Protocol of the Session on February 19, 2014

Also lassen Sie uns heute nicht darauf herumreiten, warum Kommune A drin ist und Kommune B eventuell nicht. Es ist eine gute Verordnung für die Mieterinnen und Mieter in NRW. Wir halten den FDP

Antrag für wenig hilfreich, freuen uns aber auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung natürlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schemmer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die im FDPAntrag geäußerte Kritik an der KappungsgrenzenVerordnung teilen wir, wie es die meisten Fachleute im Wohnungsbereich tun. Herr Groschek – Frau Philipp, das gilt auch für Sie –: gut gemeint, schlecht gemacht. Oder anders herum: Der schlimmste Feind des Guten ist das gut Gemeinte. – Das sollte man vielleicht doch unterlassen.

Zur Historie: Zum 1. März 2013 ist das Mietrechtsänderungsgesetz der CDU/FDP-Regierung des Bundes in Kraft getreten. Darin wurden die Rechte der Vermieter bei Zwangsräumung von zahlungsunwilligen Mietern oder Mietnomaden gestärkt, und es wurden die Rechte, die berechtigten Interessen der Mieter gestärkt, so eben auch die Möglichkeit eröffnet, die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 % zu begrenzen. Vorher waren es 20 %.

Das Ganze findet aber unter bestimmten Voraussetzungen statt: Es muss Wohnungsmangel gegeben sein. Es muss an einer ausreichenden Versorgung fehlen. Es müssen angemessene Bedingungen gegeben sein, und insbesondere die Versorgung in dem Ort muss gefährdet sein. Dann sind die Landesregierungen gefragt, darauf zu reagieren.

Gucken wir uns einmal an, was die Bayern gemacht haben: Die haben die bundesgesetzliche Regelung, anders als in Nordrhein-Westfalen, sofort umgesetzt. Sie haben nicht erst Riesengutachten in Auftrag gegeben oder was auch immer, sondern sie haben sofort gehandelt. Sofort zu handeln und nicht zu schlafen, kann eine gute Lösung sein. Dort hat man die Kappungsgrenzenverordnung sofort in Kraft gesetzt, hier, wie gesagt, umständlich über ein Gutachten. Das Ergebnis: 15 % der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sollen betroffen sein, mit sogar 30 % der Einwohner.

Jetzt sehe ich mir einmal an, was mit den Gutachten ist, die der Bauminister in Auftrag gegeben hat. Ich erinnere an die Themen, über die wir gestern gesprochen haben, an angebliche Bedarfsniveaus für Mietwohnungsbaumaßnahmen.

Der gleiche Gutachter ist unter den gleichen falschen Voraussetzungen ist zu dem Ergebnis gekommen – Herr Ellerbrock, das ist für Sie ganz wichtig –, dass es in Duisburg einen zusätzlichen

Bedarf sowohl bei Miet- als auch bei Eigentumsmaßnahmen gibt, währenddessen zum Beispiel in Havixbeck vor den Toren Münsters – Havixbeck ist nicht weiter entfernt als andere Stadtteile zur Stadtmitte – festgestellt wird, dass es sowohl beim Miet- als auch beim Eigentumsbereich nur einen unterdurchschnittlichen Bedarf gibt. Also: Falsche Vorgaben für die Gutachten führen auch zu falschen Ergebnissen. So ist es auch hier bei der Kappungsgrenzenverordnung.

In angeblich 59 Kommunen soll es einen außergewöhnlichen Wohnungsbedarf geben. In angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, könnte dies durchaus sinnvoll sein. Das sind aber weniger.

Schauen wir uns doch einmal den Markt an. Wir haben die Zensusergebnisse. Leerstandsquoten über 3 % sagen uns, dass es dort keinen außergewöhnlichen Bedarf gibt. Schauen wir uns die Ergebnisse des Gutachtens an. Dort finden wir Emmerich, Kamp-Lintfort, Euskirchen, Rheine; Bottrop will ich nicht noch einmal vertiefen. Kurzum: Dort haben wir niedrige Kaltmieten – das ist auch gut so –, dort gibt es keinen außergewöhnlichen Bedarf. Mindestens bei den zwölf Kommunen, die oberhalb 3 % Leerstandsquote liegen, kann das so nicht richtig sein.

Nun sprach Frau Philipp davon, man müsste sich auch einmal vor Ort informieren. Ich habe unmittelbar, nachdem das Ganze in der Welt war, mit dem Bürgermeister von Raesfeld telefoniert, der mir sagte: Wohnbauflächen haben wir ausgewiesen; dort wird gebaut. Sollte sich in einer Gemeinde wie bei uns jemand trauen, die Mieten um 15 % zu erhöhen, beispielsweise von 5 € auf 5,75 €, wird es nicht lange dauern, bis die Wohnung leer ist, weil dann der Mieter dorthin zieht, wo ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht.

