Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3464, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2897 abzulehnen. Wer möchte sich dieser Beschlussempfehlung anschließen? – Das sind die Fraktionen FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Beschlussempfehlung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/3469. Wer möchte dem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die antragstellenden Fraktionen von FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und, wie im Redebeitrag angekündigt, die Piraten. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte es ebenso wie bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkten gerne etwas kürzer gehalten, allerdings hält mich ein zwischenzeitlich vorgelegter Entschließungsantrag davon ab, mich auf die wesentlichen Fakten zu beschränken.
Bei dem Entschließungsantrag, der uns auf den Tisch geflattert ist, will ich an die altsprachliche Kompetenz des Innenministers von heute Morgen anschließen, der hier „Sallust: De coniuratione Catilinae“ bemüht hat, und kurz „Tempora mutantur, nos et mutamur in illis“ in den Saal werfen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde des großen Latinums insbesondere in den Oppositionsfraktionen: „Die Zeiten ändern sich, und wir ändern uns mit ihnen.“
Wenn man sich die wundersame Wandlung der CDU beim Thema „Stärkungspakt“ anschaut, dann kann einem angesichts dessen, was Sie heute als Entschließungsantrag vorgelegt haben, beinahe die Spucke wegbleiben. Wenn ich mich recht erinnere, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Zusammenhang mit dem Stärkungspakt, obwohl im Himmel bekanntlich mehr Freude über einen reuigen Sünder herrscht als über 99 Gerechte, Ihre tätige Mithilfe bis jetzt noch nicht erleben dürfen, geschweige denn tätige Reue über das, was Sie den Kommunen in der Vergangenheit zugemutet haben. Wer uns darüber belehren will, wie man mit den Folgen der Neuberechnung, die leider notwendig geworden ist, umzugehen hat, bis dato aber jede Form von konstruktiver Mitarbeit zum Thema „Stärkungspakt“ verweigert hat, der kann nicht allen Ernstes von uns verlangen, dass wir den Ansatz für erheblich erachten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich darf ganz ausdrücklich sagen: Ich finde es konstruktiv, dass die FDP beim Thema „Stärkungspakt“ intensiv mitgearbeitet hat – obwohl wir, was die Details angeht, an der einen oder anderen Stelle durchaus noch unterschiedliche Ansichten haben.
Ich will darauf hinweisen, dass wir als SPD-Fraktion hier in keiner Weise irgendeine Schuldzuweisung für die Neuberechnung vornehmen wollen. Das, was passiert ist, ist auch dem Verfahren geschuldet, das seinerzeit darauf basierte, allen anspruchsberechtigten Kommunen so schnell wie möglich Hilfe leisten zu wollen. An der Stelle ist es dann zu rechnerischen Fehlern in der Frage gekommen, wie groß das strukturelle Defizit tatsächlich ist. Aber egal, wer sie verursacht hat, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Menschen vor Ort haben Anspruch auf Gleichbehandlung. Deshalb stehen wir zu dem, was im Augenblick als Änderungsgesetz zum Stärkungspaktgesetz vor uns liegt.
Fristen zur Haushaltskonsolidierung zu verlängern, zeigt – ich sage Ihnen das einmal ganz deutlich – eines: Die CDU hat den Vorgang nicht verstanden.
Wir stehen insbesondere bei den Kommunen im Wort, die durch die Neuberechnung verloren haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben an der Stelle sicherlich einige Probleme, die Haushaltssanierungspläne anzupassen. Wir sind bei den betroffenen Kommunen im Wort, uns jeden einzelnen Fall genau anzusehen. Das Ministerium ist – Minister Jäger hat das mehrfach ausgeführt – allen Beteiligten gegenüber hinsichtlich der gleichen Behandlung aller Kommunen in unserem Lande – das gilt also auch gegenüber den Stärkungspaktkommunen – im Wort.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Papier nicht wert, auf dem er ausgedruckt ist. Wir haben da keinerlei Belehrungen nötig. Das Stärkungspaktgesetz ist gut; es wird durch die Änderung noch besser und gerechter. Insoweit bedanken wir uns bei allen, die uns dabei geholfen haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was haben Max Schautzer und die Landesregierung, was den Stärkungspakt angeht, gemeinsam? – Max Schautzer moderierte und konzipierte bis 2003 die Fernsehsendung „Pleiten, Pech und Pannen“. Braucht es noch mehr Erläuterungen? Schade, diese Sendung gibt es leider nicht mehr. Ansonsten wäre ich mir sicher, Herr Minister Jäger, dass Ihnen die Fernsehzuschauer mit diesem „Pleiten-Pech-und-Pannen-Stärkungspaktge
setz“ den schwarzen bzw. goldenen Raben für das größte Missgeschick verleihen würden. Bitte beachten Sie hier: Der schwarze Rabe mit der roten Socke auf grünem Grund.
Der Vorteil bestünde darin, dass Sie das Preisgeld gewinnen würden. Damit könnten Sie dem Finanzminister bzw. den Kommunen eine Freude machen.
Meine Damen und Herren, wer letzte Woche die Anhörung miterlebt hat, hat die deutlichen Worte der Sachverständigen dort gehört. Bereits vor Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 2011 machten die Opposition und die Kommunen darauf aufmerksam: Es gibt massive Fehler. Das wurde nicht beachtet. Direkt danach gab es wiederum Proteste und Schreiben. Die Reaktionen ließen lange auf sich warten. Die Hilfen für 2011 und 2012 wurden ausgezahlt.
Es wurden auf dieser Basis Haushaltssanierungspläne beraten und beschlossen. Zu Bürgern, Vereinen und der Wirtschaft wurde Vertrauen aufgebaut.
