Problematisch ist jedoch aus Sicht der CDUFraktion, dass die Sicherheitsleistung für die Dauer ihrer Hinterlegung aus Landesmitteln verzinst wird, und zwar zu einem Zinssatz von 1 %. Einen solchen Zinssatz gewährt uns im Moment keine Bank. Im Gegenteil, bei einem Sparbuch bekämen wir vielleicht 0,1 oder 0,2 % Zinsen.
Wie die Landesregierung kürzlich in ihrer Antwort auf die Anfrage des Kollegen Wedel von der FDP mitgeteilt hat, hat das Land Nordrhein-Westfalen allein im vergangenen Jahr über 1 Million € für die Verzinsung hinterlegter Gelder aufwenden müssen.
Diese Kosten sollten wir uns angesichts der massiven Verschuldung unseres Bundeslandes nicht zuletzt im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler künftig sparen. Bereits neun Bundesländer haben diese Zinszahlungen inzwischen gestoppt, indem sie die Verzinsung hinterlegten Geldes aus ihren jeweiligen Hinterlegungsgesetzen gestrichen haben. Zuletzt hat sogar das grün-rot regierte Baden-Württemberg sein Hinterlegungsgesetz entsprechend geändert. Nur die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat dieses Einsparpotenzial bislang nicht erkannt – trotz Effizienzteam.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fordern wir als CDU-Fraktion, dass sich Nordrhein-Westfalen dem Beispiel anderer Bundesländer anschließt. Deshalb sieht unser Entwurf eine Streichung der Verzinsungspflicht im geltenden Hinterlegungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vor.
Die Verzinsungspflicht zu streichen, ist übrigens auch rechtlich unbedenklich. Ich verweise diesbezüglich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. Mai 2006, in dem ausdrücklich festgestellt wurde, dass keine verfassungsrechtliche Pflicht besteht, hinterlegtes Geld zu verzinsen.
Da sich dieser Gesetzentwurf strukturell langfristig als wirklich effektive Einsparmöglichkeit darstellt, gehe ich davon aus, dass wir in diesem Hohen Hause eine große Zustimmung erwarten dürfen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung, zunächst allerdings zur Überweisung in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank.
mieth, Sie haben das gerade so wunderbar vorgetragen und die Problematik noch einmal herausgearbeitet. Dank Ihres sehr kämpferischen Einsatzes am Rednerpult kann ich Ihnen signalisieren, dass die SPD-Fraktion Ihren Vorschlag mittragen wird.
Ich gehe davon aus, dass es durchaus vertretbar ist, hinterlegte Gelder künftig auch in NordrheinWestfalen nicht mehr zu verzinsen.
Sie haben eben ein bisschen darauf verwiesen, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Wedel das schon dargestellt und nicht nur die Zahlen genannt hat. Sie haben das nicht so ausdrücklich gesagt, aber ich möchte das noch einmal explizit sagen: Die Landesregierung hat am 13. Januar darauf hingewiesen, dass ein Gesetzentwurf des Justizministeriums in der Abstimmung ist. Am 22. Januar haben Sie uns dann – wahrscheinlich im Vorausblick, was da vielleicht kommen mag – einen Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt, dem wir, wie gesagt, durchaus positiv gegenüberstehen.
Der Überweisung werden wir sowieso zustimmen, und wir können sehr konstruktiv mit Ihrem Vorschlag umgehen.
Noch einen kleinen Hinweis an die Kollegen der Piraten, die uns im Parlament immer Rituale vorwerfen. Sie sehen vielleicht an diesem Beispiel, diese Rituale gibt es hier nicht, sondern wir haben gerade aus der Koalition der Einladung gelernt. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU, der Gesetzentwurf ist die erste gute Idee im Rechtsbereich in diesem Jahr, die von Ihnen kommt. Vielen Dank dafür.
Da vor mir zwei Anwälte gesprochen haben, möchte ich dem Parlament mitteilen, dass die Verzinsung von Hinterlegungsgeldern doch eher ein Spezialbereich ist, in den ich mich erst einmal einlesen musste, um festzustellen, dass der Vorschlag des Gesetzentwurfs in vielen Ländern schon gängige Praxis ist und auch das Ministerium in dem Bereich schon …
Nein, eben doch. Kollege Wolf hat doch dargestellt, dass das Haus sehr wohl von alleine darauf gekommen ist.
Wir möchten nicht überlegen, was zuerst war: Henne oder Ei. Das ist müßig. Wir wollen in der Sache weiterkommen. Es ist verfassungsrechtlich möglich, Hinterlegungsgelder nicht zu verzinsen; andere Länder nutzen das.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 12 Abs. 1 Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind hinterlegte Gelder über 10.000 € mit einem Zinssatz von 1 % jährlich zu verzinsen. Die Verzinsung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein gesetzlicher Grund zur Hinterlegung nicht vorgelegen hat.
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 13. Dezember 2013 hervorgeht, liegt der gesetzliche Zinssatz für hinterlegte Gelder damit deutlich über der durchschnittlichen marktüblichen Verzinsungen von Bankeinlagen deutscher Kreditinstitute mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren.
Dass dies zu Fehlanreizen führen kann, liegt nahe. So sind auch die Ausgaben des Landes für die Verzinsung hinterlegter Gelder im letzten Jahr von knapp 600.000 € auf über 1 Million € gestiegen. Im Haushalt 2014 sind dagegen für diesen Zweck gerade einmal 660.000 € veranschlagt.
Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – also mehr als die Hälfte der deutschen Bundesländer – haben die Verzinsung hinterlegter Gelder bereits heute ausdrücklich ausgeschlossen.
Nachdem in der Ausgabe der „Wirtschaftswoche“ vom 25. November letzten Jahres noch berichtet wurde, Nordrhein-Westfalen wolle an der Verzinsung von 1 % festhalten, hat sich die Landesregierung nunmehr eines Besseren besonnen und auf meine Kleine Anfrage hin mitgeteilt, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Verzinsungspflicht erstellt zu haben, der derzeit abgestimmt werde.
Die CDU hat dadurch inspiriert innerhalb weniger Tage den Gesetzentwurf, den wir heute beraten, von Baden-Württemberg abgeschrieben und eingebracht. Nach dem von Hessen abgekupferten Entwurfs des Strafvollzugsgesetzes kommen Sie ja langsam in Übung, meine Damen und Herren von der Union.
Das macht das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen allerdings nicht minder berechtigt. Denn neben der nachhaltigen Entlastung des Landeshaushalts spricht für die Abschaffung der Hinterlegungszinsen der nicht unerhebliche Verwaltungsaufwand, der mit der genauen Berechnung und Auszahlung der Zinsen im Einzelfall verbunden ist.
Da wir uns in dieser Frage zwischen den Fraktionen einig sind, freue ich mich auf eine zügige und konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen im Saal und zu Hause! Große Koalition quer durch alle Fraktionen? Man sollte es fast nicht für möglich halten bei einem Gesetzentwurf, die die CDU in Zeiten einer rot-grün geführten Landesregierung hier einbringt.
Frau Beer, wollen wir ein bisschen Konfrontation spielen, wo doch alle so einig sind? Lassen wir das doch einfach dabei. Herr Kollege Wolf, Sie haben völlig recht …