Noch ein paar Sätze zum Thema „Open Government“, weil wir die Haushaltsberatungen, die für den großen Einzelplan 03 eigentlich viel zu kurz angesetzt sind, in Verbindung mit dem Antrag der Piraten zu Open Data führen.
Die Koalition hat vereinbart, dass wir eine OpenGovernment-Strategie mit den Zielen Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit brauchen. Diese Strategie soll im Januar 2014 verabschiedet werden. Wir haben das auch finanziell noch einmal untermauert. SPD und Grüne haben entsprechende Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht. Wir
stellen ein bisschen mehr als 1 Million € – das finde ich sehr viel, wenn man sich insgesamt anguckt, unter welchen Sparzwängen wir stehen – für die Open-Government-Strategie zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen mit den anderen Fraktionen dazu und haben auch noch das Informationsfreiheitsgesetz vor uns, das wir weiterentwickeln wollen zu einem Transparenzgesetz. Wir freuen uns auf die Diskussion dazu. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schäffer, die Zeit ist wirklich zu kurz, um alle Punkte zusammen zu beraten. Ich mache einen kleinen Zeitsprung zum Juni dieses Jahres. Da sagte Innenminister Jäger anlässlich der Freischaltung des Internetportals für die Onlinebewerbungen bei der Polizei NRW: Wir wollen die besten und motiviertesten Absolventen eines jeden Jahrgangs.
Ein frommer Wunsch, denn um im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte bestehen zu können, ist es unerlässlich, im Einzelplan 03 auch den passenden Rahmen für die Mitarbeiter zu schaffen. Genau diesen Mitarbeitern haben wir in den letzten Jahren mit Kürzungen und Personalabbau eine Menge zugemutet. Im Haushaltsplan sucht man vergebens nach Verbesserungen. Dass Polizei und Feuerwehr dennoch Großartiges leisten und für ein hohes Sicherheitsniveau in diesem Land sorgen, ist ihnen hoch anzurechnen. – Dafür ein aufrichtiger Dank.
Die Probleme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich dabei nicht verringert, sondern sind größer und vielschichtiger geworden. Die zusätzlichen Polizisten, gerade einmal 1.400, sollen für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen eingesetzt werden, gegen die organisierte Kriminalität, für mehr Prävention, für mehr Blitzmarathons und auch für die Bekämpfung der Einbruchsdiebstähle, die zunehmen.
Gleichzeitig aber bleibt das Dienstrecht auf der Strecke. Die Beamtinnen und Beamten in diesem Land haben es verdient, dass sieben Jahre nach der Föderalismusreform endlich ein neues, auf das Land NRW angepasstes Dienstrecht auf den Weg gebracht wird. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig
hätte im Haushalt entsprechend abgebildet werden müssen. Bislang sehe ich hier aber nichts, obwohl Ihnen die erschreckenden Zahlen mit unserer Großen Anfrage schwarz auf weiß präsentiert wurden.
Sicherheit sollte auch kein Privileg für Menschen werden, die das nötige Kleingeld in der Tasche haben, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen gelten. Der Trend geht jedoch derzeit hin zur Rekrutierung von privaten Sicherheitsleuten, wobei das Motto „Privat vor Staat“ der Vorgängerregierung offensichtlich wieder aufgegriffen wird. Genau das wollten Sie, liebe Landesregierung, doch endlich stoppen. Oder irre ich mich da? Wie dem auch sei, durch diesen Trend wird bei einigen Bürgerinnen und Bürgern ein rein subjektives Sicherheitsgefühl geschaffen, während sich die Kriminalität vielleicht einfach nur in Wohnbereiche verlagert, in denen man sich keine privaten Sicherheitsdienste leisten kann. Ich frage Sie, sehr geehrte Damen und Herren – damit bin ich auch bei Herrn Kruse –: Sind wir auf dem Weg in eine Zweiklassensicherheitsgesellschaft?
Wir begrüßen die Erhöhung der Mittel für Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Das ist gut, und es ist angesichts der Anzahl der Menschen, die Schutz suchen, auch selbstverständlich, dass das Land mehr Geld zur Verfügung stellt. Es reicht aber vorne und hinten nicht. Im Moment stellt die Flüchtlingsversorgung die Kommunen vor große Herausforderungen. Innenminister Jäger hat es schon einmal angemerkt: Zug um Zug müssen die Kommunen hier mehr entlastet werden. Darüber werden wir noch an anderer Stelle zu beraten haben.
Zuletzt komme ich zu unserem politischen Antrag, der hier mitberaten wird, der mit unserem Haushaltsänderungsantrag einhergeht: Open Data braucht klare Regeln und Strukturen, um das volle Potenzial auszuschöpfen. Dafür brauchen wir einen Leitfaden, der es allen Kommunen ermöglicht, einheitlich mit dem Thema „Open Data“ umzugehen, insbesondere im Bereich der Lizenzierung und der Formatierung. Wie in unserem Entwurf zum Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen beschrieben, wäre es erstrebenswert, dies zusammen mit den Kommunen zu entwickeln, um die positiven Erfahrungen der Pioniere auf diesem Gebiet einfließen zu lassen.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass auch technisch gesehen Standards etabliert werden und Kommunen bei der Veröffentlichung von Daten nicht alleingelassen werden. Die von uns geforderte Open-Data-Plattform soll den Kommunen daher kostenneutral zur Verfügung gestellt werden. Damit ist sichergestellt, dass diese Plattform auch einheitliche Schnittstellen hat. Aus unserer Sicht sind das die Grundvoraussetzungen, um überhaupt weiter über Open Data in NRW sprechen zu können. Es hilft nicht, wie bereits durchgesickert, mehrere Hun
Was den Haushaltsplan angeht, empfehle ich meiner Fraktion, diesen in der jetzigen Form abzulehnen, und freue mich auf die Beratungen zu unserem Antrag „Open Data“ in den Ausschüssen. – Danke schön.
