Protocol of the Session on April 25, 2013

sam und rechtssicher vor diesen unzumutbaren Mietsteigerungen geschützt werden können, wollen wir noch einen Schritt weitergehen und fordern, demnächst bundesweit zu regeln, dass Mieterhöhungen innerhalb von vier Jahren maximal 15 % betragen dürfen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von CDU/CSU und FDP im Bundestag durchgesetzte Mietrechtsnovelle stellt sich deutlich auf die Seite der Hausbesitzer und Vermieter und ignoriert weitestgehend die Probleme der Wohnungsknappheit in Ballungszentren, und zwar in all ihren Facetten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Bezahlbare und vor allem qualitativ gute Wohnungen sind ein grundlegendes Bedürfnis, sind Lebens- und Rückzugsraum und damit auch ein grundlegender Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wohnraum in der Stadt darf keine Ware werden, sondern ist ein Grundrecht, das für alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen gelten muss. Die Beschränkung von Mietsteigerungen ist demnach nicht nur eine wohnungspolitische, sondern – das möchten wir heute noch einmal betonen – eine sozialpolitische Maßnahme.

Wir stellen uns mit diesem Antrag an die Seite der Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen. Ich bitte Sie deshalb: Unterstützen Sie uns in diesem Antrag. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schneckenburger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt ein wachsendes Problem in NordrheinWestfalen, insbesondere in den Städten an der Rheinschiene, aber nicht nur da, sondern beispielsweise auch in den Universitätsstädten des Landes.

Das wachsende Problem sind seit Langem ansteigende Mieten. Sie steigen lageabhängig, aber insbesondere für große Wohnungen. Ursache sind zum einen der anhaltende Trend zur Rückkehr in die Städte und die nicht ausreichende Bautätigkeit auf dem Mietwohnungssektor, aber – das kommt erschwerend hinzu – natürlich auch steigende Studierendenzahlen.

Darum hat der Deutsche Städtetag gestern auf seiner Hauptversammlung auf diese rasant zunehmende Problematik des Wohnungsmangels in Deutschland aufmerksam gemacht. Der Deutsche Städtetag verweist ebenso darauf, dass der Trend zum Wohnen auf der grünen Wiese zurückgeht und

die Stadtbevölkerung mittlerweile wieder deutlich zunimmt.

Die zehn Städte mit dem größten Bevölkerungswachstum in Deutschland verzeichnen eine Bevölkerungszunahme von 3 bis 9 %. Dem entspricht spiegelbildlich auch der Verlust von Bevölkerung in eher ländlichen Regionen. Das gilt genauso für Nordrhein-Westfalen. Auch hier haben wir eine ungebrochene Dynamik des Wachstums in der Rheinschiene mit den entsprechenden Folgerungen und Verwerfungen auf dem Mietwohnungsmarkt.

Leben in der Stadt ist für viele Menschen attraktiv. Das gilt für attraktive Großstädte und für Universitätsstädte. Inzwischen fehlen überall bezahlbare Wohnungen. Die doppelten Abiturjahrgänge werden die Problematik sicherlich noch einmal verschärfen. Zu beobachten ist aber auch eine Zunahme von Singlehaushalten. Die Anzahl der Haushalte in Nordrhein-Westfalen steigt also trotz Rückgangs der Bevölkerungszahlen. Das ist die Lage. Das ist die Situation.

Was tut man dagegen? Politik muss handeln. Wir sind der Auffassung, dass Politik da gefragt ist, dass die Länder und der Bund handeln müssen.

Die Bundesregierung hatte auch die Chance, mit der Mietrechtsnovelle zu handeln, kraftvoll und energisch zu handeln. Sie hat zwar anerkannt, dass es ein Problem gibt. Sogar Schwarz-Gelb hat anerkannt, dass es ein Problem gibt und hat in der Mietrechtsnovelle insofern eine entsprechende Ermächtigung für die Länder geschaffen. Aber leider hat Schwarz-Gelb nicht kraftvoll gehandelt.

Es fehlt eine Bundesverordnung für eine Kappungsgrenze, die eben nicht nur das Heft des Handelns an die Länder gibt, die wiederum in einem komplizierten Gutachterverfahren dann nur handeln können, sondern die dafür gesorgt hätte, dass es eine Bundesermächtigung gibt, wachsenden Mietpreisen und der Wohnungsnot entgegenzutreten.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus auch auf die Maklerkosten hingewiesen. Auch das ist eine Forderung, die übrigens der Städtetag teilt. Maklerkosten werden gerade durch steigende Mieten noch einmal problematischer bei Neuvermietungen.

