Protocol of the Session on May 16, 2013

Das Hauptproblem, meine Damen und Herren, das wir allerdings bekämpfen und angehen müssen, das ist der rasante Anstieg der Mieten insgesamt, insbesondere wenn es um Neuvermietungen geht. Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes gibt es Regionen, in denen nach einer Neuvermietung die Mieten drastisch – teilweise um 50 % – steigen. Das hat zur Folge, dass gewisse Quartiere und Viertel nicht mehr mit bezahlbarem Wohnraum für junge Familien zur Verfügung stehen.

Wir erleben es – die Tendenz wird sich verfestigen –, dass wir Stadtteile finden werden, in denen wir keine Kinderspielplätze mehr sehen werden,

aber teure Hundesalons. Nicht, dass ich etwas gegen Hunde habe – ich bin auch ein Freund der Brieftauben, insofern habe ich etwas übrig für Tiere –, aber meine Damen und Herren, wir dürfen nichts unternehmen, um Familien mit Kindern ungebührlich zu benachteiligen.

Deswegen ist der Vorschlag des Antrages, bei einer Neuvermietung die Kappung bei 10 % der Vergleichsmiete anzusiedeln, sehr gut und sinnvoll.

Insgesamt legt der Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen den Finger genau in die richtige Wunde und zielt darauf ab, das, was auf Bundesebene in der letzten Mietrechtsmodernisierung schiefgelaufen ist, wieder zu korrigieren. Das ist dringend notwendig. Deshalb appelliere ich an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam moderat dieser Fehlentwicklung entgegensteuern.

Wir müssen jeder Tendenz entgegenwirken, die die soziale Spaltung in unserem Land fördern kann. Dazu gehört auch die Beibehaltung eines wohlausgewogenen Wohnumfelds. Gerade in Ballungsgebieten müssen Familien mit Kindern, müssen Ältere, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund immer auch ihren festen Platz haben.

Dazu muss der Gesetzgeber die festen Rahmenbedingungen schaffen. Was nützen uns Diskussionen über Integration und Inklusion, wenn wir auf dem Mietwohnungsmarkt wieder eine soziale Isolation betreiben? Deswegen, meine Damen und Herren, arbeitet die nordrhein-westfälische Landesregierung derzeit intensiv an einer Initiative, die wir noch im Juni in den Bundesrat einbringen wollen.

Deswegen ist es auch angezeigt, hier schnell zu entscheiden. Die Fakten sind auf dem Tisch. Man muss sich positionieren und Farbe bekennen, wie wir das Mietrecht zukünftig gestalten können. Dass Sie das tun, das können Sie hier heute unter Beweis stellen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich wollte Sie gerade fragen, ob Sie noch eine Zwischenfrage zulassen. Aber der Kollege signalisiert, das hätte sich erledigt. – Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal für die CDU-Fraktion Herr Kollege Schemmer. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Betrachten wir einmal das, was nach dem von Rednern der Regierungskoalition und dem „zuständigen“ Minister Vorgetragenen übrig geblieben ist.

Kommen wir zu den Nebelkerzen: Auf Bundesebene hat die schwarz-gelbe Mehrheit die 20-%-Lösung bei den Mieterhöhungen auf 15 % für drei Jahre reduziert, hat etwas für den Mieter verbessert, was

Rot-Grün mal falsch gemacht hat. – Das wäre schon der erste Hinweis gewesen.

Danach hat man für weitergehende Lösungen, obwohl der Bundesrat von Rot-Grün regiert wird, keine Mehrheit gefunden.

Außerdem habe ich etwas zur Modernisierung und zu den Kosten gehört. Jeder Wohnungsinvestor bekommt quasi fürs Nichtstun – er investiert nur so ein bisschen in energetische Verbesserungen – 11 % lebenslang aufs Konto. Wenn das die gigantische Lösung ist, frage ich mich: Warum macht das bloß keiner?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir haben hier eine „Geldeinholungsmaschinerie“ zugunsten von Wohnungsvermietern – so habe ich das aus dem gesamten rot-rot-grünen Bereich gehört –, und keiner nutzt sie. Die wollen das Geld alle gar nicht verdienen. Deswegen investiert nur 1 % der Wohnungsvermieter da, wo es nun wirklich nicht mehr anders geht.

Preisdämpfung? Die Frage lautet: Wie kommen wir zu ausreichendem Neubau? Wie kommen wir zu genügend Bauland? Wie kommen wir dazu, die degressive Abschreibung – Steinbrücks Unsinn – wieder zu beseitigen? Dazu höre ich nichts.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wohnung? Wie gesagt, der Oberwohnungsbaupolitiker erzählt uns jetzt, dass Wohnen ein soziales Gut ist. Ich weiß gar nicht, wo er in den vergangenen Jahren – er ist schon etwas länger hier – gesessen und ob er nichts mitgekriegt hat.

Letzter Satz: Eine Landesregierung, die es innerhalb von drei Jahren schafft, die Förderung von sozialem Wohnraum von 1,14 Milliarden oder

1.140 Millionen auf schäbige 548 Millionen zu reduzieren, hat jedes Recht verloren, sich zu diesem Thema überhaupt zu äußern. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schemmer. – Ich darf der guten Ordnung halber noch mal darauf hinweisen, dass die Landesregierung in Form von Herrn Minister Kutschaty ihre Redezeit um 55 Sekunden überzogen hatte. Wir haben diese 55 Sekunden Herrn Kollegen Schemmer zugutekommen lassen.

(Minister Michael Groschek: Das wäre auch schade gewesen!)

Ich darf fragen, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

In die Abstimmung werden wir noch nicht eintreten – die antragsstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt –, da solche Abstimmungen, wie interfraktionell vereinbart, bis 14 Uhr nicht

stattfinden. Wir stellen also die Abstimmung zurück.

