über Jahre hinaus als Videoaufzeichnung zur Verfügung steht?“, bevor wir zu Schnellschüssen kommen und sagen: Das ist auf jeden Fall als verpflichtende Bedingung in die Gemeindeordnung aufzunehmen.
Deshalb rate ich zu einer sehr sachlichen und ruhigen Diskussion im Kommunalausschuss. Darauf freue ich mich. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. Bleiben Sie bitte am Pult, Herr Minister. Es gibt eine Kurzintervention der Fraktion der Piraten zu Ihrer Rede, angemeldet von Herrn Kollegen Marsching. – Herr Marsching, 1:30 Minute für Sie zur Kurzintervention. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ist Ihnen bekannt – auch wenn ich keine Frage stellen muss –, dass von 16 Kommunen im Kreis Kleve, die angefragt wurden, ob sie Streaming zulassen würden, alle 16 das Streaming abgelehnt haben, und 14 davon mit der Begründung, dass es eine unklare Situation sowohl in der Gemeindeordnung als auch beim Datenschutz gebe? Es gab eine entsprechende Stellungnahme dazu, die immer wieder herangezogen wurde. Es wird ja auch hier gesagt: Wir müssen ganz vorsichtig sein; die Kommunen müssen das selbst entscheiden können – wo ich übrigens voll dabei bin.
Ich frage mich: Wenn es ein so großes Datenschutzproblem ist, wie kann dann eine Stadt wie Bonn oder wie kann eine Stadt wie Düsseldorf mit einer entsprechenden Datenschutzsperre, die sogar von einer Fraktion genutzt wird, das umsetzen? Warum können die das umsetzen? Und wo liegt das Problem, einen solchen Antrag wie den hier gestellten positiv zu diskutieren – natürlich soll er im Ausschuss diskutiert werden – und die Abwägung an die Kommunen abzugeben? Denn es ist eine Kannbestimmung und keine Sollbestimmung. Warum soll die Gemeinde da nicht ihre eigene Abwägung treffen? Warum geben wir nicht der Gemeinde dieses Werkzeug mit einem solchen Gesetzentwurf einfach an die Hand, anstatt diese Unsicherheit weiter bestehen zu lassen?
Herr Marsching, wenn ich das akustisch richtig verstanden haben, reden Sie von einem Antrag. Meines Wissens haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Wie Sie gerade selber festgestellt haben, gibt es bereits Kommunen, die streamen. Mir ist nicht bekannt, dass eine Bezirksregierung in NordrheinWestfalen einen entsprechenden an die Kommunalaufsicht gerichteten Antrag abgelehnt hätte. Das heißt, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es einen Handlungskorridor, den die Kommunen im Rahmen dieser Selbstverwaltung nutzen oder nicht nutzen.
Wenn Sie jetzt einen solchen Gesetzentwurf vorlegen, der, wie ich schon gesagt habe, wichtige Abwägungsprozesse völlig außen vor lässt, dann kann ein solcher Gesetzentwurf, wenn man ihm beitreten würde, nur zur Konsequenz haben, dass das einen nahezu verpflichtenden Charakter für die Kommunen erhielte. Das sehen wir – im Gegensatz zur kommunalen Selbstverwaltung – als nicht angezeigt an. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5474 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor zwei Wochen haben wir über die Möglichkeit debattiert, den flächendeckenden Breitbandausbau über EFRE zu finanzieren. Der Grund war ein Expertengespräch am 19. März. Die geladenen Experten hatten übereinstimmend dargelegt, dass eine Finanzierung des flächendeckenden Breitbandausbaus über EFRE möglich ist.
Genau das haben Sie, Herr Minister, zuvor immer wieder bestritten. Fehler macht jeder einmal. Sie dürfen natürlich nicht zum Markenzeichen einer Amtsperiode werden. Anstatt die Aktuelle Stunde zu nutzen und den Fehler zu korrigieren, beharren Sie aber trotzig darauf, alles richtig gemacht zu haben. Ich zitiere aus Ihrer Rede im Parlament am 28. März:
„Die Breitbandversorgung auf dem Lande, im ländlichen Raum, mit dem EFRE zu fördern, ist nicht möglich.“
Herr Minister, das ist der dreiste Versuch, die Verantwortung auf die EU-Kommission abzuwälzen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
EFRE. Ja, es stimmt auch, dass die Kommission ursprünglich den Breitbandausbau mit EFRE-Mitteln in stärker entwickelten Regionen verbieten wollte. Was Sie aber verschweigen, ist, dass das Europäische Parlament im Sommer Recht geschaffen hat. Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen wurde dieses Verbot vom EU-Parlament wieder aufgehoben.
