Protocol of the Session on July 5, 2012

Um unseren ÖPNV attraktiv und bedarfsgerecht auszugestalten, sind bisher rund 1,5 Milliarden € zu dessen Finanzierung gezahlt worden. Das ist eine immense Summe. Auch in Zukunft wird es diesen erheblichen Finanzbedarf geben, und zwar alleine schon deshalb – ich hatte davon gesprochen –, weil vieles in die Jahre gekommen und der Instandhaltungsstau groß ist.

Der Minister hat es beschrieben: Die Finanzierungsgrundlage ist das ÖPNV-Gesetz, das seit 2008 auf Basis der pauschalierten Förderung vollzogen wird. Die Landesregierung kommt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Vorgabe aus dem Gesetz nach, die Schlüsselzuweisungen der Pauschalen zum 31. Dezember 2012 neu festzulegen. Von daher geht es eigentlich um einen formalen Akt. Für meine Fraktion erkläre ich, dass wir der festen Überzeugung sind, dass die Neufassung eine Anpassung an die Erfordernisse der Zeit ist.

Es hat sich gezeigt, dass die pauschalierte Förderung einer Flexibilisierung bedarf, um auf kurzfristige Änderungen des Finanzbedarfs reagieren zu können. Das betrifft insbesondere den Bereich der Förderung der SPNV-Betriebskosten. Dort geht es vor allen Dingen um steigende Eisenbahninfrastrukturentgelte. Diese Flexibilisierung soll auf der Grundlage von Rechtsverordnungen erfolgen.

Wir begrüßen das im Grundsatz und sind sehr froh, dass der Minister gerade deutlich gemacht hat, dass

das Einvernehmen mit dem Ausschuss hergestellt werden soll, weil die politische Willensbildung und die Entscheidungen im Parlament für uns in der Tat von großer Wichtigkeit sind. Mit Politik oder Repolitisierung hat dieser Minister keine Probleme. Von daher freue ich mich über die Debatte im Ausschuss.

Wichtig und notwendig im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf ist, dass die Finanzierung der Verbünde transparenter und die Steuerung der Landesregierung effektiver werden soll. Besonders wichtig für den zukünftigen ÖPNV ist daher – mit Recht ganz konkret im Rahmen der angestrebten ÖPNV-Förderung im Gesetz enthalten – der RRX. Übrigens sind aus meiner Sicht die Verknüpfungspunkte des RRX, nämlich die Umsteigepunkte in Nordrhein-Westfalen wie etwa in Köln-Mülheim, von ganz großer Bedeutung für die zukünftigen Debatten.

Die Absicht zur weiteren Steigerung der Kundenfreundlichkeit wird im Gesetzentwurf ebenfalls deutlich. Die Unübersichtlichkeit der Tarife soll behoben werden. Auch das wird mit dem Gesetz weiter verfolgt und ist für die Menschen in diesem Land von besonderer Bedeutung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus Sicht meiner Fraktion ist der Gesetzentwurf geeignet, den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln. Deshalb werden wir mit Ihnen im Ausschuss daran weiter konstruktiv arbeiten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem ehemaligen parlamentarischen Staatssekretär Horst Becker ausdrücklich zu danken, der dieses Thema mit großer Verve nach vorne gebracht und einen guten Entwurf mit erarbeitet hat.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Allerdings will ich auch darauf hinweisen, dass, was die Finanzierung des ÖPNV angeht, noch große Brocken auf uns zukommen. Auch das hat Mike Groschek angesprochen: Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir haben über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und die Regionalisierungsmittel gesprochen. Wir werden weiter darüber diskutieren.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass auf Bundes- und Landesebene letztlich ein transparentes System zustande kommt, damit die Menschen, die normalen Durchschnittsbürger, die die Zeitung lesen, verstehen können, wie der ÖPNV finanziert wird. Nur dann bekommen wir in der Bevölkerung die nötige Lobby dafür, den Ausbau vernünftig mit Geld zu hinterlegen. Transparenz ist das Gebot der Stunde. An der Stelle wird noch ein ganzes Stück Arbeit auf uns zukommen. Der ÖPNV jedenfalls und damit auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen werden am Ende davon profitieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Ott. – Für die CDU-Fraktion spricht deren verkehrspolitischer Sprecher. Ist das richtig? Ich übe heute ein bisschen.

(Bernhard Schemmer [CDU]: Korrekt!)

Wunderbar. Herr Kollege Schemmer, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut Ding will nun einmal Weile haben. Es hat eine ganze Weile gedauert, bis der Gesetzentwurf endlich vorgelegt worden ist. Die Expertenanhörung hat ja bereits vor einem Jahr stattgefunden. Obwohl wir mehrfach gefordert haben, den Gesetzentwurf bereits in der gewesenen Wahlperiode eher einzubringen, hat es dann bis vor drei Wochen gedauert, bis wir ihn bekommen haben – ein Jahr zu spät.

Ich sage aber auch: Durch dieses vertrödelte Jahr ist der Gesetzentwurf nicht besser geworden.

(Beifall von der CDU)

Das ist eben anders als bei guten Weinen. Die werden, wenn sie etwas länger liegen bleiben, ja besser. Wenn aber bei Rot-Grün etwas länger liegen bleibt, sieht das sicher etwas anders aus.

(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Ihre Argumente werden auch nicht besser!)

Herr Schemmer, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Klocke?

