Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um den Kinder- und Jugendförderplan und dessen gesetzliche Grundlage, das Dritte Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, geht, könnten wir an dieser Stelle einfach betonen, dass es gut ist, dass die Kinder- und Jugendarbeit hier breite Unterstützung durch den Landtag erfährt.
Wir könnten darauf hinweisen, dass es lediglich um ein Nachvollziehen der Änderungen im Kinder- und Jugendförderplan durch den Gesetzgeber nun auch im Kinder- und Jugendförderungsgesetz geht.
Wir könnten die Stärkung der Beteiligung des zuständigen Fachausschusses unterstreichen. Diese sehen wir durchaus. Wir fanden sie auch schon im alten Gesetzentwurf ausreichend berücksichtigt. Jetzt ist sie noch einmal verstärkt worden.
Wir könnten an dieser Stelle betonen, dass die Aufnahme der Inklusion und der Vielfalt sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten uns Grünen besonders wichtig ist.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen: Das würde mir hier nicht reichen. Diesem Tag fiebere ich seit 2003 entgegen. Für den Beschluss dieses Gesetzentwurfs habe ich meiner Partei 2009 gesagt: Ich kandidiere. – Um das, was wir gleich beschließen werden, zu erreichen, hat es zwei erfolgreiche Volksinitiativen in Nordrhein-Westfalen gegeben.
Die Jüngeren auch. – Ich darf noch einmal daran erinnern: 2003 gab es die erste erfolgreiche Volksinitiative in NRW, nämlich „Jugend braucht Zukunft“, gegen die Kürzungen von 18 Millionen € im Kinder- und Jugendplan, wie er damals noch hieß. Innerhalb von acht Wochen sind 174.858 Unterschriften zusammengekommen. 2004 wurde dann das Kinder- und Jugendförderungsgesetz beschlossen – mit der Wiederaufstockung auf 96 Millionen €.
Das wurde dann im Mai 2005 nicht eingehalten. Daraufhin gab es im Mai 2006 die zweite Volksinitiative, und zwar „Jugend braucht Vertrauen“, mit 326.593 Unterschriften. Breit durch alle Gesellschaftsschichten und Orte hat also mehr als eine Viertelmillion Menschen gesagt: Wir wollen, dass die verbandliche Jugendarbeit, die offene Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit gestärkt werden. – Es gab auch mehr als 40 Resolutionen von Jugendhilfeausschüssen und Räten. Das sollte uns Verpflichtung sein, dies auch endlich umzusetzen.
Es ist ein Festtag für die Jugend in NordrheinWestfalen, dass wir das jetzt hier in so einem breiten Bündnis erreicht haben. Die Enthaltung der CDU finde ich konstruiert. Die Sportjugend würde sagen: Flach spielen, hoch gewinnen. – Das hat die Jugend an dieser Stelle erreicht.
Ich möchte Ihnen herzlich dafür danken, dass sich alle nach den schwierigen Diskussionen im Ausschuss nun zusammengefunden haben, um der Jugend den Rücken zu stärken. Mit diesen 100 Millionen € können jetzt viele Initiativen umgesetzt werden. Herr Kollege Kamieth, 40 % für Projekte sind selbstverständlich nicht in den Sand gesetzt, sondern wertvoll investiert und uns ein besonderes Anliegen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Altenkamp, vielen Dank für Ihren Wortbeitrag. Damit haben Sie gut in die Thematik eingeführt. Es ist auch wichtig, hier die Gemeinsamkeiten herauszustellen.
Ich möchte deswegen zu Beginn festhalten, wie sehr es mich freut, dass die Debatte, die wir damals in der Minderheitsregierung begonnen haben und bis heute fortgeführt haben, nun in diesem Prozess endet.
Die damalige Opposition hat nämlich die Diskussion über die Frage angestoßen: Inwieweit kann ein Ausschuss am Kinder- und Jugendförderplan beteiligt werden?
Deswegen finde ich den Gesetzentwurf gut. Wir haben uns als FDP-Fraktion auch entschieden, diese Änderung mitzutragen, weil es uns wichtig ist, dass der Haushaltsgesetzgeber nicht nur beteiligt wird, sondern dass der Kinder- und Jugendförderplan tatsächlich auch im Benehmen mit dem Haushaltsgesetzgeber aufgestellt und verabschiedet wird. Dieser Verantwortung muss sich ein Parlament auch stellen.
