Protocol of the Session on November 27, 2013

In der Justiz würde das bedeuten: Die 4,7 Millionen € Fördermittel, die wir ausgeben, werden um 940.000 € gekürzt. Dann müssen Sie aber auch die Frage beantworten: Wo wollen Sie da kürzen? Wollen Sie bei der Behandlung von Sexualstraftätern kürzen? Wollen Sie in den Jugendarrestanstalten beim Übergangsmanagement kürzen? Oder wollen Sie sogar das schwarz-gelbe Projekt „Vollzug in freien Formen“ einstellen? Die Frage müssen Sie beantworten. Darauf habe ich noch keine Antwort gehört.

Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Haushaltsentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Wedel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was muss eine gute Justiz in und für NRW leisten? Was sind die berechtigten Erwartungen seitens der Bürger, der Unternehmen, der in der Justiz Beschäftigten sowie der anderen Organe der Rechtspflege, beispielsweise der Anwälte und Notare? Was dürfen die, die NRW ausmachen, vom Recht zu Recht erwarten?

Ich sage für die FDP: Um eine qualitativ hochwertig funktionierende Justiz im Interesse der Menschen und zur Stärkung der Wirtschaftskraft unseres Landes zu gewährleisten, braucht es mehr als das, was Rot-Grün hier als Schwerpunkte vorlegt. Aus Zeitgründen nenne ich hier nur wenige Beispiele.

Erstens. Wir erwarten die Vorlage eines detaillierten Masterplans mit zeitlich konkreten Meilensteinen, wann und wie der elektronische Rechtsverkehr in NRW konkret umgesetzt werden soll. Insbesondere die professionellen Einreicher brauchen hier Verlässlichkeit.

Zweitens. Gefangene und Verteidiger erwarten zu Recht, dass mehr als sieben Jahre nach Inkrafttre

ten der Föderalismusreform die Landesregierung endlich ihren Entwurf des Strafvollzugsgesetzes NRW vorlegt. Ihnen, Herr Minister, ist es indes wichtiger, populistisch im Bundestagswahlkampf einen Gesetzentwurf für ein Unternehmensstrafrecht zu präsentieren, das dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zufolge in der Schublade verschwinden wird.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh!)

Drittens. Richter, Staatsanwälte und auch alle anderen Beschäftigten ab A11 erwarten zu Recht, anständig bezahlt zu werden. – Herr Minister, Sie haben als Justizminister versagt, weil Sie nicht nur die Interessen Ihrer Justizbeschäftigten am Kabinettstisch schlecht vertreten haben, sondern als Justizminister ein voraussichtlich verfassungswidriges Gesetz nicht mit aller Kraft verhindert haben.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Engagierte Richter und Staatsanwälte werden von Rot-Grün als angebliche Besserverdiener von Besoldungserhöhungen ausgegrenzt, erleben reale Gehaltskürzungen und eine Demotivation erster Güte durch ihren Dienstherrn.

Meine Damen und Herren! Bürger, Unternehmer, Handwerker, Selbstständige – sie alle wollen und müssen ihr Recht notfalls nicht nur schnell gerichtlich durchsetzen können. Nicht selten sind ansonsten damit Existenzfragen verbunden. Sie alle erwarten zu Recht, dass ihr Eigentum und ihre persönliche Unversehrtheit bestmöglich geschützt werden. Sprich: dass Straftaten schnell und konsequent aufgeklärt und geahndet werden.

In Ihren Schwerpunkten für 2014 kommt eine effektive Strafverfolgung aber zu kurz. Als Herrin des Ermittlungsverfahrens kommt den Staatsanwaltschaften neben der Polizei im Kampf gegen die Kriminalität eine wichtige Aufgabe zu. Die Realität in Nordrhein-Westfalen sind hingegen überlastete und unterbesetzte Staatsanwaltschaften. Einstellungen von Verfahren oder Deals im Strafverfahren werden als Notausgang gegen ansonsten überbordende Verfahrenszahlen und Ermittlungsaufwand genutzt.

