Protocol of the Session on March 26, 2014

Aber der Weg, dass der Staat die Jagdabgabe eintreibt und sie an den Jagdverband weiterleitet, ist aus unserer Sicht überhaupt nicht machbar, ist vor allem auch deshalb nicht machbar, weil gar nicht alle Jäger im Landesjagdverband organisiert sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das geht überhaupt nicht.

Wir hätten dann Abgabepflichtige mit der Pflicht zu zahlen, die aber keinerlei – auch kein indirektes – Mitspracherecht hätten, was mit den Geldern passiert. Deshalb ist der jetzt geplante Weg über den Jagdbeirat aus unserer Sicht deutlich besser. Dadurch wird Mitsprache garantiert. Es wird vor allem eine klare Transparenz über die Verwendung der Mittel ermöglicht.

Herr Meesters hat es angesprochen: Auch die Straffung der Jagdverwaltung wird jetzt vollzogen, weil die Mittel der Jagdabgabe nicht mehr zur Mitfinanzierung der Oberen Jagdbehörde verwendet werden dürfen. Wir halten es allerdings auch für einen Schritt, der die Jagdverwaltung insgesamt verbessern wird.

Wir verlängern das Jagdrecht noch einmal um ein halbes Jahr. Das ist unserer Meinung nach ein völlig ausreichender Zeitraum, um den Prozess abzuschließen. Wir haben einen langen Dialogprozess hinter uns. Ich glaube, dass wir allen Beteiligten hinreichend Gelegenheit gegeben haben, sich einzubringen. Von daher macht es auch Sinn, dass wir das Jagdrecht wirklich auf die Zielgerade bringen und nicht noch einmal auf den Sankt-NimmerleinsTag verschieben, wie Sie von der CDU es gewollt haben.

Herr Kollege, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Deppe?

Ja, gerne.

Das ist nett von Ihnen. – Bitte schön, Herr Deppe.

Herr Kollege Rüße, Sie haben eben bei der Verwendung der Jagdabgabe darauf hingewiesen, dass Sie vorgesehen hätten, dass der Jagdbeirat mit einbezogen wird und über

die Verwendung der Jagdabgabe entscheidet. Haben wir dann zu erwarten, dass Sie gleich noch einen Änderungsantrag einbringen? Denn im Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, steht davon natürlich kein Wort.

Vielen Dank, Herr Kollege Deppe. – Das wird man untergesetzlich regeln. Das wissen Sie auch. Der Jagdbeirat wird entsprechend beteiligt.

Aus unserer Sicht ist dieser hier vorgelegte Gesetzentwurf ein erster kleiner Baustein, das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren und zu einem Jagdrecht zu kommen, das gesamtgesellschaftlich akzeptiert ist und nicht nur von einer einzelnen Gruppe, von den Jägern, vielleicht auch von ein paar anderen Gruppen. Was wir brauchen, ist, dass die gesamte Gesellschaft das Jagdrecht akzeptiert, damit die Jagd in Nordrhein-Westfalen eine Zukunft hat. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Rüße. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Busen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einer der Kernpunkte dieser Novelle – das ist schon deutlich geworden – ist die Neugestaltung der Jagdabgabe. Die Jagdabgabe ist wichtig und ihr Nutzen für die Jägerschaft im Kern unstrittig.

Umso erschreckender finde ich, wie leichtfertig RotGrün hier mit dieser Abgabe umgeht. Wir hatten eine Anhörung zur Novelle, bei der die Experten klar und deutlich gemacht haben, dass eine Sonderabgabe sehr sorgfältig begründet werden muss und eindeutig der Nutzen für die Abgabe und für die zahlende Gruppe im Vordergrund stehen muss.

Alle Experten hatten Zweifel an der Tauglichkeit und Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Fassung zur Jagdabgabe in dieser Novelle. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die bislang gültige Fassung zweimal moniert. Und alles, was Ihnen einfällt, um die Abgabe verfassungsgemäß zu gestalten, ist das Schlagwort Wildbrettvermarktung.

Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Minister. Glauben Sie, dass das Oberverwaltungsgericht durch diesen Zusatz beim nächsten Mal gnädiger wird? Sie laufen sehenden Auges in die Falle.

Ein so wichtiges Instrument wie die Jagdabgabe, mit der Natur und Tierschutz gefördert werden, mit der wichtige Leistungen für die Jägerschaft finanziert werden, diese Abgabe können Sie hier doch nicht so leichtfüßig auf tönerne Füße stellen. Bereits

die ersten Musterklagen gegen die Abgabe werden die Fehler in Ihrem Gesetz offenbaren.

Herr Minister, Sie sagen immer gern: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. – Aber in diesem Fall muss ich leider sagen: Es war weder gründlich noch schnell.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Es wäre wirklich schade, wenn die Jägerschaft durch diese Ignoranz am Ende auf die Mittel der Jagdabgabe verzichten müsste, weil sie erneut für unzulässig erklärt würde.

Deshalb unterstützen wir auch den Antrag der CDU. Diese Änderungen sind dringend notwendig, um die Jagdabgabe sicher zu erhalten. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Busen. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Rohwedder.

Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer draußen im Stream und hier im Saal! Die Piratenfraktion wird im Plenum wie auch schon im zuständigen Ausschuss der vorliegenden kleinen Jagdrechtsnovelle zustimmen.

Die in der Anhörung vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der Gruppennützigkeit der Verwendung von erhobenen Gebühren und Abgaben sehe ich mit der vorgeschlagenen Änderung in § 57 Abs. 3 zunächst einmal ausgeräumt – unter dem Vorbehalt, dass ich kein Jurist oder sogar Verfassungsexperte bin.

