Noch bemerkenswerter finde ich Ihre Einlassung, Herr Kollege Eiskirch, zum Thema „RVR“. Sie fordern die Landesregierung auf, ein RVR-Gesetz vorzulegen, und an dem Tag, an dem uns Ihr Antrag erreicht hat, liegt plötzlich ein Entwurf der Landesregierung zum Thema „RVR“ vor. Das ist ja schon bemerkenswert.
Frau Altenkamp, rufen Sie nicht dazwischen. Stellen Sie doch eine Zwischenfrage. Dann können wir das sehr, sehr höflich miteinander diskutieren, auch zu später Stunde.
Ein dritter Punkt sei an dieser Stelle noch gesagt. In der Frage der interkommunalen Zusammenarbeit haben wir Belehrungen der Regierungsfraktionen nun wirklich nicht nötig. Jedes Mal, wenn wir sinnvolle Initiativen zur interkommunalen Zusammenarbeit vorgeschlagen haben – zuletzt von den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion Anfang des
Ich kann nur sagen: Ihr Antrag heute hier ist eher ein Showantrag, weil wir Ende Mai Kommunalwahlen haben! Nichts anderes ist der Fall.
Werter Herr Kollege Abruszat, wenn Sie sagen, man darf einen Antrag zur Einforderung eines Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit eigentlich nur dann fordern, wenn es auch Lösungen gibt zu der Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit, würden Sie dann konstatieren, dass sich zumindest die Innenministerkonferenz in dieser Frage einig ist?
Würden Sie auch mit mir gemeinsam sagen, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen, die vielleicht den Zugang haben, auch mal in vertraulicher Runde mit Bundesfinanzminister Schäuble zu reden, der Aufforderung nachkommen sollten, dies in dieser Fragestellung auch zu tun?
Ich beantworte die Frage klar mit Nein. Ich konstatiere das so nicht. Ich erwarte von dieser Landesregierung, dass Sie ein Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit vorlegt, das die Kommunen auch anwenden können und das am Ende auch die Zweifelsfragen
der steuerrechtlichen Behandlung interkommunaler Zusammenarbeit löst, und sich hier nicht in Showanträgen ergießt, Herr Kollege Eiskirch!
Das können Sie in Bochum im Stadtrat machen, wo Sie vielleicht demnächst mal Oberbürgermeister sein wollen! Hier im Landtag jedenfalls ist das nicht angezeigt.
Dann lassen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mich noch einen weiteren Bereich ansprechen, der mir sehr wichtig ist. Sie kennen mich als jemanden, der immer versucht, das Gemeinsame zu betonen, Herr Kollege Eiskirch, und nicht das Trennende.
Uns eint – das wissen wir nach der Analyse der kommunalen Finanzen –: Die interkommunale Zusammenarbeit ist eine ganz entscheidende Frage auch zur Lösung der kommunalen Finanzprobleme.
Aber die Kommunen warten auf die Instrumentarien. Da ist der Landesgesetzgeber gefragt, der die Rahmenbedingungen dafür schaffen muss, dass die Kommunen ihre kommunalen Kooperationen praktisch umsetzen können.
Das, was Sie heute hier inszenieren – insbesondere Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen – mit einer direkten Abstimmung,
zeigt im Grunde genommen, wohin diese Reise geht. Sie wollen einen kurzfristigen Effekt erzielen, damit Sie Ihre kommunalen Fraktionen vor Ort bespaßen und sagen können, was Sie hier alles Tolles gemacht haben.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns lieber sorgfältig und nicht mit einem solchen Schnellschuss aus der Hüfte diese Debatte führen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Livestream! Ich könnte es kurz machen: das, was die FDP sagt + 1. – Aber Spaß beiseite!
Wir Piraten begrüßen generell Initiativen, die mehr Nachhaltigkeit, Kooperationen und Bürgerbeteiligung versprechen. Aber solch große Worte müssen mit Inhalt gefüllt werden. Daher sind wir sehr gespannt auf die Beratungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr, der noch vor der Sommerpause eingebracht werden soll.
Der Entwurf des Kabinetts wurde laut Pressemitteilung der Landesregierung nun zunächst einmal zur Beurteilung an den RVR, die kommunalen Spitzenverbände und weitere regionale Zusammenschlüsse geschickt. Das ist sehr löblich, denn deren Expertise sollte ruhig schon in den Entwurf einfließen. Das erspart womöglich Änderungen in letzter Minute bzw. zur zweiten Lesung.
Viel zu beraten gibt es daher zu Ihrem Antrag nicht. Die Hauptforderung – wir haben es schon mehrfach
gehört –, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Novellierung des RVR-Gesetzes vorzulegen, ist erfüllt. Damit kann Ihr Antrag im Prinzip weg. Er hat sich erledigt. Show-Antrag! Wir werden ihn deswegen ablehnen.
Wir können aber dem Beschlussteil des gemeinsamen Entschließungsantrags von CDU und FDP etwas abgewinnen – wahrscheinlich, weil er nicht so gegenstandslos daherkommt wie Ihr Antrag, liebe Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen.
Wir stimmen den Punkten 1 und 3 der Beschlussfassung zu, weil wir in den dort gewünschten Prüfungen eine Bereicherung der weiteren Beratung zur interkommunalen Zusammenarbeit sehen. Zu Punkt 2 haben wir uns schon im letzten Jahr beim Antrag Drucksache 16/2900 „Dienstleistungen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit müssen umsatzsteuerfrei bleiben“ positiv verhalten. Das tun wir auch jetzt. In der Summe ist das eine Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Mostofizadeh, ich habe Sie leider nicht verstanden.