Das Argument der Telekom, die Drosselung sei nötig, um den von sogenannten Vielnutzern verursachten Traffic zu bewältigen, ist falsch und vorgeschoben. Tatsächlich sind Backbone-Kapazitäten immer noch im Überfluss vorhanden und machen für die gesamten kalkulierten Kosten eines Internetzugangs nur wenige Cent aus. Es handelt sich vielmehr um den Versuch der Telekom-Chefetage, Netzbürger, also die Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt im Netz haben, als „Vielnutzer“ gegenüber den vermeintlichen „Normalnutzern“ auszuspielen. Das stellt eine öffentliche Diskriminierung dar. Die Spaltung zwischen Digital Natives und Be
Wir Piraten und die Regierungsfraktionen sind uns einig, dass Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben werden muss. Unser Antrag geht jedoch noch über den von Rot-Grün hinaus. Wir haben erstens eine Reihe von technischen Anforderungen formuliert, um eine gesetzliche Festlegung der Netzneutralität bürgerfreundlich und effektiv zu gestalten. Zweitens wollen wir das Recht auf netzneutralen Internetzugang in der Verfassung verankern.
Wir hoffen, unsere Änderungsvorschläge finden Ihre Zustimmung. Es geht um viel: Die Freiheit des Internets steht auf dem Spiel. Für ein echtes Netz! – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beginnen wir mit dem erfreulichen Teil dieser Debatte: Im Ziel sind wir uns zu 100 % einig. Netzneutralität ist unverzichtbar für mediale Vielfalt und journalistische Chancengleichheit.
Landtagsfraktion mit Sorge, dass die Telekom darüber nachdenkt, die Geschwindigkeit im Internet für bestimmte Anwendungen auf ein Minimum zu drosseln, wenn ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschritten ist.
Jetzt mag der eine oder andere einwenden: Tempodrosselungen sind nicht neu. Mobilfunkverträge beinhalten entgegen landläufiger Meinung keine Flatrates, sondern nur bestimmte Datenvolumina. Viele Handybenutzer merken das am Ende des Monats schmerzlich, wenn der Zugang zum Internet zur wahren Geduldsprobe wird.
Eine neue Qualität hat der Vorstoß der Telekom aber dadurch, dass dieses Tempo-Limit nicht für alle Anwendungen gleichermaßen gilt, sondern eigene Angebote der Telekom oder die von Vertragspartnern privilegiert werden sollen. Das ist dann keine unternehmerische Entscheidung mehr, die wir hinnehmen müssen, sondern eine Absicht,
Deshalb haben die Koalitionsfraktionen in Berlin in § 41a Telekommunikationsgesetz einen entsprechenden Passus aufgenommen. Da heißt es in Abs. 1: Mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist die Bundesregierung ermächtigt, eine willkürliche Verschlechterung und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in Netzen zu verhindern. Außerdem kann die Bundesnetzagentur nach Absatz 2 in einer technischen Richtlinie Einzeleinheiten über Mindestanforderungen durch Verfügung festlegen.
Es gibt also einen Instrumentenkoffer, um die unmöglichen Bestrebungen der Telekom auszubremsen. Darüber hinaus hat der zuständige Staatsminister deutlich gemacht, dass zusätzliche Maßnahmen erwogen werden, wenn der Rechtsrahmen nicht ausreichen sollte. Das Problem wird also angegangen. Allerdings bricht hektische Betriebsamkeit bei SPD und Grünen immer dann aus, wenn es darum geht, die Bundespolitik zu maßregeln. Schön wäre es, wenn Sie sich allerdings einmal hier vor Ort flankierend einbringen würden.
Nordrhein-Westfalen ist zweifellos das wichtigste Telekommunikationsland in Deutschland. Hier haben neben der Telekom noch die Mobilfunkanbieter Vodafone und E-Plus ihren Sitz. Außerdem gibt es viele regionale Netzanbieter. Aus meiner Sicht ist es zwingend erforderlich, mit diesen Unternehmen in einen engen Dialog zu treten. Es geht um die Interessen der Verbraucher bzw. Nutzer, die sich einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet wünschen.
Diese Telekommunikationsunternehmen sind aber auch große Arbeitgeber, von denen viele Tausend Arbeitsplätze abhängen. Außerdem sind diese Unternehmen wichtiger Bestand des Medienstandorts Nordrhein-Westfalen, was ein wichtiges Merkmal unseres Bundeslandes ist. Mit anderen Worten: Für einen nicht unerheblichen Teil des Kabinetts müssten diese Unternehmen ein wichtiger Ansprechpartner sein. Vorteil eines intensiven Austauschs wäre es, dass man in Gesprächen auf Fehlentwicklungen hinweisen könnte bzw. bei solchen schnell zum Hörer greifen kann.
Mir drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass dieser Austausch mit sehr langsamen Übertragungsraten vonstattengeht. Zumindest muss man den Eindruck gewinnen, wenn man die Namen einzelner Minister beim googeln einmal eingibt – Beispiel Frau Medienministerin Schwall-Düren: Außerhalb von Branchentreffen sind keine Begegnungen zu erkennen, wo sie sich mit telekommunikationsintensiven Betrieben im Austausch befindet.