Insofern sind das zwei Maßnahmen, von denen wir meinen, die können dämpfend auf den Mietwohnungsmarkt wirken, genauso wie andere Maßnahmen, nämlich die Neuorientierung der sozialen Wohnraumförderung, die Neuausrichtung der Mittel. Das haben wir in Nordrhein-Westfalen gemacht. Insofern haben wir wesentliche Stellschrauben bedient.

Es ist bedauerlich, dass das Thema „Wohnen“ bei der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit in

schlechten Händen ist. Das spüren sehr viele Menschen in den Großstädten Deutschlands und auch

in Nordrhein-Westfalen. Das Thema „Mietsteigerungen in den wachsenden Städten“ wird nicht angegangen. Bei der energetischen Gebäudesanierung werden auch die Rechte der Mieterinnen und Mieter abgebaut. Die soziale Stadterneuerung ist von der Bundesregierung geschleift worden.

Das alles zusammen genommen sind Maßnahmen, die eine enorme soziale Problematik für die wachsenden Städte im Rheinland beinhalten, aber auch in Münster. Das ist nicht nur ein Problem des Rheinlandes.

Wir fordern die Landesregierung auf, bitten die Landesregierung, im Interesse der Mieter und Mieterinnen zu handeln. Denn Mieter/innenrechte in Nordrhein-Westfalen sind bei dieser Landesregierung in guten Händen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Voussem das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausführungen von Frau Kollegin Schneckenburger haben eindeutig gezeigt: Der vorliegende Antrag von RotGrün ist allein dem Wahlkampf geschuldet und eine reine Showveranstaltung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Mietrechtsänderung wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 13 vom 18. März 2013 verkündet und tritt zum 1. Mai 2013 in Kraft. Die Änderung des Mietrechts wurde vom Bundesrat am 1. Februar 2013 gebilligt, da keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kam.

Der Antrag ist obsolet, da die Landesregierung auch ohne Parlamentsbeschluss die im Antrag geforderte Verordnung gemäß § 558 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch erlassen kann.

Meine Damen und Herren, was ist das für ein Bauminister, der die Möglichkeiten, die ein neues Bundesgesetz bietet, nicht von sich aus ausschöpft? Muss die rot-grüne Koalition den Minister mit einem solchen Antrag tatsächlich zum Jagen tragen? Ich weiß es nicht.

Ebenso erschütternd ist, dass die Argumentation des Antrags in sich sinnlos ist. Entweder man ist für die Novelle. Dann ist der Antrag überflüssig. Oder man ist gegen die Novelle. Dann kann man nicht den im Antrag formulierten Beschluss fassen. Also: Entweder setzt die Landesregierung das um, was im Bundesgesetz steht, oder sie lässt es.

Die Bundesregierung hat mit der Mietrechtsnovelle einen guten Vorschlag gemacht, der alle Interessen abgewogen berücksichtigt. Die bisherige Kappungsgrenze wurde seinerzeit von Rot-Grün einge

führt. Schwarz-Gelb hat diese Regelung deutlich verbessert, und trotzdem ist Rot-Grün heute dagegen. Rot-Grün fordert auf der einen Seite eine Begrenzung der Mietpreissteigerungen. Auf der anderen Seite haben Sie, Herr Minister Groschek, bei der sozialen Wohnraumförderung selbst die Miete auf einen Schlag um 20 % erhöht. Das trifft die sozial Schwächsten.

Rot-Grün fordert von den Kommunen und Investoren mehr Engagement, schafft es aber selber nicht, die Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung komplett zu bewilligen, sondern lediglich zu 50 %.

Die Ahnungslosigkeit dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen konnte man zuletzt am 22. März 2013 zum Tagesordnungspunkt „Bezahlbares Wohnen und wohnungspolitische Innovationen brauchen bezahlbares Bauland“ hier im Landtag erfahren. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin den Finanzminister Dr. Norbert WalterBorjans:

„Wir haben uns angeguckt, wie die Wohnungsbauförderung der NRW.BANK aussah, als wir die Regierung übernommen haben. Da haben Sie die Förderung des Einfamilienhäuschens für Bessergestellte als sozialen Wohnungsbau verkauft. Damit haben Sie die Statistik aufgeblasen und gleichzeitig noch Ihre Klientel bedient.“

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: So ist es!)