Kurzum: Bei der Kappungsgrenze machen Sie nichts anderes als bei der Wohnraumförderung. Während wir 2009/2010 noch über eine Milliarde € hatten,

(Jochen Ott [SPD]: Wofür? Lächerlich!)

haben Sie es 2012 gerade noch auf 550 Millionen € und im letzten Jahr gerade noch auf 500 Millionen € gebracht.

Ich sage Ihnen eines: Wer falsche Vorgaben macht, sich falsch orientiert und falsche Parameter setzt, der erreicht auch falsche Ergebnisse. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Kollege Schemmer, ich bin nicht dazu gekommen, möchte es jetzt gern nachholen, Sie zu fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen von Grünberg zulassen möchten.

Da Ihre Redezeit ansonsten zu Ende gewesen wäre, kann ich nachvollziehen, dass Sie das gern tun. – Herr Kollege von Grünberg, bitte.

Herr Schemmer, ist Ihnen klar, dass es bei dieser Kappungsgrenze um Mietverhältnisse geht, die mit ihrer Miete erheblich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, weil die oberste Grenze immer die ortsübliche Vergleichsmiete ist?

Das heißt, in Gemeinden mit ausgeglichenem Wohnungsmarkt wird es dazu kommen, dass es auf einmal Sprünge gibt, die meistens darin begründet sind, dass Vermieter über Jahre nicht die Miete angehoben haben und deren Erben sagen, dass sie jetzt eine erhebliche Mietanhebung möchten, oder wo es vorher öffentlich geförderte Wohnungen gegeben hat, die dann frei finanziert wurden, dies aber alles unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das passiert in allen Gemeinden. Deswegen ist es ärgerlich, dass durch Ihre Bundesregierung, die Sie damals mit geführt haben, diese Regelungen nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten. Die beschriebenen Situationen kommen überall vor. Deswegen ist es ärgerlich, dass in den Gemeinden, die jetzt nicht aufgenommen sind, diese Mieterhöhungen stattfinden. Dies ist misslich für die Menschen, deren Miete jedoch immer noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Am Anfang der Ausführungen des Kollegen von Grünberg war die Frage, die Sie jetzt beantworten, Herr Kollege Schemmer.

Ich habe jetzt wirklich einige Orientierungsprobleme, wie nun die Frage sein soll.

(Beifall von der CDU)

Ich will Ihnen noch einmal sagen: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein Parameter für eine Marktsituation.

Im Gegensatz dazu steht die Herangehensweise, die in etwa besagt, wir bräuchten staatlich verordnete Mieten. Jetzt haben Sie gestern auch noch über viele sonstige Rahmenbedingungen im Mietwohnungsbereich bis hin zur Zweckentfremdungsverordnung oder was auch immer gesprochen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn es eine rein staatliche Aufgabe ist, dann muss der Staat die Wohnungen bauen und erhalten und das Ganze vor sich hertreiben.

(Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Das haben wir noch relativ frisch bis vor 20 Jahren 200 km weiter östlich gesehen. Das Ergebnis war ein Desaster.

(Jochen Ott [SPD]: Freiwillige Miete! Schwachsinn!)

Deswegen kann ich nur sagen: Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen – eine dieser Rahmenbedingungen ist die ortsübliche Vergleichsmiete –, insbesondere dafür – das tun wir gerade nicht –, dass gebaut wird und wir nicht neue Restriktionen ins Feld führen. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Sie haben die Frage von Herrn von Grünberg gar nicht verstanden!)

Vielen Dank. So weit Frage und Antwort. – Jetzt hat Frau Kollegin Schneckenburger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren zunächst einmal nicht die Theorien des Kollegen Schemmer zur Wohnungsmarktentwicklung

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

das können wir noch machen –, sondern eigentlich diskutieren wir einen FDP-Antrag, der übrigens in der Überschrift suggeriert, die FDP wolle mit Betroffenen sprechen, was sie dann jedoch im Antrag nicht einlöst. Dazu sage ich gleich noch etwas.

(Christof Rasche [FDP]: Wir erfahren das ge- rade mit Ihnen, Frau Schneckenburger!)

Wer hat das „Mietpreisbremschen“ gemacht? – Gemacht haben es die Kollegen der FDP mit den Kollegen der CDU

(Jochen Ott [SPD]: Hört, hört!)

in der alten Bundesregierung.

(Jochen Ott [SPD]: So, so!)

Wie haben Sie es gemacht?

(Jochen Ott [SPD]: Schlecht haben sie es gemacht!)

Sie haben es als „Mietpreisbremschen“ gemacht. Sie haben es gemacht mit der Aufforderung an die Länder, regional ein Gebiet auszuweisen, in dem die Mietpreisbremse gilt. Sie haben noch dazu in ihr Gesetz hineingeschrieben, dass man das auf der Basis eines Gutachtens rechtlich sicher machen muss.

(Jochen Ott [SPD]: So ist es!)

Frau Kollegin, entschuldigen Sie. Es drängt den Kollegen Ellerbrock, Ihnen eine Frage stellen zu dürfen. Lassen Sie die zu?

Ich lasse die Frage des Kollegen Ellerbrock zu.