Protocol of the Session on April 9, 2014

(Zuruf von Kai Abruszat [FDP]: Genauso ist es!)

Ob Ostwestfalen-Lippe, Münsterland, Rheinland usw.: Da wird den Beteiligten eine Extrawurst gebraten, so wird behauptet. Das wollen wir nicht. Wir wollen es durchaus als Auftakt sehen, das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ insgesamt anzugehen, um zu schauen, an welchen Punkten Handlungsbedarf besteht.

Wenn man sich mit den Beteiligten vor Ort unterhält, dann weiß man nicht genau, inwieweit Hemmnisse in der Art und Weise bestehen, dass die Akteure, die da miteinander kooperieren, eigentlich gar nicht kooperieren wollen, oder inwieweit in diesem Zusammenhang landesgesetzliche Regelungen entgegenstehen.

Das werden wir angehen und hier ein Angebot formulieren, einen Rahmen schaffen, der dann von den Beteiligten entsprechend ausgefüllt werden kann. Das setzt voraus, dass die Bereitschaft dazu vorhanden ist.

Themen sind zum Beispiel Verwaltungsgemeinschaften oder die Frage: Wie geht man mit einer in

terkommunalen Zusammenarbeit im kreisangehörigen Raum um, die möglicherweise auch über die Kreisgrenzen hinaus organisiert werden soll? – Auf die Diskussion freue ich mich. Dazu sind auch alle herzlich eingeladen.

Ich möchte etwas mehr zu dem Antrag sagen, der heute als Tischvorlage aus den Reihen der CDU und der FDP gekommen ist.

(Kai Abruszat [FDP]: Guter Antrag!)

Wissen Sie, als ich den Antrag gelesen habe, habe ich gedacht: Das ist eine Trotzreaktion. – Wir waren nicht dabei. Die schreiben unsere alten Anträge ab. Jetzt üben wir uns in Vergangenheitsbewältigung, listen alles auf, was wir Gutes in der Vergangenheit getan haben und an wem das gescheitert ist.

Sie zitieren in dem Zusammenhang das AachenGesetz, das damals unter der CDU-FDP-geführten Landesregierung beschlossen worden ist.

(Kai Abruszat [FDP]: Schlecht war das nicht!)

Ein gutes Gesetz! Das haben wir auch, soweit ich das in Erinnerung habe, mitgetragen. Die Ergebnisse, die erzielt worden sind, sind – zumindest nach dem, was die Beteiligten vor Ort in diesem Zusammenhang vortragen – gut. Insofern bin ich gespannt, ob die Evaluierung, die für Ende dieses Jahres angekündigt worden ist, das auch so bewertet.

Das zweite Thema ist die Übertragung der Regionalplanung auf den RVR. Auch das war eine gute Angelegenheit. Ohne Zweifel! Deswegen haben wir es auch gerne mitgetragen.

(Kai Abruszat [FDP]: Sehr gut!)

Herr Abruszat, Sie ziehen in diesem Zusammenhang Anträge sowohl aus den Reihen der FDP als auch aus den Reihen der CDU heran. Ich greife den von der CDU gestellten Antrag aus Februar 2014 auf – das ist noch gar nicht so lange her –: „Chancen nutzen – kommunale Kooperationen verbessern“. Darin haben Sie vier verschiedene Punkte aufgeführt, Herr Kuper. Unter anderem soll das Konsultationsverfahren bei der Europäischen Union vorangetrieben werden, um das Problem der Umsatzsteuerpflicht auszuräumen.

Das ist nicht Aufgabe des Landesgesetzgebers. Das ist Aufgabe der Bundesregierung. Soweit ich weiß, gibt es dazu auch eine entsprechende Regelung in dem besagten 180-seitigen Koalitionsvertrag.

Wir können keine Rosinenpickerei in der Art und Weise vornehmen: Punkt 1 lehnen wir ab, zu Punkt 2 sagen wir Ja, auch zu Punkt 3 sagen wir Ja.