Richtig, meine Damen und Herren, ist vielmehr: Ob sozialer Wohnungsbau oder Eigentumsmaßnahme, es sind jeweils die gleichen Bevölkerungsgruppen mit dem gleichen Eigentum.

Der damalige und der heutige Beifall von Rot-Grün, meine Damen und Herren, zeigt mir: Rot-Grün und der Finanzminister kennen die eigenen Wohnraumförderbestimmungen bis heute nicht. Das ist schlimm für unser Land.

Fazit: Rot-Grün handelt nicht im Interesse von Mietern oder Eigentümern, sondern ausschließlich wahltaktisch. Machen Sie nur weiter so! – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Jochen Ott [SPD]: So machen wir weiter!)

Vielen Dank, Herr Voussem. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Ellerbrock.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Voussem, schönen Dank dafür, dass Sie auf die Wahlkampforgie schon einleitend hingewiesen haben. Was gesagt ist, brauche ich nicht zu sagen. Schönen Dank dafür, dass Sie schon darauf hingewiesen haben, dass Schwarz-Gelb in Berlin die jetzt unsozial dargestell

ten Kappungsgrenzen verbessert hat. Schönen Dank dafür. Das macht es alles etwas kürzer.

Frau Kollegin Philipp, Sie stellen NordrheinWestfalen dar als ein Land, aus dem Mieter vertrieben werden. Wir haben 396 Gemeinden. Von denen sind Problemgemeinden sicherlich die Ballungszentren, die Sie angesprochen haben, sicherlich auch Teile im Ruhrgebiet. Wir beide kommen aus Duisburg und wissen, wovon wir reden. Das ist eine Handvoll von Gemeinden.

Also müssen wir zum Ersten mal festhalten: Es handelt sich nicht um ein Allgemeinproblem. Gleichwohl handelt es sich um ein Problem, das wir angehen müssen.

Meine Damen und Herren, zumindest tendenziell wird aus Ihrem Antrag deutlich, dass es sich um eine Vermieterschelte handelt. Darüber müssen wir reden.

Wer ist denn für die Mietpreiserhöhungen verantwortlich? – Sicherlich der Vermieter – völlig klar –, aber doch zum Beispiel auch die Kommunen. Mit ihrer Stadtplanung, mit ihren Stadtentwicklungskonzepten sind sie Aufgabenträger dafür, dass es eine gesunde sozialdurchmischte Stadt gibt. Mit der Bauleitplanung setzen sie die Konzepte um. Mit der Baulandfreigabe, mit dem Baulandmarkt können sie hier selbst tätig werden. Mit den kalkulatorischen Zinsen im Bereich Wasser und Abwasser greifen sie sofort in die Miete ein. Mit der Grundsteuer B ziehen sie selbst die Miete hoch. Also muss man sich fragen: Ist das nur der Vermieter, oder ist das nicht auch die öffentliche Hand? Und auch der Bund hat eine Verantwortung: Energieeinsparverordnung 2009, Umswitchen auf 2012 mit den daraus resultierenden enormen Kosten. Nicht zuletzt deswegen hat die FDP auf Bundesebene das ja gestoppt. Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Wir haben gesagt: Nein, das kann so nicht richtig sein.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, nehmen wir doch einfach mal das Beispiel Düsseldorf. Da wird die Scheinheiligkeit doch klar. Nicht jeder kann es sich leisten, in Kaiserswerth zu wohnen. In Garath liegt die Miete bei rund 6,50 € pro Quadratmeter. In Düsseldorf-Kaiserswerth liegt sie bei 12, 13 € pro Quadratmeter. Nehmen wir einmal einen mittleren Stadtteil, zum Beispiel Oberbilk. Dort liegt die durchschnittliche Miete bei rund 9 € pro Quadratmeter. Ich bleibe bei der hohen Erhöhungsmöglichkeit von 20 % in vier Jahren. Das bedeutet für den Vermieter eine Mietpreiserhöhung von 37,5 Cent pro Quadratmeter und Jahr. Das ist ja wohl eine ganz schlimme Sache! Herr Minister, Sie haben erlaubt, die Bezugsmiete im Bereich sozialer Wohnungsbau um 1 € pro Quadratmeter zu erhöhen. Da muss ich doch fragen: Was ich letztendlich im Bereich sozia