Deswegen haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen sowie mit den Fraktionen von CDU und FDP zur heutigen Beratung einen Entschließungsantrag vorgelegt. Mit diesem Entschließungsantrag soll der schon zwischen Hauptausschuss und Ältestenrat vereinbarte Beratungsprozess in puncto Nebentätigkeiten um die Verwendung der Mitarbeiterpauschale erweitert werden. Dabei sollen die Ergebnisse aus der im Januar dieses Jahres stattgefundenen Anhörung zum Nebentätigkeitsrecht neben dem in anderen Bundesländern bei der Beschäftigung von Familienangehörigen ausgelösten öffentlichen Diskurs in einen Gesetzentwurf einbezogen werden. Ziel ist es, ein Gesetz zu erhalten, welches für die notwendige Schärfung möglicher Ungenauigkeiten im bestehenden Gesetz sorgt.
In diesem Sinne wäre es zu begrüßen, wenn die Fraktion der Piraten sich diesem Entschließungsantrag anschließen würde, sodass ein Beschluss aller Fraktionen über alle Fraktionsgrenzen hinweg zustande käme. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Ausführungen der Kollegin der SPD fast vollkommen zustimmen. Das, was die Piraten hier vorgelegt haben, ist in weiten Teilen wirklichkeitsfremd und praxisfremd. Sie fordern, bis zur vierten Generation nachzuschauen und die Tätigkeit solcher Familienangehörigen zu verbieten. Das ist nicht nachvollziehbar, solche Verwandtschaftsgrade sind kaum mehr festzustellen.
Wir stimmen dem gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU, SPD, Grünen und FDP zu und lehnen den Antrag der Piraten ab – in der Hoffnung, dass die Piraten ihren Antrag noch zurückziehen.
Ansonsten werden wir uns mit der Gesamtthematik hier wieder nach der Sommerpause gemeinsam beschäftigen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir gewünscht, liebe Kolleginnen von der Piratenfraktion, dass der Gesetzentwurf zurückgezogen worden wäre. Dann müssten wir ihn heute nicht ablehnen.
In der Tat haben wir gesagt, wir gehen in einen gemeinsamen Prozess zu den Transparenzregeln und auch zu den Regeln der Beschäftigung der Mitarbeiterinnen. Sie haben dieses Parlament mit diesem Gesetzentwurf allerdings in ein falsches Licht gebracht, bei allen konstruktiven Debatten, die wir sonst darüber führen. Deswegen wäre es besser gewesen, Sie hätten Ihren Antrag zurückgezogen, vor allen Dingen auch deswegen, weil wir an anderer Stelle viel differenzierter über mögliche Regelungen reden wollen. Das werden wir dann abschließend bei der Neuregelung des Abgeordnetengesetzes tun. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piraten haben versucht, mit ihrer Initiative ein Problem aus Bayern nach Nordrhein-Westfalen zu übertragen, das es hier überhaupt nicht gibt.
Die anderen vier Fraktionen haben sich entschlossen, die Diskussionen um das Abgeordnetengesetz in Ruhe fortzuführen – bis in den September oder Oktober. Natürlich lassen wir in die Diskussionen auch die Ideen der Piraten einfließen. Wir werden dann in Ruhe entscheiden, was machbar ist und was nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren – zu Hause, hier ist ja niemand mehr!
Eigentlich wollte ich noch etwas zu unserem Antrag sagen und verteidigend darlegen, warum unser Vorschlag richtig und wichtig ist. Ich rede aber doch lieber kurz über den Entschließungsantrag.
Ich schicke vorweg, dass ich meiner Fraktion empfehle, diesem Antrag zuzustimmen. Ich gehe nämlich davon aus, dass Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen werden. Von daher machen wir das mit Pragmatismus. Wir wollen einer weiteren Ausarbeitung natürlich nicht im Wege stehen.
„Die Fraktionen im … Landtag haben … einvernehmlich festgestellt, dass es einer Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes in diesen beiden Punkten bedarf.“
Beim letzten Mal haben Sie hier größtenteils gesagt, es bestünde kein Handlungsbedarf, das alles treffe auf NRW nicht zu, die Regelungen oder Gesetze in NRW bereits weit genug. Deutschlandweit seien wir sogar vorbildlich. – Das bestreite ich auch gar nicht.
Jetzt aber wollen Sie beide Themen in einem großen Wurf abhandeln. Nur: Um zu werfen, muss man auch ausholen. Und genau das passiert nicht.
Im Januar war das Hearing zu den Nebeneinkünften, Anfang März haben wir uns getroffen und beschlossen, das Thema auf Referentenebene vorbereiten zu lassen. Am 15. April kam ein Fragenkatalog bei unserem Referenten an. Seitdem keine weitere Entwicklung!
Aber bis zu unserem Gesetzentwurf war in dieser Runde überhaupt nicht die Rede von Beschäftigungsverhältnissen mit Verwandten. Daher freue ich mich umso mehr, zu hören, dass wir jetzt auch die Vetternwirtschaft in den Fokus nehmen. Unser Gesetzentwurf scheint das ja auf die Tagesordnung gebracht zu haben.
Aber ist das wirklich Thema in der Arbeitsgruppe? Zumindest bei unserem Referenten ist dazu noch nichts angekommen.
Wenn das alles so wichtig ist, dann hätten wir unseren Gesetzentwurf als Grundlage nehmen, weiter ausarbeiten und darüber diskutieren können, hätten also quasi mit dem Entwurf später den großen Wurf machen können.
Jetzt werden Sie sagen: Ihr habt doch darauf bestanden, dass das Thema nicht weiter im Ausschuss behandelt werden soll. Ihr habt doch auf Abstimmung gepocht. – Das stimmt auch. Wir wollten es abgestimmt haben.
Denn bei so wenigen Signalen, diesen Gesetzentwurf mit Ihnen gemeinsam weiterentwickeln zu können, und so wenig Bereitschaft zum Kompromiss wussten wir uns leider nicht anders zu helfen.
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wissen Sie nicht, was die Parlamentarische Geschäftsführerin Ihrer Fraktion tut?)
Ich wüsste nicht, dass wir zu dem Thema auf Referentenebene, so wie es abgesprochen war, weitergearbeitet hätten, Frau Beer.
Sie sagen in Ihrem Antrag: Lasst uns das nach der Sommerpause machen. – Soll heißen: nach der Bundestagswahl. Schade, dass immer alles auf diesen Termin hinauslaufen muss!
Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratungen in der Arbeitsgruppe und empfehle meiner Fraktion, wie gesagt, sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. Herr Kollege Marsching, wenn Sie das Abgeordnetengesetz und den Bereich Amtsausstattung und Mitarbeiterbeschäftigung meinen, dann bitte ich Sie ganz herzlich, nicht von Vetternwirtschaft zu reden. Die kennt unser Abgeordnetengesetz nämlich nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, traditionsgemäß und guten Gepflogenheiten folgend, äußert sich die Landesregierung nie zu Angelegenheiten des Abgeordnetengesetzes.