Protocol of the Session on February 19, 2014

FDP-Landtagsfraktion auf Ihre aktuelle Stellungnahme Drucksache 16/4949 bezogen. Darin führen Sie aus, Sie bräuchten noch ein Jahr länger, bis Mitte 2015. Wenn Sie das heute vor dem Parlament revidiert und klargestellt haben, dass es beim alten Fahrplan bleibe, ist das sicherlich ein Fortschritt.

Meine Frage betrifft dieselbe Landtagsdrucksache, denn darin problematisieren Sie die Veröffentlichungsmöglichkeiten in den Public-Corporate

Governance-Berichten, die jede Gesellschaft herausgeben soll. Das betrifft einen ähnlichen Sachverhalt wie im Sparkassenbereich, nämlich die Umsetzung der Transparenz. Spätestens wenn es zur Neuentsendung von Mitgliedern kommt, haben Sie doch die Möglichkeit, die Einwilligung, dass die Informationen veröffentlicht werden dürfen, zum Gegenstand der Entsendung zu machen – auch der Bestellung von Leitungsmitgliedern. Daher frage ich Sie: Möchten Sie dieses Instrument nutzen, damit Sie Rechtsklarheit haben, dass das, was eigentlich in den Bericht hinein soll, hinterher dort auch geregelt ist?

Herr Minister, bitte schön.

Ich habe es eben schon gesagt: Wenn jetzt Entscheidungen getroffen werden, dann haben die Vertreter des Landes darauf hinzuwirken.

Ich muss noch einmal sagen: Auch bei den Sparkassen haben wir eine Regel verabschiedet und uns angeschaut, wie diejenigen, von denen man annehmen darf und annehmen muss, dass ihnen Regeln bekannt sind – es ist nicht so, dass in diesen Unternehmen noch nicht bekannt wäre, dass es einen Kodex gibt –, diese Regeln anwenden. Wenn diese Regeln offenkundig nicht angewendet werden, ist mit dem entsprechenden Tonfall deutlich zu machen, dass dieser Erwartung nachzukommen ist.

Ich habe im Augenblick bei den Unternehmen, über die wir jetzt reden, nicht den Eindruck, dass sie sich verweigern. Ich habe den Eindruck, dass sie in unterschiedlicher Taktfolge ihre Gremiensitzungen abzuhalten und ihre Entscheidungen zu treffen haben, dass Rechtsakte und Beurkundungen notwendig sind und nach und nach die tatsächlichen Fälle eintreten.

Dem gehen wir nach. Das beobachten wir. Deswegen sage ich noch einmal: Wir werden berichten, wie die Regeln eingehalten werden. Sollten sich dann Abweichungen zeigen, werden wir deutlich machen, dass wir damit nicht einverstanden sind.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt bekommt Herr Witzel noch einmal die Gelegenheit zur Nachfrage. Er hat als Fragesteller ja drei Möglichkeiten dazu.

Vielen Dank noch einmal, Frau Präsidentin. – Ich habe eine letzte Frage, Herr Finanzminister, zum Anwendungsbereich des Public Corporate Governance Kodex für die Anstalten öffentlichen Rechts, bei denen das Land die Aufsichtsfunktion innehat: Halten Sie es für richtig und finden die Vorschriften auch Anwendung auf Sparkassen, Provinzial oder andere Gesellschaften im Finanzsektor?

Herr Minister.

Wir reden bei diesem Corporate Governance Kodex über Landesbeteiligungen und nicht über andere Konstruktionen. Dass Corporate Governance insgesamt richtig und wichtig ist, ist unstreitig. Wir haben jetzt ein Regelwerk, in denen diejenigen, die nicht diesen Kriterien unterfallen, zunächst einmal nicht angesprochen sind.

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fragestunde hat exakt 60 Minuten und 11 Sekunden gedauert. Gemäß unserer Geschäftsordnung soll die Fragestunde 60 Minuten nicht überschreiten. Daher lasse ich keine weitere Frage mehr zu.