Ein gerade pensionierter Kölner Oberstaatsanwalt für organisierte Kriminalität formulierte es jüngst drastisch: Es stehe 1:0 für das Verbrechen. Justiz und Polizei kapitulierten oft wegen mangelnder Ressourcen. – Das geht zulasten der Bürger, die etwa als Opfer von Einbrüchen vergeblich auf eine Ermittlung und Verurteilung eines Täters warten.

Wichtige und erfolgreiche Projekte gegen Kriminalität werden von der rot-grünen Landesregierung nicht oder nur schleppend weitergeführt. Nehmen wir etwa die Häuser des Jugendrechts.

Beim Jugendarrest ist die Dauer bis zum Arrestantritt immer noch viel zu lange. Die Sanktion folgt viel zu spät auf die Tat. Weder will der Justizminister Optimierungsmaßnahmen ergreifen noch selbst einen Überblick darüber haben, wie lange die Warte

zeiten sind. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist dagegen vereinbart – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Wird ein junger Mensch straffällig, soll die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen.“

Daran müssen Sie sich messen lassen, Herr Minister. – Auch eine ausreichende pädagogische und personelle Betreuung wurde von Rot-Grün verweigert.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das Gegenteil ist der Fall!)

In den Arresträumen bei den Amtsgerichten herrschen abenteuerliche Zustände, wie Bedienstete berichten. Dort sollen Mitarbeiter alleine von freitags abends bis sonntags für die Arrestanten zuständig sein, und zwar für Bewachung, Beschäftigung und Verpflegung. Das ist Verwahrvollzug der banalsten Art! – Diesem Thema müssen Sie sich nun widmen, Herr Minister, nachdem Sie die von Ihnen angestrebte Abschaffung von Kurz- und Freizeitarresten nicht haben durchsetzen können.

Meine Damen und Herren, die Justiz in NRW steht vor großen Herausforderungen. Auf viele wichtige Probleme gibt Rot-Grün keine zufriedenstellenden Antworten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Hanses das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer ein besonderes Vergnügen, nach Herrn Wedel zu sprechen. Es ist immer wieder eine Herausforderung. Herr Wedel, wir sind besonders auf Ihre Änderungsanträge gespannt, die im Fachausschuss bisher ausgeblieben sind.

(Zuruf)

Wir schauen es uns an und sind gespannt.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten heute die Einzelpläne des Haushalts 2014. Mit dem Einzelplan 04, der ein Volumen von 3,77 Milliarden € hat, sichern wir die Funktionsfähigkeit einer effektiven und bürgernahen Justiz und eines humanen und sicheren Strafvollzugs mit dem Ziel der Resozialisierung.

In diesem Einzelplan, der wie kein anderer Prävention und Intervention verbindet, stehen große Aufgaben bevor. Eine wirklich große Aufgabe der Justiz möchte ich nennen: die schrittweise Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte. Durch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die wir auch mit diesem

Haushalt schaffen, werden sich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Aufgabe widmen. Anders als die Opposition im Ausschuss vermutete, wird dieser Prozess noch bis 2021 andauern und dann abgeschlossen sein. Dann werden sich Synergien ergeben.

Zu den qualifizierten und motivierten Beschäftigten gehören auch die Justizwachtmeisterinnen

und -wachtmeister in Nordrhein-Westfalen. Bereits im Entwurf der Landesregierung waren weitere Stellen vorgesehen. Mit unserem rot-grünen Änderungsantrag für weitere Justizwachtmeister an den Fachgerichten setzen wir diesen Weg fort. Denn gerade Wachtmeisterinnen und Wachtmeister haben unsere Wertschätzung und faire Arbeitsbedingungen verdient. Wir werden private Sicherheitsdienste reduzieren, wo es geht. Kollege Wolf hatte die Poolbildung, die wir sehr begrüßen, schon angesprochen.

Wir beraten den Haushalt 2014 im Jahr 2013. Darüber bin ich deshalb besonders froh, weil es den freien Trägern, der Wohlfahrtspflege und der freien Straffälligenhilfe hilft, wenn Haushaltsmittel rechtzeitig zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen.