Frau Hanses, Sie haben weitere Punkte angesprochen, zum Beispiel die Festlegung auf 100 Millionen €. Ja, das ist richtig. Es ist auch gut, dass man diese Klarstellung noch einmal hineinschreibt. Es hat mich allerdings gewundert, dass Sie wieder die Debatte von damals aufmachen. Sie hätten vielleicht in einem Satz anmerken sollen, dass Sie seinerzeit in Regierungsverantwortung waren und das Problem nicht gelöst haben. Wir haben es zugege
benermaßen auch nicht gelöst. Das ist jetzt eine reine Klarstellung. Es verbessert faktisch bei den Kindern und Jugendlichen, den Betroffenen und den Verbänden erst einmal nichts.
Um Klarstellungen handelt es sich auch bei den Ausführungen zur Inklusion, zu den jungen Menschen mit Migrationshintergrund und unterschiedlichen Lebensentwürfen. Deswegen ist es in Ordnung, dass man das mit in das Gesetz hineinschreibt. Es ist auch richtig und wichtig, noch einmal klarzustellen, dass das Aufgabe des Kinder- und Jugendförderplans ist.
Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche, Herr Kollege Hafke. Frau Kollegin Hanses würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Herr Kollege Hafke, vielen Dank, dass Sie das zulassen. Ich möchte Sie kurz fragen, ob Sie mit mir der Auffassung sind, dass es ganz besonders wichtig ist, dass wir diese Schuldzuschreibungen nicht mehr machen.
Ich habe eben die Chronologie aufgeführt, um deutlich zu machen, dass es verschiedene Landesregierungen waren, die den Forderungen der Erhöhung und der Wiederaufstockung nicht entsprochen haben. Deshalb freue ich mich über den jetzt breiten Konsens. Ich habe auch bewusst nicht an die Haushaltsanträge der CDU oder der FDP der vergangenen Jahre erinnert. Das können die Zuschauerinnen und Zuschauer sicher selber tun.
Ich habe die Frage herausgehört, möchte aber sagen, dass damals SPD und Grüne in der Verantwortung waren und unter anderem die FDP maßgeblich mit Unterschriften für den Volksentscheid geworben hat und dazu beigetragen hat, dass diese Debatte ins Rollen gekommen ist.
Es ist gut, dass Sie noch einmal klargestellt haben, dass sich damals im Kern vielleicht alle politischen Parteien hätten anders verhalten sollen. Deswegen ist es umso besser, wenn man heute klarstellt, dass die 100 Millionen € für den Kinder- und Jugendförderplan richtig sind und dass die Gelder an den richtigen Stellen ankommen.
Wenn dann der Haushaltsgesetzgeber, so wie wir es verabschieden, tatsächlich mitsprechen kann, dann ist das ein guter Schritt im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Deswegen freue ich mich, dass
wir diesen Gesetzentwurf in dieser Art und Weise auf den Weg bringen. Die Debatte über den gesamten Themenkomplex hat jetzt dreieinhalb Jahre gedauert. Deswegen bin ich froh, dass wir im Kern diese Punkte für die nächste Legislatur vereinbart haben.
Ich freue mich, dass wir das so verabschieden. Im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist das ein guter Punkt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon einiges gehört. Ich werde mich auch relativ kurz fassen, gar nicht mehr ganz so viel zu dem Gesetzentwurf bzw. zu der Debatte sagen.
Was ich aber hervorheben möchte, ist Folgendes: Der Ablauf, den Frau Altenkamp zu Beginn noch einmal dargestellt hat, entspricht in etwa dem, was wir uns hier vorstellen. Es wird ein Gesetzentwurf eingereicht. Wir haben teilweise harte, schwierige Diskussionen. Aber am Ende steht ein vernünftiger Kompromiss, der von vier Fraktionen hier im Landtag getragen wird. Es ist schade dabei, dass sich die CDU dem am Ende nicht anschließen kann.
