Protocol of the Session on April 25, 2013

(Beifall von der FDP und Olaf Wegner [PIRATEN])

Das ist kein Respekt vor der betonten Selbstverwaltung. Bestenfalls ist das wieder Regelungswut. Schlechtestenfalls ist es erneut die Beförderung einer Neiddebatte.

Wenn Sie beides nicht wollen, dann vertrauen Sie doch erst einmal den Kräften der Selbstverwaltung, bevor Sie Aufträge an die Landesregierung verteilen; denn die Landesregierung muss hier nicht in einen weiteren Dialog eintreten. Sie hat wahrhaft – Stichwort „Sparkassen“, Herr Kollege – genug damit zu tun, die Erfordernisse des Transparenzgesetzes, die bis heute lange noch nicht alle umgesetzt sind, zum Beispiel in Bezug auf die Sparkassenvorstände, umzusetzen.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, bevor wir hier wieder mit einer gesetzgeberischen Drohkulisse kommen, sollten wir zunächst einmal die Hausaufgaben machen, die anliegen.

Die Redezeit.

Herr Minister, von Ihnen würde ich mir wünschen, dass Sie das an dieser Stelle noch einmal klarstellen. Es ist nicht notwendig, dass wir den Entschließungsantrag beschließen. Daher sollten wir es auch nicht tun. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bombis. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Duin das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, Herr Dr. Bergmann hat gerade recht gehabt. Wir können uns in der Tat zusammenfassend auf ein paar wesentliche Punkte beschränken.

Es ist klar – alle Rednerinnen und Redner haben das jetzt noch einmal zum Ausdruck gebracht, einmal sogar in Form der entsprechenden Zwischenfrage –, dass wir es bei den Industrie- und Handelskammern mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu tun haben.

Das ist aber nicht alles. Es gibt auch das bundesrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverwaltung. Auf diese Selbstverwaltung sind die Kammern, wie ich finde, völlig zu Recht sehr stolz. Beispielsweise wird die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund in diesem Jahr bei ihrer 150-Jahr-Feier mit großem Stolz auf diese bewährte Praxis der Selbstverwaltung zurückblicken.

Selbstverwaltung bedeutet auch, dass Unternehmerinnen und Unternehmer in den Vollversammlungen bestimmen, was gemacht wird und wie sich ihre Kammer aufstellt.

Als Wirtschaftsminister habe ich bei meinen sehr häufigen Kontakten –darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen – durchaus den Eindruck, dass die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kammern sehr selbstbewusst wahrnehmen. Auch darüber ist gerade in der Debatte schon aus eigener Erfahrung berichtet worden. Was Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nicht brauchen, sind gesetzliche Vorschriften.

Wer Rechte hat, hat aber auch Pflichten. Diese Pflichten werden von Unternehmerinnen und Unternehmern auch in den Versammlungen eingefordert.

Die Industrie- und Handelskammern haben in den letzten Jahren eine Menge getan, um sich auch in der Öffentlichkeit transparenter aufzustellen. Frau Schneckenburger hat gerade völlig zu Recht gesagt, dass in einigen Kammerbezirken mit sehr schmerzhaften Prozessen Neues dazugelernt werden musste. Das, was an einigen Orten passiert ist,

hat aber auch in Nordrhein-Westfalen und bei unseren Kammern Auswirkungen.

Das jüngst eröffnete Transparenz-Portal kann sich auch im Vergleich zu den Aktivitäten anderer Institutionen wirklich sehen lassen, sehr geehrter Herr Schwerd. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen, bevor man neue Forderungen nach gesetzlichen Regelungen aufstellt.

Im Laufe des Jahres – darauf ist ebenfalls schon hingewiesen worden – werden die Kammern ihre Finanzstatuten anpassen, um auch im bilanziellen Bereich für noch mehr Transparenz zu sorgen. Alles Weitere wird das ehrenamtliche Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmer in den Vollversammlungen sicherlich auch noch vorantreiben.

Herr Bombis, im Entschließungsantrag von SPD und Grünen wird noch einmal bekräftigt, dass es wichtig ist, eben nicht auf eine gesetzliche Regelung zurückzugreifen, sondern einen Dialog zu führen. Ich habe kurz nach meinem Amtsantritt in diesem Land die sogenannten Kammertage eingeführt. Das heißt, dass ich nicht nur an den Terminen teilnehme, bei denen wir alle Präsidenten und alle Hauptgeschäftsführer treffen, sondern auch in jeden einzelnen Kammerbezirk fahre. Bei den Terminen in den einzelnen Kammerbezirken besprechen wir neben den jeweiligen regionalen Themen auch diese internen Fragestellungen. Wir reden zum Beispiel darüber, wie noch mehr Transparenz geschaffen werden kann. Wir erleben in diesen Gesprächen …

(Zuruf von Ralph Bombis [FDP])

Deswegen ist der Entschließungsantrag so richtig,

(Ralph Bombis [FDP]: Er ist überflüssig!)

weil dieser Dialog Früchte trägt und wir ihn weiterführen müssen. Wenn die erste Reise durch alle Kammerbezirke beendet ist, werden wir das noch einmal evaluieren.

