Protocol of the Session on March 26, 2014

Im Zuge der Beratungen wurde klar: Nur durch eine eindeutige Definition und Einschränkung der Mittelverwendung lässt sich die notwendige Verfassungskonformität erreichen. Daraus ergibt sich mit

der Änderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine Präzisierung des Bereichs „Bildung“, der durch den Begriff „Weiterbildung“ ersetzt wird.

Im Zuge der Anhörung wurde deutlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Diesem wichtigen Hinweis tragen wir Rechnung, indem die unter § 57 Abs. 3 Nr. 4 genannten Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Änderungsantrag gestrichen werden.

Dafür wird die Wildbretvermarktung als gruppennützige Tätigkeit näher bestimmt, weil sie sich auf eine Kernkompetenz der Jäger bezieht und sich somit eine spezifische Sachnähe der Abgabepflichtigen ergibt. Was mich in diesem Zusammenhang freut, ist, dass sich der Präsident des Landesjagdverbandes, Herr Müller-Schallenberg, in seiner Rede am gestrigen parlamentarischen Jägerabend dahin gehend äußerte, er hätte den Änderungsantrag zur Wildbretvermarktung äußerst positiv zur Kenntnis genommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf wird der Zielsetzung gerecht, eine gruppennützige und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Gesetzesregelung vorzulegen.

Erlauben Sie mir angesichts des andauernden Dialogprozesses bei der Erarbeitung der großen Novelle des Landesjagdgesetzes noch einen Hinweis: Mit der jetzt vorliegenden Novelle soll die Befristung des geltenden Jagdgesetzes bis Mitte 2015 verlängert werden. Dies ist zugleich ein Signal an den Landesjagdverband, dass sich die Landesregierung beim anstehenden und durchaus noch umstrittenen ökologischen Landesjagdgesetz Zeit für eine seriöse Beratung nimmt, um dann hoffentlich zu einem Ergebnis zu kommen, mit dem alle gut leben können.

Ich möchte festhalten, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes die richtigen Weichen stellt, um eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Jagdabgabe zu gewährleisten. Der Änderungsantrag nimmt die relevanten Hinweise aus der Anhörung auf. Deshalb findet die Beschlussempfehlung des Ausschusses selbstverständlich unsere Zustimmung. – Ich danke denen, die zugehört haben, für ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Meesters. Sie haben in Ihrer Rede von einem andauernden Dialogprozess gesprochen. Dieser findet hier im Raum ebenfalls statt.

(Heiterkeit)

Ich würde mich freuen, wenn dies etwas leiser möglich wäre. Dann kann man dem Redner besser zuhören. Wir alle hier oben hatten das Gefühl, dass es während des ersten Redebeitrags sehr laut war. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Deppe. Er hat es hoffentlich etwas leiser. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen haben Sie viel Unruhe in die Jägerschaft gebracht.

(Zurufe: Oh!)

Aber ebenso verunsichert wie die Jäger sind die Landwirte und Waldbauern, die Fischer, die Menschen, die fürchten, ihr Hund könne sich mit der Fuchsräude anstecken, und die Gartenbesitzer, die fassungslos in ihren Gärten stehen, wenn die Wildschweine wieder einmal alles auf links gedreht haben. Alle diese Menschen sind verunsichert, weil Sie vor der Wahl im Mai nicht sagen, was sie im Jagdrecht wirklich im Schilde führen.

(Beifall von der CDU)

Jeder weiß, dass etwas kommt. Keiner weiß genau, was passieren wird, aber jeder weiß, dass es nicht besser, sondern schlechter werden wird – nur wie schlecht, das ist noch offen.

Die heute zu verabschiedende kleine Jagdrechtsnovelle gibt einen Vorgeschmack auf das, was Sie wirklich beabsichtigen. Hier geht es zunächst einmal um die Jagdabgabe. Die CDU will, dass die Regelung auf Dauer angelegt und vor allem verfassungskonform ist, meine Damen und Herren.

Im Vordergrund muss dabei stehen: Erstens. Die Aufgabe und die damit verbundene Ausgabe müssen speziell der Gruppe der Abgabepflichtigen zuzuordnen sein. Zweitens. Es muss eine Finanzierungsverantwortung seitens dieser Gruppe bestehen. Drittens. Eine gruppennützige Verwendung der Gelder muss gesichert sein.

Das ist der Tenor der berühmten CMA

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es führt aus, dass der Nutzen für die Abgabepflichtigen evident sein muss. Und das erreichen Sie mit diesem Gesetz nicht.

(Beifall von der SPD)

Wir haben die verfassungsrechtlichen Bedenken in unseren Gesetzesvorschlag berücksichtigt. Wenn Sie das auch getan hätten, dann hätten Sie eine präzisere Beschreibung des Aufgabenkatalogs formuliert. Darüber hinaus hätten Sie der durch das Gesetz legitimierten Landesvereinigung der Jäger ein Mitentscheidungsrecht bei den Aktivitäten der Forschungsstelle zugebilligt. Schließlich hätten Sie dafür gesorgt, dass die Mittel der Jagdabgabe vom Landeshaushalt sauber getrennt verwaltet werden.

Dies ist zwingend erforderlich. Das wissen Sie, aber Sie tun es nicht.

(Norbert Meesters [SPD]: Falsch!)

Sie wollen sich nämlich den Zugriff auf die 3 Millionen € sichern, die jedes Jahr von den 80.000 Jagdscheininhabern unseres Landes aufgebracht werden.

(Norbert Meesters [SPD]: Auch falsch!)