Ja. Aber ein Hinweis noch auf den Zuruf: Die werden nicht besser, aber die waren immer schon gut, und die bleiben auch gut. Danke.

(Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Danke für das Gestatten. Herr Klocke, Sie dürfen fragen.

Herr Klocke, Sie dürfen alles fragen.

gierung zugesagt hatte, bis zum 31.12.2012 die Novelle vorzulegen. Meine Frage ist also: Warum kritisieren Sie die aktuelle Landesregierung für eine angeblich verzögerte Vorlage, wenn die vorherige Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hatte?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ganz einfach: Bis zum 31.12.2010 hätte ein Gesetzentwurf vorgelegen, wenn die Regierung im Amt geblieben wäre.

(Beifall von der CDU)

Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, das in der Zeit nachzuholen. An das Herumgeeiere in dieser Zeit können wir uns alle erinnern, es bringt uns aber in der Sache nicht weiter.

Ich kann nur noch einmal sagen: Die Änderungsnotwendigkeiten zum Jahre 2013 waren und sind gegeben. Die Landesregierung räumt ja sogar in ihrem Gesetzentwurf ein, dass eine pauschale Mittelzuweisung an die Zweckverbände der richtige Weg ist. Den Weg sind wir ja damals gegen Ihren ausdrücklichen Willen gegangen. Noch im Jahr 2007 haben Sie massiv gefordert, dass eine solche Lösung nicht kommen dürfte. Sie sprachen sogar vom Ausbluten des ÖPNV. Das Gegenteil in doch in der Zeit, in der wir regiert haben, eingetreten, auch wenn Sie versuchen, das jetzt etwas anders zu beschreiben.

Ich möchte mit meinem Rückblick noch ein wenig weiter gehen

(Jochen Ott [SPD]: 70/71!)

und an die vergangenen Wahlperioden, an die großen Verkehrsminister Wolfgang Clement, Peer Steinbrück und Schwanhold erinnern.

(Horst Becker [GRÜNE]: Und Bismarck!)

Es waren doch diese Verkehrsminister, es war doch Herr Clement, der eine halbe Milliarde versemmelt hat, an den Bund abgegeben hat, nur um sein Spielzeug Metrorapid, was bis 2006 laufen sollte, da ins Werk zu setzen. Damals haben Rot und Grün ihn beklatscht und gesagt: Genau so muss das laufen.

Das Problem bei den versemmelten Regionalisierungsmitteln ist doch, dass sie bei den Kommunen bei der Schülerbeförderung nicht angekommen sind. Da hat doch das Geld anschließend gefehlt. Nach den Ministern Wittke und Lienenkämper kam noch der Minister Voigtsberger, ein sehr netter Mann, muss ich wirklich sagen. Aber seine Ahnungslosigkeit war doch mit relativ wenig Grenzen versehen; ich will das einmal vorsichtig formulieren.

(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Mit Ihrer Nettigkeit haben Sie sich hervorgetan!)

Chef in dem Ministerium war doch nun tatsächlich der Staatssekretär, der jetzt sein Unwesen beim Minister Remmel treiben darf. Das ist in Ordnung; das ist doch Ihre Entscheidung.

Übrigens, dazwischen hatten wir noch den Minister Horstmann. Der hat ja nun woanders sichtbare Spuren hinterlassen. Das müssen wir jetzt hier auch nicht vertiefen.

(Jochen Ott [SPD]: Auf in den Kalten Krieg, Teil drei!)

Kurzum, Herr Minister Groschek, ich sage Ihnen das und halte Ihnen auch zugute: Der Gesetzentwurf ist zu einer Zeit erstellt worden, als Sie noch nicht im Amt waren. Sie haben ja sogar in Richtung parlamentarischer Begleitung einen Denkprozess angedeutet. Das habe ich durchaus positiv zur Kenntnis genommen.

Wir werden sehen, bei welchem dieser Vorgänger Sie sich einreihen wollen, die Palette war ja nun sehr breit. Es bleibt aber nun eine Aufgabe, etwas auch für die Investitionen zu tun. Wir kürzen 30 Millionen € bei den Investitionen und verlagern sie in den komsumtiven Bereich. Wir haben das Problem, das wir die Anteile der Zweckverbände in einem etwas undemokratischen Verfahren – ich will nicht solche Worte benutzen wie heute Morgen – festlegen wollen. Ich denke, es wäre besser, offen, transparent mit den Verbänden,

(Beifall von Christof Rasche [FDP])

mit allen Beteiligten diese Dinge zu diskutieren. Ich erinnere auch an das, was die neue Landtagspräsidentin gesagt hat: Entweder wir wollen das so, oder wir wollen das nicht.

Ich hoffe, dass am Ende etwas Gutes dabei herauskommt. Wir werden eine Sachverständigenanhörung beantragen. Ich sage das einmal so: Je weniger Inhalt vom bisherigen grünen Staatssekretär im Gesetz bleibt, umso besser wird das Gesetz werden. – Schönen Dank

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Schemmer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt nun Herr Beu an das Pult. Auch der Kollege Beu spricht heute zum ersten Mal vor dem Hohen Hause. Liege ich da richtig, Herr Beu?

Da liegen Sie richtig, Herr Präsident.

Dann begrüße ich Sie herzlich zu Ihrer Jungfernrede heute im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Viel Glück!

(Allgemeiner Beifall)