„Mindestens 80 % der gesamten EFRE-Mittel auf nationaler Ebene werden zwei oder mehr der in Artikel 9 Absatz 1 Nummern 1, 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegten thematischen Ziele zugewiesen“
Etwas einfacher ausgedrückt: EFRE-Mittel sind für diese Ziele des Art. 9 zu verwenden. – Dann schauen wir doch einmal in den Art. 9 der genannten Verordnung. Herr Minister Duin, da heißt es unter Nr. 2:
Man höre und staune! Ich darf Ihnen das vielleicht kurz erläutern. „IKT“ steht für Informations- und Kommunikationstechnologie. Damit ist schnelles Internet gemeint. Also: Der flächendeckende Breitbandausbau über den EFRE ist möglich und gewünscht. Das ist die Rechtslage. Alles andere klingt nach Garrelt Grimms Erzählungen.
Herr Minister, wir haben vor zwei Wochen ausführlich darüber gesprochen, wie wichtig der Breitbandausbau für Nordrhein-Westfalen ist. Ich will das nicht wiederholen. Jeder, der heute Morgen im Stau
gestanden und WDR 2 gehört hat, weiß, wie groß die Not ist. Ich will mit Ihnen darüber sprechen, wie wir den Breitbandausbau finanziert bekommen.
Hier haben die Oppositionsfraktionen ihre Arbeit gemacht und aufgezeigt, wie das funktionieren kann. Mindestens 10 % der EFRE-Mittel sollten für den flächendeckenden Breitbandausbau verwendet werden. Dann hätten Sie ein finanzielles Korsett, mit dem man einige Leitungen für das schnelle Internet schnüren könnte. Sie müssen es nur wollen.
Aber warum beharren Sie auf Ihrem Standpunkt? Für mich ist das nur verständlich, wenn man eine Erklärung heranzieht: Sie möchten keine unangenehmen Verteilungskämpfe am Kabinettstisch. Das ist aber Ihr Job. Es gehört nicht nur dazu, auf verschiedenen Terminen Minister zu spielen; Sie müssen auch als Minister am Kabinettstisch auftreten
Schließlich sind Sie es, die im Koalitionsvertrag versprochen haben, dass flächendeckend bis 2018 50 MBit pro Sekunde verfügbar sind.
Ich frage mich: Wie wollen Sie das schaffen? Bisher haben Sie nur verbal weiße Salbe verteilt. Durch Eincremen allein, Herr Minister, wird jedoch keine Datenleitung schneller. Der Breitbandausbau ist also eine Frage, wie ich Wirtschaftspolitik definiere.
Warum gab es zum Beispiel das Tariftreue- und Vergabegesetz, das Klimaschutzgesetz und den Landesentwicklungsplan? Da, Herr Minister Duin, haben Sie Schmied gespielt und den Unternehmen Ketten angelegt. Jetzt geht es allerdings darum, „Bob, den Baumeister“ zu spielen, einmal die Schüppe aus dem Spind zu holen und Datenleitungen zu graben.
Herr Minister, wenn Sie Schmied spielen wollen, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, keine Fesseln, sondern Hufe zu schmieden; denn die müssen Sie in dieser Frage endlich einmal schwingen. Überarbeiten Sie Ihr operationelles Programm, nutzen Sie endlich das vom EU-Parlament geöffnete Fenster, schaffen Sie eine eigene Förderpriorität IKT. – Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Wir haben bereits vor zwei Wochen im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Landtag zum Thema „ Breitband“ gesprochen. Wir haben die Thematik beraten. Das haben wir schon vorher zu diversen Anlässen getan. Ich bedauere es ausdrücklich, dass die Landesregierung nicht die Chance von vor zwei Wochen oder die vielen Chancen vorher genutzt hat, um hier entschlossen im Sinne der Unternehmen zu handeln. Es kann nicht daran liegen, dass wir eine unterschiedliche Auffassung über die Notwendigkeit haben.