Jägergeld in Remmel-Hand – das beabsichtigen Sie mit dieser Gesetzesänderung.

(Beifall von der CDU)

Dazu passt auch, wie Sie die Forschungsstelle zum LANUV verschieben wollen. Wir wollen, dass diese mittlerweile sehr gut anerkannte Forschungsstelle weiterhin als Dienststelle unter dem Dach des Landesbetriebs Wald und Holz NRW erhalten bleibt. Das wollen auch die Beschäftigten, Herr Meesters.

Die Stellungnahme des Bundes Deutscher Forstleute und somit der zuständigen Gewerkschaft war dermaßen eindeutig, wie sie es eindeutiger nicht hätte sein können. Aber das interessiert Sie nicht. Was ist bloß aus der SPD geworden?

(Zurufe: Oh!)

Sie haben einmal etwas darauf gegeben, wenn die Gewerkschaften etwas gesagt haben. Aber wenn die Grünen die Marschrichtung vorgeben, dann folgt die SPD ganz artig. Arbeitnehmerinteressen und SPD – das war einmal.

(Beifall von der SPD)

Sie werden mit dieser Gesetzesänderung die Jagdabgabe nicht rechtssicher machen. Sie provozieren geradezu weitere Klagen. Und ich behaupte, Sie nehmen zumindest billigend in Kauf, dass die Jagdabgabe eines Tages komplett von den Gerichten gekippt wird. Ich behaupte sogar – und damit gehe ich noch einen Schritt weiter –, dass Ihnen das sogar recht wäre.

Sie wissen, dass das Jagdwesen ohne die Abgabe in Nordrhein-Westfalen geschwächt würde, dass ohne die Jagdabgabe eine ausreichend große Zahl von Schießständen nicht auf den neuesten technischen Stand gebracht werden kann. Sie wissen außerdem, dass die Versuchsreviere ohne die Jagdabgabe nicht zu unterhalten sind. Am Ende würde die Jagd geschwächt – und das ist offenbar das, was Sie beabsichtigen. Das passt zu der Linie, die die Landesregierung seit 2010 verfolgt.

Wir, meine Damen und Herren, bekennen uns zu einem funktionsfähigen Jagdwesen in NordrheinWestfalen. Dazu gehört als ein Mosaikstein auch eine funktionierende Jagdabgabe.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Deppe. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Rüße.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Deppe, der Trachtenjanker hat Ihrer Rede auch nicht wirklich weitergeholfen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Zu Beginn möchte ich, Herr Deppe, zwei Dinge feststellen. Es zeigt sich schon an dieser kleinen Stelle, dass das, was Sie uns seit zweieinhalb Jahren vorpredigen und vorbeten, nämlich das ewige Mantra vom bewährten deutschen Jagdrecht, nicht stimmt und dass wir recht haben, dass nämlich jedes Gesetz hin und wieder zu überprüfen und zu modernisieren ist.

(Unruhe von der CDU und der FDP)

Es gibt immer wieder die Notwendigkeit, auf gesellschaftlichen Wandel, auf rechtliche Veränderungen einzugehen. Das haben wir an der Stelle mit der Gruppennützigkeit getan. An anderer Stelle werden wir es mit der großen Novelle machen, in der es unter anderem um Tierschutz geht.

Diesen großen Überarbeitungsbedarf, den Sie von der CDU und von der FDP immer wieder leugnen, gibt es einfach. Ich glaube, feststellen zu können, dass Sie da sogar dem Landesjagdverband eindeutig hinterher hinken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was man heute auch feststellen muss, Herr Deppe: Wenn wir keine Jagd mehr wollten, dann würden wir an dieser Stelle etwas ganz anderes tun. Wir aber haben die Jagdabgabe neu ausgestaltet. Und wir machen sie auch verfassungsfest. Wir haben das genau deshalb gemacht, weil wir auch in Zukunft eine Jagd in Nordrhein-Westfalen haben wollen. Wir wollen sie aber nachhaltig und ökologischer haben. Deshalb wird es weitere Änderungen geben.

Wir haben die verfassungsrechtlichen Bedenken aufgegriffen. Mit den Änderungen sind wir auf die Anregungen aus der Anhörung eingegangen. Wir haben sie völlig ausreichend verarbeitet. Ich bin mir sicher, dass das auch in Zukunft Bestand haben wird.

Wir stellen auch – da bin ich ganz anderer Meinung als die Opposition –das Mitspracherecht der Jägerschaft ausreichend dar. Sie kann mitreden, was mit den Mitteln zukünftig gemacht wird, wie sie verwendet werden.

Der Vorschlag der CDU – oder soll ich besser sagen: der Vorschlag des Landesjagdverbandes, denn von dort stammte er –, diese Gelder direkt

dem Landesjagdverband zur Verfügung zu stellen, ist aus unserer Sicht absolut indiskutabel. Wenn der Landesjagdverband Geld hätte haben wollen, dann hätte er vielleicht selbst für die Abschaffung der Jagdabgabe plädieren sollen. Dann muss man sich selbst darum bemühen, die Mittel einzuwerben. Da muss man höhere Mitgliedsbeiträge einnehmen. Dann kann man über eigene Mittel verfügen.

Aber der Weg, dass der Staat die Jagdabgabe eintreibt und sie an den Jagdverband weiterleitet, ist aus unserer Sicht überhaupt nicht machbar, ist vor allem auch deshalb nicht machbar, weil gar nicht alle Jäger im Landesjagdverband organisiert sind.