Jetzt möchte ich zum Kern meiner Ausführungen kommen. Unsere rot-grüne Haushaltspolitik ist fachlich getragen. Die Fachpolitik ist mit haushalterischem Augenmaß gesetzt. Das ist der große Unterschied zur CDU. Bei der CDU ist das in mehreren Bereichen völlig anders. Denn die 20%ige schrittweise Kürzung im Haushaltsantrag der CDU hat sehr wohl Auswirkungen auf die Justiz. Ich bin – ich weiß gar nicht, wie ich es nennen soll – verblüfft, schockiert und frage mich, ob Sie entweder glaubten, dass wir das nicht merken, oder ob Sie sich dessen selber nicht bewusst waren.

(Sven Wolf [SPD]: Selber nicht gemerkt!)

Sie nehmen im Haushaltsantrag zwar die Planstellen der Justiz aus. Aber es ist ein Schlag ins Gesicht der freien Straffälligenhilfe.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das ist ja noch viel perfider, als es Ihre Haushaltsanträge zum letzten Haushalt schon waren. „20 % auf alles“ – das hat schon bei Praktiker nicht funktioniert. Die Frage ist, was das alles im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs und der gemeinnützigen Arbeit bedeutet. Es wären im Justizhaushalt knapp 1 Million €, von denen wir jeden Cents sinnvoll ausgeben und auch brauchen.

Bei der Diskussion über den Haushalt des MAIS wurde das eben nicht angesprochen. Dort hätte es Auswirkungen auf die Betreuungsvereine, welche die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer fachlich begleiten. Was nützt es uns – das gibt im Jugendbereich genauso; die Kollegen sind jetzt nicht da –, dass es Lippenbekenntnisse der Fachpolitiker gibt, die sagen: Eigentlich müsste da viel

mehr passieren, wenn die CDU als Gesamtfraktion hier solche Haushaltsanträge vorstellt? Das ist unerträglich.

Herr Laumann ist gerade nicht da. Er ließ im Herbst über die „Rheinische Post“ verkünden, dass ihn die „Obermoral“ der Grünen anwidere. Mich widert die Doppelmoral der CDU an. Das ist für uns unerträglich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir möchten dem Ministerium ganz herzlich für seine Arbeit und die konstruktive Zusammenarbeit danken. Das macht wirklich Spaß. In dem Sinne möchten wir weiterarbeiten. Wir empfehlen natürlich, der Beschlussempfehlung der Ausschüsse zuzustimmen, und nehmen den so geänderten Einzelplan 04 gerne an. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Schulz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind wenige Zuhörer im Saal, vielleicht mehr zu Hause am Stream. – Der Einzelplan 04 ist 3,77 Milliarden € schwer. Frau Kollegin Hanses sprach an, damit werde die Funktionsfähigkeit der Justiz sichergestellt.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass seitens des Justizministeriums im Rahmen des Haushalts durchaus Anstrengungen ersichtlich sind, im Einzelplan 04 bestimmte Dinge – ich will einige exemplarisch hervorheben – umzusetzen, sie möglicherweise auch gut umzusetzen. Das ist zumindest die Hoffnung, die dabei immer mitschwingt. Einmal geht es dabei vor allem ganz besonders um den Jugendstrafvollzug in freien Formen. Das kostet Geld. Weiter geht es durchaus auch um die Anerkennung der Umsetzung des Jugendarrestvollzugsgesetzes mit allem, was dazugehört.

Natürlich muss man auch berücksichtigen, dass die Sicherung unserer Gerichtsgebäude wichtig ist. Ich persönlich halte es auch für richtig, hier Justizpersonal einzusetzen und von privater Dienstleistung wegzugehen, um die hoheitlichen Aufgaben auch ausreichend hoheitlich zu erfüllen.

So ganz aber kann ich das Justizministerium bzw. den Herrn Justizminister nicht mit Lob entlassen. Das wird nicht funktionieren; denn etwas fehlt meines Erachtens doch, wenngleich hier auch von Täter-Opfer-Arbeit die Rede ist und diese gestärkt werden soll. Trotzdem reicht dies möglicherweise – zumindest nach unserer Auffassung – nicht aus.