Erst im letzten Dezember haben Sie dann die neuen Zahlen veröffentlicht – und heute, ein halbes Jahr später, das Änderungsgesetz. Ein Desaster!
Mit dem Änderungsgesetz verlieren 26 Kommunen 67 Millionen €. 35 Kommunen haben zwei Jahre zu wenig Geld erhalten. Sie haben, wie wir gehört haben, teilweise die Steuern zu hoch angesetzt. Sie können sie heute nicht mehr senken. Alle Städte, die entsprechend betroffen sind, werden für Bürger und Wirtschaft unattraktiver.
Die Haushaltssanierungspläne dieser Kommunen sind Makulatur. Ratspolitik und Verwaltung verlieren damit ihre Glaubwürdigkeit. Deshalb brauchen die betroffenen Städte mehr Zeit.
Gerade vor dem Hintergrund, dass wir auch in der Anhörung den Hinweis bekommen haben, dass Kommunalaufsicht derzeit im Bereich der Haushaltssicherungskommunen und der Stärkungspaktkommunen mit unterschiedlichen Maßstäben arbeitet, brauchen wir eine entsprechende einheitliche landesweite Regelung.
Von daher sage ich ganz ehrlich: Diese Pannenserie ist peinlich. Wir sind sehr verwundert, welch geringen Qualitätsanspruch Sie jetzt im Gesetz dokumentieren. Sie sollten zumindest da die Panne zugeben und in der in diesem Änderungsgesetz enthaltenen Problembeschreibung nicht allein den Kommunen die Schuld zuschieben. Das ist definitiv nicht so; denn bei 14 Kommunen gibt es zahlenmäßig keine Änderungen. Neun werden trotzdem betroffen sein und weniger Geld bekommen.
Spätestens in der Anhörung ist Ihnen deutlich gesagt worden: Nicht nur die Kommunen haben Fehler gemacht, sondern auch das Land hat Fehler gemacht. Ich denke, diese Fehler sollten Sie einfach einmal zugeben.
Deshalb haben wir auch in Punkt 1 unseres Entschließungsantrages noch einmal betont: Es sollte nicht von der eigenen Verantwortung abgelenkt werden, indem man allein die Kommunen als die Schuldigen darstellt, sondern auch das Land sollte die Verantwortung übernehmen.
Unsere generellen Aussagen zu diesem Stärkungspakt kennen Sie. Ich will dazu zum Schluss nur noch drei bis vier Aspekte nennen: Wirkt nicht; fragwürdige Haushaltssicherungspläne, fehlender Ausgleich der natürlichen Wirkung des Gemeindefinanzierungsgesetzes im Stärkungspaktgesetz;
Steuererhöhungen führen zu unattraktiven Städten in Nordrhein-Westfalen; der „Schwächungspakt“ – als solcher wirkt er für Empfängerkommunen – wird auch ein Schwächungspakt für die Zahlerkommunen werden. Von daher werden wir uns die Frage
stellen, ob dieses, nämlich die Abundanzumlagenregelung, vielleicht die nächste verfassungswidrige Regelung dieser Landesregierung wird. Wir warten es ab, wir sind gespannt. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Kuper, Ihrer netten Aufzählung hätten Sie noch ein Weiteres beifügen sollen, und zwar das, was Sie alles in Ihrer Regierungsverantwortung unter Schwarz-Gelb den Kommunen in NRW zugemutet haben.
Dann würde auch deutlich werden, inwieweit Sie Anwalt der Kommunen gewesen sind oder inwieweit Sie die kommunalen Kassen genutzt haben, um in Ihrer Regierungszeit den Landeshaushalt zu sanieren.
Dass wir eine Korrektur am Stärkungspaktgesetz vornehmen, ist ärgerlich. Da spreche ich für alle Beteiligten. Dass diese Korrektur angesichts der gravierenden Fehler bei der Ermittlung der sogenannten strukturellen Lücke unumgänglich war, wissen wir.
Wir sind uns auch mit den kommunalen Spitzenverbänden einig, dass eine Hauptursache die damalige Einführung des NKF war. Zum Zweiten haben wir die hieraus von den Kommunen gemeldeten Daten zu sehen, und zum Drittens haben wir die Umrechnung zu berücksichtigen, die IT.NRW im Zusammenhang mit der Umsetzung auf die kameralen Zahlen vorgenommen hat. Es hat Buchungsfehler gegeben. Aufwendungen und Erträge wurden falsch zugeordnet, und zwar von beiden Seiten.
Herr Kuper, Sie waren in der Anhörung zumindest mental anwesend. Dort ist das von uns auch so vorgetragen worden. Wir haben in der Anhörung auch deutlich gemacht, dass die in der Problembeschreibung zum Gesetzesentwurf vorgenommene einseitige Schuldzuweisung insofern unzutreffend ist. Beide Seiten haben ihre Fehler gemacht!
Warum das so ist, Herr Kuper, blenden Sie völlig aus: weil der Landesgesetzgeber 2011 – gemeinsam mit der FDP – kurzfristig das Stärkungspaktgesetz auf den Weg bringen wollte. Selbstverständlich hätte man noch warten können, bis alle Zahlen belastbar sind. Dann wäre man aber nicht zu einem Gesetzgebungsverfahren im Jahre 2011 gekommen, sondern dann hätte man erst im Jahr 2012 verabschieden können. Und Sie wissen auch, was 2012 passiert ist: die Auflösung des Landtags. Möglicherweise hätten wir 2013 ein belastbares Gesetz
mit einer entsprechenden Ermittlung der strukturellen Lücke gehabt. Aber das hätte den Kommunen nicht geholfen.