Aber immerhin besteht Handlungsbedarf – auch wegen des entsprechenden rechtlichen Hinweises des Oberverwaltungsgerichts aus dem Sommer 2012, der hier schon erwähnt wurde. Deshalb ist es richtig, damit nicht bis zum neuen Jagdgesetz zu warten.

Mit der Änderung der dreistufigen Struktur der Jagdbehörden in eine zweistufige verbinden wir auch die Hoffnung auf Kosteneinsparung bei verbesserter Effizienz. Wir teilen da nicht die im Ausschuss und die hier im Plenum vorgetragenen Bedenken der CDU. Insbesondere handelt es sich in unseren Augen nicht um eine Abstrafungsmaßnahme gegen die Forschungsstelle, wie es im Ausschuss formuliert wurde.

Ein Kompetenzverlust ist ebenfalls nicht zu erwarten. Denn die durch die Strukturreform nötigen Versetzungen führen nicht dazu, dass die Kompetenz der Mitarbeiter verloren geht. Sie sitzen nur in einer anderen Dienststelle mit einem anderen Namen.

Ihre Kompetenzen, die unbestritten sind, nehmen sie mit.

Der Laufzeitverlängerung des alten Jagdgesetzes um ein halbes Jahr stimmen wir ebenfalls zu, weil dadurch Zeit für einen besseren großen Wurf beim neuen ökologischen Landesjagdgesetz gewonnen wird. Besonders ergibt sich dadurch die Chance einer intensiveren Beteiligung aller Interessierten: der Jagdverbände, der Naturschutzorganisationen und der Tierschützer. Diese Partizipation ist uns wichtig. Deshalb: Zustimmung auch zu diesem Punkt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Rohwedder. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Remmel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt einfach machen, weil in der Debatte hier und im Ausschuss schon alles gesagt wurde. Das ist ein gutes Gesetz. Es gab eine gute Beratung und gute Änderungsanträge. Insofern kann die Landesregierung eigentlich nur Zustimmung empfehlen.

Anlass zur Diskussion gibt, dass ein Gesetz, das sich eher mit formal notwendigen Änderungen beschäftigt, so aufgeladen wird, um daraus eine polemische Zuspitzung zu machen. Deshalb muss man den einen oder anderen Vorwurf, der in dieser Debatte gemacht worden ist, geraderücken und richtigstellen.

Zum einen ist die Gesetzesänderung notwendig geworden, weil Gerichte entschieden haben, dass die Abgabe so, wie sie organisiert und verwendet wird, nämlich auch zur Finanzierung der öffentlichen Hand und der Verwaltung, nicht rechtens ist. Das wussten Sie auch schon während Ihrer Regierungszeit. Es ist auch nachweisbar, dass es schon in der Legislaturperiode 2005 bis 2010 Veränderungsvorschläge gegeben hat. Sie hatten nur nicht die politische Kraft, diese Vorschläge entsprechend umzusetzen. Das passiert jetzt formal mit diesem Gesetz.

(Beifall von Norwich Rüße [GRÜNE])

Zum Zweiten war und ist damit verbunden, dass sich, wenn man die Verwaltung nicht mehr daraus finanziert, automatisch die Frage einer zweistufigen Jagdverwaltung stellt. Das heißt, dass die mittlere Behörde, die derzeit beim Landesbetrieb Wald und Holz angesiedelt ist, aufgeteilt werden muss.

Daraus folgt die Frage: Was passiert mit den jagdlichen Organisationen, die noch beim Landesbetrieb verbleiben, und insbesondere mit der Forschungs

stelle? Auch für sie muss es eine gute organisatorische Anbindung geben. Wir kehren zurück zu der Organisation, die bis 2006 bestanden hat und mehr als 13 Jahre lang nicht schlecht gelaufen ist.

Im Übrigen ist sie fachlich auch zu rechtfertigen: Über 60 % der Arbeit der Forschungsstelle beschäftigt sich mit dem Offenland. Insofern ergeben sich gute Synergien mit den Naturschutzbehörden und den naturschutzfachlichen Fragestellungen, die beim LANUV organisiert sind. Das sind rein fachliche Organisationsfragen, die mit den Fragen, die Sie hier diskutiert haben, überhaupt nichts zu tun haben.

Auch mit der Abgabe will ich mich an dieser Stelle beschäftigen. Wir ändern überhaupt nichts an der Praxis, die auch die Vorgängerregierung ausgeübt hat und wie sie in vielen anderen Bundesländern – ich glaube: in fast allen Bundesländern – praktiziert wird. Die Abgabe ist gruppennützig zu verwenden. Das wird von der öffentlichen Hand organisiert.

Wir bringen zusätzliche Transparenz hinein, indem zukünftig auch der Landesjagdbeirat mit den wichtigen Förderentscheidungen befasst wird und hierzu seine Anregungen und Vorschläge machen kann. Das ist eine zusätzliche Stufe von Transparenz. Ich weiß nicht, was daran schlecht sein soll.

Ich darf abschließend daran erinnern, dass die Grundzüge des Gesetzes, also alles Wesentliche, das heute zur Abstimmung steht, vom Landesjagdbeirat am 5. Februar 2013 einstimmig verabschiedet worden ist. Insofern steht hier keine politische Streitfrage zur Abstimmung, sondern eine verwaltungsmäßig notwendige Umsetzung, die sich aus Gerichtsurteilen ergibt.

Ich bitte deshalb um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Herr Busen hat sich noch einmal gemeldet. Sie haben noch 2:31 Minuten Redezeit. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident! Ich will noch einmal ganz kurz auf den Minister eingehen. Sie sprechen von einer aufgeladenen und polemischen Diskussion. Natürlich ist die Diskussion aufgeladen. Es geht um viel Geld.