Wir haben allerdings noch die

Mündliche Anfrage 36

des Abgeordneten Karlheinz Busen von der FDPFraktion. Herr Kollege, möchten Sie die Anfrage schriftlich beantwortet haben, oder sollen wir sie auf die nächste Sitzung verlagern?

(Karlheinz Busen [FDP]: Ich möchte sie lieber auf die nächste Sitzung verlagern!)

Dann tun wir das. Die Antwort ist auf die nächste Sitzung verlagert. – Damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Ich rufe auf:

9 Gesetz zur Änderung des Dritten Ausfüh

rungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3440

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 16/5056 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Altenkamp das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja schon ein bisschen länger hier im Haus, nämlich seit 2000. Deshalb glaube ich, anfangen zu können mit meinem Beitrag, indem ich sage, dass ich mich freue, dass wir hier nach doch einigermaßen längerer Zeit endlich mal wieder dazu kommen, über Jugendpolitik zu diskutieren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das ist nämlich in den letzten Jahren ein bisschen zu kurz gekommen. Daran kann man sehen, dass man das Gute zwar wollen kann, aber am Ende auch dazu beitragen kann, dass es thematisch etwas in den Hintergrund rückt.

Ich glaube, dass wir mit dem Kinder- und Jugendförderplan in Nordrhein-Westfalen ein sehr, sehr gutes und auch bundesweit hochgeachtetes Instrument haben, die Jugendpolitik in NordrheinWestfalen zu fördern, und es mit dem begleitenden Gesetz, dem Kinder- und Jugendfördergesetz, in Nordrhein-Westfalen mit damals großer inhaltlicher Einigkeit auch geschafft haben, die Kinder- und Jugendpolitik in Nordrhein-Westfalen in sehr, sehr sichere Leitplanken zu bringen.

Aber leider hat diese sehr sichere Struktur dann dazu geführt, dass es immer seltener etwas gab, worüber wir diskutieren konnten. So ist die Jugendpolitik häufig im Plenum etwas in den Hintergrund gerückt, obschon sie natürlich ein wichtiges Politikfeld für dieses Haus und für die jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen ist.

Insgesamt, muss ich sagen, ist der Prozess, der zu dem heute vorliegenden Änderungsgesetz geführt hat, ein sehr guter gewesen. Sie wissen es. Ich habe beim ersten Aufschlag des Antrags noch sehr kritisch gefragt, was das wohl soll und ob es den Antragstellern darum ginge, dass sie in Zukunft wieder Schleifchen durchschneiden können.

Aber ich muss sagen: Die weitere Diskussion, die ich dann erlebt habe, die zu dem heute wahrscheinlich mit großer Mehrheit getragenen Änderungsgesetz geführt hat, hat mich eines Besseren belehrt. Ich stehe hier und kann das auch ganz offen sagen. Ich fand, das war eine sehr gute und sehr wichtige Diskussion, die am Ende – das ist ja das Entscheidende – auch gute Ergebnisse erzielt hat. Denn nicht nur die Lebenslagen des Jahres 2013/2014 haben Eingang gefunden in den Kinder- und Jugendförderplan, sondern wir sind auch dazu gekommen, dass die Summe im Gesetz festgeschrieben worden ist. Da hatten wir ja immer noch die alte Summe. Das ist ein gutes Signal in Richtung der Verbände. Insgesamt, glaube ich, ist die Jugendpolitik hier in Nordrhein-Westfalen aus diesem Diskus

sionsprozess am Ende auch gestärkt hervorgegangen.

Uneinigkeit herrscht lediglich – aber das will ich den Kollegen jetzt nicht vorwegnehmen – über die Frage, wie unser Ausschuss beteiligt werden soll. Ich meine, das, was wir da diskutiert haben, ist für alle Beteiligten ein akzeptables Vorgehen. Denn am Ende muss uns doch der Beteiligungsprozess der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der Verbände so viel wert sein, dass wir sagen: Es gibt einen Zeitpunkt, zu dem sich der Ausschuss mit dem Kinder- und Jugendförderplan und den Planungen und Projekten beschäftigt. Aber der Zeitpunkt, zu dem das Benehmen herzustellen ist, ist, glaube ich, in akzeptabler Art und Weise im Gesetz geregelt. Natürlich bleibt es dem Haushaltsgesetzgeber auch völlig unbenommen, im Rahmen der Haushaltsberatungen immer wieder darüber zu diskutieren, was, warum, wie mit welchen Schwerpunkten gefördert werden soll.

