Protocol of the Session on November 27, 2013

Herr Minister, beachten Sie bitte Ihre Redezeit.

Bitte?

Die vereinbarte Redezeit.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir haben einen realistischen Haushaltsplanentwurf vorgelegt, dem nur zugestimmt werden kann. Die Mittel für die Sozialpolitik sind nicht üppig, aber sie sind ausreichend, um die positiven Ansätze in diesem Land weiter voranzutreiben. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zu Einzelplan 11.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 11. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4411, den Einzelplan 11 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzuneh

men. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Die Fraktionen von CDU, FDP sowie die Piratenfraktion. – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der fraktionslose Abgeordnete Kollege Stein hat ebenfalls gegen die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses gestimmt. Damit stelle ich fest, dass der Einzelplan 11 in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen worden ist.

Ich lasse zweitens über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4384 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Herzlichen Dank.

Ich rufe nunmehr auf:

Einzelplan 04 Justizministerium

Ich verweise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4404. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Kamieth das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Im Rahmen der Beratungen des Justizhaushalts stellen wir in diesem Jahr erneut fest, dass die Landesregierung in ihrer Finanzplanung weiterhin plan- und konzeptlos ist. Allein im Einzelplan 04 stehen Mehreinnahmen im niedrigen einstelligen Millionenbereich Mehrausgaben in Höhe von über 100 Millionen € gegenüber.

Der Justizhaushalt ist damit ein Paradebeispiel dafür, dass der rot-grünen Landesregierung bis heute der politische Wille zum Sparen fehlt. Das ist angesichts der desolaten Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen wirtschafts- und sozialpolitisch verantwortungslos.

(Beifall von der CDU)

Dazu einige Beispiele. Bereits beschlossene Stelleneinsparungen bei den Verwaltungsrichtern sollen nach dem Willen von Rot-Grün um fünf Jahre verschoben werden, weil es dort zuletzt mehr Fälle gab als im Vorjahr. Dabei übersehen SPD und Grüne leider vollständig, dass nicht in allen Gerichtsbarkei

ten ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen ist. In Zivilsachen, vor allem in Familiensachen, und in Strafsachen waren die Eingänge im Jahr 2012 ebenso rückläufig wie bei der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit. In der Arbeitsgerichtsbarkeit waren im Jahr 2012 sogar über 10.000 Eingänge weniger zu verzeichnen als drei Jahre zuvor.

Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion richtig gewesen, Mehrbedarfe bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch eine Umschichtung von Personal aus den weniger belasteten Gerichtsbarkeiten vorzunehmen, anstatt die Realisierung von kw-Vermerken bis in die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Einzelplan 04 haben SPD und Grüne zudem vorgeschlagen, die Eingangssicherung in den Gerichtsgebäuden künftig nicht mehr durch private Sicherheitsdienstleister, sondern durch justizeigenes Personal sicherzustellen.

(Nadja Lüders [SPD]: Jawohl!)

Damit soll nach dem Willen der Landesregierung die Sicherheit in den Gerichten erhöht werden.

(Marc Herter [SPD]: Genau!)

Dass sich durch diese Maßnahme tatsächlich ein Zuwachs an Sicherheit erzeugen lässt, darf dann doch bezweifelt werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an letzte Woche, als einem 61-jährigen mutmaßlichen Raubmörder die Flucht aus dem Landgericht in Kleve gelang – und zwar trotz Bewachung durch justizeigenes Personal.

(Zuruf von Sven Wolf [SPD] – Weiterer Zuruf)

Zudem tun Sie gerade so, als ob die bestehenden Verträge mit privaten Sicherheitsunternehmen von heute auf morgen beendet werden könnten. Haben Sie den Aspekt der Vertragslaufzeiten vergessen? Was ist mit den Arbeitnehmerinteressen? Komplett vergessen? Dass ausgerechnet die SPD-geführte Landesregierung dies nicht bedacht hat, ist aus meiner Sicht mehr als verwunderlich.