Danke sehr, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren hat der Einzelplan 03 eine große Aufmerksamkeit erzielt. Er ist damals von den Oppositionsparteien abgelehnt worden, was bekanntermaßen Neuwahlen in diesem Bundesland ausgelöst hat.
Heute, bei dem Niveau der Debatte über den Einzelplan 03 – das gilt zumindest in Teilen –, kann man froh sein, dass sie um 19:36 Uhr stattfindet und viele Bürgerinnen und Bürger sie nicht mehr mitbekommen; denn das, was hier zum Teil vorgetragen worden ist,
trägt dem Stellenwert, den die Sicherheit in der nordrhein-westfälischen Landespolitik haben sollte und wie man mit Polizeibeamtinnen und -beamten in diesem Land umgehen sollte, überhaupt nicht mehr Rechnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben all dem, was uns trennt: Versuchen wir uns doch einmal auf das zu konzentrieren, was uns möglicherweise einen könnte. Einen könnte uns vielleicht der Grundsatz, dass trotz aller Haushaltsschwierigkeiten im Bereich der inneren Sicherheit in diesem Land möglichst nicht gespart werden sollte, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, mit den vorhandenen Mitteln dafür zu sorgen, dass in diesem Bundesland die Bürgerinnen und Bürger sicher leben können.
Was uns auch noch einen sollte, ist die Tatsache, dass wir, wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, dass die Menschen möglichst sicher leben, eine leistungsstarke Polizei in Nordrhein-Westfalen brauchen.
Wenn wir uns einig sind, wenn es um die Sicherheit der Menschen in diesem Land geht, geht es auch darum, dass wir einen leistungsstarken Brandschutz und eine gut aufgestellte Feuerwehr in diesem Land
Jetzt geht es aber um die Frage: Wie wollen wir diese beiden Ziele, wenn es um die Sicherheit der Menschen in diesem Land geht, erreichen? – Da beginnt meines Erachtens das Trennende, da beginnt das, was uns von der schwarz-gelben Vorgängerregierung unterscheidet. Ich werfe Ihnen jetzt ein Stichwort zu, Herr Kruse, auf das ich gleich zurückkommen werde. Ich gebe Ihnen ein, zwei Minuten Zeit, darüber nachzudenken:
Bootcamps für Jugendliche. – Unser Stichwort lautet: Prävention. Oder anders gesagt: Wir handeln jetzt für die Zukunft Nordrhein-Westfalens.
Wir stellen seit 2011 deutlich mehr Polizeibeamtinnen und -beamte ein: zuerst 1.400, in diesem Jahr 1.477, und der Haushaltsplanentwurf sieht 1.500 Einstellungen für das kommende Jahr vor. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass in Ihrer Regierungsverantwortung im Jahr 2006 ein Altersbericht der Polizei vorgelegt wurde, in dem zu lesen stand, dass, würden die Einstellungszahlen nicht sofort und drastisch erhöht, eine demografische Lücke auf uns zurollen würde.
Herr Dr. Orth, es mag ja sein, dass Sie entscheiden, in Ihrer Kanzlei nicht jetzt jemanden einzustellen, den Sie möglicherweise erst in zehn Jahren brauchen. Aber eine Organisation mit 45.000 Frauen und Männern, bei der wir heute einstellen müssen, um in zehn, 20 und 30 Jahren die notwendige Sicherheit in diesem Land gewährleistet zu wissen, mit der Einstellungspolitik Ihrer Kanzlei zu vergleichen, zeigt, dass Sie offensichtlich die Tragweite Ihres Handelns nicht ganz begriffen haben.
Sie haben eine personelle Lücke bei der Polizei von 2.500 Beamtinnen und Beamten durch zu wenige Einstellungen in Ihrer Regierungszeit zu verantworten.
Jetzt ergänze ich noch: Sie fordern, wie Kollege Stotko zu Recht herausgearbeitet hat, in den nächsten Jahren die Zahl der Polizeibeamtinnen
und -beamten in diesem Land um weitere 1.600 abzubauen, wohl wissend, welche demografische Lücke auf uns zukommt.
Herr Dr. Orth, ich will nicht auf das eingehen und nicht bewerten, was Sie alles, auch in meine Richtung, vorgetragen haben.
Aber eine nahezu dümmliche Aussage darf hier nicht stehenbleiben. Sie haben gerade behauptet: Wenn man in Köln den Notruf wählt, ist da stets besetzt. – Herr Dr. Orth, zurzeit sitzt da Polizeihauptkommissar Markus Stinner als Dienstgruppenleiter mit zehn weiteren Beamtinnen und Beamten und nimmt Notrufe in der Stadt Köln entgegen.
Herr Dr. Orth, Sie können sich gerne davon überzeugen, dass jeder Anruf durchgestellt wird. Ich will Sie aber warnen: Wenn das aber geschieht, um dümmlichen Schabernack mit der Polizei zu treiben, ist das – das wissen Sie als Jurist hoffentlich – strafbewehrt.