Ich rufe auf:

4 Wohnungsangebot sichern – Zweckentfrem

dung von Wohnungen verhindern

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2895

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Wegner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Wie die Regierungskoalition in der vorhergehenden Debatte richtig festgestellt hat, findet in den wachsenden Ballungsräumen des Landes eine fortwährende Verknappung preisgünstigen Wohnraums statt.

Weiter haben wir auch erfahren, dass die gestiegene Nachfrage nach Wohnraum zu stark steigenden Mietpreisen führt. Die rasante Entwicklung bewirkt, dass Mieterinnen und Mieter mittlerweile mehr als 30 %, viele sogar 40 % ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben müssen.

Darüber hinaus müssen wir aber auch feststellen, dass das Angebot durch die Zweckentfremdung von bestehendem Wohnraum zusätzlich vermindert wird. Wohnungen werden in Büros umgewandelt oder stehen aus spekulativen Motiven leer. Es ist ein Unding, dass sich diese Spekulation mit Wohnraum gerade dort lohnt, wo er am dringendsten benötigt wird.

Die Situation auf den Wohnungsmärken erfordert unserer Meinung nach zeitnahes Handeln. In angespannten Wohnungsmärkten darf Wohnraum nicht ersatzlos verloren gehen. Das befeuert nur die Mietspirale und befördert vor allem in den Innenstädten Verdrängungsprozesse. Ist das erst einmal geschehen, kann die Entwicklung nur durch intensive Maßnahmen und öffentliche Förderung ausgeglichen werden.

Bis zum 31. Dezember 2006 galt zur Verminderung der Zweckentfremdung von Wohnraum eine Landesverordnung. Die damalige Regierung ließ sie ersatzlos auslaufen. Erst mit der WFNG-Novellierung wurde hier eine kommunale Satzungsermächtigung geschaffen. Aber was ist nach anderthalb Jahren daraus geworden? Die Satzungsermächtigung ist bislang kaum genutzt worden. Dort, wo sie dringend benötigt würde, insbesondere in den wachsenden Ballungsräumen, ist die Zweckentfremdung von Wohnraum immer noch möglich.

Wo immer die Probleme in der Umsetzung liegen mögen, dieser Zustand ist vor dem skizzierten Hintergrund nicht länger hinnehmbar. Bei der WFNGNovellierung gab es bereits Kritik an der kommunalen Satzungsermächtigung und dem Verzicht auf eine Landesregelung. Die Kritiker scheinen wohl recht behalten zu haben.

Nun werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, wahrscheinlich darauf hinweisen, dass bereits von Beginn an eine Evaluation der Satzungsermächtigung versprochen wurde und diese noch abzuwarten sei.

Da sind wir anderer Meinung:

Erstens. Wir denken nicht, dass die Zeit vorhanden ist, um noch länger abzuwarten. Dazu ist das Problem zu akut.

Zweitens. Das Ministerium erarbeitet derzeit nach eigener Aussage ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das um die Frage der Zweckentfremdung wohl kaum herumkommen wird. Macht es da nicht Sinn, jetzt schon die Diskussion über die derzeitige Situation und eine potenzielle landesweite Regelung zu führen? Die Ergebnisse könnten dann direkt in den Gesetzentwurf einfließen.

Wir meinen, eine landesweite Regelung hat viele Vorteile. Sie kann einheitliche Maßstäbe an alle Wohnungsmärkte des Landes anlegen und effektiver eine qualifizierte Bewertung der Gebietskulisse vornehmen. Sie stellt insofern auch eine Hilfe für die Kommunen dar.

Die Piratenfraktion folgt mit ihrem Antrag auch den Empfehlungen der Sachverständigen der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“. Die Sachverständigen haben sich eindeutig für eine landesweite Regelung ausgesprochen. Sie schlagen eine zusätzliche Satzungsermächtigung der Kommunen vor, um Gebiete kleinräumig ergänzen zu können.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: Eine effektive Regelung zur Verhinderung von Zweckentfremdung ist ein unverzichtbares Instrument für den Schutz der Mieterinnen und Mieter. Sie muss auf den Weg gebracht werden. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht einmal eine Bundesinitiative nötig. Das können wir hier und jetzt auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Jahl das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Piraten gelesen habe, habe ich mich ge

fragt: Was wollen sie damit erreichen? Warum habe ich mich das gefragt? – Wir haben am 21. März in diesem Landtag einen gemeinsamen Antrag – Rot, Grün und Piraten – beschlossen, in dem auch zur Zweckentfremdungsverordnung Stellung genommen worden ist. In diesem Antrag haben wir eine Zeitvorgabe gemacht und ausgeführt: Wir haben nicht nur die Zweckentfremdung als Problem, sondern wir haben viele andere Probleme. Diese Probleme hat die Enquetekommission aufgearbeitet und sind in diesem gemeinsamen Antrag enthalten. Warum nehmen Sie also einen Problembereich heraus, wollen hier im Landtag noch einmal darüber reden und nicht – das hätte ich ja noch verstanden – direkt darüber abstimmen, sondern in den Ausschuss überweisen lassen? Das heißt, wir machen jetzt die zweite Ausschussüberweisung zum Thema „Zweckentfremdungsverordnung“. Tut mir leid, das kann ich in der Sache nicht nachvollziehen.

Wir haben am 21. März hier gemeinsam gesagt: Wir wollen im zuständigen Ausschuss diskutieren. Wir geben der Landesregierung maximal ein halbes Jahr Zeit, um einen ersten Zwischenbericht zum Ergebnis der Enquetekommission abzugeben.