Protocol of the Session on May 16, 2013

Im Bereich des Telefonkabels – ein klassischer Begriff – verfügt die Telekom noch aus Zeiten vor der Privatisierung über ein natürliches Monopol, und ihre Wettbewerber sind immer noch darauf angewiesen, zumindest zum Teil Leitungen von der Telekom zu buchen.

Die Telekom hat die Kritik an den geplanten Einschränkungen nicht ernst genommen. Deshalb gab es auch zu Recht eine Abmahnung seitens der Verbraucherschützer. Die uneinheitliche Behandlung ist das Besorgniserregende. Die Netzneutralität soll aber sichern, dass alle Daten gleich behandelt werden.

Es stellt sich auch die Frage des Datenschutzes, die ich nur kurz anreiße, weil auch sie schon aufgeworfen wurde. Die Fragen „Wie werden die verschiedenen Daten und Datenpakete unterschiedlich abgerechnet? Wie weit muss dazu der Internetkonsum des einzelnen Nutzers überwacht werden?“ müssen dringend kritisch überprüft werden. Die Bundesregierung sowie die Wettbewerbsbehörden verfolgen die weitere Entwicklung bezüglich einer unterschiedlichen Behandlung eigener und fremder Dienste unter dem Aspekt der Netzneutralität sehr sorgfältig.

Ich kann noch mal unterstreichen, was Kollege Schick gesagt hat: Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat die Bundesregierung den Grundsatz zur Gewährleistung der Netzneutralität festgeschrieben. Die Bundesnetzagentur ist auf dieser Grundlage tätig geworden und wird die neuen Tarife bei der Zulassung sorgfältig in Augenschein nehmen.

(Beifall von der FDP)

Ich sehe außerdem in der Bewegung für eine Branchenvereinbarung zu einem transparenten Breitbandmarkt auch einen Weg. Denn die Branche redet mittlerweile miteinander – vielleicht auch aufgrund der Diskussion. Die Vorschläge zur Transparenz hinsichtlich Datenvolumen und Kosten für den Nutzer, wie sie auch die Netzagentur unterbreitet hatte, sind ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.

Wir werden also kritisch das Verfahren der Bundesnetzagentur und die Diskussion beobachten und sicherlich auch einer kritischen Würdigung unterziehen. Deshalb werden die Diskussionen im Ausschuss sicherlich sehr spannend. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Duin.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich den antragstellenden Fraktionen für die Initiative zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität.

Klar ist – das hat die Debatte gerade noch mal zum Vorschein gebracht, nicht zuletzt wegen der Tagesaktualität –: Mit der Entscheidung der Telekom, die Tarifstruktur ab 2016 für Datenübertragungsraten zu ändern, ist in der breiten Öffentlichkeit eine neue Diskussion über dieses im politischen Raum schon häufig diskutierte Thema entstanden.

Ich glaube, bei all den Bekenntnissen zur Netzneutralität verträgt eine solche Debatte durchaus, zu Beginn kurz zu sagen, dass aus Unternehmenssicht eine Änderung des Tarifmodells in gewisser Weise nachvollziehbar erscheint. Das Datenvolumen steigt stetig und soll sich bis 2016 vervierfachen. Die Netzbetreiber müssen ihre Netze mit Milliardenaufwand ausbauen. Die Telekom hat angekündigt, in den kommenden Jahren in Deutschland

6 Milliarden € in den Breitbandausbau zu investieren. Demgegenüber sinken Erlöse der Telekommunikationsunternehmen seit Jahren. Die konnten nicht alleine durch mehr Umsätze mit Datenvolumen kompensiert werden. Dagegen verdienen Content-Anbieter und Provider, also Google und andere Anbieter dieser Welt, Milliarden, ohne in die kostenintensiven Netze investieren zu müssen. Der Ruf nach neuen Tarifmodellen für das Internet aufseiten der Netzanbieter ist also auf den ersten Blick nachvollziehbar.

Was aber zweifelhaft erscheint, ist der nun beschrittene Weg. Anstelle der Flatrate soll wieder das alte Modell der verkauften Datenpakete im Festnetz Einzug halten. Ob sich das Prinzip der Verbindungsgebühr, wie wir es bereits aus der untergegangen geglaubten analogen Telefonwelt kennen, so auf die digitale Welt übertragen lässt, ist aber äußerst zweifelhaft. Deswegen ist es richtig und nachvollziehbar, dass der Präsident der Bundesnetzagentur die Telekom in einem Schreiben gebeten hat, die sich hieraus ergebenden offenen Fragen zu klären.

Wichtiger als der eigentliche Auslöser dieser Debatte ist aber meines Erachtens die Beantwortung der Frage, wie wir das Prinzip der Netzneutralität bewerten. Für die Landesregierung – das will ich in aller Deutlichkeit sagen – ist die Netzneutralität ein hohes Gut. Wir gehen davon aus, dass eine gute gesellschaftliche, aber auch wirtschaftliche Entwicklung Netzneutralität braucht. Eine unterschiedliche Behandlung von Daten ist diskriminierend. Reguläre Internetdienste müssen diskriminierungsfrei behandelt werden, das bedeutet, so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen.

Darauf zielt ja auch der Antrag der Koalitionsfraktionen ab, nämlich zum einen eine Bundesratsinitiative

zu ergreifen, um die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, zum anderen einen verbindlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den gleichberechtigten Transport aller Datenpakete unabhängig von Inhalt oder Absender nach dem Prinzip des BestEffort-Grundsatzes gewährleistet, und drittens sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, eine internationale Verständigung zur Sicherstellung der Netzneutralität zu erreichen.

Insbesondere der erste Punkt ist aus unserer Sicht, aus Sicht der Landesregierung, wichtig. Dem werden wir mit einer entsprechenden Initiative im Bundesrat nachkommen.