(Beifall von der CDU)

Auch die Ergänzungen, die die Landesregierung mit Drucksache 16/4300 selbst an ihrem Haushaltsentwurf vorgenommen hat, vermögen nicht zu überzeugen. So wurde uns im Rechtsausschuss erläutert, dass wegen Schadensersatzansprüchen ehemaliger Sicherungsverwahrter insgesamt 0,71 Millionen € mehr in den Justizhaushalt eingestellt worden seien. Dieses Prozessrisiko müsse, so das Ministerium im Ausschuss wörtlich, von einem seriösen Haushälter eingepreist werden.

Dann darf ich aber doch die Frage stellen, wo Sie das Prozessrisiko für die bereits anhängige Normenkontrollklage von CDU und FDP eingepreist haben. Da scheint mir der seriöse Haushälter der Landesregierung doch ein ganz erhebliches Pro

zessrisiko mit immensen Kostenfolgen schlichtweg ausgeblendet zu haben.

Erfreulich ist aus meiner Sicht, dass die rot-grüne Landesregierung zur Senkung der Betreuungskosten gleich zwei Vorschläge aus dem Sanierungskonzept der CDU-Fraktion abgeschrieben hat. Damit meine ich die Ausweitung des Projekts „Vorfahrt für Weiterbeschäftigung“ sowie die Überlegung, teildienstfähige Landesbeamte bis zum Erreichen der Pensionsgrenze als Betreuer einsetzen zu wollen. Beides ist nachzulesen im Sanierungskonzept, das der Öffentlichkeit bereits am 15. November 2013 vorgestellt wurde.

Für mehr hat der rot-grünen Landesregierung leider auch in diesem Haushaltsentwurf die Fantasie gefehlt. In der vorliegenden Fassung können wir dem rot-grünen Entwurf daher nicht zustimmen. Die CDU-Fraktion wird den Einzelplan 04 ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vilen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Wolf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Handschrift des Koalitionsvertrages wird nach drei Jahren immer klarer erkennbar. Unsere Schwerpunkte, Herr Kollege Kamieth, sind Ihnen vielleicht nicht so deutlich geworden.

Wir setzen auf eine leistungsstarke und moderne Justiz, einen sicheren und humanen Strafvollzug und auf den Grundsatz „Besser früher helfen als später strafen“.

(Beifall von der SPD)

Aber ich möchte einige Schwerpunkte unterstreichen, die meiner Fraktion besonders am Herzen liegen. Die Belastungszahlen der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in unserem Land stachen in den letzten PEBB§Y-Erhebungen immer wieder hervor. Wir haben in den letzten Jahren sehr vorausschauend neue Amtsanwältinnen und Amtsanwälte ausgebildet. Nun folgt der logische Schritt: Nächstes Jahr schaffen wir die dafür erforderlichen Planstellen.

Die Justiz steht mit der geplanten Einführung der elektronischen Akte vor vermutlich historischen Veränderungen. Ein so deutlicher Umbau der Arbeitsweise in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften kann in der Übergangsphase nur gelingen, wenn sich die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin auf die Justiz verlassen können. Dazu, Herr Kollege Kamieth, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig, die diesen Übergang meistern – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits jetzt in ihrer täglichen, sehr engagierten

und verlässlichen Arbeit für die Rechtsuchenden in unserem Land da sind.

Unser Ziel war es immer, diese gute Arbeit zu unterstützen. Unser Signal mit diesem Haushaltsentwurf ist klar: Die Personalkapazität bleibt in der Justiz stabil. Den Wegfall von Stellen, den Sie, Herr Kollege Kamieth, gerade als Lösung der schwarzgelben Landesregierung nach dem Prinzip Rasenmäher propagiert haben – ohne gezieltes Nachfragen pauschal überall Stellen einzusparen –, werden wir bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, bei der Sozialgerichtsbarkeit und aufgrund der steigenden Zahlen auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit aussetzen.