Ich glaube, Frau Kollegin Hanses hat es gerade gesagt: Der Grund erscheint mir auch konstruiert und nicht ganz so greifbar. Wie dem auch sei: Wir haben immerhin vier Fraktionen überzeugen können. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode, als wir über den Kinder- Jugendförderplan im Ausschuss gesprochen haben, diese Initiative als Piratenfraktion noch einmal angestoßen. CDU und FDP sind direkt mitgegangen, wofür ich außerordentlich dankbar bin. Ich finde es tatsächlich schön, dass wir in der weiteren Debatte auch Rot-Grün überzeugen konnten, dass hier etwas zu tun ist.
Frau Kollegin Hanses, persönlich natürlich Gratulation, dass dieses Ziel jetzt auch erreicht wurde, von dem Sie gerade hier noch einmal gesprochen haben. Die Verbesserungen, die wir jetzt noch eingeführt haben, durch den Änderungsantrag, der auf Ihren Wunsch hin aufgenommen wurde, sind auch genau richtig. Sie sind auch gut. Da bin ich außerordentlich dankbar, dass wir in diesen konstruktiven Prozess eintreten und tatsächlich noch entscheidende Verbesserungen herbeiführen konnten, nämlich die Erwähnung der Inklusion, die wir mit drin haben, die Thematik gleichgeschlechtlicher Sexualbeziehungen und zu guter Letzt die Festsetzung des Kinder- und Jugendförderplans.
Auf den Punkt will ich allerdings ganz kurz noch eingehen. Die 100 Millionen €, die wir jetzt als Betrag festgeschrieben haben, sind selbstverständlich besser als das, was wir vorher drin hatten. Selbstverständlich ist es gut, dass wir das gesetzlich festgelegt haben. Nichtsdestotrotz freue ich mich immer wieder auf die Diskussion, die wir haben werden.
Sie wissen und kennen unsere Einstellung dazu, dass der Kinder- und Jugendförderplan in der Größenordnung nach wie vor nicht ausreicht, dass wir auch bei den nächsten Haushaltsberatungen sicher wieder darauf eingehen und deutlich machen werden, dass ein Stillstand dieses Betrages nicht das gewünschte Ziel für die Kinder und Jugendlichen im Land sein kann. Auch da werden wir uns weiterhin konstruktiv in die Debatte einbringen.
Ich möchte mich noch einmal herzlich für den Beratungsverlauf bedanken. Wir werden gleich bei Tagesordnungspunkt 13 sehen, dass es auch anders sein kann, wenn ein Beratungsverlauf nicht so gut funktioniert. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank. Ich freue mich, dass wir gleich ein gutes Gesetz verabschieden werden. – In dem Sinne danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen werden, was die Landesregierung sehr begrüßt, drei zentrale Ziele verfolgt. Es gibt einmal die inhaltliche und fachliche Anpassung des Kinder- und Jugendfördergesetzes des Landes an die aktuellen Entwicklungen und Notwendigkeiten.
Auch ich möchte das Thema Inklusion noch einmal benennen. Mit der vorgesehenen Änderung werden die Anregungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Damit wird das Recht junger Menschen mit Behinderungen auf gleiche Teilhabe bei allen Maßnahmen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes betont.
Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf die bereits geübte Praxis auf, dass der zuständige Fachausschuss sich frühzeitig mit dem Entwurf eines Kinder- und Jugendförderplanes befassen kann. Und – das ist von den Vorrednerinnen und Vorrednern auch schon betont worden – es werden die 100 Millionen € für den Kinder- und Jugendförderplan im Gesetz festgeschrieben.
Mit diesem Gesetzentwurf wird den Akteuren in der Kinder- und Jugendarbeit nunmehr die Planungssicherheit bis 2017 bestätigt. Und diese Planungssicherheit ist sicherlich auch nötig, um eine nachhaltige Arbeit für Kinder und Jugendliche in NordrheinWestfalen aktiv gestalten zu können. Ich bin den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten sehr dankbar, dass sie sich hier zusammengefunden haben und die Jugendarbeit eine solche Anerkennung bei allen Fraktionen findet.
Es wäre auch schön gewesen – das möchte ich nicht verhehlen –, wenn sich auch die CDU aktiv in diese Initiative eingebracht hätte. Das wäre ein ganz starkes, überparteiliches Signal für NordrheinWestfalen gewesen.