Die darüber hinausgehenden Punkte der Piraten sind in großen Teilen sicherlich vernünftig. So kann man natürlich dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Daten, also dem Kern der Netzneutralität, so wie Sie ihn noch einmal formuliert haben, nur zustimmen.

Ich halte auch das Thema der Verwendung bestimmter Hardware oder Software durch die Netzbetreiber, die an ihrem Anschluss vorschreiben wollen, was genutzt wird oder nicht benutzt werden darf, für einen richtigen Punkt. Auch ist die Verpflichtung für Internetzugangsanbieter, alle von ihnen durchgeführten Eingriffe in den Datenverkehr offenzulegen, etwas, was Unterstützung finden kann.

Die Forderung nach Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde allerdings, die die Einhaltung der Regelung der Netzneutralität überwacht, halte ich für nicht zustimmungsfähig. Es bedarf meines Erachtens keiner neuen zusätzlichen Behörde. Es ist vielmehr sachdienlicher, die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zu konkretisieren und diese mit wirksamen Sanktionsmechanismen auszustatten.

Meine Damen und Herren, abschließend will ich noch einmal sagen, dass die eigentliche Problemstellung, über die wir zu reden haben, der Zusammenhang von möglicher Drosselung von Breitbandzugängen einerseits und der Privilegierung eigener Angebote andererseits ist.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Ganz genau!)

Das hat mit Chancengleichheit nichts zu tun.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Dabei rächt sich – es ist ja im vorauseilenden Gehorsam schon gewarnt worden, dass sich ein Angriff in Richtung Berlin nicht lohnen würde, aber bei diesem Punkt kommt man nicht daran vorbei –, dass bei der letzten Novellierung des TKG darauf verzichtet worden ist, eine klare Stellungnahme zum Thema „Netzneutralität“ zu verankern. Wir haben auch in der Enquetekommission erlebt, dass mit 17 zu 17 Stimmen, obwohl Sie als Schwarz-Gelb in der Enquetekommission eine eigene Mehrheit gehabt hätten, ein entsprechender Antrag zu einer gesetzli

chen klaren Verankerung von Netzneutralität abgelehnt worden ist.

Trotzdem hoffe ich, dass wir, wie das durch die beiden Redner von FDP und CDU gesagt worden ist, in der weiteren Beratung zu einer gemeinsamen Haltung kommen, die sich aber in der Gesetzgebung des Bundes widerspiegeln muss. Ansonsten nützt das Bekenntnis zur Netzneutralität nichts. Wir brauchen eine gesetzliche Verankerung. Wir als Landesregierung werden im Bundesrat eine entsprechende Initiative starten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Duin. Bleiben Sie bitte gleich am Redepult. Es gibt nämlich die Anmeldung einer Kurzintervention durch Herrn Kollegen Schwerd von der Piratenfraktion. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Duin, ich danke Ihnen für Ihr explizites Bekenntnis zum Prinzip der Netzneutralität und übrigens auch zur Endgerätefreiheit.

Ich muss aber leider feststellen, dass die Landesregierung bisher ein netzpolitisches Desaster veranstaltet hat. Beim Leistungsschutzrecht hat sie ein schädliches, innovationsfeindliches Gesetz nicht verhindert, obwohl es vorher klare Aussagen von Frau Ministerin Schwall-Düren dazu gab.

Darüber hinaus hat Herr Minister Jäger mit seinem Angstmachebrief aus „#Achtung!!“ und Falschaussagen die BDA im Bundesrat gestützt und seine Parteikollegen geängstigt. Herr Minister, wie soll ich jetzt glauben, diese Landesregierung nähme sich der Netzneutralität wirklich an? Die Reden der Landesregierung passten bislang nicht zu den Taten. Im Moment traue ich dieser Landesregierung in Sachen Netzpolitik nicht weiter als der Abstand zwischen meiner Stirn und meiner Hand ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Herr Minister, wenn Sie antworten möchten, haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu.

Ich weiß nicht, was sich bei Herrn Schwerd zwischen Hand und Hirn abspielt.

(Allgemeine Heiterkeit)

Er hat das Bild gezeichnet, also muss er damit leben. – Herr Schwerd, es dient der Debatte um das Thema, was hier heute aufgerufen ist, überhaupt nicht, wenn Sie versuchen, andere Leib- und Magenthemen der Piraten mit einzuflechten.

Durch entsprechende Antragstellung hier im Landtag, seit Jahren durch entsprechende Antragstellung von SPD und Grünen im Bundestag und durch eine entsprechende Formulierung in der Koalitionsvereinbarung haben wir auf vielfältige Weise klargestellt, dass diese Regierung ohne Wenn und Aber zur Netzneutralität steht und diese auch gesetzlich verankern will. Deswegen die herzliche Bitte: Verwässern Sie ein gemeinsames Anliegen oder torpedieren Sie ein gemeinsame Anstrengung nicht dadurch, dass Sie mit ganz anderen Themen in diese Debatte einsteigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Bereits ohne Kurzintervention hatte der Minister die Redezeit um 1:20 Minuten überzogen. Wünscht jemand aus dem Plenum noch das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Debatte.

Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, alle drei Anträge, nämlich den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2888, den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2963 und den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2892 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung der Anträge sollen dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich gehe davon aus, dass niemand dagegen stimmen oder sich enthalten möchte. – Das ist der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

7 Freihandelsabkommen EU – USA: Audiovisu

elle Dienste und Kultur vor Handelsliberalisierung schützen! Bundesregierung ist in der Pflicht grundlegende Länderinteressen zu berücksichtigen!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2887

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2986

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2980

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2988

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellenden Fraktionen Herrn Kollegen Vogt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA gestellt.