Ich will an dieser Stelle aber auch deutlich darauf hinweisen, dass es nicht allein um das Thema „Transparenz“ geht, sondern zum Beispiel auch um die Frage, wie es uns eigentlich gelingen kann, dass mehr Unternehmerinnen in den entsprechenden Gremien an der Spitze stehen. Da gibt es zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer zu Essen gerade riesige Fortschritte. Wer wie ich in der vergangenen Woche auf dem Unternehmerinnentag NRW gewesen ist, weiß, welche Wirkung solche guten Beispiele flächendeckend entfalten.

Deswegen ist das, was in dem Antrag von SPD und Grünen zum Ausdruck gebracht wird, nämlich den Dialog zu führen, um insgesamt für mehr Transparenz zu sorgen, der absolut richtige Weg. Er wird auch schon in die Tat umgesetzt. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich hiermit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Diese führen wir jetzt durch. Erstens stimmen wir über den Inhalt des Antrags der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2626 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt worden.

Zweitens stimmen wir über den Inhalt des Entschließungsantrags der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache

16/2705 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten, CDU und FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen,

und wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunkts.

Ich rufe auf:

17 Mietsteigerungen begrenzen – soziale Spal

tung verhindern

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2617

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2715

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Philipp das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein wenig schade, dass wir uns heute im Landtag wieder einmal mit einem Thema beschäftigen müssen, das bei ausreichender Bundesgesetzgebung vermutlich hier im Landesparlament gar kein Thema geworden wäre.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

„Mietsteigerungen begrenzen – soziale Spaltung verhindern“, das ist der Titel des Antrags, den wir heute vorgelegt haben und mit dem wir uns heute beschäftigen möchten.

Der Markt für preiswerte Wohnungen ist in den Ballungszentren extrem angespannt. In Städten wie Düsseldorf, Köln oder Münster entstehen oft lange Warteschlangen, wenn sich die Leute nach bezahlbarem Wohnraum umschauen, wenn sie sich für eine Besichtigung bewerben.

So dramatisch wie im Augenblick war die Lage auf dem Wohnungsmarkt seit mehr als 20 Jahren nicht. Steigende Mieten – das ist nichts Neues – belasten vor allem Geringverdiener und Einkommensschwache, die zunehmend Probleme haben, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Neu ist jedoch, dass das inzwischen auch für Bevölkerungsgruppen mit durchschnittlichem Einkommen gilt, die unter den steigenden Kaltmieten und den zunehmenden Energiekosten, der sogenannten „zweiten Miete“, zu leiden haben.

(Zuruf von der FDP)

Die Wohngesamtkosten machen heute bereits 30 bis 40 %, in der Spitze sogar 50 % des Haushaltseinkommens aus. Die Mietpreise und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter haben sich in den letzten Jahren ganz bedenklich auseinanderentwickelt. Dies müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Wir müssen zugleich die Aufgabe annehmen, den Anstieg der Mieten und die Verdrängung ganzer Bevölkerungsgruppen aus sehr begehrten Stadtvierteln zu stoppen. Dazu brauchen wir ein Instrument, doch dazu wiederum müssen wir sehr genau bestimmen können, wo in unserem Land die Versorgung mit angemessenem Wohnraum gefährdet ist.

Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung heute auf, in einer Verordnung genau jene Gebiete zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ganz besonders gefährdet ist.

Wir müssen für die nächsten fünf Jahre anhand empirischer Untersuchungen – das ist die Voraussetzung – festlegen können, wo genau diese Gemeinden bzw. Stadtviertel sind. Es geht auch darum, diese Gebiete kleinräumig zu bestimmen. Erst danach kann dort der mögliche Anstieg der Wohnraummiete innerhalb von drei Jahren von 20 % auf 15 % bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt werden. Das ist die sogenannte Kappungsgrenze.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 558 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und dessen entsprechende Änderung wird in Kürze, nämlich ab dem 1. Mai 2013, in Kraft treten.

Diese bundesgesetzliche Regelung ist allerdings aus unserer Sicht immer noch unzureichend, da damit kein landesweiter Schutz der Mieterinnen und Mieter erreicht werden kann. Damit die Mieter wirk

sam und rechtssicher vor diesen unzumutbaren Mietsteigerungen geschützt werden können, wollen wir noch einen Schritt weitergehen und fordern, demnächst bundesweit zu regeln, dass Mieterhöhungen innerhalb von vier Jahren maximal 15 % betragen dürfen.