Protocol of the Session on April 9, 2014

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Es ist schon komisch. Herr Garbrecht, vor allem an Sie: Da weist jemand auf einen Missstand hin. Dass dieser Zustand nicht schön ist, bestreiten Sie ja auch nicht einmal. Dann geht es los. Danach wird der Schuldige gesucht. Es wird jetzt nicht überlegt: Kann man da was machen? Müsste man da was machen? Sollte man da was machen? Nein, es wird der Schuldige gesucht.

Ich gebe Ihnen ja völlig recht. Die CDU ist an dieser Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nicht unbeteiligt gewesen. Sie ist sehr wahrscheinlich sogar federführend gewesen.

Aber – das hatte auch gerade schon der Kollege Abstrusat von der FDP gesagt –

(Heiterkeit)

auch die SPD war nicht ganz unbeteiligt.

Wenn wir jetzt schon anfangen, schmutzige Wäsche zu waschen: Das Erste, was mir aufgefallen ist, ist, dass das Land, das am meisten davon profitiert hat, nämlich Rheinland-Pfalz, mit 10 % mehr als alle anderen Bundesländer, damals von Beck regiert wurde. Komisch, wenn man da auf komische Gedanken kommt? Ich finde es nicht.

Ich kann nur sagen: Als mich mein Kollege am Freitag gefragt hat, ob ich zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen möchte, und ich dann bei ihm nachgefragt habe, worum es denn genau gehe, und er mir kurz den Sachverhalt erklärt hat, musste ich wirklich zigmal nachfragen. Denn ich fand ihn sehr abstrus. Ich konnte mir das in keiner Weise vorstellen. Ich kann mir auch jetzt im Nachhinein noch nicht so richtig vorstellen, wie es kommt, dass die Kommunen in einem Land wie Rheinland-Pfalz mit 10 % oder in einem Land wie Baden-Württemberg mit fast 5 % mehr Beteiligung an den Kosten der Unterkunft gegenüber denen in Nordrhein

Westfalen bevorzugt werden.

Von daher würde ich Sie doch einfach bitten: Vergessen Sie doch mal, nach dem Schuldigen zu suchen. Den werden wir nicht finden. Denn da wird man sich sicherlich nicht einig werden. Aber man kann doch vielleicht mal versuchen, ein Problem anzugehen. Es ist doch ein bisschen billig, zu sa

gen: Das habt ihr verschuldet. Deswegen wollen wir das Problem nicht lösen. – Es tut mir leid.

Ich freue mich sehr auf die Gespräche im Ausschuss und hoffe, dass dort weniger schmutzige Wäsche gewaschen wird als hier Plenum heute. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Schneider das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweifellos benötigen Kommunen als Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung – abgekürzt KdU – nach dem Sozialgesetzbuch II eine ausreichende Finanzierung auch durch Bundesmittel.

Wiederholt hat die Landesregierung deshalb in der Vergangenheit politisch intensiv versucht, eine Veränderung der Bundesbeteiligung herbeizuführen. In den damaligen Gesetzgebungsverfahren für die jährliche Neufestsetzung der Bundesbeteiligung hat sich die Landesregierung stets dafür eingesetzt, dass sich diese Quote nach den tatsächlichen Kosten der Kommunen für KdU richtet. Im Fokus stand ein sachgerechter Maßstab für die Festlegung der Bundesbeteiligung.

Die Abschaffung der 2007 für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eingeführten Sonderquoten

eignet sich nicht als Lösungsansatz. Denn, meine Damen und Herren, bei der Einführung der Sonderquoten handelte es sich um einen Kompromiss. Dass politische Kompromisse nicht immer mit Ratio zu tun haben, dürfte allen in diesem Hohen Hause bekannt sein.

Diesem Kompromiss haben im Ergebnis alle 16 Länder zugestimmt, auch die damalige schwarzgelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Darauf hat schon Günter Garbrecht eindrucksvoll hingewiesen.

Darüber hinaus würde eine Abschaffung der Sonderquoten zumindest nach dem aktuellen CDUAntrag für die Kommunen in NRW wohl auch kaum einen großen Wurf bedeuten.

Allerdings verzichteten die Länder 2011 auf ihre Forderungen nach einer Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im laufenden Vermittlungsverfahren, und zwar aus folgendem Grund: Der Bund verpflichtete sich im Gegenzug dazu, die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 zunächst schrittweise und ab 2014 vollständig zu übernehmen. Hiermit sind Entlastungen zugunsten der Kommunen in NRW von über 1 Milliarde € jährlich verbunden. In 2014 dürften es 1,35 Milliarden sein.