Und dann sollte laut Punkt 4 ein Kompetenzzentrum in Anlehnung an Hessen eingerichtet werden. Dazu haben wir deutlich gemacht, dass wir eigentlich gut beraten sind, unseren Personalaufwand innerhalb

des Innenministeriums nicht weiter aufzublähen, das heißt, hier nicht – ähnlich wie in Hessen – ein eigenes Zentrum mit eigenen Räumlichkeiten und einem Geschäftsführer zu schaffen. Das sollten wir nach Möglichkeit über eigene Leute machen.

Herr Abruszat, wenn Sie von der interkommunalen Zusammenarbeit sprechen und diese systematisch gefördert haben wollen: Ihr Antrag aus der letzten Legislaturperiode, in dem Zusammenhang eine Projektgruppe einzurichten, verfolgt letztendlich das gleiche Ziel. Wir nennen das „Anlaufstelle“. Wir freuen uns, dass Sie sich mit diesem Begriff haben anfreunden können; denn letztendlich ist er in Punkt 1 Ihres Antrages entsprechend aufgenommen worden.

Zum Thema „Umsatzsteuerpflichtigkeit von kommunalen Beistandsleistungen“ habe ich schon etwas gesagt. Das hat auch ein wenig den Prozess zur Novellierung des GKG gebremst. Wir konnten im letzten Jahr nicht einschätzen, inwieweit der Bundesgesetzgeber eine Regelung schafft, die die kommunale Zusammenarbeit von der Umsatzsteuer freistellt. Wir sind als Landesgesetzgeber nicht gut beraten, in diesem Zusammenhang eine Novellierung vorzunehmen, einen neuen Rahmen aufzuzeigen, um dann möglicherweise in zwei, drei Jahren sagen zu müssen: Tut mir leid, Kommune A, tut mir leid, Kommune B, leider greift das Thema „Umsatzsteuer“. Insofern musst du deine Rechnung neu aufstellen bzw. dies auch entsprechend abändern.

Die Redezeit.

Insofern freue ich mich über diesen Antrag von SPD und Grünen. Ich freue mich, dass er auf die Reise geschickt werden kann. Meine Bewertung des Antrages von CDU und FDP lautet: Trotzreaktion und Vergangenheitsbewältigung, aber weiß Gott nicht nach vorne gerichtet. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Nettelstroth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als CDULandtagsfraktion bleiben bei der Auffassung, dass die interkommunale Zusammenarbeit erweitert und verbessert werden muss, um den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, durch die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen Einsparpotenziale und Leistungssicherheit zu erzielen. Insoweit ist die interkommunale Zusammenarbeit ein zwingend notwendiger Schritt der Verwaltungsmodernisierung auf kommunaler Ebene.

Deshalb haben wir auch bereits im Februar-Plenum unseren Antrag „Chancen nutzen – kommunale Kooperationen verbessern“ Drucksache 16/5039 eingebracht, der im Fachausschuss für Kommunalpolitik beraten wurde und zu dem noch eine Anhörung stattfinden wird.

Dabei haben wir klar zum Ausdruck gebracht, dass etwaige rechtliche Hindernisse der kommunalen Zusammenarbeit zu beseitigen sind und durch die Landesregierung mit darauf hinzuwirken ist, dass die Umsatzsteuerfreiheit der kommunalen Zusammenarbeit sichergestellt wird.

Außerdem haben wir beantragt, dass die Landesregierung eine umfassende Evaluation und Erfolgskontrolle der interkommunalen Zusammenarbeit kontinuierlich vorzunehmen hat. Außerdem soll sie gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach dem Beispiel von Hessen und Thüringen im Kommunalministerium ein Kompetenzzentrum einrichten, um die Kommunen in Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit zu unterstützen und für interkommunale Zusammenarbeit zu werben.

Abschließend haben wir die Landesregierung aufgefordert, eine Novelle des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit mit dem Ziel zu entwerfen, dass die Kommunen in NRW bei Kooperationen größtmögliche Flexibilität bei der Wahl der Organisationsform erhalten.