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Kamieth, ich bin etwas erschüttert – lassen Sie mich das einmal sagen –, dass Sie hier einen Vorschlag zur Umschichtung von Richterinnen und Richtern unterbreiten. Nach meinem Verständnis ist das schwer mit der Unabhängigkeit der Justiz in unserem Land zu vereinbaren.

(Beifall von der SPD)

Dabei setzt man nämlich immer darauf, dass die Richterinnen und Richter diese Umsetzung – wenn der Justizminister sie denn vorhätte – freiwillig mitmachen. Herr Kollege, so einfach, wie Sie sich das hier vorstellen, nämlich nach dem Motto: „Da haben wir einen Richter am Amtsgericht; der wird dann halt nächste Woche Richter am Verwaltungsgericht“, so einfach ist die Welt nun einmal nicht.

Aber wir wollen den Blick nicht nur auf die Richterbänke lenken, sondern wir vergessen als Sozialdemokraten auch nicht, wer das Gerüst einer funktionierenden Justiz ist. Die Kettenverträge in den Geschäftsstellen haben wir abgeschafft. Wir blicken nun auf die Eingangsbereiche. Hier wollen wir ebenfalls keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, deren Verträge nach zwei Jahren auslaufen und deren Motivation zum Ende eines Jahres von der Sorge um die persönliche Zukunft verdrängt wird. Die Alternative kann aus unserer Sicht auch nicht der stärkere Einsatz privater Sicherheitsdienste sein.

Wir messen – ich glaube, da sind wir sogar einer Meinung – der Sicherheit und der Eingangskontrolle an den Gerichten einen hohen Stellenwert bei. Wir begrüßen, dass die Landesregierung vorgeschlagen hat, mehr eigene Stellen einzurichten und einen Pool zwischen den ordentlichen und den Fachgerichten zu bilden, damit an jeder Pforte eigene Wachtmeister die Eingangskontrollen durchführen können.

Lassen Sie mich noch ganz kurz zum Strafvollzug kommen: Wir haben mit dem Jugendarrestvollzugsgesetz und auch mit den Leitlinien, über die bereits diskutiert wurde, wichtige Zeichen gesetzt. Zwei Projekte liegen mir besonders am Herzen, nämlich eines zur Haftverkürzung und eines zur Verbesse

rung des Übergangs. Wir reden eben nicht nur über Resozialisierung, sondern wir finanzieren sie auch.

Ein weiteres wichtiges Projekt betrifft die Förderung gemeinnütziger Arbeit. Sie kennen die Beispiele, bei denen Ersatzfreiheitsstrafen durchgesetzt werden, obwohl der Richter in seinem Urteil eine Haft eigentlich gar nicht angeordnet hatte.

Aber, Herr Kamieth, was sind jetzt Ihre Vorschläge? Ich habe da wenig gehört. Haben Sie sich geniert, Ihren Änderungsantrag hier vorzutragen? 20 % auf alles außer auf Kommunen – das ist Ihr Änderungsantrag zum Haushalt. Das erinnert mich so ein bisschen an den einstigen Werbeslogan eines großen Baumarkts; da hat das auch schon nicht funktioniert.

In der Justiz würde das bedeuten: Die 4,7 Millionen € Fördermittel, die wir ausgeben, werden um 940.000 € gekürzt. Dann müssen Sie aber auch die Frage beantworten: Wo wollen Sie da kürzen? Wollen Sie bei der Behandlung von Sexualstraftätern kürzen? Wollen Sie in den Jugendarrestanstalten beim Übergangsmanagement kürzen? Oder wollen Sie sogar das schwarz-gelbe Projekt „Vollzug in freien Formen“ einstellen? Die Frage müssen Sie beantworten. Darauf habe ich noch keine Antwort gehört.