Stichwort Verbraucherschutz: Gibt man die Namen „Remmel“ und „Telekom“ ein, stellt man fest, dass ein gewisser Armin Remmel bei Telekomfragen hilft. Ich vermute nicht, dass er der oberste Verbraucherschützer dieser Landesregierung ist.
Das Fleißkärtchen hat sich Minister Duin schon allein dadurch verdient, dass er sich auf der CeBIT mit Branchenvertretern getroffen und eine Besuchsreihe angekündigt hat. Ein erster Besuch hat bereits stattgefunden. Das kann allerdings nur ein Anfang sein. Sie müssen wieder zu einer Kommunikationskultur zurückkehren, wie sie unter Minister Krautscheid üblich war, als man sehr intensiv mit den Medienunternehmen aus Nordrhein-Westfalen im Dialog stand.
Appelle an die Bundesregierung sind nicht notwendig, der ausgesprochene Appell an die Landesregierung schon.
Herr Kollege Schick, Entschuldigung, ich hätte Sie gerne unterbrochen, weil Kollege Stein Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen würde. Möchten Sie die noch zulassen?
Vielen Dank, Herr Kollege. – In unseren Reihen habe ich gerade große Fragezeichen gesehen. Auch ich habe keinen blassen Schimmer, worüber Sie reden.
Wenn Sie nicht verstanden haben, worum es geht, ist das mehr als bedenklich. Ich denke, ich habe die zwei Punkte aufgezeigt,
Auf der einen Seite hat die Bundesregierung das Problem sehr wohl erkannt, dass es einen Instrumentenkoffer gibt, um das Thema anzugehen, damit gehandelt wird.
Auf der anderen Seite ist NRW ein sehr wichtiger Telekommunikationsstandort, aber die Landesregierung entwickelt nur ein sehr leidliches Interesse, mit den entsprechenden Telekommunikationsunter
nehmen in Kontakt zu treten, um auf die Wünsche der Verbraucher und die Notwendigkeiten aus Sicht des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.
Beide Bestandteile können heute einmal diskutiert werden, selbst wenn das vielleicht ein wenig über das hinausgeht, worüber Sie sprechen wollen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Herr Bolte, ich hatte gesehen, dass Sie versucht haben, auch eine Zwischenfrage zu stellen. Da aber die Redezeit schon vor der ersten Zwischenfrage abgelaufen war, bitte ich um Verständnis, dass ich Sie nicht berücksichtigt habe. – Als nächster Redner spricht für die FDPFraktion Herr Kollege Nückel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schick, ich hoffe, Sie haben Armin Remmel vorgewarnt, dass er seit heute beim Verbraucherschutz berühmter als der Minister ist.
Selten gibt es einen Bereich, der so viel mit Kommunikation zu tun hat. Dennoch war das, was die Telekom präsentiert hat, zunächst einmal ein Kommunikationsgau. So haben die Ankündigungen der Deutschen Telekom, die Tarife für den Internetzugang zu ändern und die üblichen Flatrate-Angebote perspektivisch ein Stück weit zu begrenzen, natürlich eine Debatte ausgelöst und die Frage aufgeworfen, ob die geplanten Tarifänderungen wettbewerbswidrig sind und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Netzneutralität darstellen.
Die Bundesregierung hat sich dazu bekannt, die Netzneutralität zu wahren. Klar ist, es gibt Diskussionen, welche Wege dorthin führen.
Mit Blick auf die gesellschaftspolitische Dimension der aktuellen Debatte rate ich aber zur Besonnenheit. Die Ankündigung der Deutschen Telekom, neue Volumentarife einführen zu wollen, ist für politische Schnellschüsse sicherlich ungeeignet. Deshalb freue ich mich, dass man sich besonnen und darauf geeinigt hat, die Angelegenheit nicht in einer direkten Abstimmung zu behandeln, sondern zunächst im Ausschuss ausführlich zu beraten.
Preise für Leistungen zu verändern, ist erst mal nichts Ungewöhnliches. 10 oder 20 € mehr zu fordern, wäre vielleicht okay. Leider kamen die nebulösen Andeutungen von Herrn Obermann reichlich spät. Ob es eine echte Flatrate wird, wird sich auch zeigen.
Problematisch sind andere Dinge; das wurde schon angedeutet. Nicht nur Verbraucherschützer sehen eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die selektive Diskriminierung nach Diensten, bei der es zur Drosselung von Inhalten fremder Anbieter, jedoch nicht zur Drosselung von eigenen oder
Im Bereich des Telefonkabels – ein klassischer Begriff – verfügt die Telekom noch aus Zeiten vor der Privatisierung über ein natürliches Monopol, und ihre Wettbewerber sind immer noch darauf angewiesen, zumindest zum Teil Leitungen von der Telekom zu buchen.