Meine Damen und Herren, ich kann also sagen, wir haben einen wirklich guten Prozess hinter uns. Die Tatsache, dass die Kollegen der CDU im Ausschuss angekündigt haben, dass sie den Prozess insofern auch mit uns abschließen wollen, als sie nicht dagegen stimmen, sondern sich enthalten werden, ist auch ein Ausweis dafür, dass wir nach langen Jahren auch weiterhin den breiten Konsens in der Kinder- und Jugendpolitik, insbesondere der Jugendpolitik, hier in diesem Haus haben aufrechterhalten können. Dafür herzlichen Dank! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Altenkamp. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Kamieth.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Altenkamp hat das Versöhnliche schon vorangestellt. Das ist grundsätzlich auch richtig.

Trotzdem, meine Damen und Herren: In unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Dritten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes forderten wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten eine Beteiligungsregelung, die genauer definiert, in welcher Form und inwieweit der Landtag bzw. die Mitglieder des zuständigen Ausschusses bei der Erstellung des Planes zu beteiligen sind. Diesen Entwurf wollen wir als CDU-Fraktion aufrechterhalten.

Den Änderungsantrag der anderen Fraktionen können wir nicht unterstützen, da er weit hinter unserer Kernforderung zurückbleibt. Wir wollen, dass der zuständige Ausschuss bei den Planungen eingebunden und bei der Aufstellung beteiligt wird.

(Beifall von der CDU)

Sie haben recht, Frau Altenkamp: Der Änderungsantrag tut uns nicht weh, da er andere Aspekte anspricht. Aber er verwässert unser ursprüngliches Ziel. Deswegen werden wir uns in der Tat bei der Abstimmung enthalten.

Der Änderungsantrag ist überfrachtet mit anderen Themen, denen wir durchaus offen gegenüberstehen, denen wir auch teilweise zustimmen könnten. Das ursprüngliche Thema aber war: Wie kann sich der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend stärker bei der Erstellung und Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans einbringen, und wie wird er angemessen beteiligt? Dieses Anliegen haben wir in dem Ursprungsentwurf eindeutig artikuliert.

Der Änderungsantrag geht nun etwas zurück. Darin gibt es keine Beteiligung und auch keine ausreichende Einbindung des zuständigen Ausschusses. Damit ist unsere Perspektive, unsere Zielsetzung sowohl in Abs. 1 als auch in Abs. 2 der Regelung, ein Benehmen mit dem Ausschuss herzustellen, nicht erfüllt. Deswegen werden wir uns an diesem Punkt enthalten, weil unser ursprüngliches Ziel nicht erreicht ist.

(Beifall von der CDU)

Soweit die Frage der Festschreibung der 1 Million € für die Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen wird, hätten wir auch gerne das Problem angesprochen, das die Träger natürlich im Hinblick auf die Kostensteigerungen haben.

Weiterhin hätten wir im zuständigen Ausschuss gerne erörtert, ob man eine Lösung finden kann, damit man den Trägern eine sicherere Planung gewährleisten kann.

Nichts gegen die Festschreibung! Das war auch unsere Ursprungsforderung. Deswegen werden wir an dieser Stelle natürlich nicht Nein sagen. Aber wir hätten uns da eine sorgfältige Trennung der Themengebiete gewünscht.

Zur Klarstellung: Wir sind grundsätzlich nicht weit auseinander. Das ist ganz klar. Allerdings haben wir nur 60 % unserer Forderungen erfüllt gesehen. 40 % gehen den Bach herunter. Deswegen werden wir dieser an sich guten Sache nicht unsere Zustimmung geben, aber wir werden auch nicht dagegen stimmen. Weil wir gerne die klare Beteiligung unseres Ausschusses gehabt hätten, werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.