Folglich sind die Forderungspunkte 2 und 3 des SPD/Bündnis 90/Die Grünen-Antrages bereits in der Abarbeitung des Fachausschusses und bedürfen nicht der nochmaligen Beschlussfassung.

Das Einzige, was eventuell noch einen Neuheitswert hätte, ist die Forderung nach einem baldmöglichst vorzulegenden Gesetzentwurf für eine Novellierung des RVR-Gesetzes. Aber selbst dieser Neuheitswert ist dahin, da die Landesregierung bekanntlich Anfang des Monats einen Gesetzentwurf zur Novellierung des RVR-Gesetzes vorgelegt hat, der nunmehr auch der Öffentlichkeit vorliegt und bald zur Beratung anstehen wird.

Damit kann hier festgestellt werden, dass sämtliche Forderungen des rot-grünen Antrages obsolet sind und eigentlich nicht mehr abgestimmt werden müssten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nun enthält der Antrag von Rot-Grün in seiner Begründung eine Nuance, die es wert ist, noch genauer betrachtet zu werden.

(Zuruf von der SPD: Jetzt bin ich gespannt!)

Wenn hier von umfassender interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit gesprochen wird, so sind damit Kooperationen wie der Regionalverband Ruhr RVR und die StädteRegion Aachen angesprochen worden, die Vorbild für weitere Kooperationen sein sollen. Hier sollen die interkommunale Koope

ration der Gemeinden institutionalisiert und gar über demokratisch legitimierte Formen die interkommunalen und regionalen Kooperationen gestärkt und ausgebaut werden.

Dieser Gedanke findet sich jedoch nicht im Beschlussteil des rot-grünen Antrages wieder, sondern erschöpft sich allein in der Forderung nach der Novellierung des RVR-Gesetzes.

Deshalb haben wir gemeinsam mit der FDPLandtagsfraktion hier und heute einen Entschließungsantrag eingebracht, der in der Kontinuität bislang eingebrachter Anträge und noch laufender Fachausschussberatungen, die unter anderem mit unserem im Februar eingebrachten Antrag steht und die wesentlichen Gedanken im Beschlussteil zusammenfasst.

Wir werben daher dafür, unserem Entschließungsantrag heute hier zuzustimmen, und kündigen an, uns bei einem eigentlich obsoleten Antrag von RotGrün zu enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Abruszat das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Eiskirch, es ist ja sehr selten, dass Sie sich hier im Plenum zu kommunalen Angelegenheiten äußern.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Es war das erste Mal! War gut, oder?)

Meistens äußern Sie sich hier zu Fragen der Wirtschaftspolitik. Von daher gesehen finde ich es in Ordnung, dass Sie mit Sachlichkeit und der erforderlichen Ruhe Ihren Wortbeitrag vorgetragen haben.

Denn eines will ich Ihnen sagen, Herr Kollege Eiskirch: Der Antrag, den Sie hier begründet haben, ist entweder dreist oder er ist obsolet. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich sage das deshalb so deutlich, weil ja ansonsten von Ihrer Seite, von der SPD und auch von den Grünen, immer diese oberlehrerhaften Töne in Richtung CDU und FDP kommen. Er ist entweder dreist oder obsolet. Ich sage Ihnen auch, warum das so ist.

Dreist ist er deshalb, weil Sie drei Forderungen stellen, von denen zwei heute überhaupt nicht entscheidungsreif sind.

Die erste Bemerkung ist die Frage: Wie gehen wir um mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit? Das, was Sie da fordern, meine Damen und Herren, das ist schon sehr bemerkenswert.

Fakt ist: In der Frage der Umsatzsteuerregelung, die bei der kommunalen Zusammenarbeit ein ganz wesentlicher Punkt ist, ist man noch kein Stück weitergekommen, obwohl die Kernpunkte des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit schon längst vorliegen und viele Kommunen gerade im ländlichmittelständischen Bereich darauf warten, endlich zusätzliche Rechtsinstrumentarien zu bekommen, um diese kommunale Gemeinschaftsarbeit auch mit Leben zu füllen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

(Beifall von der FDP und der CDU)