Meine Damen und Herren, entsprechend dieser Ergebnisse wurden die Regelungen zur Bundesbeteiligung neu gefasst und auf eine regelmäßige Anpassung verzichtet. Die aktuelle Regelung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ist somit das Ergebnis eines umfangreichen Kompromisses im Rahmen der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zur Ermittlung der Regelbedarfe im Jahre 2011.

Die Forderung nach einer Abschaffung der Sonderquoten für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, um eine solidarische Umverteilung der lediglich hierdurch freiwerdenden Mittel auf alle 16 Länder zu ermöglichen, erscheint im Vergleich dazu wirklich wie der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.

Unser Fachreferat hat errechnet, dass eine bundeseinheitliche Quote die Summe, die zur Verfügung und zur Verteilung ansteht, um ganze 0,6 % erhöhen würde. Herr Nettekoven, ich kann Ihnen sagen – wir haben eben gemeinsam Kuchen gegessen; wir brauchen keine NSA mehr, das machen wir untereinander –:

(Heiterkeit)

Es geht nicht darum, etwas größere Teile des Kuchens bei den Mitteln, die der Bund vergibt, für die Bundesländer zu schneiden, sondern es geht um einen größeren Kuchen.

Dafür setzt sich die Landesregierung ein. Wir sind mit Abstand die kommunenfreundlichste Regierung, die das Land in seiner Geschichte gehabt hat.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Kai Abruszat [FDP]: Das erzählen Sie immer wieder! Das wird nicht besser!)

Wenn man etwas immer wieder anmerkt, muss es nicht falsch sein,

(Beifall von der SPD – Kai Abruszat [FDP]: Aber auch nicht richtig!)

ganz im Gegenteil. Sie werden sehen: Die Berliner Koalition wird ebenfalls sehr kommunalfreundlich sein.

(Kai Abruszat [FDP]: Oh! – Christof Rasche [FDP]: Schulsozialarbeiter!)

Es wird uns gelingen, Sozialpolitik weiter voranzubringen und die berechtigten Interessen der Kommunen nach finanzieller Unterstützung ebenfalls zu berücksichtigen.

(Christof Rasche [FDP]: Schulsozialarbeiter!)

Das können Sie zur Kenntnis nehmen. So wird sich diese Bundesregierung mit Unterstützung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verhalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt erteile ich noch einmal Herrn Kollegen Kuper für die CDU-Fraktion das Wort, der eigentlich nur noch 17 Sekunden Redezeit hatte, jetzt aber davon profitiert, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1:14 Minuten überzogen hat. Die verbleibende Redezeit hat sich also vervielfacht.

(Christof Rasche [FDP]: Wofür machen wir eine Regel? Unglaublich!)

Sie haben das Wort, Herr Kollege Kuper.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben insbesondere von meinen Vorrednern, Herrn Garbrecht und Herrn Krüger, viele Worte gehört, aber Sie haben die Frage nicht beantwortet, auf die es ankommt, ob Sie der Meinung sind, dass diese ungerechte Regelung nach wie vor bestehen bleiben soll.

(Mario Krüger [GRÜNE]: Natürlich!)

Man muss ganz deutlich sagen: Sie haben heute das Interesse der Kommunen gegenüber dem Bund zu vertreten. Deswegen stellen wir den entsprechenden Antrag.

Zum Aspekt des Bundes: Der Bund ist nur marginal betroffen. Denn er muss seine Leistung zu 100 % abgeben. Das macht er. Aber es geht darum, die Verteilung im horizontalen Ausgleich zwischen den Ländern mit diesem Antrag anzusprechen, um dann möglichst eine Veränderung zu erreichen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Günter Garbrecht [SPD]: Doch!)

Herr Kollege Garbrecht gibt mir ein Signal, dass er noch einmal sprechen möchte.

Ich kann, wenn der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion nicht verstanden hat, was ich gesagt habe, das für Sie gern noch einmal wiederholen.

Darf ich zunächst, Herr Kollege, Ihnen ausdrücklich das Wort geben? So viel Zeit muss sein. Jetzt haben Sie es.

Hier steht aber, dass ich noch eine Minute hätte.

Ja, aber die Abläufe sind so, dass man, auch wenn man noch

Redezeit hat, zunächst abwarten muss, bis man das Wort hat.