch eine bessere Koordinierung der Bundesländer. Aus unserer Sicht wäre bereits viel gewonnen, wenn Maßnahmenträger, die in anderen Ländern anerkannt wurden, auch in Nordrhein-Westfalen anerkannt werden. So wäre nämlich jeder Arbeitnehmer in Deutschland berechtigt, in dem Bundesland, in dem sein Arbeitgeber seinen Sitz hat, nach dem dort geltenden Recht Sonderurlaub zu beantragen.
Wir wollen daher die Landesregierung beauftragen, Verfahren zu entwickeln, um diese Koordination zu ermöglichen. Für Ende des Jahres 2014 erwarten wir erste Resultate. Ich würde mich freuen, wenn wir diese Debatte gemeinschaftlich und zielgerichtet führen. Die Piraten haben dazu heute schon einen Entschließungsantrag eingereicht, der – wie ich finde – in vielen Bereichen in die richtige Richtung geht.
Ich würde mich ebenfalls freuen, wenn man mit den anderen Fraktionen ein zielgerichtetes Verfahren hinbekommt, um dieses Problem tatsächlich zu lösen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist dazu geeignet, einmal etwas grundsätzlicher in das Thema einzusteigen. Unser Gemeinwesen ist darauf angewiesen, dass sich Menschen freiwillig auch neben ihrem Beruf für ihre Mitmenschen engagieren. Nordrhein-Westfalen ist ein solidarisches Land. Das zeigt eine Ehrenamtsstudie der Technischen Universität Dortmund im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales aus dem Jahre 2011.
Diese Studie belegt: Die ehrenamtliche Tätigkeit von abhängig Beschäftigten hat im Vergleich zum Jahre 1999 stark zugenommen. 27,6% der abhängig Beschäftigten und damit mehr als jeder Vierte engagieren sich neben ihrem Beruf in mindestens einem Ehrenamt.
Auch und gerade in der ehrenamtlichen Jugendhilfe sind die Tätigkeitsfelder vielfältig: Freiwillige helfen in Jugendferienlagern, leiten Jugendreisen und Jugendfreizeiten, unterstützen bei Jugendsportveranstaltungen oder engagieren sich bei internationalen Begegnungen. Für diesen Einsatz sind wir sehr dankbar. Wir wissen: Nicht immer reicht für das Ehrenamt die Zeit nach dem Feierabend oder am Wochenende aus.
Deshalb gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1975 das Sonderurlaubsgesetz. Wer sich ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert, kann seitdem bei seinem Arbeitgeber bis zu acht Tage Sonderurlaub im Jahr beantragen.
Der SPD ist die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen wichtig. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dafür gesorgt, dass der Kinder- und Jugendförderplan des Landes auf mehr als 100 Millionen € deutlich aufgestockt wurde. Das sind übrigens mehr als 20 Millionen € mehr als in Ihrer Regierungszeit.
Junge Menschen benötigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit für ein gelingendes Aufwachsen. Der Kinder- und Jugendförderplan will deshalb sicherstellen, dass junge Menschen weiterhin vor Ort Angebote der Jugendarbeit vorfinden. Damit wir das dichte Netz an Angeboten aufrechterhalten können, braucht es neben den Hauptamtlichen in der Jugendarbeit eben auch die Freiwilligen, die neben ihrem Beruf Zeit für die ehrenamtliche Jugendhilfe aufbringen.
Damit diese Menschen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn sie bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen, stellt das Land NordrheinWestfalen im Kinder- und Jugendförderplan knapp